Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5983052 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,762
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16710 am: 24.06.2025 14:00 »
Allein für dieses Jahr sollen noch 10.000 Soldaten/Soldatinnen und 5.000 zivile Mitarbeiter gewonnen werden. Ich lach mich schlapp, das gelingt nie.

Genauso realistisch wie die 400.000 Wohnungen, die man pro Jahre bauen wollte. Die geballte Inkompetenz ist wirklich beeindruckend. Ob die Ihren eigens verzapften Schwachsinn selbst glauben?

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,540
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16711 am: 24.06.2025 15:07 »

Da die Bundeswehr heutzutage gut ausgebildete Spezialisten für die Streitkräfte sucht, gehe ich nicht davon aus, dass die personelle Verstärkung überwiegend bei den Mannschaften erfolgen soll, Swen. Von daher gehe ich davon aus, dass die Verstärkung überwiegend als SAZ in den Unteroffiziersrängen und teilweise in den Offiziersrängen erfolgen soll.

Allein für dieses Jahr sollen noch 10.000 Soldaten/Soldatinnen und 5.000 zivile Mitarbeiter gewonnen werden. Ich lach mich schlapp, das gelingt nie.

Insbesondere, was Du im ersten Satz schreibst, macht die Sache noch einmal deutlich komplexer (und teurer): Dank für die Info, PolareuD. Zugleich fragt man sich so allerdings, wer am Ende eigentlich die Landesverteidigung übernehmen soll, wenn denn dann tatsächlich der Ernstfall eintreten würde. Gibt's da dann eine Art interne Priorisierung, welche Spezialisten man nach und nach entbehren kann, damit die nicht ihre speziellen Aufgaben weiterverfolgen, sondern die Waffe in die Hand nehmen, um die HKL aus näherer Entfernung in den Blick zu nehmen? Oder hält die Bundesrepublik Deutschland am Ende einen äußeren Feind auf, indem man ihm gegenüber klarstellt, dass man derzeit eine hoch spezialisierte Armee ist, die deshalb keine Mannschaften mehr benötigt, weshalb er sich gefälligst ein anderes Kampfgebiet suchen sollte, da er hier auf keine Mannschaften treffen wird, die sich ihm in den Weg stellten...?!

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 440
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16712 am: 24.06.2025 15:15 »
Allein für dieses Jahr sollen noch 10.000 Soldaten/Soldatinnen und 5.000 zivile Mitarbeiter gewonnen werden. Ich lach mich schlapp, das gelingt nie.

Das halte ich auch für Utopie, mit nichten werde auch nur ansatzweise solche Quoten erreicht.
Gerade bei den zivilen Angestellten oder Beamten ist das Thema bekannter. Das werden sich viele überlegen.


HochlebederVorgang

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 331
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16713 am: 24.06.2025 15:26 »
Unabhängig davon, dass noch andere Verwaltungszweige 5-stelligen Personalbedarf haben...

Das wird in Kompletteskalation enden.

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 159
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16714 am: 24.06.2025 15:29 »
Das stimmt mich zuversichtlicher als das endlose warten auf Urteile die irgendwie nie kommen.

Solche Äußerungen eines CSU-Ministers machen zuversichtlich?

Wenn er auf Parteilinie bleibt, wird man in der Gesetzesbegründung unterstellen, dass jede:r Beamtenpartner:in Betrag X zur Familienalimentation beiträgt. in Bayern waren es vor ein paar Jahren noch 20.000,00 EUR brutto. Aufgrund der positiven Nominallohnentwicklung könnte man jetzt ja überlegen 25k anzusetzen.

Ein Referent aus dem bayerischen FiMi hat in einem RiA-Aufsatz 2023 auch schon (natürlich nur als seine persönliche Meinung) deutlich gemacht, dass die Beamt:innen doch dankbar dafür sein sollten, dass Vermögensprüfungen bishlang nicht vorgesehen sind. Ein Schelm wen das an die Territion (Zeigen der Folterwerkzeuge zur Einschüchterung) der Inquisition erinnert  ;)

Ich sähe das gar nicht so schwarz. Wenn das BMI die Besoldung auf derzeit gerichtlich verfassungskonforme Füße stellt und das Partnereinkommen, das noch nicht richterlich für verfassungswidrig erklärt wurde, als Korrekturfaktor Einzug erhält, dann verbleibt ab dem Moment, wo das BVerfG das Partnereinkommen als Faktor kippt, eine taugliche Grundlage für die Besoldung.

Aber es muss langsam Mal etwas passieren. Vor einer von dir insinuierten Vermögensprüfung habe ich jedenfalls keine Sorge. Vermögen habe ich nicht aufbauen können als Beamter, mein Haus stellt den einzigen nennenswerten Vermögenswert dar, deckt aber auch gleichzeitig ein Grundbedürfnis für fünf Personen in einer Hochpreisregion. Die Prüfung wäre wohl schnell zu Ende.

Der Dienstherr lässt die Besoldung massiv in den letzten Jahren hinter den verfassungsrechtlichen Anspruch zurückfallen, lässt mit Billigung der Gewerkschaften zu, dass die Entgelte und damit die Besoldung weit hinter den hohen Inflationsraten der Corona- und der Ukrainekrise zurückbleiben und lässt sich jetzt weiter genüsslich Zeit, diesen Zustand zu reparieren. Währenddessen müssen viele Beamte mit hohen Lebenshaltungskosten Ersparnisse antasten. Womöglich führt das dann noch wie bei den Totalverweigerern im Bürgergeld dazu, dass angenommen werden kann, dass man auch ohne das Geld über die Runden kommt und es gibt keine Anpassung der Alimentation. Gleichzeitig werden Parlamentsdiäten wie die Renten an eine Formel zur allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung gebunden und erhöhen sich automatisch. Bitteschön: wer kein Bock auf ständige Reperaturgesetze hat, der setzt die Besoldung auf verfassungskonforme Füße und lässt die Besoldungsanpassung von einem unabhängigen, wissenschaftlichen Gremium anhand von Lohn- und Preisentwicklung automatisch fortentwickeln. Und ja, das kostet Geld. Aber wie man in Köln sagt: Wat nix kost', dat ist och nix.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,041
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16715 am: 24.06.2025 15:31 »
Mit dem Haushalt werden zunächst 10.000 Planstellen im militärischen Bereich und weitere 1.000 Planstellen im zivilen Bereich geschaffen.

Mit den Planstellen ist es dann möglich, überhaupt Ausschreibungen zu platzieren und Soldaten bzw. Beamte zu ernennen. Somit legen diese haushaltsrechtlichen Planstellen überhaupt erstmal den Grundstein, um Personal zu gewinnen.

Das Rekrutieren kann auch bspw dadurch gelingen, dass man Soldaten auf Zeit animiert, länger oder auf Lebenszeit zu dienen.

Ob es allerdings gelingt, alle Stellen auch tatsächlich zu besetzen, ist eine zweite Frage und darf natürlich zu Recht bezweifelt werden.