Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7024878 times)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18030 am: 31.08.2025 11:12 »
Hier das Geschenk zum 50. Geburtstag des Haushaltsstrukturgesetzes aus dem Jahr 1975 (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-haushaltsstruktur-haushaltsstrukturgesetz-hstruktg/268236) mit einem herzlichen Happy Birthday to You:

"Gleichwohl ist zu bedenken: In einer Zeit wirtschaftlicher Rezession ist Unmut in der Bevölkerung über gesicherte Arbeitsplätze bei der öffentlichen Verwaltung an der Tagesordnung; wird er durch einseitige Stelungnahmen politisch Verantwortlicher - wie geschehen - zu einer Art Volkszorn gegen die Beamtenschaft gesteigert, bleibt nichts übrig, als diesen Zorn mit volkstümlichen Maßnahmen wieder einzudämmen und das Risiko in Kauf zu nehmen, daß die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt wird."
(Horst Clemens, Der öffentliche Dienst im Sparprogramm der Regierungskoalition, ZBR 1975, S. 333, 341)
https://kapro-api.bundesarchiv.de/resources/pdf/da201240-45f3-4e07-acbe-fbec06b4d20d.pdf

Der Unmut ist schon da, und die Autorität des öD ist schon weitgehend beschädigt, insbesondere bei neuen Mitbewohnern unseres Landes, die aus ihren Herkunftsländern anderes gewöhnt waren. Ich habe letztens einen Bericht eines US-Think Tanks gelesen, die ernsthaft mit Aufständen in Europa, insbesondere in Frankreich, England und Deutschland, rechnen. Wegen den hohen Schuldenlasten und den Zusagen zur Aufrüstung an die Nato und an die Ukraine, sind die Haushalte nur noch durch starke Sozialkürzungen auszugleichen. Es wurden dann die Auswikungen für die USA beschrieben. Man sollte die Aussagen zur Aufrüstung der Europäer nicht für bare Münze nehmen, da diese für viele Länder einfach nicht bezahlbar sind, und man sollte Europa nicht zu sehr belasten, weil ein stabiles Westeuropa schon immer immens wichtig für US-Interessen war und ist.
Sollte der US-Think Tank recht haben, mit seinen Aufständen in Europa, werden unsere Politiker bald erkennen, wie wichtig ein funktionsfähiger öD ist. Einen Vorgeschmack werden wir in zwei Wochen in Frankreich erleben.

Wenn man das weiter und weiter spickt, wird man ohnehin feststellen, dass uns das alles bald um die Ohren fliegt. Die EU "Bonds" werden demnächst geplündert, Deutschland wird dieses mal nicht viel retten können und plötzlich haben wir in Europa gleiche zunächst fiskalische und später gesellschaftliche Zustände wie in den USA. Dann entscheidet sich auf nationaler Ebene, wie gut ein Land vorgesorgt hat. Wenn ich mir so Dtl. anschaue, dann haben wir es uns in den letzten 15 Jahren unnötig kompliziert und umständlich gemacht bezogen auf sehr viele Themen, u.a. eben auch der Beamten-Alimentation. Das wird uns noch sehr auf die Füße fallen. Ich kann also gut nachvollziehen, warum Der Herr Linnemann Polizei, BMF und alles im Sicherheitsbereich in jedem Fall weiterhin besänftigt haben möchte.

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18031 am: 31.08.2025 13:41 »
Hier das Geschenk zum 50. Geburtstag des Haushaltsstrukturgesetzes aus dem Jahr 1975 (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-haushaltsstruktur-haushaltsstrukturgesetz-hstruktg/268236) mit einem herzlichen Happy Birthday to You:

"Gleichwohl ist zu bedenken: In einer Zeit wirtschaftlicher Rezession ist Unmut in der Bevölkerung über gesicherte Arbeitsplätze bei der öffentlichen Verwaltung an der Tagesordnung; wird er durch einseitige Stelungnahmen politisch Verantwortlicher - wie geschehen - zu einer Art Volkszorn gegen die Beamtenschaft gesteigert, bleibt nichts übrig, als diesen Zorn mit volkstümlichen Maßnahmen wieder einzudämmen und das Risiko in Kauf zu nehmen, daß die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt wird."
(Horst Clemens, Der öffentliche Dienst im Sparprogramm der Regierungskoalition, ZBR 1975, S. 333, 341)
https://kapro-api.bundesarchiv.de/resources/pdf/da201240-45f3-4e07-acbe-fbec06b4d20d.pdf

Der Unmut ist schon da, und die Autorität des öD ist schon weitgehend beschädigt, insbesondere bei neuen Mitbewohnern unseres Landes, die aus ihren Herkunftsländern anderes gewöhnt waren. Ich habe letztens einen Bericht eines US-Think Tanks gelesen, die ernsthaft mit Aufständen in Europa, insbesondere in Frankreich, England und Deutschland, rechnen. Wegen den hohen Schuldenlasten und den Zusagen zur Aufrüstung an die Nato und an die Ukraine, sind die Haushalte nur noch durch starke Sozialkürzungen auszugleichen. Es wurden dann die Auswikungen für die USA beschrieben. Man sollte die Aussagen zur Aufrüstung der Europäer nicht für bare Münze nehmen, da diese für viele Länder einfach nicht bezahlbar sind, und man sollte Europa nicht zu sehr belasten, weil ein stabiles Westeuropa schon immer immens wichtig für US-Interessen war und ist.
Sollte der US-Think Tank recht haben, mit seinen Aufständen in Europa, werden unsere Politiker bald erkennen, wie wichtig ein funktionsfähiger öD ist. Einen Vorgeschmack werden wir in zwei Wochen in Frankreich erleben.

Wenn man das weiter und weiter spickt, wird man ohnehin feststellen, dass uns das alles bald um die Ohren fliegt. Die EU "Bonds" werden demnächst geplündert, Deutschland wird dieses mal nicht viel retten können und plötzlich haben wir in Europa gleiche zunächst fiskalische und später gesellschaftliche Zustände wie in den USA. Dann entscheidet sich auf nationaler Ebene, wie gut ein Land vorgesorgt hat. Wenn ich mir so Dtl. anschaue, dann haben wir es uns in den letzten 15 Jahren unnötig kompliziert und umständlich gemacht bezogen auf sehr viele Themen, u.a. eben auch der Beamten-Alimentation. Das wird uns noch sehr auf die Füße fallen. Ich kann also gut nachvollziehen, warum Der Herr Linnemann Polizei, BMF und alles im Sicherheitsbereich in jedem Fall weiterhin besänftigt haben möchte.

Solange Europa existiert, wird Deutschland das letzte Land sein, welches "fällt". Da werden die kleineren Länder in Europa geopfert, um Deutschland, die zentrale Stärke Europas, aufrechtzuerhalten.

Um Sozialleistungskürzungen werden wir aber nicht herumkommen. Die Zuschüsse zur Rentenversicherung sind nicht tragbar und sollten m.M.n. gekürzt werden. Es gibt zu viele Rentner, die viel zu viel aus der Rentenversicherung bekommen und gesellschaftlich auch eine Kürzung vertragen könnten. Dann gibt es halt nicht mehr 4x/Jahr Kreuzfahrt, sondern nur noch 1-2x.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18032 am: 31.08.2025 14:44 »
Hihi..und all diese finanziellen Probleme haben wir dem Geldsystem zu verdanken. Mit einem echten, starken Geld, mit alle seinen Folgen gäbe es so etwas nicht mehr. Aber den Schritt will niemand gehen.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18033 am: 31.08.2025 17:16 »
Herr Linnemann ist in meinen Augen nicht mehr zurechnungsfähig!

Gerade die Parteien bedienen sich der Planstellen und nutzen das System aus. Wir haben gerade ein Referatsleiter B 3 untergebracht, der ist 2021 als A 14 zur FDP Fraktion gegangen und ist durchbefördert worden, jedes Jahr!

Nur ein Beispiel - Wenn Herr Linnemann ein wenig Hirn hätte, würde er vorschlagen, dass erstmal alle Unterabteilungsleiter B 6 in allen Ministerien entlassen und abgeschafft werden. Diese Positionen sind fast alle mit Parteileuten besetzt, egal welche Partei. Und diese Leute braucht man einfach nicht.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18034 am: 31.08.2025 17:34 »
Herr Linnemann ist in meinen Augen nicht mehr zurechnungsfähig!

Gerade die Parteien bedienen sich der Planstellen und nutzen das System aus. Wir haben gerade ein Referatsleiter B 3 untergebracht, der ist 2021 als A 14 zur FDP Fraktion gegangen und ist durchbefördert worden, jedes Jahr!

Nur ein Beispiel - Wenn Herr Linnemann ein wenig Hirn hätte, würde er vorschlagen, dass erstmal alle Unterabteilungsleiter B 6 in allen Ministerien entlassen und abgeschafft werden. Diese Positionen sind fast alle mit Parteileuten besetzt, egal welche Partei. Und diese Leute braucht man einfach nicht.

Endlich mal ein Beitrag von Hummel mit Substanz.  ;D

kommtZeitkommtRat

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18035 am: 31.08.2025 18:00 »
Herr Linnemann ist in meinen Augen nicht mehr zurechnungsfähig!

Gerade die Parteien bedienen sich der Planstellen und nutzen das System aus. Wir haben gerade ein Referatsleiter B 3 untergebracht, der ist 2021 als A 14 zur FDP Fraktion gegangen und ist durchbefördert worden, jedes Jahr!

Nur ein Beispiel - Wenn Herr Linnemann ein wenig Hirn hätte, würde er vorschlagen, dass erstmal alle Unterabteilungsleiter B 6 in allen Ministerien entlassen und abgeschafft werden. Diese Positionen sind fast alle mit Parteileuten besetzt, egal welche Partei. Und diese Leute braucht man einfach nicht.


Ich hatte dich schon aufgegeben Hummel. Schöner Beitrag von dir!

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18036 am: 31.08.2025 18:27 »
Glaubt Ihr allen Ernstes, dass sich diese Netzwerke die Butter vom Brot nehmen lassen? Gar "entmachten" lassen?

Nie und nimmer, sagt meine Glaskugel.

Es wird nach unten getreten werden. Wetten?

Wer heutzutage "Normal Beamter" werden möchte, muss ganz schön mutig sein😁😁

Peter2025

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18037 am: 31.08.2025 23:59 »
Was passiert mit der Ständigen Wechselschichtarbeit für Bundesbeamte? Da sollte die Zulage doch auch von 105 auf 200 Euro steigen. Irgendwie ist das ein wenig untergegangen und keine Rede mehr. Es wird jetzt nur noch vom Abschlag gesprochen der Dezember rückwirkend ab April gezahlt werden soll.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18038 am: 01.09.2025 06:29 »
Was passiert mit der Ständigen Wechselschichtarbeit für Bundesbeamte? Da sollte die Zulage doch auch von 105 auf 200 Euro steigen. Irgendwie ist das ein wenig untergegangen und keine Rede mehr. Es wird jetzt nur noch vom Abschlag gesprochen der Dezember rückwirkend ab April gezahlt werden soll.
In der Regel steigen ziemlich viele Zulagen.
Nicht, auch der FZ oder Dienst zu ungünstigen Zeiten etc.
Deswegen ja nur der Abschlag.
Der Rest sollte später steigen, wenn das Gesetz steht und dann normal ebenfalls rückwirkend.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18039 am: 01.09.2025 08:23 »
Oh es wird spekuliert, was mit dem Bundeshaushalt passiert (Verfassungsgemäß oder nicht). Wie lange möchte man Abschläge zahlen  :o?

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18040 am: 01.09.2025 08:58 »
Unabhängig davon, dürfte die Zahlung von Abschlägen doch eigentlich die Ausnahme sein. Ich habe jedenfalls in Erinnerung, dass die Besoldung nur aufgrund eines entsprechenden Besoldungsgesetzes gewährt werden darf.

Im Übrigen verweise da mal auf § 2 Abs. 2 S.1 BBesG:

"Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die dem Beamten, Richter oder Soldaten eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam."





untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18041 am: 01.09.2025 11:16 »
Ich bin ja sehr gespannt, was die Umsetzung für die Länder bedeutet. Der DBB spricht von der Spitzenposition des Bundes bei der Besoldung.
Auch interessant wird ja werden, ob sich dann in Bayern die fiktive Anrechnung des Partnereinkommens noch halten wird.

Illunis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18042 am: 01.09.2025 12:35 »
Auch interessant wird ja werden, ob sich dann in Bayern die fiktive Anrechnung des Partnereinkommens noch halten wird.
Da wird es hoffentlich im Urteil™ eine unmissverständliche Ansage geben, ansonsten haben wir denke ich bei allen Gesetzgebern verloren.  :-\

ebse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18043 am: 01.09.2025 12:37 »
Erlaubt mir mal eine Frage:

Eine der Regierungsparteien fotdert derzeit einen ziemlichen Umbau des Sozialstaates. Begrenzen wir uns hier mal auf das Bürgergeld,
Gab es da nicht letztes Jahr, oder zumindest in den letzten 2 Jahren, ein Urteil des BVerfG, das die Regierung dazu "nötigte" das Bürgergeld immens zu erhöhen? Das hatte doch was mit dem Existenzminimum zu tun? Also eine Art Untergrenze, unter der das Bürgergeld nicht fallen darf. Ich vergleiche es jetzt mal "ketzerisch" mit der uns zu gewährenden Mindestalimentation ohne darauf näher einzugehen.

Da das Bürgergeld letztlich an einem Existenzminimum festgemacht wird, kann doch der Staat hier gar nichts sparen, also ich meine betragsmäßig, oder? Im Gegenteil, da die Preise steigen, wird der Betrag des Existenzminimums auch steigen müssen. Somit wird fraglich sein, wie die Bas die geplanten Nullrunden beim Bürgergeld begründet, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen.
Einzig kann der Staat beim Bürgergeld sparen, beim Personenkreis, der Bürgegeld erhält, oder?

Und da bei unserer Alimentation maßgebend ist der Abstand zu Grundsicherung (Bürgergeld), haben Sparanstrengungen beim Bürgergeld keine Auswirkungen auf unsere Alimentatuon?

Der Staat kann nicht das Bürgergeld um die Hälfte kürzen (da dann nicht mehr Existenzminimum) und somit sagen, wir kürzen jetzt die Besoldung bei den Beamten, da jetzt die 115 % geringer sind......


GoodBye

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« Antwort #18044 am: 01.09.2025 13:01 »
Der Bürgergeldsatz hat sowieso nur unerheblich Einfluss auf den Abstand. Es sind die expoldierenden weiteren Kosten z.B. für Unterkunft, die schwer ins Gewicht fallen.

Ginge man davon aus, dass der Satz tatsächlich 6,00 Euro monatlich zu hoch sein sollte, hätte das einen Effekt von 6,90 Euro in Bezug auf die niedrigste Besoldungsgruppe im Eingangsamt. Ich habe übrigens auch heute noch nichts von Deflation gehört.

Wohlgemerkt, wir sprechen hier ständig lediglich über ein Kriterium im Prüfungsprogramm des BVerfG. Und mich verärgert es zutiefst, das dieses Kriterium genutzt wird, gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft auszuteilen. Vor allem, wenn von Arbeitgeberseite wie zuletzt z.B. dem Reinigungsgewerbe ausgeführt wird, dass Arbeit sich so nicht lohne und 50.000 freie Stellen nicht besetzt werden können, weil keine bereiten modernen Lohnsklaven bereitstehen, die man nach Ausbeutung dann wieder den sozialen Sicherungssystemen übergeben darf.