Da ist mir die GdP um Meilen sympathischer, wenn sie unmissverständlich klarstellt, dass sie für ihre Mitglieder verhandelt und sonst für niemanden.
Meine Kollegin hat es so verstanden, dass die GdP nur für GdP-Mitglieder verhandelt. Das kann aber doch nicht sein, die Erhöhung muss ja für alle im TV-L gelten.
Nein, die Erhöhung muss nicht für alle gelten. Das wäre erst der Fall, wenn ein Tarifvertrag gesetzliche für Allgemeingültig in einer Branche erklärt werden würde. Das passiert i.R. dort, wo die Arbeitsbedingungen/Bezahlung prekär sind.
Ansonsten verhandeln Gewerkschaften formal nur für ihre Mitglieder.
Die öffentlichen Arbeitgeber sind aber sehr geschickt beim Thema „Wie halte ich mir die Gewerkschaften schwach und klein.“
Sie übertragen einfach den Tarif auf alle. Dann haben die meisten keinen Grund einzutreten.
Hintergrundinformation des Beamtenbund Ba-Wü zum Streikaufruf am 30. November 2023:
Der TV-L ist ein Flächentarifvertrag zwischen dem dbb, ver.di und der Tarifgemeinschaft der Länder
(TdL). Das bedeutet, er gilt für die Arbeitnehmenden, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem
Arbeitgeber stehen, der Mitglied der TdL ist, so auch Baden-Württemberg.
Wer also beim Land Baden-Württemberg beschäftigt ist, für den gilt in der Regel der TV-L. Allerdings
gilt er unmittelbar nur für Beschäftigte, die Mitglied bei einer Mitgliedsgewerkschaft sind. Mittelbar
gilt er aber üblicherweise auch für die übrigen Arbeitnehmenden, weil in den Arbeitsverträgen häufig Bezug auf den TV-L genommen wird.