Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6125988 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16815 am: 07.07.2025 12:42 »
Brosius-Gersdorf ist "ultra-links" und Robert Seegmüller ist ein "Asyl-Kritiker"

Bei Herrn Seegmüller habe keinen Aufschrei hier im Forum gehört...

Ich glaube beide Seiten (Linke wie Konservative) nehmen sich hier nichts...das gehört zum (schmutzigen) politischen Geschäft und ist insofern nicht außergewöhnlich...

Der Fall der abgeschlossenen Verhinderung Robert Seegmüllers liegt insgesamt etwas anders als der Fall der weiterhin versuchten Verhinderung Frauke Brosius-Gersdorf, was als solches weniger in der Person liegt - beide sind streitbare Persönlichkeiten und hervorragende Juristen -, als in der Struktur der in einem Fall bereits erfolgten und im anderen der weiterhin versuchten Verhinderung, insofern ist es wenig verwunderlich, dass es hier keinen Aufschrei im Forum gab: Denn die Verhinderung Seegmüllers erfolgte weitgehend geräuschlos und irgendwann zu einer Zeit, von der wir bis heute nicht genau wissen, wann sie gekommen war, wie sich zeigen lässt:

Die Union hat ihn zunächst - zeitlich höchstwahrscheinlich nicht unendlich glücklich - mitten im Wahlkampf im letzten Winter als ihren möglichen Kandidaten platziert, nachdem er sich unionsintern in Konkurrenz zu Angelika Allgayer durchgesetzt hatte, der dort offensichtlich aus sachlichen Gründen zunächst die besseren Chancen eingeräumt worden waren (https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-nachfolger-kandidat-vorschlag-richter-union-cdu-christ-allgayer). Am Ende ist die Wahl allerdings, maßgeblich vom damaligen Kanzlerkandidaten durchgesetzt, auf Robert Seegmüller gefallen (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuer-richter-bundesverfassungsgericht-robert-seegmueller-portrait). Das dürfte - man sollte nicht vergessen, dass die Union heute lange nicht so geeint ist, wie das noch spätestens in der zweiten Hälfte der Merkelzeit gewesen ist, nachdem sie die CDU (nicht aber die CSU) weitgehend geschlossen hinter sich geeint hatte, wozu dem Kanzler Merz allein aus Zeitgründen bislang keine Gelegenheit gegeben war - ganz im Interesse des konservativen Teils der Fraktion gewesen sein, da Seegmüller offensichtlich eindeutig ihm zuzurechnen ist. Gegen ihn gab es aber von Beginn nicht nur in Teilen der Sozialdemokratie Vorbehalte, die sicherlich auch (aber nicht nur) dem Wahlkampf geschuldet waren. Insbesondere die Bündnisgrünen stellten sich von Beginn an kritisch zu Seegmüller. Am Ende dürfte er endgültig keine Chance mehr gehabt haben, nachdem im Januar die Union gemeinsam mit der AfD gestimmt hatte. Denn obgleich die Union gemeinsam mit der SPD und der FDP noch über eine qualifizierte Mehrheit verfügt hätte - wenn auch nur knapp -, ist sein Wahlververfahren nun nicht mehr vollzogen worden (https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag). Ein Abrücken der Union von Seegmüller ist zu jener Zeit aber noch nicht explizit geschehen. Insofern konnte es hier kaum einen Aufschrei im Forum geben, unanhängig davon, dass - wie Du selbst schreibst - der gesamte Vorgang weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit vollzogen worden ist.

Im weiteren Verlauf haben sich die Regierungsparteien bis in die letzte Woche hinein auf die dort präsentierte Dreierlösung Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold geeinigt, die dann entsprechend so vorgestellt worden sind (https://www.lto.de/recht/justiz/j/verfassungsrichter-wahlen-im-bundestag-bverfg-union-spd-linke-spinner-brosius-gersdorf-kaufhold). Im Anschluss begann nun umgehend die Kampagne gegen Brosius-Gersdorf, die man gleichfalls auch als eine unionsinterne Kampagne gegen die eigene Parteiführung lesen kann. Denn es war am Ende die Parteiführung selbst, die von Seegmüller abgerückt ist, höchstwahrscheinlich weil klar war, dass er niemals von der Linken gewählt worden wäre. Entsprechend ist seine Wahl von der Unionsführung zurückgestellt worden und wurde von der Union nun Günter Spinner als der Erstvorschlag von der Vorschlagsliste des BVerfG als Kandidat ausgewählt, sicherlich auch, um so die Linke ohne vorherige gemeinsame Gespräche, auf die jene bislang weiterhin besteht, zur Wahl zu bewegen. Das dürfte kaum zur Freude aller Abgeordneten der Union geschehen sein, hatte zwar mit Brosius-Gersdorf nichts zu tun, kann aber kaum an Günter Spinner ausgelassen werden.

Wie und ob diese Dilemmata der Unionsspitze - die Wahl eines eigenen Kandidaten zu gewährleisten, ohne nach Möglichkeit ins Gespräch mit der Linken treten zu müssen; offensichtlich enttäuschte und/oder frustrierte Teile im konservativen Lager nach Möglichkeit einzubinden, sie auf jeden Fall nicht noch mehr Schaden anrichten zu lassen - heute oder in den nächsten Tagen aufgelöst werden können, wird sich zeigen. Das Vorgehen der Unionsspitze - also Seegmüller nicht mehr als eigenen Kadidaten zu präsentieren, wie das in der letzten Woche nun geschehen ist - ist bislang folglich pragmatisch motiviert und dürfte auch die Folge eine Risikoabwägung gewesen sein, die offensichtlich aber nicht bei allen Parteifreunden auf ungeteilte Zustimmung gestoßen sein dürfte, nicht zuletzt, weil sie bereits einige der pragmatischen Regierungsentscheidungen - insbesondere hinsichtlich der Schuldenbremse - kaum goutieren und jener Pragmatismus sie eher an die Merkeljahre erinnert, die sie hinter der Union lassen wollen. Das erklärt die Kampagne, wie sie aus den Reihen der Union gegen Brosius-Gersdorf derzeit geführt wird, mit, die als solche also offensichtlich auch eine unionsinterne Ursache haben dürfte.

Das erklärt aber offensichtlich nicht, wieso nun NZZ, FAZ und die Welt bzw. im größeren Rahmen die Springerpresse den unionsinternen Twist, auch aus dem heraus der Schmutz über Brosius-Gersdorf ausgeschüttet worden ist, so begierig aufgegriffen haben. Denn dass die betreffenden Akteure in Zeiten der Werteerosion und der offensichtlich nicht kleiner werdenden Angriffe auf die Autorität von Gerichten als solche und der Verfassungsgerichtsbarkeit im Besonderen sich entsprechend hier wie politische Idioten aufführen, sagt ja nicht, dass sie auch ansonsten politische Dummköpfe wären. Denn das sind sie ja offensichtlich nicht. Also dürften hier Interessen verfolgt werden, die nicht darin liegen, das Bundesverfassungsgericht zu beschädigen, die aber auch dessen Beschädigung in Kauf nehmen.

Die Frage bleibt also, was sie hier eigentlich neben der bei ihnen sicherlich vorhandenen Abneigung gegen Brosius-Gersdorf noch leitet. Auch deshalb habe ich die ungenannten Unionsabgeordneten als doppelte Heckenschützen genannt. Denn offensichtlich geht es bei ihnen nicht nur gegen die Person Brosius-Gersdorf, sondern will man - so liegt es auf der Hand - auch ein klares Signal an die eigene Partei- und Regierungsführung senden, nämlich dass man unzufrieden ist mit verschiedenen Kursrichtungen. Entsprechend ist es nicht verwunderlich, dass sich Saskia Ludwig, die sich in gewisser Hinsicht ja als die maßgebliche Oppositon in der CDU wahrnimmt, als erste auch mit Namen aus der Deckung gewagt hat. Entsprechend kann man die Kampagne also als zu einem nicht geringen Teil als Folge unionsinterner Auseinandersetzungen lesen, die von Teilen der konservativ-liberalen Leitmedien gerne aufgenommen und zugespitzt werden, da so eine sowieso hier wenig beliebte Kandidatin gleich mit beschädigt werden kann. Zugleich dürften diese Teile der konservativ-liberalen Leitmedien - also die jeweiligen Journalisten, die entsprechend so handeln - hier ihre eigene Agenda verfolgen, indem sie die Unionsspitze gemeinsam mit den ungenannten Unionsabgeordneten in die Zange nehmen.

Folge der Kampagne und eines offensichtlich wichtigen Teils ihrer Ursache dürfte sein, dass die Unionsspitze sich nun nur umso mehr getrieben sehen wird, gerade nicht mit der Linken ins Gespräche zu treten, wie nun eigentlich die Wahl der drei Richter vollzogen werden sollte. Denn das - das Führen entsprechender Gespräche und die weitere Aufweichung des Unvereinbarungsentschlusses - dürfte gerade bei denen, die die Kampagne mit losgetreten haben, kaum dazu führen, dass sie ihr gegen die Linie der Parteiführung gerichtetes Handeln aufgeben würden. Vielmehr dürfte dann das Gegenteil der Fall sein. Entsprechend droht neben der Beschädigung der drei vorzüglichen Kandidaten und des Bundesverfassungsgerichts selbst, das ein weiteres Mal zum Anlass genommen wird, um politischen Schlammschlachten zu führen, auch die der Unionsführung, die sich also im Moment offensichtlich eingeklemmt sieht zwischen den Absprachen mit der SPD (und ggf. den Bündnisgrünen) und der Unzufriedenheit in Teilen ihrer Abgeordnetenschaft. Mal schauen, wie sich das bis heute am Abend entwickelt haben wird.

@ Finanzer

Gefahren, die Du darlegst oder andeutest, sehe ich gleichfalls, das ist einer der Gründe, wieso ich mich so ins Thema reinhänge: Der Rechtsstaat will verteidigt werden - und wenn nicht von uns Beamten, von wem denn sonst?
« Last Edit: 07.07.2025 12:54 von SwenTanortsch »

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16816 am: 07.07.2025 15:22 »
Es dürfte wenig verwunderlich sein, dass auch die CSU Interesse weder an einem unions- noch an einem regierungsinternen Streit hat: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/bundesverfassungsgericht-wahl-richter-cdu-csu-spd

Weiterhin ist aber öffentlich unklar, ob und wie sich die Union nun bis heute abend mit der Linken ins Benehmen setzt: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsgericht-linke-fordert-gespraech-mit-union-vor-richterwahl/100139895.html

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16817 am: 07.07.2025 16:18 »
Auch die Besetzung des höchsten Gerichts hat unser demokratischer Rechtsstaat auszuhalten. Und das kann er auch, wenn man sieht wie unser höchstes Gericht organisiert ist.

Der einzelne Richter ist einem Senat zugeordnet, einzelne Verfahren sind ihm dann als Berichterstatter zugeordnet. Die Verfahren werden von einem Straus an wissenschaftlichen Mitarbeitern begleitet. Was denkt man denn, was dort passiert?

Das ist alles billiger Populismus der schamlos an der fehlenden Informiertheit des Publikums ansetzt.

Die Auslegung der Verfassung geschieht eben durch Richter. Daher ist auch die Richterwahl wichtig.

1957 hat das BVerfG noch geurteilt, dass Homosexualität gegen das Sittengesetz verstößt und es in Ordnung befunden, Leute dafür in den Käfig zu stecken. Alles zu damaliger Zeit FDGO-konform. Heute würde man für solche Sichtweisen aus dem Dienst entfernt werden.

Der Wechsel der Rechtsprechung geschah m.W. nach vor allem ohne Änderung des Grundgesetzes. Es wurden m.W. nur einfachgesetzliche Änderungen durchgeführt. In den USA herrscht seit Jahren der gleiche Streit, Textualismus (wortgetreue Auslegung) vs. weite (moderne) Interpretation der Verfassung. Dieser wird in Deutschland durch die Konstruktion der Richterwahl allerdings eher verdeckt ausgestritten, hier tritt dieser teilweise zum Vorschein.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16818 am: 07.07.2025 18:04 »
Ich kann dieses Debatte nach wie vor nicht nachvollziehen, und vor allem nicht das mangelnde Vertrauen in unser höchstes Gericht.

Die geführte Debatte gibt es nur, weil die Politik sie in die Welt gesetzt hat. Was erwartet man denn?! Dass ein einzelner Richter dort alle Grenzen einreißt?!

Dort arbeitet zum Großteil die habilitierte akademische Spitze. Das sind Menschen, die in ihrem Tun und ihren Entscheidungsfindungen von ganz anderen Dingen leiten lassen als sich die meisten Bürger vorstellen können.

Dann kann ich mich eher darüber streiten, ob ein Honorarprofessor dort richtig ist.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16819 am: 07.07.2025 21:03 »
Eine interessante Debatte hier. Mal so von außen hineingeworfen: Der Streit um die Besetzung ist mir wohl auch aufgefallen, einen "Rufmord" vermag ich dabei aber nicht zu erkennen, auch nicht eine Beschädigung des Verfassungsgerichtes an sich. Das ist in meinen Augen "nur" politisches Geplänkel - was die Medien daraus machen, entspringt wieder einer eigenen Motivation (Spoiler: Diese ist in der Regel: Geld verdienen mit viel Drama - ganz profan!)

Trotzdem kann ich auch Ozymandias Kommentar verstehen, der eben auch der akademischen, juristischen Spitze einen gewissen Pitch zugesteht. So mag ich denn auch hier:

Dort arbeitet zum Großteil die habilitierte akademische Spitze. Das sind Menschen, die in ihrem Tun und ihren Entscheidungsfindungen von ganz anderen Dingen leiten lassen als sich die meisten Bürger vorstellen können.

... die Frage stellen, welche dem gemeinen Bürger nicht ersichtlichen Dinge im Jahre 1957 die Verfassungsrichter geleitet haben, als sie das Verbot der Homosexualität (hier insbesondere der männlichen) als grundgesetzkonform erachteten.

Vielleicht ist (war) es nur Zeitgeist?

In diesem Sinne: Alles wird gut! :)

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16820 am: 08.07.2025 06:37 »
Bezüglich der Wahl der Richter hat man anscheinend einen ,,Deal" gefunden:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/bundesverfassungsgericht-kandidaten-frauke-brosius-gersdorf-ann-katrin-kaufhold-guenter-spinner

,,Der Wahlausschuss des Bundestags hat drei von Union und SPD vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten für frei werdende Richterposten am Bundesverfassungsgericht nominiert. Das Gremium stellte die von der SPD vorgeschlagenen Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold sowie den von CDU und CSU unterstützten Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, als Kandidaten auf. Das meldete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Teilnehmerkreise. Zuvor hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.

Insbesondere gegen Brosius-Gersdorf hatte es zuvor Widerstand aus den Reihen der Union gegeben. Zu ihr habe es eine "intensive Diskussion" bei der Sitzung der Unionsfraktion gegeben, hieß es laut der Nachrichtenagentur AFP aus Teilnehmerkreisen. Mehrere Abgeordnete hätten Bedenken geäußert. Die Kritik entzündete sich den Angaben zufolge vor allem an der Haltung der Juristin zur Abtreibung.

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte den Angaben zufolge in der Sitzung, mit der SPD sei in der Frage ein Kompromiss vereinbart worden. Demnach sicherten die Sozialdemokraten zu, dass Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden solle. Die Fraktionsführung warb den Angaben zufolge für den Kompromiss mit dem Argument, dass dies "die bessere Alternative" im Vergleich zu einem möglichen Scheitern der Richterwahl als Ganzes sei."

Nun muss die CDU nur noch entscheiden, ob Sie die Stimmen der AfD nimmt für Ihren Vorschlag oder doch mit den Linken spricht....vertrackte Situation für die Union ;D

,,Die Linke beharrte vor der Wahl auf Gesprächen mit der Union. "Ohne Gespräch keine Wahl, das ist ganz einfach", sagte der Linkenvorsitzende Jan van Aken. Die Linke will nach seinen Worten mit der Union Absprachen treffen sowohl für die Wahl und das Vorschlagsrecht für Richterpositionen als auch über die Besetzung von Positionen im Parlamentarischen Kontrollgremium oder die Reform der Schuldenbremse. Die Union habe aber keinen Kontakt aufgenommen.

Die AfD-Fraktionsführung empfiehlt ihren Mitgliedern hingegen, für den Unionskandidaten zu stimmen. Die beiden Kandidatinnen, die die SPD vorschlägt, werde man dagegen nicht unterstützen, kündigte Fraktionschefin Alice Weidel an. "

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16821 am: 08.07.2025 07:37 »
Schauen wir also mal, was wir die Tage noch aus dem Verlauf der Ausschusssitzung hören werden, nicht zuletzt, wieso die Linke trotz offiziell nicht geführten Gesprächen mit ihr dennoch für alle drei Kandidaten gestimmt hat, wie sich nun die Stimmung in Teilen der Union und der bislang kampagnenführenden Medien in den nächsten Tagen bis kommenden Freitag entwickelt, auch wie es sich mit der Aussage des Fraktionsvorsitzenden der Union verhalten wird, der zwischenzeitlich offensichtlich darauf hingeweisen worden ist, dass es ein BVerfGG gibt und dort den § 9 Abs. 2, weshalb zwischen den Bundestagsfraktionen Absprachen eher nur für's eigene Verfassungsorgan getätigt werden können. Darauf wird zumindest das zweite Verfassungorgan, das 2030 den nächsten Präsidenten wählen wird, bestehen, das also nicht zuletzt 2030 etwas anders zusammengesetzt sein wird als heute - wie auch immer die Zusammensetzung dann aussehen wird - und das sich darüber hinaus sicherlich schon heute verbieten wird, dass Vereinbarungen in seinem Namen über die ihm zukommenden Kompetenzen geführt werden.