Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8069143 times)

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19140 am: 06.10.2025 10:21 »
Dann werden Kinder endlich auch offiziell zum Armutsrisiko.

Schauen wir mal lieber, was diese Woche hinsichtlich der aA so bringen wird.




Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19141 am: 06.10.2025 10:56 »
Dann werden Kinder endlich auch offiziell zum Armutsrisiko.

Schauen wir mal lieber, was diese Woche hinsichtlich der aA so bringen wird.

Ich hab da so eine Vermutung...

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19142 am: 06.10.2025 11:00 »
Dann werden Kinder endlich auch offiziell zum Armutsrisiko.

Schauen wir mal lieber, was diese Woche hinsichtlich der aA so bringen wird.

Ich hab da so eine Vermutung...

Welche Vermutung denn? Nichts? ;D

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19143 am: 06.10.2025 11:02 »
Dann werden Kinder endlich auch offiziell zum Armutsrisiko.

Schauen wir mal lieber, was diese Woche hinsichtlich der aA so bringen wird.

Unter Umständen auch der Ehepartner  :o.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19144 am: 06.10.2025 11:06 »
Dann werden Kinder endlich auch offiziell zum Armutsrisiko.

Schauen wir mal lieber, was diese Woche hinsichtlich der aA so bringen wird.

Ich hab da so eine Vermutung...

Welche Vermutung denn? Nichts? ;D

ggf auch nur ein kalter Windzug

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19145 am: 06.10.2025 11:11 »
Auf geht's, wir kriegen die Seite noch voll.  ;D

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19146 am: 06.10.2025 11:28 »
Auf geht's, wir kriegen die Seite noch voll.  ;D

Und die nächste, und die nächste....
Gibts ein Maximalwert für die Seitenanzahl eines Threads? :-D

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19147 am: 06.10.2025 12:01 »
Na jetzt seid doch nicht so.
Maidowski hat dich entschieden, das Urteil wurde nur noch nicht veröffentlicht. Das passiert doch jetzt bald und Mitte Oktober gibts dann ganz bestimmt positive Nachrichten. Die paar Tage könnt ihr doch wohl jetzt noch abwarten ohne euch lustig zu machen.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19148 am: 06.10.2025 12:05 »
Na jetzt seid doch nicht so.
Maidowski hat dich entschieden, das Urteil wurde nur noch nicht veröffentlicht. Das passiert doch jetzt bald und Mitte Oktober gibts dann ganz bestimmt positive Nachrichten. Die paar Tage könnt ihr doch wohl jetzt noch abwarten ohne euch lustig zu machen.

Nur weil Geduld eine Tugend ist....
Aber klar, auf ein paar Wochen soll es nicht mehr ankommen.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19149 am: 06.10.2025 12:08 »
Ozzy Osbourne, Gott habe ihn seelig, hatte mal Anfang der 2000er Jahre einen Hit.

An den fühle ich mich immer öfter erinnert..

"I'm just a...."

despaired

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19150 am: 06.10.2025 12:14 »
Na jetzt seid doch nicht so.
Maidowski hat dich entschieden, das Urteil wurde nur noch nicht veröffentlicht. Das passiert doch jetzt bald und Mitte Oktober gibts dann ganz bestimmt positive Nachrichten. Die paar Tage könnt ihr doch wohl jetzt noch abwarten ohne euch lustig zu machen.

Wissen wir denn, dass entschieden wurde oder vermuten wir es nur aus logischen Gründen?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19151 am: 06.10.2025 12:17 »
Na jetzt seid doch nicht so.
Maidowski hat dich entschieden, das Urteil wurde nur noch nicht veröffentlicht. Das passiert doch jetzt bald und Mitte Oktober gibts dann ganz bestimmt positive Nachrichten. Die paar Tage könnt ihr doch wohl jetzt noch abwarten ohne euch lustig zu machen.

Wissen wir denn, dass entschieden wurde oder vermuten wir es nur aus logischen Gründen?

Hier herrscht das Prinzip Hoffnung - zumindest das eint uns mit der Regierung.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19152 am: 06.10.2025 12:50 »
Na jetzt seid doch nicht so.
Maidowski hat dich entschieden, das Urteil wurde nur noch nicht veröffentlicht. Das passiert doch jetzt bald und Mitte Oktober gibts dann ganz bestimmt positive Nachrichten. Die paar Tage könnt ihr doch wohl jetzt noch abwarten ohne euch lustig zu machen.

Wissen wir denn, dass entschieden wurde oder vermuten wir es nur aus logischen Gründen?
[/quote

Sorry, meine Nachricht war ironisch gemeint und ich habe mich nur über diese Aussage lustig gemacht.
Natürlich weiß man nichts aber ich gehe stark davon aus das nichts entschieden wurde und somit auch nichts passieren wird. Wie immer also.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19153 am: 06.10.2025 15:22 »
Ozzy Osbourne, Gott habe ihn seelig, hatte mal Anfang der 2000er Jahre einen Hit.

An den fühle ich mich immer öfter erinnert..

"I'm just a...."

I´m just a poor Boy (Simon & Garfunkel) würde auch für den öD passen. ;)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19154 am: 06.10.2025 16:59 »
@bebolus

Na ja, wenn sich Rente, KV und Pflege als "SPD" Probleme schnell lösen lassen könnten? Wäre ja wunderbar. Nix wird teurer, hätte nichts dagegen.

Recht hast Du.

Es kommt mir nur etwas komisch vor, dass wenn der Solo-Selbstständige mangels Steuerbescheid von der privaten KV recht schnell geschätzt wird und, weil er die dann viel zu hohen Schätzbeträge dann mitunter nicht zahlen kann, er seinen Versicherungsschutz soweit verliert, dass er eigentlich nur noch im Notfall eine Mindestversorgung erhält, dann stellt sich mir die Frage, warum nichtvErwerbsstätige einen nicht Leistungsbezogenen Zugang in das GKV- System erhalten.

In meinen Augen wäre es sinnvoll, anstatt Beamte in die GKV einzahlen zu lassen, die GKV vielmehr in Richtung PV auszurichten. Die PV scheint insgesamt besser klar zu kommen, als die GKV. Vielleicht weil es mehr Anreize gibt gesünder zu bleiben oder Risikofaktoren differenziert abzurechnen.

Naja, die PVen haben aber einfacheres Spiel als die GKVen. Als gewinnorientierte Versicherer steht es ihnen frei bereits bei Abschluss etwaige Risiken auszuschließen. Der Großteil der Beamtenschaft hat ihre PV ja nicht bereits ab Kindheit. Viele chronische Leiden tun sich da aber bereits auf. Wir Beamten sind ja eigentlich nicht das Problem. Und wenn man sich mit seinem niedergelassenen Hausarzt unterhält sagt meiner, wenn er die privaten im großen Rahmen verlieren würde, so könne er die Praxis nicht aufrecht erhalten. Der ideale Kassenpatient kommt einmal im Quartal und hat nen Schnupfen. Das Ultraschallgerät hätte er schon garnicht wenn es nur gesetzlich Versicherte gäbe. Unterm Strich stimmen die Leistungen nicht bei den GKVen. Obwohl sie meistens teurer sind als die Privaten. Es werden einfach zu Viele mit finanziert. Von daher täte es dem System wahrscheinlich wirklich gut wenn man vielleicht wirklich alle in die Gesetzliche einzahlen lassen würde in Form von AG und AN- Beträgen, aber gleichzeitig das Prinzip der kostenfreien Familienversicherung aufhebt, und wir bei PKVen alle Versicherten zahlen lässt.

Wenn das Vollversorgerprinzip für den leistungslosen Jedermann nicht mehr tragfähig ist, wäre eine logische Alternative, dass dem Leistungslosen das Vollversorgerprinzip entzogen, oder nur gegen Aufpreis zur Verfügung steht. Wenn das Geld knapp ist, warum muss der nichtrauchende, nichttrinkende und nichtkiffende Bürgergeldempfänger, die Kosten mittragen, die der rauchende, trinkende und kiffende Bürgergeldempfänger verursacht? Und warum soll das dann auch noch der Beamte tun? Völlig irre, außer man strebt in Richtung Sozialismus.
« Last Edit: 06.10.2025 17:11 von bebolus »