Also wir haben gar nichts von den Zuschlägen ,selbst bei Bereitschaft oder Feiertagsarbeit wird das einfach über das Gleitzeitkonto abgegolten. Daher interessiert mich das eher weniger bzw. Nur im Gesamtkontext, der Gesamtsituation.
Dann solltet ihr mal in eurem Arbeitsvertrag schauen, ob ihr tatsächlich TVöD seit.
Denn tariflich ist das nicht korrekt.
Außer ihr macht ohne Anweisung und auf Eigeninitiative Bereitschaft oder Feiertagsarbeit.
Klar sind wir TVöD. Und trotzdem wird auf das Gleitzeitkonto verwiesen. Beispielsweise Bereitschaft für die Wahl (Fr./Sa So) : Erhalten wir 2Stunden für Freitag, 4 Stunden für Samstag und Sonntag auf das Gleitzeitkonto. Finanziell gibt es da gar nichts.
Ok, habe verstanden, ihr lasst euch verarschen oder kennt eure Rechte nicht.
Oder sind das die Zuschläge die dort auf das Konto gebucht werden?
Habt ihr ein Arbeitszeitkonto nach § 10?
Dann davon ab: Gutschriften sind dann ein finanzieller Ausgleich. Du bekommst schließlich Geld ohne Leistung ausgezahlt.
Und wenn du die Leistung in Stufe 4 und die Freizeit in Stufe 5 nimmst, dann hast du sogar einen Gewinn gemacht.

Kommunen sind nun mal knauserich. Mehrarbeit anordnen? Nein Gleitzeitkonto, Abends ein Update durchführen - Gleitzeit.... usw.
Ok, habe verstanden, ihr lasst euch verarschen oder kennt eure Rechte nicht.
Oder ihr habt eine Arbeitszeitvereinbarung, die es zulässt, dass der AG euch sagt:
Du kommst heut erste gegen 12:30 und musst dann bis 21:00 das Update machen.
Dann falle auch keine Zuschläge an. So wie Samstags vor 13:00.
Aber wenn ihr Sonntags arbeitet, dann muss auf alle Fälle ein Zuschlag gebucht werden.