Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1034753 times)

Tariflas

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3435 am: 17.10.2023 09:02 »

Doch, das ist nicht geradlinig, da du haufenweise Dinge gemacht hast, die eben nicht direkt für deinen Beruf notwendig sind.

Nochmal: NEIN.

Bei meinem Zweitstudium handelt es sich in etwa um eine Art MBA, sprich ein Aufbaustudium und das wird im Bereich BWL ebenfalls in Stellenausschreibungen gefordert, z.B. "Sie haben ein betriebswissenschaftliches Studium absolviert sowie verfügen über einen MBA...".

Das lese ich sehr häufig, ein Zweit- oder Aufbaustudium wird oft gefordert und wenn man das nicht vorweisen kann, ist man raus aus dem Bewerberpool.

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3436 am: 17.10.2023 09:12 »
Bei meinem Zweitstudium handelt es sich in etwa um eine Art MBA, sprich ein Aufbaustudium und das wird im Bereich BWL ebenfalls in Stellenausschreibungen gefordert, z.B. "Sie haben ein betriebswissenschaftliches Studium absolviert sowie verfügen über einen MBA...".

Wer ein BWL-Studium abgeschlossen hat, braucht keinen MBA. Jener soll gerade in den Wirtschaftswissenschaften Fachfremde (z.B. Ingeneure, Geisteswissenschaftler) entsprechend qualifizieren. Es handelt sich also gerade nicht um ein "Aufbaustudium" (konsequktiver Master, der auf einem grundständigen Bachelor aufbaut) , sondern ein Zweitstudium. Vielleicht meindest du "oder" statt "sowie"; das würde Sinn ergeben: "Sie haben ein betriebswissenschaftliches Studium absolviert oder verfügen über einen MBA".

Zitat
Das lese ich sehr häufig, ein Zweit- oder Aufbaustudium wird oft gefordert und wenn man das nicht vorweisen kann, ist man raus aus dem Bewerberpool.

Was du liest, weiß ich nicht. Möglicherweise formulieren auch Leute diese Stellenausschreibungen, die nicht wissen, was sie eigentlich wollen. Fakt ist aber, dass die Qualifikation mittels eines MBA auch durch ein grundständiges Studium erworben werden kann.

Stevie

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3437 am: 17.10.2023 09:14 »
Guten Morgen,

hat das schon jemand mitbekommen in Bayern. Versteckt im Jobrad ab 01.11.23 wird die Arbeitszeit um 6 Minuten auf 40 Stunden reduziert  ;D

https://www.dbb.de/artikel/tv-fahrradleasing-unterzeichnet.html


Fahrradleasing ermöglicht – Arbeitszeit verkürzt

Der TV-Fahrradleasing sieht vor, dass die Beschäftigten Entgeltumwandlung durch Fahrradleasing machen können, deren Arbeitsverhältnis vertragsgemäß noch mindestens drei Jahre andauert. Der Arbeitgeber muss dies anbieten, die Inanspruchnahme durch die Beschäftigten ist freiwillig. Der umgewandelte Betrag muss mindestens 750 Euro betragen und ist auf 7.000 Euro begrenzt. Der Betrag für das Fahrradleasing schmälert nicht die Zusatzversorgung.

Zusätzlich hat der dbb erreicht, dass die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten verkürzt wird. Ab dem 1. November 2023 verzichtet der Arbeitgeber bei den Beschäftigten, die derzeit 40 Stunden und 6 Minuten wöchentlich arbeiten, auf 6 Minuten Wochenarbeitszeit. Bei Teilzeitbeschäftigten wird dies entsprechend umgerechnet.Fahrradleasing ermöglicht – Arbeitszeit verkürzt

Iunius

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3438 am: 17.10.2023 10:08 »
Dann habt ihr vor Ort halt auch keine Probleme Leute zu finden:
Wir stellen hier grundsätzlich in Stufe 4 - 6 ein - Landesklinik -.
Ich habe seit 2018 niemanden mehr unter Stufe 3 eingestellt - das sind dann die Berufsanfänger, schlicht weil ich das Personal sonst nicht bekäme.

Wie soll das tarifkonform gehen, immer mit mind. Stufe 4 einzustellen und ansonsten auch Berufsanfänger in Stufe 3 zu beschäftigen? Gibt es bei euch keine Rechnungsprüfung o.ä.?

Doch, aber zur Deckung dringenden Personalbedarfs weiche ich von diesen "Vorschriften" ab und zwar bei jeder einzelnen Einstellung, von den Reinigungskräften, über den technischen Bereich zum pflegerischen hinauf zu den Ärzten und der Verwaltung. Ich kann einen Schockraum nicht benutzen wenn er nicht desinfiziert wurde, ich kann ein Kleinkind nicht beatmen wenn die Geräte nicht gewartet werden können, ich kann einen Patienten nicht stationär legen wenn ihm niemand das Essen bringt, ich kann einen Kassenpatienten nicht aufnahmen wenn niemand seine Karte einlesen kann, ich kann Sonntags keine Notdienste planen wenn die Telefonanlage nicht läuft.

Würde ich das nicht tun bräche die Notaufnahme und ein großer Teil des nichtambulanten Bereiches zusammen.

Und dann kommt da noch die Besonderheit dazu, dass ich gewisses Personal vorhalten MUSS. Wenn ich zu wenig Pflegefachpersonal habe muss ich das "ausleihen" oder über eine Zeitarbeitsfirma zusätzlich bestellen.
Das kostet den Steuerzahler dann gerne mal das doppelte von einem Festangestellten pro Monat.

Iunius

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3439 am: 17.10.2023 10:24 »

Wer ein BWL-Studium abgeschlossen hat, braucht keinen MBA. Jener soll gerade in den Wirtschaftswissenschaften Fachfremde (z.B. Ingeneure, Geisteswissenschaftler) entsprechend qualifizieren. Es handelt sich also gerade nicht um ein "Aufbaustudium" (konsequktiver Master, der auf einem grundständigen Bachelor aufbaut) , sondern ein Zweitstudium. Vielleicht meindest du "oder" statt "sowie"; das würde Sinn ergeben: "Sie haben ein betriebswissenschaftliches Studium absolviert oder verfügen über einen MBA".


Was du liest, weiß ich nicht. Möglicherweise formulieren auch Leute diese Stellenausschreibungen, die nicht wissen, was sie eigentlich wollen. Fakt ist aber, dass die Qualifikation mittels eines MBA auch durch ein grundständiges Studium erworben werden kann.

Das ist erstens Bundeslandabhängig - in Bayern und Baden-Württemberg gilt der MBA in der höheren Verwaltung als Pflichtvoraussetzung für manche Stellen, ein einfaches BWL Studium reicht dann nicht aus.
Allerdings sind dann natürlich auch Bewerber mit einem "konsequktiven Master" zugelassen.
Häufiger kann ein EMBA oder MBA auch (bei nicht leitenden Positionen) nach Einstellung nebenberuflich erlangt werden - was aber dann im Arbeitsvertrag festgelegt wird.
Bei uns z.b. nutzen Ärzte die in höhere Verwaltungsebenen streben diesen MBA als Zweitstudium um sich zu qualifizieren.

Und zweitens ist der MBA dem Masterstudium doch gleichgesetzt; ich verstehe hier die Aussage nicht dieser könne auch durch ein Grundstudium erlangt werden. Kannst du das bitte spezifizieren? Wo wird das so gehandhabt?
Hab ich noch nie gehört...

EDIT: Also aus Österreich kenne ich das, da sind das keine Aufbaustudiengänge, aber aus Deutschland nicht

Tariflas

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« Antwort #3440 am: 17.10.2023 10:54 »

Wer ein BWL-Studium abgeschlossen hat, braucht keinen MBA. Jener soll gerade in den Wirtschaftswissenschaften Fachfremde (z.B. Ingeneure, Geisteswissenschaftler) entsprechend qualifizieren. Es handelt sich also gerade nicht um ein "Aufbaustudium" (konsequktiver Master, der auf einem grundständigen Bachelor aufbaut) , sondern ein Zweitstudium. Vielleicht meindest du "oder" statt "sowie"; das würde Sinn ergeben: "Sie haben ein betriebswissenschaftliches Studium absolviert oder verfügen über einen MBA".


Was du liest, weiß ich nicht. Möglicherweise formulieren auch Leute diese Stellenausschreibungen, die nicht wissen, was sie eigentlich wollen. Fakt ist aber, dass die Qualifikation mittels eines MBA auch durch ein grundständiges Studium erworben werden kann.

Das ist erstens Bundeslandabhängig - in Bayern und Baden-Württemberg gilt der MBA in der höheren Verwaltung als Pflichtvoraussetzung für manche Stellen, ein einfaches BWL Studium reicht dann nicht aus.
Allerdings sind dann natürlich auch Bewerber mit einem "konsequktiven Master" zugelassen.
Häufiger kann ein EMBA oder MBA auch (bei nicht leitenden Positionen) nach Einstellung nebenberuflich erlangt werden - was aber dann im Arbeitsvertrag festgelegt wird.
Bei uns z.b. nutzen Ärzte die in höhere Verwaltungsebenen streben diesen MBA als Zweitstudium um sich zu qualifizieren.

Und zweitens ist der MBA dem Masterstudium doch gleichgesetzt; ich verstehe hier die Aussage nicht dieser könne auch durch ein Grundstudium erlangt werden. Kannst du das bitte spezifizieren? Wo wird das so gehandhabt?
Hab ich noch nie gehört...

EDIT: Also aus Österreich kenne ich das, da sind das keine Aufbaustudiengänge, aber aus Deutschland nicht

Danke, so ist es.

KDC

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3441 am: 17.10.2023 11:14 »

Wir haben inzwischen den Deal, dass die mindest EG/Stufe und die max EG/Stufe die tarifliche möglich sind durch förderliche Zeiten etc. vorab besprochen werden bei Einstellungen. Damit die Fachseite weiß, was sie "anbieten" kann.


Ahhh "Wir haben den Deal.." okay.. das zeigt wie blind ich bin.
Ich ging immer davon aus DAS DAS SELBSTVERSTÄNDLICH IST das sowas vorher gemacht wird.
Wie soll den sonst schon im Gespräch verhandelt werden ?

Aber das erklärt warum in vielen Gesprächen nciht mal ein PErsonalvertreter dabei ist. Wieder was gelernt.
Unterschätze nie die Inkompetenz der Gegenseite.
Eben, früher haben sie immer gesagt: Na das müssen wir noch prüfen, wenn es soweit ist.
Jetzt lege ich ihnen vor was und durch welche tarifliche Maßnahme möglich ist (mache also ihre Arbeit) und wir sind dann im Vorstellungsgespräch sprechfähig.
Ich nenne meine klaren Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsgespräch. Zusammen mit dem vom Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag möchte ich dessen Gehaltsangebot gem. § 2, 7 NachwG schriftlich vorliegen haben. Ohne verbindliches Gehaltsangebot, das meinen Vorstellungen entspricht, gibt es keine Unterschrift. So einfach ist das.

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3442 am: 17.10.2023 14:01 »
Das ist erstens Bundeslandabhängig - in Bayern und Baden-Württemberg gilt der MBA in der höheren Verwaltung als Pflichtvoraussetzung für manche Stellen, ein einfaches BWL Studium reicht dann nicht aus.

Sofern du einen BWL-Bachelor-Abschluss als "reines BWL-Studium" bezeichnest, mag das stimmen. Ein MBA bietet jedenfalls gegenüber einem BWL-Master keinerlei Mehr-Qualifikation, sondern im wirtschaftlichen Bereich sogar weniger.

Ein MBA soll, wie schon erläutert, fachfremden Personen zusätzliche Wirtschafts-Kenntnisse vermitteln. Klar, wer die nicht hat, weil man ein anderes Fach studiert hat, der porifitiert dann davon. Aber eine Person mit BWL-Masterabschluss lernt nichts Neues in einem MBA-Studiengang. Insofern ist die Aussage, man bräuchte hierfür zwei Master-Abschlüsse (sofern es um die wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse geht), einfach Blödsinn.

Zitat

Allerdings sind dann natürlich auch Bewerber mit einem "konsequktiven Master" zugelassen.

Eben, denn die haben die relevanten Kenntnisse einfach in ihrem Studium erworben.

Zitat
Häufiger kann ein EMBA oder MBA auch (bei nicht leitenden Positionen) nach Einstellung nebenberuflich erlangt werden - was aber dann im Arbeitsvertrag festgelegt wird.

Und wieder richtig: Ein MBA ist eine wirtschaftliche Weiterqualifikation für ansonsten fachfremde Personen. Übernimmt man als Führungskraft auch finanzielle Verantwortung, so ist es sinnvoll, dass man neben den fachlichen Kenntnissen der eigenen Profession auch zusätzliche Kenntnisse wirtschaftlicher Natur besitzt. Dafür ist eine solche Weiterqualifizierung sinnvoll. Dann landet man aber auch nicht auf einer einfachen E13-Stelle, die "nur" einen [noch einmal: einen] wissenschaftlichen Hochschulabschluss, aka Master, voraussetzt/ benötigt.

Entweder ist Tariflas massiv überqualifiziert, lässt sich deutlich unterbuttern oder hat einfach zu viel Sonstiges gemacht, was für ihre Stelle tariflich nicht notwendig ist, und entsprechend auch nicht entlohnt wird. Ich halte noch immer die letzte Variante für die wahrscheinlichste.

Zitat
Bei uns z.b. nutzen Ärzte die in höhere Verwaltungsebenen streben diesen MBA als Zweitstudium um sich zu qualifizieren.

Richtig. Aber nirgendwo wird für die Sachbearbeiter-Ebene sowohl ein Studium in Profession X als auch vertiefte wirtschaftliche Kenntnisse, z.B. nachgewiesen durch einen MBA-Abschluss, notwendig sein. Für Führungskräfte ist das durchaus sinnvoll, aber nicht auf einer E13-Stelle...

Zitat
Und zweitens ist der MBA dem Masterstudium doch gleichgesetzt; ich verstehe hier die Aussage nicht dieser könne auch durch ein Grundstudium erlangt werden. Kannst du das bitte spezifizieren? Wo wird das so gehandhabt?
Hab ich noch nie gehört...

Ich habe nicht gesagt, dass man die notwendige Qualifikation in einem Bachelor-Studium erlangen könnte, nur, dass es nicht zwei Master-Abschlüsse auf Sachbearbeiter-Ebene benötigt. Wenn wirklich so tiefgehende wirtschaftliche Kenntnisse benötigt werden, die man erst in einem Master-Studiengang erwirbt, dann zumeist doch wohl kaum noch in einer zweiten Profession wie einer Geistes- oder Gesellschaftswissenschaft. Typischerweise wird der Fall eher andersherum gelagert sein, dass solche Personen sich wirtschaftlich weiterqualifizieren, aber eben auch allein mit diesem zweiten Standbein genügend Kenntnisse für den Job, den sie dann ausüben, gesammelt hätten... (Was nicht heißt, dass ein geisteswissenschaftliches Studium nichts bringt; nur, wenn der Job eher Wirtschaftskenntnisse verlangt, bringt einem die Zeit, die man in das geisteswissenschaftliche Studium gesteckt hat, dafür herzlich wenig. Da muss man sich dann auch nicht beklagen, dass andere, die das nicht gemacht haben, schon weiter im Job und auf der Karriere- und Gehaltsleiter sind.)

Zitat
EDIT: Also aus Österreich kenne ich das, da sind das keine Aufbaustudiengänge, aber aus Deutschland nicht

Ein MBA setzt nach Bologna als "nicht-konsequtiver" Master-Studiengang nur einen beliebigen Bachelor-Abschluss voraus, insbesondere keinen der Wirtschaftswissenschaften o.Ä.

Bürohengst

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« Antwort #3443 am: 17.10.2023 14:43 »
Es ist so gekommen,  wie ich erwartet hatte. Abschluss wie im TVÖD oder etwas drunter.  Hier waren ja einige,  die tatsächlich daran geglaubt haben,  die Lücke zum TVÖD würde auf einen Schlag geschlossen werden,  oder haben gar von 1000 oder mehr € für EG ab 9 geträumt. Ich bin schon einige Jahre im ÖD der Länder und habe mir solche Träumereien vor Verhandlungen echt abgewöhnt.  Knallt man nachher nicht so hart auf den Boden der Tatsachen. 12 Monate Laufzeit werden eh nicht kommen.  Die AG werden die IFP in den Ring werfen,  im Januar einmal um die 1500 €,  ab Juli monatlich den Rest,  danach Sockel + %.  Laufzeit mindestens 24 Monate. Quasi eine 1:1 Kopie des TVÖD. Fraglich wird noch sein   ob der Sockel oder die Prozente etwas geringer ausfallen werden.

Allzu groß kann die Lücke zwischen TVöD und TV-L nicht werden. Man erkläre mal einer Krankenschwester im Uni-Klinikum, dass sie künftig 200-300 Euro weniger als die Kollegin im Kommunalkrankenhaus verdienen soll. Und es macht ja auch wenig Sinn für eine seriöse Personalkostenplanung, erst deutlich hinter den TVöD zurückzufallen, um dann anschließend mit haufenweise Arbeitsmarktzulagen etc. um sich werfen zu müssen, damit man noch gute Leute bekommt bzw. die eigenen Leistungsträger nicht abwandern. Denn die sind es, die als erstes gehen, nicht die Lowperformer.

Ja, die Übernahme des TVöD-Ergebnisses wird für die Länder schmerzlich, aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass Bund und Länder an der Inflation auch gut mitverdienen.

Zinc

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« Antwort #3444 am: 17.10.2023 16:42 »
Es ist so gekommen,  wie ich erwartet hatte. Abschluss wie im TVÖD oder etwas drunter.  Hier waren ja einige,  die tatsächlich daran geglaubt haben,  die Lücke zum TVÖD würde auf einen Schlag geschlossen werden,  oder haben gar von 1000 oder mehr € für EG ab 9 geträumt. Ich bin schon einige Jahre im ÖD der Länder und habe mir solche Träumereien vor Verhandlungen echt abgewöhnt.  Knallt man nachher nicht so hart auf den Boden der Tatsachen. 12 Monate Laufzeit werden eh nicht kommen.  Die AG werden die IFP in den Ring werfen,  im Januar einmal um die 1500 €,  ab Juli monatlich den Rest,  danach Sockel + %.  Laufzeit mindestens 24 Monate. Quasi eine 1:1 Kopie des TVÖD. Fraglich wird noch sein   ob der Sockel oder die Prozente etwas geringer ausfallen werden.

Allzu groß kann die Lücke zwischen TVöD und TV-L nicht werden. Man erkläre mal einer Krankenschwester im Uni-Klinikum, dass sie künftig 200-300 Euro weniger als die Kollegin im Kommunalkrankenhaus verdienen soll. Und es macht ja auch wenig Sinn für eine seriöse Personalkostenplanung, erst deutlich hinter den TVöD zurückzufallen, um dann anschließend mit haufenweise Arbeitsmarktzulagen etc. um sich werfen zu müssen, damit man noch gute Leute bekommt bzw. die eigenen Leistungsträger nicht abwandern. Denn die sind es, die als erstes gehen, nicht die Lowperformer.

Ja, die Übernahme des TVöD-Ergebnisses wird für die Länder schmerzlich, aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass Bund und Länder an der Inflation auch gut mitverdienen.

Da reichen aber keine 5 Prozent.

Bürohengst

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« Antwort #3445 am: 17.10.2023 17:13 »
Da reichen aber keine 5 Prozent.

Ach, von der Vorstellung, dass am Ende ein Tarifergebnis bei rauskommt, welches die Inflation komplett ausgleicht, habe ich mich eh schon längst verabschiedet. Es geht da eigentlich nur noch um Schadensbegrenzung fürs Reallohnniveau. Man darf auch nicht ganz außer Acht lassen, dass es da draußen mehr als genug Arbeitnehmer außerhalb des öD gibt, die von Inflationsausgleichsprämie, Sockelbetrag und einem wie auch immer prozentigen Schluck oben drauf nur träumen können. Insofern vermute ich, dass man auch von öD-Bediensteten erwarten wird, dass sie die inflationsbedingten Abstriche hinnehmen und auf die nächste Tarifverhandlung in 1-2 Jahren warten, um die Inflation dann hoffentlich wieder einholen zu können. Im Augenblick ist das leider aussichtlos. Aber ein weiteres Auseinanderklaffen der Tarifverträge muss schon verhindert werden, es sitzen eh schon zu viele Spezialkräfte auf gepackten Koffern und warten auf die passende Stellenanzeige mit TVöD/TV-V oder vom DAX-Konzern.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3446 am: 17.10.2023 19:24 »
Da reichen aber keine 5 Prozent.

Ach, von der Vorstellung, dass am Ende ein Tarifergebnis bei rauskommt, welches die Inflation komplett ausgleicht, habe ich mich eh schon längst verabschiedet.
Hat bisher auch noch keine Gewerkschaft geschafft.
Also warum sollte es verdi schaffen?

Jochen1976

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3447 am: 17.10.2023 19:30 »
Schaut euch mal die Sitzung des Landtags in NRW heute an, dort ist auch ein wenig über Finanzen und Tarifverhandlung erzählt worden. Unter anderem für Beamte ist vorgeschlagen worden, die Wochenarbeitszeit auf 38,5 Stunden zu verringern. Aber so insgesamt war die Experten Anhörung mehr ein einziger Shitstorm in Richtung Arbeitgeber.

Steve 69

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3448 am: 17.10.2023 20:02 »
Wer hat 38,5 Stunden für Beamte in den Ring geworfen? Sollen Beamte damit auf eine geringere Erhöhung als bei den Angestellten vorbereitet werden? Angestellte in NRW arbeiten 39,50 Stunden. Oder sollen die Beamten das als Bonbon obendrauf bekommen?

Erklärbär

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3449 am: 18.10.2023 04:02 »
Da reichen aber keine 5 Prozent.

Ach, von der Vorstellung, dass am Ende ein Tarifergebnis bei rauskommt, welches die Inflation komplett ausgleicht, habe ich mich eh schon längst verabschiedet.
Hat bisher auch noch keine Gewerkschaft geschafft.
Also warum sollte es verdi schaffen?

Doch die Piloten sind ein Beispiel, welche über der Inflation waren. In der PW gab es noch eine Gruppe, aber frag mich nicht welche. Gab da mal einen Artikel, welcher das verglich.