Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1034731 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #750 am: 03.08.2023 15:29 »
@Faunus

Traurig ist,
dass man als Arbeitnehmer keine Arbeitnehmervertretung hat. Obwohl es da eine gibt und sich dafür feiert eine für alle zu sein.🤮🤮

und traurig ist,
dass ich als AN, für meine AN, dem AG erklären muss, welche Probleme er hat und welche auf ihn zurollen und was man dagegen tun kann, obwohl er Heerscharen an Personaler und sogenannte Führungskräfte gut dafür bezahlt, dass sie das eigentlich wissen sollten.😱🤦‍♀️

Wenn du das nicht traurig findest, dass bei uns, das nur durch individuellen, persönlichen Einsatz von mir, obwohl es mitnichten mein Job ist, vorangegangen ist.

Ich finde es traurig. Und erschreckend.
Das da systematisch was katastrophales auf uns zuläuft, wegen der dysfunktionalen Personalpolitik sieht man doch alle Ortens, wo stumpf der selbst der klägliche Einsatz vom 16.5 verboten wird.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #751 am: 03.08.2023 15:32 »

Da von der 12 zur 13 in der EGO erst seit kurzem der aufstieg erfolgen kann, ist es auch verständlich, dass dies hier bisher kein Ding war.


Moin Moin,

was meinst du genau? Welcher Aufstieg?


Wo in der EGO findest du in einem Bereich die Möglichkeit von der eg12 in die eg13 zu kommen.
Sprich eine EG13 die auf eine EG niedriger aufbaut?
in der neuen IT EGO seit neuestem.
wo noch?

DerBoss

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #752 am: 03.08.2023 18:42 »
Niemand will kleinen und mittleren EG etwas wegnehmen. Warum zum Beispiel ist aber die Jahressonderzahlung bei EG12 niedriger und die vor wenigen Jahren entsprechend eingeführte Stufe 6 wird nicht weiter angepasst? Einfach aus Spaß oder dient es vielleicht doch mit auch der Finanzierung des Tarifabschlusses? Man muss sich über die Signalwirkung solcher Beschlüsse idaher im Klaren sein.

Aus vergangenen Tarifverhandlungen hat man den Eindruck, dass insbesondere höhere Entgeltgruppen prozentual schlechter weggekommen sind. Sockelbeträge und Einmalzahlung entfalten nun mal bei höheren EG eine prozentual geringere Wirkung. Das stößt Kollegen und auch mir durchaus sauer auf und fördert die Wechselbereitschaft zusätzlich in ohnehin für MINT-Berufe recht günstigem Umfeld. Oder wirkt sich negativ auf die Motivation aus (Vorschrift nach Dienst) wie ich auch intern immer mehr feststelle.

Schau dir mal EG 12, Erfahrungsstufe 6 (Jahresnetto Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder: 42978.31 €) und EG 13, Erfahrungsstufe 6 (Jahresnetto Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder: 43730.78 €) an. Wir reden hier über 750 Euro netto oder gut 60 Euro mehr für ein Masterstudium im Monat mit entsprechernder Verantwortung, oft Führungsverantwortung. Ich denke wir sind uns einig, dass dieser Abstand viel zu gering ist.

Aber warum ist Verdi nicht so erpicht da etwas dran zu ändern: Meine Meinung - Weil die nicht so viele Mitglieder ab EG 11 haben und daher mehr für die Mitglieder in EG 5-8 sorgen wollen.
Da von der 12 zur 13 in der EGO erst seit kurzem der aufstieg erfolgen kann, ist es auch verständlich, dass dies hier bisher kein Ding war.
Ist halt eher traditionel eine EG, der eine ist hD, der andere gD, so wie bei A13 bei den Beamten.
Hier einen grösseren Abstand zu wünschen ist zeigt, die Historie und die Karrieren die dahinterstehen nicht zu kennen.

Eg12 bekommt kein Berufsanfänger, eg13 jeder wHS mit der Tätigkeit.
Das dürfte Abstand genug sein.

daher kann man eher sagen, streicht einen von beiden und verschmelzt es.

Natürlich bekommen EG 12 Berufsanfänger. Nicht verbeamtete Grundschullehrer oder Gesamtschullehrer (nicht Gymnasium studiert) werden aktuell zum Beispiel in Niedersachsen noch nach EG 12 als Berufsanfänger eingruppiert. Und es ist sicher auch eine EG, bei der auch weitere Berufsgruppen als Anfänger eingruppiert werden.

Lämpel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #753 am: 03.08.2023 19:07 »
Bin neu hier, hallo in die Runde!  :D

Natürlich bekommen EG 12 Berufsanfänger. Nicht verbeamtete Grundschullehrer oder Gesamtschullehrer (nicht Gymnasium studiert) werden aktuell zum Beispiel in Niedersachsen noch nach EG 12 als Berufsanfänger eingruppiert.

Ich bin angestellter Gymnasiallehrer (Seiteneinsteiger mit Studium, aber ohne Staatsexamen) in NRW, von Anfang an in 12 und werde da sicherlich auch bis zur Rente bleiben.

MoinMoin

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« Antwort #754 am: 03.08.2023 20:36 »
Niemand will kleinen und mittleren EG etwas wegnehmen. Warum zum Beispiel ist aber die Jahressonderzahlung bei EG12 niedriger und die vor wenigen Jahren entsprechend eingeführte Stufe 6 wird nicht weiter angepasst? Einfach aus Spaß oder dient es vielleicht doch mit auch der Finanzierung des Tarifabschlusses? Man muss sich über die Signalwirkung solcher Beschlüsse idaher im Klaren sein.

Aus vergangenen Tarifverhandlungen hat man den Eindruck, dass insbesondere höhere Entgeltgruppen prozentual schlechter weggekommen sind. Sockelbeträge und Einmalzahlung entfalten nun mal bei höheren EG eine prozentual geringere Wirkung. Das stößt Kollegen und auch mir durchaus sauer auf und fördert die Wechselbereitschaft zusätzlich in ohnehin für MINT-Berufe recht günstigem Umfeld. Oder wirkt sich negativ auf die Motivation aus (Vorschrift nach Dienst) wie ich auch intern immer mehr feststelle.

Schau dir mal EG 12, Erfahrungsstufe 6 (Jahresnetto Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder: 42978.31 €) und EG 13, Erfahrungsstufe 6 (Jahresnetto Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder: 43730.78 €) an. Wir reden hier über 750 Euro netto oder gut 60 Euro mehr für ein Masterstudium im Monat mit entsprechernder Verantwortung, oft Führungsverantwortung. Ich denke wir sind uns einig, dass dieser Abstand viel zu gering ist.

Aber warum ist Verdi nicht so erpicht da etwas dran zu ändern: Meine Meinung - Weil die nicht so viele Mitglieder ab EG 11 haben und daher mehr für die Mitglieder in EG 5-8 sorgen wollen.
Da von der 12 zur 13 in der EGO erst seit kurzem der aufstieg erfolgen kann, ist es auch verständlich, dass dies hier bisher kein Ding war.
Ist halt eher traditionel eine EG, der eine ist hD, der andere gD, so wie bei A13 bei den Beamten.
Hier einen grösseren Abstand zu wünschen ist zeigt, die Historie und die Karrieren die dahinterstehen nicht zu kennen.

Eg12 bekommt kein Berufsanfänger, eg13 jeder wHS mit der Tätigkeit.
Das dürfte Abstand genug sein.

daher kann man eher sagen, streicht einen von beiden und verschmelzt es.

Natürlich bekommen EG 12 Berufsanfänger. Nicht verbeamtete Grundschullehrer oder Gesamtschullehrer (nicht Gymnasium studiert) werden aktuell zum Beispiel in Niedersachsen noch nach EG 12 als Berufsanfänger eingruppiert. Und es ist sicher auch eine EG, bei der auch weitere Berufsgruppen als Anfänger eingruppiert werden.
Sorry
diesen sonderkram bei den Lehrern hatte ich nicht auf dem Schirm, bei denen sind ja eh so. ziemlich alle Regularien was EG etc angeht anders und speziell und gefühlt durcheinander.

im restlichen EGO umfeld war die 12 edeka, wenn man kein wHS hatte.

TVWaldschrat

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #755 am: 03.08.2023 22:21 »
Sind Lehrer (verbeamtet) nicht eh bald alle A13? Würden dann nicht alle angestellten Lehrer irgendwann auf E13 angehoben werden?

Lämpel

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« Antwort #756 am: 03.08.2023 23:13 »
Sind Lehrer (verbeamtet) nicht eh bald alle A13? Würden dann nicht alle angestellten Lehrer irgendwann auf E13 angehoben werden?

In NRW: Angestellte Lehrkräfte mit Lehramtsstudium oder Studium plus gleichwertiger berufsbegleitender Ausbildung ja, ab 1. August 2026. Sonstige angestellte Lehrkräfte steigen je nach Qualifikation (Ausbildung/FH/Uni) in E10 bis E12 (oder verbleiben dort sofern sie die für sie geltende Ziel-EG schon haben). Verbeamtete Lehrkräfte erhalten spätestens ab diesem Datum alle mindestens A13.

JC83

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« Antwort #757 am: 04.08.2023 08:24 »

Natürlich bekommen EG 12 Berufsanfänger. Nicht verbeamtete Grundschullehrer oder Gesamtschullehrer (nicht Gymnasium studiert) werden aktuell zum Beispiel in Niedersachsen noch nach EG 12 als Berufsanfänger eingruppiert. Und es ist sicher auch eine EG, bei der auch weitere Berufsgruppen als Anfänger eingruppiert werden.

Bei Lehrkräfte, ITlern und anderen "Sondergruppen" mag da so sein.

Im Verwaltungsbereich ist die E12 quasi die "Einhorn"-Entgeltgruppe, sofern man sich strikt an die Auslegung der Tätigkeitsmerkmale hält. Meines Wissens nach die einzige Entgeltgruppe, wo es in der Rechtsprechung keine Positivbeispiele gibt - und da die E12 auf die TM der E9B (!) aufbaut, kann man sich vorstellen, welcher Akt es ist, dies zu begründen.

Nicht ohne Grund, gibt es Meinungen, dass die E12 eigentlich besser als die E13 bezahlt sein müsste.

Reisinger850

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« Antwort #758 am: 04.08.2023 08:50 »
Sind Lehrer (verbeamtet) nicht eh bald alle A13? Würden dann nicht alle angestellten Lehrer irgendwann auf E13 angehoben werden?

In NRW: Angestellte Lehrkräfte mit Lehramtsstudium oder Studium plus gleichwertiger berufsbegleitender Ausbildung ja, ab 1. August 2026. Sonstige angestellte Lehrkräfte steigen je nach Qualifikation (Ausbildung/FH/Uni) in E10 bis E12 (oder verbleiben dort sofern sie die für sie geltende Ziel-EG schon haben). Verbeamtete Lehrkräfte erhalten spätestens ab diesem Datum alle mindestens A13.

Das schlechteste der Fahnenstange hat eine Bekannte: unbefristet an einer Grundschule, nicht studiert, keine Ausbildung. Eingeklagt nach 16 Kettenverträgen.
Kommt 2026 von E9 auf E10. Wird noch spannend, ob das wie in HH läuft und eine stufengleiche Höhergruppierung stattfindet, da ja keine Beförderung sondern Neubewertung der Stelle

MoinMoin

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« Antwort #759 am: 04.08.2023 09:42 »

Natürlich bekommen EG 12 Berufsanfänger. Nicht verbeamtete Grundschullehrer oder Gesamtschullehrer (nicht Gymnasium studiert) werden aktuell zum Beispiel in Niedersachsen noch nach EG 12 als Berufsanfänger eingruppiert. Und es ist sicher auch eine EG, bei der auch weitere Berufsgruppen als Anfänger eingruppiert werden.

Bei Lehrkräfte, ITlern und anderen "Sondergruppen" mag da so sein.

Im Verwaltungsbereich ist die E12 quasi die "Einhorn"-Entgeltgruppe, sofern man sich strikt an die Auslegung der Tätigkeitsmerkmale hält. Meines Wissens nach die einzige Entgeltgruppe, wo es in der Rechtsprechung keine Positivbeispiele gibt - und da die E12 auf die TM der E9B (!) aufbaut, kann man sich vorstellen, welcher Akt es ist, dies zu begründen.

Nicht ohne Grund, gibt es Meinungen, dass die E12 eigentlich besser als die E13 bezahlt sein müsste.
Welcher Grund soll das sein?
Kompensation der Ausbildungskosten und Dauer eher nicht, oder?
Ich persönlich sehe es weiterhin eher so, dass dies beiden EGs rein historische existieren, weil man wie bei den Beamten, zwischen gD und hD unterscheiden wollte.
Absolut überholt und sollten verschmolzen werden.

cyrix42

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« Antwort #760 am: 04.08.2023 09:56 »
Moin,

ich habe mal ein bisschen mit Zahlen gespielt. Bei Destatis findet man ein paar Zahlen, die hier interessant sein können -- leider mit dem letzten Stand vom 30.06.2021, also ca. 2 Jahre alt. Das Personal-Tableau hat sich seit dem aber sicherlich nicht deutlich geändert. Auch findet man dort nur die Zahlen zu den Landesbeschäftigten inkl. Hessen; aber auch da wird sich HE nicht deutlich vom Bundesschnitt abheben (und ist auch nicht so groß), als dass dies zu großen Verwerfungen führen würde. Jedenfalls findet man dort in Tabelle 2.24 eine Aufgliederung der Vollzeitäquivalente nach verschiedenen Entgeltgruppen und in Tabelle 2.61 die durchschnittlichen Monatsbruttos eines VZÄ je nach Entgeltgruppe.

Mit den Zahlen lassen sich nun Kosten von ein paar Maßnahmen zumindest überschlagsmäßig ganz gut berechnen. (Dabei habe ich die übertariflich Bezahlten mal rausgelassen und für die Beschäftigten in Pflege sowie Sonstige einfach den JSZ-Satz der EGs 9-11 angenommen.) Im Folgenden einmal eine Auflistung von möglichen Veränderungen, die alle jeweils für sich genommen Mehrausgaben von ca. 1 Mrd. € für die Arbeitgeber (jährlich bei wiederkehrenden Leistungen) erzeugen würden, also untereinander im finanziellen Aufwand vergleichbar sind:

*) Erhöhung Jahressonderzahlung einheitlich auf 90% des Monats-Bruttos
*) Einheitliche lineare Tabellenerhöhung um 2%
*) Einheitliche Erhöhung aller Tabellenentgelte um 80€
*) Einmalzahlung von 1000€

Was man daraus ableitet, ist nun jedem selbst überlassen.

Lämpel

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« Antwort #761 am: 04.08.2023 11:20 »
Das schlechteste der Fahnenstange hat eine Bekannte: unbefristet an einer Grundschule, nicht studiert, keine Ausbildung. Eingeklagt nach 16 Kettenverträgen.
Kommt 2026 von E9 auf E10.

Macht sie Unterricht oder hat sie eine Betreuungsfunktion? Wenn sie unterrichtet (was ich mir angesichts des Personalmangels dort trotz fehlender Ausbildung durchaus vorstellen kann), macht sie dann im Alltag praktisch denselben Job wie die verbeamteten Kolleginnen, nur halt für netto rund einen Tausender weniger im Monat...

DerBoss

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« Antwort #762 am: 04.08.2023 11:48 »
Moin,

ich habe mal ein bisschen mit Zahlen gespielt. Bei Destatis findet man ein paar Zahlen, die hier interessant sein können -- leider mit dem letzten Stand vom 30.06.2021, also ca. 2 Jahre alt. Das Personal-Tableau hat sich seit dem aber sicherlich nicht deutlich geändert. Auch findet man dort nur die Zahlen zu den Landesbeschäftigten inkl. Hessen; aber auch da wird sich HE nicht deutlich vom Bundesschnitt abheben (und ist auch nicht so groß), als dass dies zu großen Verwerfungen führen würde. Jedenfalls findet man dort in Tabelle 2.24 eine Aufgliederung der Vollzeitäquivalente nach verschiedenen Entgeltgruppen und in Tabelle 2.61 die durchschnittlichen Monatsbruttos eines VZÄ je nach Entgeltgruppe.

Mit den Zahlen lassen sich nun Kosten von ein paar Maßnahmen zumindest überschlagsmäßig ganz gut berechnen. (Dabei habe ich die übertariflich Bezahlten mal rausgelassen und für die Beschäftigten in Pflege sowie Sonstige einfach den JSZ-Satz der EGs 9-11 angenommen.) Im Folgenden einmal eine Auflistung von möglichen Veränderungen, die alle jeweils für sich genommen Mehrausgaben von ca. 1 Mrd. € für die Arbeitgeber (jährlich bei wiederkehrenden Leistungen) erzeugen würden, also untereinander im finanziellen Aufwand vergleichbar sind:

*) Erhöhung Jahressonderzahlung einheitlich auf 90% des Monats-Bruttos
*) Einheitliche lineare Tabellenerhöhung um 2%
*) Einheitliche Erhöhung aller Tabellenentgelte um 80€
*) Einmalzahlung von 1000€

Was man daraus ableitet, ist nun jedem selbst überlassen.

Super, dann mache ich daraus folgenden Vorschlag für eine Tarifforderung:

1. Einigung findet bereits in der ersten Sitzung im Oktober 2023 statt, damit die weiteren Nummern (2-7) so zeitnah auch umgesetzt werden können.

2. Laufzeit des Tarifvertrages 27 Monate - 01.10.2023 - 31.12.2025.

3. Erhöhung/Deckelung der Jahressonderzahlung für alle EG auf 90 %, wirksam mit Zahlung des Novembergehalts zum 30.11.2023.

4. Inflationsausgleich Prämie von 3.000 Euro netto zum 01.12.2023 für alle EG (Beschäftigungsverhältnis muss vor dem 01.10.2023 bestanden haben).

5. Erhöhung aller Tabellenentgelte linear um 10 Prozent zum 01.01.2024.

6. Erhöhung der Jahressonderzahlung für alle EG auf 100 %, wirksam mit Zahlung des Novembergehalts zum 30.11.2024.

7. Erhöhung aller Tabellenentgelte linear um 10 Prozent zum 01.01.2025.

Zudem:

1. Wochenarbeitszeit für alle auf 39 Stunden (egal welches Bundesland, egal welche Tätigkeit, keine Sonderregelungen mehr) deckeln.

2. Angebot zum Jobrad anbieten.

3. Angebot Deutschlandticket für ca. 30 Euro anbieten.

4. Erhöhung VBL-Anteil Arbeitgeber auf 9 Prozent und Reduzierung AN auf 1 Prozent.

5. Übereinkunft zum 01.01.2026 eine Reform der Stufen durchzuführen. Stufe 1 gibt es mit Einstellung, Stufe 2 entfällt. Stufe 3 gibt es nach 24 Monaten Beschäftigung. Stufe 4 entfällt. Stufe 5 gibt es nach 60 Monaten Beschäftigung. Stufe 6 gibt es nach 120 Monaten Beschäftigung und wird um 25 Prozent erhöht.

Diese Vorschläge wären sicher eine gute Grundlage, um zukünftig qualifizierte Bewerber im Öffentlichen Dienst der Länder zu finden und auch zu halten.

Faunus

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« Antwort #763 am: 04.08.2023 12:22 »
@Faunus

und traurig ist,
dass ich als AN, für meine AN, dem AG erklären muss, welche Probleme er hat und welche auf ihn zurollen und was man dagegen tun kann, obwohl er Heerscharen an Personaler und sogenannte Führungskräfte gut dafür bezahlt, dass sie das eigentlich wissen sollten.😱🤦‍♀️

Wenn du das nicht traurig findest, dass bei uns, das nur durch individuellen, persönlichen Einsatz von mir, obwohl es mitnichten mein Job ist, vorangegangen ist.


Irgendwie bin ich davon ausgegangen, dass Du Vorgesetzter bist und damit  zwangsläufig Arbeitgeberverantwortung gegenüber Deinen MA hast. Dazu gehört es auch gegenüber der Peronal"verwaltung" Forderungen für die MA durchzusetzten. Das beinhaltet für den Vorgesetzten sich mit den tariflichen Rahmenbedingungen  auseinanderzusetzte. Dies wiederum kann von Vorgesetzten mit Studium - was immer auch studiert wurde - verlangt werden, das es eine Kernkompetenz eines Akademikers ist, sich in neue Sachgebiete (es wird  kein Arbeitsrechtler erwartet)  in geeigneter Breite wie Tiefe selbständig einarbeiten zu können, um mit dem Personaler (AG-Vertreter Verwaltung = Gelder) entprechend auf Augenhöhe argumentieren zu können.
Für einfaches Fachwissen gibt es E5, für Wissen in mehreren Fachbereich E10 und wenn dann den Dipl. Univ. Informatiker (z,B.) richtig Personal/Organisation/Verwaltung/Gelderbeschaffung treffen, dann ab (E12 eher) E13 aufwärts. Ein Masterstudium im MINT-Bereich hat in der Regel auch Betriebswirtschaft (Kosten-Investitionsrechnung z.B.) , jusristische Fächer (z.B.  Lebensmitterecht) usw.


Dich habe ich scheinbar falsch verstanden und Du hast einfach das Pech, das Deine Vorgesetzte ihre Funktion als solche nicht erfüllen. Das ist traurig!
Irgendeiner Gewerkschaft kann das aber nicht angelastet werden.






Reisinger850

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« Antwort #764 am: 04.08.2023 12:24 »
Das schlechteste der Fahnenstange hat eine Bekannte: unbefristet an einer Grundschule, nicht studiert, keine Ausbildung. Eingeklagt nach 16 Kettenverträgen.
Kommt 2026 von E9 auf E10.

Macht sie Unterricht oder hat sie eine Betreuungsfunktion? Wenn sie unterrichtet (was ich mir angesichts des Personalmangels dort trotz fehlender Ausbildung durchaus vorstellen kann), macht sie dann im Alltag praktisch denselben Job wie die verbeamteten Kolleginnen, nur halt für netto rund einen Tausender weniger im Monat...

Unterricht. Mit E10 wird sie 2026 auf ihre 3.000 netto kommen, sie ist aktuell Stufe 4. Ob sich nun 5 Jahre Studium und 1,5 Jahre Referendariat lohnt noch…Klar ist es einerseits ärgerlich, weil die Leistung gut ist, aber ohne Ausbildung E10 Stufe 6 ist dann auch okay