Naja, tatsächlich arbeiten die meisten Familien heute nach dem Leistungsprinzip. Die meisten Mütter gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach. DAS ist mehr Leistung als die meisten kinderlosen im h.D erbringen.
Nope.
Das
Leistungsprinzip hat NICHTS mit irgendwelchen familiären Leistungen zu tun, sondern zählt zu den vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (siehe z.B. in 2 BvR 883/14, Randnummer 69). Es besagt unter anderem, dass "in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden" und dass sich diese Wertigkeit der Ämter "in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss" (alles nicht meine Worte, sondern die des BVerfG, siehe beispielhaft in 2 BvR 883/14, Randnummern 73 und 75).
Somit ist es aus meiner Sicht zunächst einmal sehr erfreulich, dass sich Herr Merz und seine Ministerriege in ihrem Anfang Oktober verabschiedeten Kabinettsbeschluss ausdrücklich und wortwörtlich zu dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe bekannt haben.
Wie sie allerdings die versprochene Stärkung des Leistungsprinzips mit der kolportierten Brotkrumen-Summe von 1,2 Mrd. Euro erreichen wollen, ist mir nach wie vor ein absolutes Rätsel..