Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6914517 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18015 am: 30.08.2025 20:08 »
Ich bin Laie.. Wie kann ein BMF für kommende Jahre 9 Milliarden an Ausgaben zusagen und gleichzeitig, mangels Haushalt, seinen Beamten nur Abschläge in Aussicht stellen. Ich komme da gerade rechtlich nicht mehr mit..

Weil irgendwann ein Haushalt da ist?

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18016 am: 30.08.2025 20:17 »
Jetzt angeblich politisch willkürliche Nullrunde beim Bürgergeld (maßgeblich für die 115% Grenze). Hat daher theoretisch auch Auswirkungen auf die aA. Die unendliche Geschichte geht weiter, das nächste Verfahren welches 10 Jahre dauert steht also an.  ;)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18017 am: 30.08.2025 20:29 »
Jetzt angeblich politisch willkürliche Nullrunde beim Bürgergeld (maßgeblich für die 115% Grenze). Hat daher theoretisch auch Auswirkungen auf die aA. Die unendliche Geschichte geht weiter, das nächste Verfahren welches 10 Jahre dauert steht also an.  ;)

Das habe ich gerade auch gelesen. Ich fürchte das ist kein Zufall und ahne böses.
Wie sieht es eigtl mit einem Wohngeld-Haushalt aus, haben das BVerfG und der Gesetzgeber auch auf dem Schirm?

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18018 am: 30.08.2025 20:55 »
Auch wenn es zu den 115% maßgeblich ist, glaube ich nucht das es was mit der aA in erster Linie zu tun hat. Letztes Jahr gab es auch eine Nullrunde beim Bürgergeld. Ich könnte mir eher vorstellen das es auch zur Stimmungsaufhellung im Land beitragen soll.

Letzte Woche als die ersten Infos zur Übertragung und aA kamen war hier eine kleine Zuversicht zu erkennen. Wir sollten uns das nicht nehmen lassen und alles auf die aA beziehen solange nichts vorliegt.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18019 am: 30.08.2025 20:59 »
6,90 Euro zuviel Mindest-aA, wenn das Bürgergeld wirklich zu hoch sein sollte.

Spannend auch im Bildartikel, dass es jetzt ja weniger geben müsse, da die Inflation nicht mehr so hoch sei. Habe ich die zwischenzeitliche Deflation verpasst?

Wir sollten uns mal in unserer Diskussion verabschieden vom Anknüpfungspunkt Bürgergeld, der Knaller liegt bei den Wohnkosten.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18020 am: 30.08.2025 21:04 »
Na dann gobt es bei der Besoldungshöhe bald ein neues Kriterium.

Mietwohnung oder eigene Wohnung/Haus.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18021 am: 30.08.2025 22:36 »
Zitat
Eine große Hürde für wirkliche Einschnitte beim Bürgergeld ist übrigens das Bundesverfassungsgericht: In einer Serie von Urteilen hat Karlsruhe über das „menschenwürdige Existenzminimum“ – das Deutschland Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit garantieren muss – geurteilt, über transparente Leistungen und Grenzen von Leistungskürzungen. Und das in einer zweifelhaften Grundsätzlichkeit, dass man sich von der Vorstellung einer Kettensäge verabschieden muss.

Auch mit schärferen Sanktionen, so die gängigen Prognosen, würden zunächst nur rund 1,5 Milliarden Euro gespart.

Fazit: Das Bürgergeldsystem muss tiefgreifend reformiert werden; aber schnelle Erfolge gibt es nur, wenn die Konjunktur anspringt.

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-streit-kosten-ausser-kontrolle-regierung-unter-druck/100151527.html

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18022 am: 31.08.2025 01:36 »
Jetzt angeblich politisch willkürliche Nullrunde beim Bürgergeld (maßgeblich für die 115% Grenze). Hat daher theoretisch auch Auswirkungen auf die aA. Die unendliche Geschichte geht weiter, das nächste Verfahren welches 10 Jahre dauert steht also an.  ;)

https://www.morgenpost.de/politik/article409867243/cdu-generalsekretaer-carsten-linnemann-mit-brisantem-vorstoss.html

Die Politik will weniger Beamte; was denklogisch ist, wenn es jetzt teurer wird, welche zu bezahlen.


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18024 am: 31.08.2025 07:20 »
Könnten horizontale und vertikale Reformen bedeuten, dass man wieder bei A1 Stufe 1 anfangen möchte?

Schließlich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil ja von 15% Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung.

Um dazu einmal ein paar Worte zu verlieren. Die BLV wird nicht geändert, weil man gerade lustig ist, sondern weil höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2022 das erforderlich macht. Der entsprechende Referentenentwurf aus dem Oktober 2024 ist aber ebenfalls der Diskontinuität durch den Regierungswechsel anheim gefallen.

Wer mehr wissen will: Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 20. April 2023 – 2 C 18.21

Danke für den Hinweis. Aus Neugierde habe ich mal einen kurzen Blick in das BVerwG-Urteil, den (mittlerweile obsoleten) Referentenentwurf des BMI sowie die damalige Stellungnahme des DGB geworfen.

Aus meiner Sicht habe ich nicht viel Spannendes entdeckt, lediglich die damals geplante Regelung für Richter (§ 31) und insbesondere Professoren (§ 48), die sich für einen Wechsel zu "uns" entscheiden, finde ich ganz interessant (für die unterschiedlichen Einstufungen sollten unterschiedliche vorherige Standzeiten gelten):

R1 -> A14 oder A15
R2 -> A16
C1 -> A13
C2 -> A14 oder A15
C3 -> A16 oder B3
C4 -> B3 oder B4 
W1 -> A13
W2 -> A14, A15, A16 oder B3
W3 -> B3 oder B4

In meinen Augen ist es schon ein wenig erstaunlich, dass vorgesehen war, einen W2 unter Umständen direkt in B3 zu übernehmen. Aber wie auch immer, ist ja eh vergossene Milch..


P.S. Hier noch die zugehörigen Links:
- https://openjur.de/u/2473554.html
- https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html
- https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/15-11-24_STN_DGB_Referentenentwurf_BLVneu_2024_final.pdf

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18025 am: 31.08.2025 07:41 »
Hier das Geschenk zum 50. Geburtstag des Haushaltsstrukturgesetzes aus dem Jahr 1975 (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-haushaltsstruktur-haushaltsstrukturgesetz-hstruktg/268236) mit einem herzlichen Happy Birthday to You:

"Gleichwohl ist zu bedenken: In einer Zeit wirtschaftlicher Rezession ist Unmut in der Bevölkerung über gesicherte Arbeitsplätze bei der öffentlichen Verwaltung an der Tagesordnung; wird er durch einseitige Stelungnahmen politisch Verantwortlicher - wie geschehen - zu einer Art Volkszorn gegen die Beamtenschaft gesteigert, bleibt nichts übrig, als diesen Zorn mit volkstümlichen Maßnahmen wieder einzudämmen und das Risiko in Kauf zu nehmen, daß die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt wird."
(Horst Clemens, Der öffentliche Dienst im Sparprogramm der Regierungskoalition, ZBR 1975, S. 333, 341)
https://kapro-api.bundesarchiv.de/resources/pdf/da201240-45f3-4e07-acbe-fbec06b4d20d.pdf

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18026 am: 31.08.2025 08:27 »
Nun scheint Linnemann gelernt zu haben, dass man Beamte nicht einfach so kostengünstig in die Rentenversicherung und GKV unterbringen kann. Nur noch Soldaten, Zoll, Justiz und Polizei zu verbeamten, mag ein gangbarer Weg zu sein. Da müssen dann allerdings alle 17 Dienstherren an einem Strang ziehen. Dass eine unterschiedliche Verbeamtungspraxis zu Verwerfungen führt, hat man bei den Lehrern bereits gesehen. Nicht vergessen sollte mann die Tatsache,  dass e10 Angestellte dem Arbeitgeber deutlich mehr kostet als dem Dienstherrn ein aktiver Beamter mit A10.

Rheini

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« Antwort #18027 am: 31.08.2025 08:38 »
Und nicht zu vergessen das ein potentieller Angestellter, sich mit der PW vergleicht und es finanziell atraktiv sein muss. Nicht umsonst wurde die "Nur Angestellte" Praxis wieder schnell aufgegeben.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18028 am: 31.08.2025 08:44 »
Weniger Beamte bei den Ministerien  ;D

Damit man dann die Parteikollegen am besten AT versorgen kann?!

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18029 am: 31.08.2025 09:13 »
Hier das Geschenk zum 50. Geburtstag des Haushaltsstrukturgesetzes aus dem Jahr 1975 (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-haushaltsstruktur-haushaltsstrukturgesetz-hstruktg/268236) mit einem herzlichen Happy Birthday to You:

"Gleichwohl ist zu bedenken: In einer Zeit wirtschaftlicher Rezession ist Unmut in der Bevölkerung über gesicherte Arbeitsplätze bei der öffentlichen Verwaltung an der Tagesordnung; wird er durch einseitige Stelungnahmen politisch Verantwortlicher - wie geschehen - zu einer Art Volkszorn gegen die Beamtenschaft gesteigert, bleibt nichts übrig, als diesen Zorn mit volkstümlichen Maßnahmen wieder einzudämmen und das Risiko in Kauf zu nehmen, daß die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt wird."
(Horst Clemens, Der öffentliche Dienst im Sparprogramm der Regierungskoalition, ZBR 1975, S. 333, 341)
https://kapro-api.bundesarchiv.de/resources/pdf/da201240-45f3-4e07-acbe-fbec06b4d20d.pdf

Der Unmut ist schon da, und die Autorität des öD ist schon weitgehend beschädigt, insbesondere bei neuen Mitbewohnern unseres Landes, die aus ihren Herkunftsländern anderes gewöhnt waren. Ich habe letztens einen Bericht eines US-Think Tanks gelesen, die ernsthaft mit Aufständen in Europa, insbesondere in Frankreich, England und Deutschland, rechnen. Wegen den hohen Schuldenlasten und den Zusagen zur Aufrüstung an die Nato und an die Ukraine, sind die Haushalte nur noch durch starke Sozialkürzungen auszugleichen. Es wurden dann die Auswikungen für die USA beschrieben. Man sollte die Aussagen zur Aufrüstung der Europäer nicht für bare Münze nehmen, da diese für viele Länder einfach nicht bezahlbar sind, und man sollte Europa nicht zu sehr belasten, weil ein stabiles Westeuropa schon immer immens wichtig für US-Interessen war und ist.
Sollte der US-Think Tank recht haben, mit seinen Aufständen in Europa, werden unsere Politiker bald erkennen, wie wichtig ein funktionsfähiger öD ist. Einen Vorgeschmack werden wir in zwei Wochen in Frankreich erleben.