Ich gehe auch davon aus, dass das rechtlich ziemlicher Unsinn ist. Wenn der AG Reisen im Rahmen der Tätigkeit verlangt, hat er auch die Kosten zu tragen. Er kann wünschen (!), dass der AN ein evtl. vorhandenes D-Ticket nutzt, mehr aber auch nicht.
Hier der Auszug aus dem Rundschreiben der FH Erfurt. Die wichtigen Stellen habe ich dick markiert:
"DEUTSCHLANDTICKET
Das sogenannte Deutschlandticket ist seit dem 1. Mai 2023 bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten in Bussen und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.
Das Deutschlandticket ist ein personengebundenes Ticket mit einer auf den Kalendermonat bezogenen Geltungsdauer. Es ist ausschließlich über ein monatlich kündbares Abonnement erhältlich (Kündigung bis zum 10. eines Kalendermonats), kann nicht zentral beschafft (z. B. Firmenportal) werden,
sondern ist selbst zu kaufen. Grundsätzlich wird es digital angeboten – also per App oder auf einer Chipkarte.
Ein
privat beschafftes Deutschlandticket muss auch für dienstliche Reisen eingesetzt werden. Die Beschaffung des Deutschlandtickets für Dienstreisen kann nur auf Antrag und auf Grundlage einer Berechnung (verlässliche Prognose der zu erwartenden Dienstreisen) durch die Reisekostenstelle (DPR) genehmigt werden."
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Grundsätzlich habe ich bis auf wenige Ausnahmen keine Ahnung wann meine Dienstreisen stattfinden werden. Von daher kann ich mir die verlässliche Prognose auch sparen.