Die Rechnung ist auch etwas zu sehr vereinfacht, weil sie die Inflation nicht berücksichtigt. Die bei der VBL erworbenen Rentenansprüche sind ja absolut, d.h. in ihrer Höhe unveränderlich, werden also durch die Inflation im Laufe der Jahre entwertet, während die Ansprüche aus gesetzlicher Rente bzw. Pension relativ sind, also (bei angenommener Steigerung von Löhnen bzw. Besoldung mit der Inflationsrate) mit der Inflation steigen und so die Kaufkraft erhalten.
Findet dies Berücksichtigung, so landet man nach 40 Jahren bei (ca.-Werten) 50% des letzten Lohns aus der gesetzlichen Rente + irgendwas zwischen 8 und 15% (je nach angenommener Inflation; 10% beim Inflationsziel der EZB von 2%/Jahr) durch die VBL. Die Beamtenpension steht bei ca. 70%.
Zusammengefasst: Die VBL (in ihrer jetzigen Fassung) verringert (bei niedriger Inflationsrate auch deutlich) den Abstand zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenpension; die Lücke geschlossen wird aber eher nicht.
Nebenbemerkung: Ich habe hier nur mit 40 Arbeitsjahren gerechnet. Dies erscheint mir nach Abi und Studium, ggf. Promotion, sowie abzüglich Elternzeiten eine realistischere Größenordnung.