Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8432647 times)

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20070 am: 29.10.2025 22:11 »
Habe mich hier tatsächlich von der Zahl 200.000 irritieren lassen. Sollte ja dann eher bei 370.000 sein. Man kann es sich einfach nicht mehr erlauben bei Beamten, Polizei, Richter und Soldaten zu sparen. Jahrzehntelang alles kaputtgespart und jetzt wissen sie nicht mehr wie die aus der Nummer rauskommen sollen, ausser mit Schulden Schulden Schulden.

Dennoch glaube ich immer noch nicht daran, dass die irgendwas mit Gehältern attraktiver machen wollen. Lieber schmeissen die das Geld für Werbung und Prämien raus. Man hat ja die letzten 10 Jahre gesehen, wie mega das nichts gebracht hat.

Fensterkitt2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20071 am: 30.10.2025 05:19 »
Guten Morgen.

Ich habe heute vom BVA mehr Gehalt überwiesen bekommen als sonst. Entspricht der Erhöhung um 3%, sollte die Erhöhung nicht erst ab nächsten Monat inklusive Rückzahlung gezahlt werden? Dann warte ich mal auf meine Gehaltsbescheinigung.

LG

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20072 am: 30.10.2025 05:55 »
Guten Morgen.

Ich habe heute vom BVA mehr Gehalt überwiesen bekommen als sonst. Entspricht der Erhöhung um 3%, sollte die Erhöhung nicht erst ab nächsten Monat inklusive Rückzahlung gezahlt werden? Dann warte ich mal auf meine Gehaltsbescheinigung.

LG

Auch das haben sie wieder verkackt. Passt so. Der Rest sollte im Dezember kommen...

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20073 am: 30.10.2025 06:24 »
Passt doch, Beamte bekommen das Geld im voraus!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20074 am: 30.10.2025 06:46 »
Bei mir sind es 4,5% netto mehr. Seltsam. Na die werden schon wissen was sie machen.

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20075 am: 30.10.2025 06:57 »
Hier alles wie immer .... kein plus erkennbar ..... naja die Bundeswehr hängt halt hinterher

Luftpumpe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20076 am: 30.10.2025 07:23 »
https://www.morgenpost.de/politik/article410324862/200000-bundesbeamte-koennen-auf-deutlichen-gehaltssprung-hoffen.html

Hier heißt es zu den 1,2 Mio folgendes:
"Rund 200.000 Bundesbeamte könnten demnach eine spürbare Gehaltserhöhung bekommen – rückwirkend für fünf Jahre. Für den Bund sollen dadurch im Jahr 2027 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro anfallen."

Was heisst spürbar mehr Geld?
z.B. 250 € Netto mehr Sold ist spürbar.... was soll ich mit 50 oder 80 € mehr Netto anfangen... das frisst doch direkt wieder die Erhöhung der PKV und KFZ-Versicherung auf.

Kann man rechtlich gesehen, auch eine zu geringe Höhen ablehnen bzw. dem widersprechen ? Ich möchte das bisschen mehr einfach nicht haben... Ich fühle mich dann verschaukelt.

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20077 am: 30.10.2025 08:24 »
Heute neue Terminrolle beim Verfassungsgericht?

Rudi_Regenbogen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20078 am: 30.10.2025 09:18 »
Ich befürchte, dass sich viele Kollegen zuviel von der Anpassung versprechen. Ein Single, Lohnsteuerklasse 1 dürfte bestimmt die 15% mehr als ein Bürgergeldempfänger haben. Wenn nicht stuft man diese wenigen Fälle eine oder zwei Erfahrungsstufen hoch oder befördert sie in ein neues Einstiegsamt. Bei Familien mit Kindern wird man es sich leicht machen und die Familienzuschläge erhöhen. Diese kann man nach Laufbahngruppen staffeln, so dass der Kollege im eD eine höhere Zulage als der Kollege im hD bekommt. Somit gingen die Meisten von uns, die sich vielleicht irgendetwas erhofft hatten, leer aus. Ich (A8, 60 Jahre alt, verheiratet, Kinder lange aus dem Haus), für meinen Teil , rechne nicht damit, dass ich auch nur einen Cent mehr bekomme.

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20079 am: 30.10.2025 09:38 »
Ich befürchte, dass sich viele Kollegen zuviel von der Anpassung versprechen. Ein Single, Lohnsteuerklasse 1 dürfte bestimmt die 15% mehr als ein Bürgergeldempfänger haben. Wenn nicht stuft man diese wenigen Fälle eine oder zwei Erfahrungsstufen hoch oder befördert sie in ein neues Einstiegsamt. Bei Familien mit Kindern wird man es sich leicht machen und die Familienzuschläge erhöhen. Diese kann man nach Laufbahngruppen staffeln, so dass der Kollege im eD eine höhere Zulage als der Kollege im hD bekommt. Somit gingen die Meisten von uns, die sich vielleicht irgendetwas erhofft hatten, leer aus. Ich (A8, 60 Jahre alt, verheiratet, Kinder lange aus dem Haus), für meinen Teil , rechne nicht damit, dass ich auch nur einen Cent mehr bekomme.

Du könntest auch - mit deinen 60 Jahren - direkt bis zur Rente mit 63 einfach auf krank machen mit laufenden Bezügen. Das ist mehr Gold wert als alles andere

Rheini

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« Antwort #20080 am: 30.10.2025 09:40 »
https://www.morgenpost.de/politik/article410324862/200000-bundesbeamte-koennen-auf-deutlichen-gehaltssprung-hoffen.html

Hier heißt es zu den 1,2 Mio folgendes:
"Rund 200.000 Bundesbeamte könnten demnach eine spürbare Gehaltserhöhung bekommen – rückwirkend für fünf Jahre. Für den Bund sollen dadurch im Jahr 2027 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro anfallen."

Was heisst spürbar mehr Geld?
z.B. 250 € Netto mehr Sold ist spürbar.... was soll ich mit 50 oder 80 € mehr Netto anfangen... das frisst doch direkt wieder die Erhöhung der PKV und KFZ-Versicherung auf.

Kann man rechtlich gesehen, auch eine zu geringe Höhen ablehnen bzw. dem widersprechen ? Ich möchte das bisschen mehr einfach nicht haben... Ich fühle mich dann verschaukelt.

Es gibt da eine Lösung für Dich.

https://www.nordkurier.de/politik/schuldenabbau-buerger-spenden-ueber-100000-euro-an-den-staat-2275218



Um Geld an den Staat zu spenden, können Bürger die folgende Bankverbindung nutzen: DE17 8600 0000 0086 0010 30 bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Leipzig. Der Hinweis auf "Schuldentilgung" sollte in der Spendenbescheinigung angegeben werden.

Knarfe1000

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« Antwort #20081 am: 30.10.2025 09:42 »
Ich befürchte, dass sich viele Kollegen zuviel von der Anpassung versprechen. Ein Single, Lohnsteuerklasse 1 dürfte bestimmt die 15% mehr als ein Bürgergeldempfänger haben. Wenn nicht stuft man diese wenigen Fälle eine oder zwei Erfahrungsstufen hoch oder befördert sie in ein neues Einstiegsamt. Bei Familien mit Kindern wird man es sich leicht machen und die Familienzuschläge erhöhen. Diese kann man nach Laufbahngruppen staffeln, so dass der Kollege im eD eine höhere Zulage als der Kollege im hD bekommt. Somit gingen die Meisten von uns, die sich vielleicht irgendetwas erhofft hatten, leer aus. Ich (A8, 60 Jahre alt, verheiratet, Kinder lange aus dem Haus), für meinen Teil , rechne nicht damit, dass ich auch nur einen Cent mehr bekomme.
Das kommt darauf an, ob auch das Binnenabstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen betrachtet wird. Man hat ja gesehen, dass mit der Streichung von A 1 - A 3 (teilweise bis A 5) das Problem nicht beseitigt sondern nur verschoben wird. Die Stauchung der Besoldungsgruppen wurde dadurch und durch die Sockelbeträge im Laufe der letzten 15 - 20 Jahre immer extremer. Von einer amtsangemessenen Besoldung insbesondere im gD und hD kann man unter anderem deshalb schon lange nicht mehr sprechen.

Knarfe1000

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« Antwort #20082 am: 30.10.2025 09:45 »
Dafür kommt eh bald ein Infrastruktur-, Klima- und Verteidigungs-Soli (vielleicht 10 % zusätzliche Steuerabgabe). Hier habt Ihr es zuerst gelesen   ;D

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20083 am: 30.10.2025 09:55 »
Dafür kommt eh bald ein Infrastruktur-, Klima- und Verteidigungs-Soli (vielleicht 10 % zusätzliche Steuerabgabe). Hier habt Ihr es zuerst gelesen   ;D

Ganz im ernst, das ist das, was sich bei mir unterschwellig oft als Gedanken einschleicht. Selbst wenn wir eine aA bekommen sollten, so stehen wir vermutlich am Anfang einer nie dagewesenen Steuer-Schlacht. Am Ende ist jede Erhöhung irrelevant, da ohnehin niemand mehr Geld für irgendwas übrig hat und jeder 2. Beamte Wohngeld beantragen muss  ;D ;D

Blinkaa

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« Antwort #20084 am: 30.10.2025 11:02 »
 
Bei mir sind es 4,5% netto mehr. Seltsam. Na die werden schon wissen was sie machen.

 :o bei mir sind es knappe 2,3% netto