Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8285469 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19770 am: 23.10.2025 19:16 »
Wenn man zu den oberen 10% der Einkommenspyramide gehört und es gerade so erträglich findet, hat aber auch die Bodenhaftung verloren.

Wenn man zu den oberen 10% in Deutschland und damit global zu den oberen 1,5% nach Einkommen gehört und trotzdem nicht am Dienstort in den eigenen vier Wänden wohnen kann (was mit Doppel-hD noch "gerade so" geht) , dann ist das ein reales Problem. Sehe keine Haftungsprobleme bei GoodBye.

Klar ist: Von steigenden Lebenshaltungskosten werden Alleinlebende auch sehr hart getroffen. Zuschlagslösungen in großem Umfang sind einfach nur verlogen und eine Verletzung der Alimentationspflicht, Ende. Und wer das feiert ist asozial gegenüber seinen kinderlosen Kollegen.

 Wenn Karlsruhe zum Verhältnis von Zuschlägen und Grundgehalt nicht nachlegt, sind die Weichen gestellt, den öffentlichen Dienst endgültig zum Sozialhilfesystem umzubauen, in dem nur noch nach leistungsfremden Faktoren bezahlt wird.

Sorry aber du konstruierst da ganz schön was zusammen. Wenn man mit den Eckdaten nicht wohnen kann, gibt es ein strukturelles Problem das aber ganz sicher nicht der Dienstherr lösen muss und daher auch hier nicht unser Thema ist. Und wenn du bei 2 hD Beamten (ca. 9500€ netto Haushaltseinkommen?) behauptest, dass es gerade so zum wohnen reicht, hätte ich das gern mit Zahlen unterfüttert. Dann wohnt er wohl in München im Penthouse und jammert, dass sein Einkommen nicht reicht. Oder er lebt einfach über seine Verhältnisse.

Zum Rest deiner Argumentation habe ich mich nicht eingelassen.
« Last Edit: 23.10.2025 19:23 von xap »

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19771 am: 23.10.2025 19:21 »
Ich würde Klaus Kinski reinschicken.

Geil! DANN MACH DOCH DEINEN SCHEIß! FÜNF JAHRE!! IMMER WIEDER MUSS MAN EUCH ERKLÄREN WAS DA GESCHRIEBEN STEHT... DU DUMME SAU DO!!  ;D

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19772 am: 23.10.2025 19:32 »
Das Problem der Deutschen neben der ganzen politischen Probleme im Wirtschaftsbereich, die von linken Traumtänzern ignoriert werden, ist einfach, die meisten Leute können einfach nicht richtig sparen (Konsumopfer mit 50 Netflix, Youtube, HBO, Hulu, Disney, Zigaretten dies das Accounts).
Und die Leute die sparen können, die können nicht richtig investieren. Bausparvertrag oder ökosozialfairtradetinyhouse statt Call Optionen auf Biotechbuden.  8)



GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19773 am: 23.10.2025 19:34 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19774 am: 23.10.2025 19:43 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Naja, bei allem allgemeinen Verständnis... Wie stellt man sich als hD denn das Leben eines gD, mD, oder gar eD vor? Oder brauchen die einfach nicht "angemessen" leben?

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19775 am: 23.10.2025 19:59 »
Wenn man zu den oberen 10% der Einkommenspyramide gehört und es gerade so erträglich findet, hat aber auch die Bodenhaftung verloren. Aber das ist ein anderes Thema. Wirklich Probleme haben die Alleinverdiener im mD.

Schauen wir mal was die nächsten 2 Wochen bzgl. eines neuen Entwurfs bringen.

Wir sprechen bzw. schreiben uns genau heute in 2 Wochen.
Dann können wir zusammen darüber lachen das nichts passiert ist.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19776 am: 23.10.2025 20:12 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Naja, bei allem allgemeinen Verständnis... Wie stellt man sich als hD denn das Leben eines gD, mD, oder gar eD vor? Oder brauchen die einfach nicht "angemessen" leben?

Jeder hat doch das Recht auf sein angemessenen Einkommen. Falls das jemand anders sieht wundere ich mich, dass ich noch nie bei einem Fussball Bundesligaspiel ein Plakat gesehen habe, dass ein Einkommen knapp mehr über dem Bürgergeld, auch für Bundesligaspieler vollkommen ausreichend ist.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19777 am: 23.10.2025 20:19 »
Kommt mir bekannt vor, dieses anmaßende Verhalten, zu beurteilen, was für jemand anderes angemessen sein soll. Häufig sind es diejenigen, die meinen, dass der hD auch dafür zuständig ist, einmal im Monat ein Frühstück auszugeben etc..

Ich habe nirgends das Wort angemessen verwendet, dir lediglich empfohlen mit der Lebensrealität anderer auseinander zu setzen bevor du hier von einem "gerade so erträglichen Leben sprichst". Daran ist nichts anmaßend, sondern nur ein gut gemeinter Rat.

Wenn du das nächste Essen gern ausgeben möchtest, steht dir das natürlich frei - ich hoffe allerdings das dein anmaßender Kommentar nicht mich gemeint hat - denn ich käme nie auf die Idee was von einem hDler zu fordern - wir wissen doch alle, dass diese Ihren Lebensunterhalt gerade so angemessen bestreiten können.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19778 am: 23.10.2025 20:20 »
Na, dann habe ich ja richtig gelegen.

Auch dieser „Rat“ ist eigentlich allen meinen Kollegen im hD bekannt: Bloß nicht über die eigene Besoldung meckern, es könnte sich ja jemand verletzt fühlen.
« Last Edit: 23.10.2025 20:32 von GoodBye »

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19779 am: 23.10.2025 21:20 »
Selbstreflexion ist nicht jedermanns Sache. Der Blick zur Seite, pardon nach unten offenbar auch nicht. Eventuell sollten wir ein Spendenkonto einrichten.

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19780 am: 23.10.2025 21:41 »
Hoffentlich zum Thema gehörend:

Eben las ich in einer Stellenausschreibung der Hochschule des Bundes für eine Planstelle A13g folgenden besonderen Hinweis, der mir so noch nie begegnet war:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die Besoldung im Bundesbereich auf Spitzenniveau liegt (§§ 20 ff.
BBesG, Anlage 1 des BBesG)."

Hallo zusammen,

weniger konnten die nicht bieten. Waren diese Stellen früher nicht schonmal bis B Besoldet.

Gruß
netzguru

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« Antwort #19781 am: 23.10.2025 21:46 »
Ich weiß immer noch nicht, woher Sie hier das Recht für derartige Unterstellungen nehmen. Aber ich habe anscheinend einen Nerv getroffen. Sie bestätigen nurmehr meine vorherige Feststellung, insoweit vielen Dank dafür.

Ich sehe uns hier nicht im NRW, sondern im Bundesforum. Und da trifft es momentan vor allem die Kollegen mit 3 plus Kindern, weil dort der alimentative Mehrbedarf nicht im Geringsten ausgeglichen wird, und das in Kombination mit einer ebenfalls verfassungswidrigen Grundbesoldung.

Dies trifft insbesondere den mD besonders hart, nichts anderes wollte ich weiter oben ausdrücken. Aber auch im hD sind mit 3 Kindern plus in einer Metropolregion keine großen Sprünge drin, wenn sie eine Immobilie ohne Erbschaft etc. kaufen.




beamtenjeff

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« Antwort #19782 am: 23.10.2025 22:31 »
Ich weiß immer noch nicht, woher Sie hier das Recht für derartige Unterstellungen nehmen. Aber ich habe anscheinend einen Nerv getroffen. Sie bestätigen nurmehr meine vorherige Feststellung, insoweit vielen Dank dafür.

Ich sehe uns hier nicht im NRW, sondern im Bundesforum. Und da trifft es momentan vor allem die Kollegen mit 3 plus Kindern, weil dort der alimentative Mehrbedarf nicht im Geringsten ausgeglichen wird, und das in Kombination mit einer ebenfalls verfassungswidrigen Grundbesoldung.

Dies trifft insbesondere den mD besonders hart, nichts anderes wollte ich weiter oben ausdrücken. Aber auch im hD sind mit 3 Kindern plus in einer Metropolregion keine großen Sprünge drin, wenn sie eine Immobilie ohne Erbschaft etc. kaufen.

Solche Diskussionen auf emotionaler Ebene zu führen kann man sich sparen, habe ich auch schon durch. Es hilft nur sachlich zu bleiben und mit Fakten zu argumentieren. Es gibt den Gini-Index, Daten zur Inflation- und Reallohnentwicklung der letzten 50 Jahre und so schöne spezifische Sachen wie den Erschwinglichkeitsindex (zum Thema Immobilien) oder Statistiken zu Sparquoten und Rücklagen. Wenn man sich als wissbegieriger Mensch alles dazu mal anschaut, kommt man zwangsläufig zu der Erkenntnis, dass auch ein Netflix-Abo oder Restaurant-Besuch heute nicht das Problem sind. Es gab eine Zeit in Deutschland, da hat sich das BIP innerhalb von 10 Jahren fast verdoppelt und es gab Lohnsteigerungen von 10% per anno. Meint ihr die Leute haben sich während dieser Zeit Gedanken darüber gemacht, ob sie 1x mehr oder weniger ins Restaurant gehen? Das waren goldene Zeiten und diese sind schon lange vorbei. Ab den 80ern ging es im Prinzip nur noch Berg ab - zumindest was Einkommens- und Vermögenssteigerungen angeht. Wer sich bis dahin mit vielversprechenden Vermögenswerten eingedeckt hat, hatte das goldene Los gekauft. In der heutigen Zeit ist das goldene Los eher fremdbestimmt durch Erblotto. Nicht wenige von uns sind froh wenn sie über die Runden kommen (vor allem mit Kindern). Ich würde mich nicht wundern, wenn jeder 5. Beamte kaum bis keine Rücklagen bilden kann - denn das entspräche mitunter einfach nur dem Median unserer Gesellschaft.
« Last Edit: 23.10.2025 22:39 von beamtenjeff »