Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Illunis

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:51Das Ganze ist doch schon seit Jahren nur noch mit einer gesunden Prise Sarkasmus zu ertragen - entsprechend sind wir beide wohl Teil des Prisenkommandos ...
Die wiederkehrenden Prisen sorgen zumindest bei mir für ein Lächeln und etwas Freude, wo das Thema sonst nur Schmerz und den Weg in den Wahnsinn bereit hält. Danke dafür!

clarion

Schlimm, schlimmer am Schlimmsten: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bund

Wobei der Bund zumindest deutlich höhere Tabellenwerte als Niedersachsen hat.

Neuromancer

Zitat von: SGLBund in Heute um 12:51https://www.n-tv.de/politik/Dobrindt-muss-bei-Gehaltserhoehung-fuer-Top-Beamte-nachsitzen-id30724315.html

Na hoffentlich ist da was wahres dran. Kann man ja wirklich null nachvollziehen warum B-Besoldung mit knappe 20% und die mittlere A-Besoldung mit 3% abgespeist wird.

Johnsmith

Zitat von: Neuromancer in Heute um 13:38Na hoffentlich ist da was wahres dran. Kann man ja wirklich null nachvollziehen warum B-Besoldung mit knappe 20% und die mittlere A-Besoldung mit 3% abgespeist wird.

Doch, kann man gut nachvollziehen.

Weil man jahrelang die Tabellen massiv gestaucht hat mit Sockelbeträgen etc. und damit an ,,denen da oben" gespart hat. Dann hat das BVerfG gesagt, dass das so nicht geht und jetzt ist die Empörung groß...

Alexander79

Zitat von: Johnsmith in Heute um 13:46Doch, kann man gut nachvollziehen.

Weil man jahrelang die Tabellen massiv gestaucht hat mit Sockelbeträgen etc. und damit an ,,denen da oben" gespart hat. Dann hat das BVerfG gesagt, dass das so nicht geht und jetzt ist die Empörung groß...
Echt?
Zeig mal bitte die Stelle wo steht das B11 verfassungswidrig unteralimentiert ist, weil die Abstände eingestampft wurden.

Johnsmith

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:57Echt?
Zeig mal bitte die Stelle wo steht das B11 verfassungswidrig unteralimentiert ist, weil die Abstände eingestampft wurden.


Siehe Beiträge #9052 bzw. #9070.

Rallyementation

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:46Der Weg nach Europa ist ja erst frei, wenn der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft ist.
[...]

Dieser Pauschalaussage halte ich z.B. die überlangen, unfairen und nicht abgeschlossenen deutschen Verfahren entgegen, die nach Beschwerde vor dem EGMR auch nach Einführung des §198 GVG durch diesen moniert wurden.

(zu der Schleswig-Holstein abgewiesenen Verzögerungsbeschwerde, sei der Europa-Weg offen, ob er aber begangen wird entzieht sich meiner Kenntnis. Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren, Art. 13 EMRK Recht auf wirksame Beschwerde)

haloeris

Zitat von: SGLBund in Heute um 12:51https://www.n-tv.de/politik/Dobrindt-muss-bei-Gehaltserhoehung-fuer-Top-Beamte-nachsitzen-id30724315.html
Herr Winkel erzählt im Video irgendwas von Gießkanne leer. Ich hätte da paar Ideen.

1. Aufhören sich selbst alles zu erhöhen
2. Stop mit Entwicklungshilfe ca. 35Mrd.
3. Kürzung der Hilfe an Ukraine ca. 25Mrd.

Dann sind das schon mal 7-8% die von den Steuereinnahmen übrig bleiben.

Zudem sollte man aufhören immer die Beamten als Ausrede zu suchen. An den Beamten wurde ja schon 20 Jahre gespart, also müsste ja ordenltich was auf der hohen Kante liegen, wie auch in der Pensionskasse.  

Alexander79

Zitat von: Johnsmith in Heute um 13:59Siehe Beiträge #9052 bzw. #9070.
Nein, ich meine die Randnummer des Urteils vom BVerfG.
Nicht was du da zusammendichtest, sprich das B11 zu wenig bekommt, weil die 5% nicht eingehalten wurden, auf 30 Jahre.

Johnsmith

Zitat von: Alexander79 in Heute um 14:13Nein, ich meine die Randnummer des Urteils vom BVerfG.
Nicht was du da zusammendichtest, sprich das B11 zu wenig bekommt, weil die 5% nicht eingehalten wurden, auf 30 Jahre.

Ich dichte nicht, sondern habe lediglich anhand von beispielhaft ausgewählten Besoldungsgruppen dargestellt, dass die Tabellen massiv gestaucht wurden seit 1996 und der Bund nun versucht, diese Stauchung - zumindest teilweise - zu korrigieren.

Anknüpfungspunkt hierfür ist Leitsatz 8 a) des Urteils.






BVerfGBeliever

#9085
Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:46Das ist einer der Gründe, wieso ich gestern geschrieben habe, dass von diesem Gesetzentwurf [...] schwerer Schaden für das Land ausgehen wird.
Es mag am schönen Wetter liegen, aber ich kann den auf den letzten Seiten vielfach zu lesenden Pessimismus bzw. Fatalismus nicht teilen:

1.) Der Entwurf enthält (nach meinem Verständnis erstmalig) eine klare und eindeutige Definition der Abstände innerhalb der A-Tabelle: horizontal einheitlich 2,7%, vertikal je nach Laufbahngruppe 11%, 10%, 5% und 2,2%, siehe Seite 137. Diese eindeutige Festlegung ist in meinen Augen richtig und wichtig, auch wenn ich mir noch etwas größere Abstände gewünscht hätte. Daher hoffe ich, dass der Entwurf im Juni durchs Kabinett und im Herbst durchs Parlament gehen wird. In der Zwischenzeit darf sich u.a. die Springer-Presse gerne an den postulierten Mehrkosten (z.B. gut 3,5 Mrd. € im nächsten Jahr) abarbeiten.

2.) Anschließend bringen "wir" bzw. Karlsruhe die Anrechnung des Partnereinkommens zu Fall oder sorgen zumindest für eine drastische Einhegung (beispielsweise "Minijob" statt 22.648 €). Als unmittelbare Folge muss das A3/2-Grundgehalt signifikant angehoben werden, um nicht die gebotene Mindestbesoldung zu unterschreiten.

3.) Als Folge der signifikanten A3/2-Anhebung (die die wenigsten von uns unmittelbar betreffen dürfte) müssen im Anschluss auch alle anderen Tabellenfelder entsprechend angehoben werden, um die unter Punkt 1.) definierten Abstände beizubehalten. Dies wird ebenfalls viele zusätzliche Milliarden kosten, über die sich u.a. die Springer-Presse wiederum gerne aufregen darf. Allerdings wird die Regierung glaubhaft und wahrheitsgemäß argumentieren können, dass sich die Erhöhung zwingend und unabwendbar aus der entsprechenden BVerfG-Entscheidung zum Partnereinkommen ergeben haben wird.

Zack feddich.   8)

Pumpkin76

Zur Frage, wie das BVerfG die Begründungspflicht für den Systemwechsel erfüllt sähe oder nicht (Bayern und Bund operieren ja mit Zahlen), hoffe ich, das man sich hier am Sozial-Urteil des BVerfG zu den Hartz-IV-Sanktionen (BVerfGE 142, 313) stützen kann.

Hier hatte der Gesetzgeber behauptet, härtere Sanktionen (60% oder 100% Kürzung) würden die Leute besser zur Arbeitsaufnahme motivieren. Das klingt ja erst mal "plausibel". Aber das Gericht hat das abgebügelt: Alltagsplausibilität ersetzt keinen empirischen Nachweis! Wer einen grundrechtlich geschützten Bereich einschränkt, muss belegen, dass die gewählte Maßnahme ihr Ziel tatsächlich erreicht – und zwar mit eindeutigen Daten, nicht mit Vermutungen.

Und die Henne-Ei-Diskussion wurde noch nicht mal eröffnet..