Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8432644 times)

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20085 am: 30.10.2025 11:10 »
Hier macht die Erhöhung am Ende 2,4% aus, Vergleich zwischen netto vorher und netto nachher.

Die gemessen an der Inflation knappe Erhöhung von 3% wird also auch von der Steuerprogression noch aufgefressen.


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20086 am: 30.10.2025 11:30 »
Hier macht die Erhöhung am Ende 2,4% aus, Vergleich zwischen netto vorher und netto nachher.

Die gemessen an der Inflation knappe Erhöhung von 3% wird also auch von der Steuerprogression noch aufgefressen.

Winziger Lichtblick: Ab Januar wird die Steuerfunktion (sowie der Solidaritätszuschlag) ein kleines Stückchen nach rechts verschoben.

Führt bei mir zu ca. 0,4% mehr Nettobesoldung..

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20087 am: 30.10.2025 11:50 »
Hier macht die Erhöhung am Ende 2,4% aus, Vergleich zwischen netto vorher und netto nachher.

Die gemessen an der Inflation knappe Erhöhung von 3% wird also auch von der Steuerprogression noch aufgefressen.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2025/a/vergleich.beamte-bund-2024.m.html

Dazu eine Übersicht, wie viel % am Ende wirklich ankommt. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass wir ja doch keinen Sockelbetrag von 110 € bekommen haben, weshalb die Werte in den unteren Besoldungsgruppen falsch sein müssten. Aber zur Übersicht ist die Tabelle ansonsten doch recht informativ.

Für die meisten gibt es wohl eher eine Nettoerhöhung von 2,2 - 2,4 %... Das ist dann doch sehr ernüchternd.




Sunflare

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20088 am: 30.10.2025 12:33 »
Guten Morgen.

Ich habe heute vom BVA mehr Gehalt überwiesen bekommen als sonst. Entspricht der Erhöhung um 3%, sollte die Erhöhung nicht erst ab nächsten Monat inklusive Rückzahlung gezahlt werden? Dann warte ich mal auf meine Gehaltsbescheinigung.

LG

Moin, es gab ein Beiblatt zur Gehaltsmitteilung!

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20089 am: 30.10.2025 12:46 »
Entweder bin ich zu dumm oder ich versteh das beigefuegte Merkblatt welches hier gepostet ist nicht.

Mir wurde exakt die bisherige Besoldung ( alt ) ueberwiesen.
Nichts mehr nichts weniger.
Von daher ist das Beiblatt in meinen Augen BS.
Der zweite Absatz stimmt von daher nicht, es scheint eben nicht fuer alle Besoldungsaempfaenger bereits im Monat November die neuen Tabellenwerte angewandt worden zu sein.



fcesc4

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20090 am: 30.10.2025 12:47 »
Es wäre lustig, wenn es nicht so traurig ist.
 Endgegner Technik  :o ::)

DerInteressierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20091 am: 30.10.2025 12:59 »
Hallo zusammen,

auf der Seite vom BVA steht dazu etwas interessantes. Dürfte ein ziemliches Durcheinander werden, bin schon auf meine Bezügemitteilung gespannt!

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/besoldung_node.html

............
Auzug:

Hinweis: Abschlagszahlungen im Vorgriff auf die besoldungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026

Mit BMI-Rundschreiben D3.30200/199#13 vom 03.09.2025 hat die Bundesregierung beschlossen, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbesoldung und -versorgung (ausgenommen Amtsträgerinnen und Amtsträger) zeitgleich und systemgerecht zu übertragen. Auf die im Jahr 2025 und 2026 vorgesehene Erhöhung der Bezüge und Bezügebestandteile dürfen Abschlagszahlungen geleistet werden.

Das Kompetenzzentrum PVS hat mitgeteilt, dass die programmgestützte Umsetzung der Besoldungs- und Versorgungsbezügeanpassung außerplanmäßig bereits für den Abrechnungsmonat November 2025 wie folgt umgesetzt wurde:
Ab November 2025 werden laufend die erhöhten Beträge gezahlt.
Die flächendeckende Zahlung der Differenzbeträge für alle Bezügeempfangenden für den Zeitraum April 2025 bis Oktober 2025 erfolgt programmgestützt mit dem Abrechnungsmonat Dezember 2025.
Mit dem Abrechnungsmonat November 2025 erfolgt bereits für einzelne Bezügeempfangende eine Rückrechnung, die ggf. nicht den gesamten Zeitraum von April 2025 bis Oktober 2025 umfasst.

Durch einen entsprechenden Hinweistext zur Bezügemitteilung wird über den Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung informiert.

.........

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20092 am: 30.10.2025 13:09 »
Auch auf die Gefahr dass ich mich wiederhole, das ist Bullshit was das BVA schreibt.

Habe meine Novemberbezuege auf dem Konto und es sind exakt die gleichen wie vorher also nix mit neuen Werten.
Sorry selbst dazu scheint man nicht in der Lage zu sein.
Und das heisst Kompetenzzentrum ?

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20093 am: 30.10.2025 13:17 »
Bei mir ist es wie vom BVA etc. angekündigt.

Oktober rückwirkend und der November bereits mit 3% erhöht. (Ca. 100 netto je Monat, also +200 zu bisher).
Im Dezember gibt es dann April-September rückwirkend und Dezember natürlich 3% erhöht. Läuft, alles TipTop.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20095 am: 30.10.2025 13:24 »
Bei mir ist es wie vom BVA etc. angekündigt.

Oktober rückwirkend und der November bereits mit 3% erhöht. (Ca. 100 netto je Monat, also +200 zu bisher).
Im Dezember gibt es dann April-September rückwirkend und Dezember natürlich 3% erhöht. Läuft, alles TipTop.

Fuer welchen Geschaeftsbereich taetig ?

Blinkaa

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20096 am: 30.10.2025 13:34 »
Bundesfinanzverwaltung, Zoll

Nur der November erhöht. Keine Nachzahlung

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20097 am: 30.10.2025 13:36 »
Falls jemand Lust auf ein "ordentliche" Diskussion auf FB hat.

https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=1217457703538397&id=100058225351507&post_id=100058225351507_1217457703538397&rdid=r4D60X4pKb9WwSGZ#

Ich finde derjenige der arbeitet muss mehr habe als die die nicht arbeiten und in kochshows auftreten hahasaa

polente

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20098 am: 30.10.2025 13:41 »
Falls jemand Lust auf ein "ordentliche" Diskussion auf FB hat.

https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=1217457703538397&id=100058225351507&post_id=100058225351507_1217457703538397&rdid=r4D60X4pKb9WwSGZ#

Was will man von einem Kay-Uwe mit seinen AfD-Jüngern erwarten?
I have a dream, that one day, Alimentation will be verfassungsgemäß.

waynetology

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« Antwort #20099 am: 30.10.2025 13:52 »
Habt ihr schon mal drüber nachgedacht, dass man die Soldatenbesoldung von der der Beamten loseist? Das wäre doch ein super Trick. Man könnte den Soldatenberuf finanziell attraktiver machen und bei den Beamten gleichzeitig die Besoldung A7 als kleinste nutzen um über den besagten Bürgergeldsatz zu liegen =)