Mein Beispiel sollte nur darstellen, dass es TB gar nicht grundsätzlich so viel schlechter geht wie so oft behauptet.
Ja und nein.
1.) Ein lediger A15/8 ohne Kinder bekommt (nach bisheriger Planung) ab Mai 2026 eine Bruttobesoldung von 99.996 Euro. Laut Rechner entspricht dies einem Nettogehalt von
68.914 Euro abzüglich Krankenversicherung.
2.) Ein E15/6 darf ja ab 2026 freiwillig länger arbeiten. Geht er von 39 auf 41 Stunden, bekommt er dafür zusätzlich rund 480 Euro/Monat. Insgesamt liegt er damit ab Mai 2026 brutto bei 110.362 Euro, also laut Rechner netto bei
68.070 Euro abzüglich Krankenversicherung.
Klingt in der Tat erstmal recht ähnlich. Dennoch sehe ich gewisse Unterschiede:
- Ich denke ebenfalls, dass in den meisten Fällen Rente+VBL nicht an die Pension heranreichen. Extrembeispiel: Doppelte Anrechnung von etwaigen Zeiten als öD-Tarifangestellter (bei anschließender Verbeamtung) auf Rente UND Pension.
- Der E15 hat das "Problem", dass er entweder in der aktiven Zeit relativ hohe GKV-Beiträge (falls er freiwillig dort bleibt) oder alternativ als Rentner relativ hohe PKV-Beiträge zahlt.
- Sobald (mehrere) Kinder ins Spiel kommen, öffnet sich (zumindest temporär) die Schere.
- Wir Beamte haben weiterhin den "Karlsruher Joker" im Ärmel (um mal auf das Thema dieses Threads zurückzukommen

). Etwaige Implikationen des nächsten BVerfG-Beschlusses dürften sich (wenn überhaupt) erst mittelbar und verzögert auf die Tarifangestellten auswirken.