Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8466649 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20160 am: 31.10.2025 17:14 »
Zu helfen ist denen nicht mehr die wirklich glauben rückwirkend Nachzahlungen auf die letzten Jahre zu bekommen wenn denn mal die aA umgesetzt ist und andere die keinen Einspruch eingelegt haben gehen leer aus.

Ihr glaubt doch nicht ernsthaft das der DH eine 2. Klassen Gesellschaft zulassen wird. Also wer glaubt das er durch einen Widerspruch mehr Nachzahlung bekommt als jemand der keinen Widerspruch eingelegt hat muss in einer falschen Traumwelt leben.

Ich bleibe bei meiner Meinung, es wird JEDER zeitlich gesehen die gleichen rückwirkenden Zahlungen bekommen egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.

In mehreren Bundesländern wärst du mit dieser Meinung ziemlich auf die Nase gefallen.

Wie es bei uns im Bund laufen wird, werden wir sehen. Aber die Selbstgewissheit, mit der du deine Behauptungen als unverrückbare Wahrheit darstellst, würde ich an deiner Stelle noch einmal überdenken.


Zu deinen weiteren (wiederholt vorgetragenen) "Prophezeiungen" hat dir Swen heute Morgen um 09:55 Uhr bereits passend geantwortet.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20161 am: 31.10.2025 17:51 »
Für die Zeiten ab der Zusage dürfte das so sein, dass alle Nachzahlungen bekommen.

Für die Zeit vor der Zusage nur mit Widerspruch. Da hatte doch jemand einen Spiegel Artikel aus den 80ern gepostet, wo es ebenfalls schon so war. Und in den Bundesländern war es auch so. Da gab es Nachzahlungen ab 2009 oder noch früher und den Leuten ohne Widersprüche mit 2-3 Kindern sind teilweise ca. 60-100k entgangen.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20162 am: 31.10.2025 19:04 »

„… Vorgesehen ist eine rückwirkende Nachzahlung für die letzten fünf Jahre. Nach aktuellem Zeitplan rechnen Gewerkschaften und der Innenminister damit, dass das Gesetz noch 2025 verabschiedet wird. Die ersten Nachzahlungen könnten dann ab Ende 2025 oder Anfang 2026 auf den Konten der Betroffenen eingehen…“

Quelle:
https://www.ruhr24.de/service/gehalt-beamte-erhoehung-2025-geld-konto-beschluss-bund-milliarden-euro-familien-kinder-94014916.html

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20163 am: 31.10.2025 19:05 »

„… Vorgesehen ist eine rückwirkende Nachzahlung für die letzten fünf Jahre. Nach aktuellem Zeitplan rechnen Gewerkschaften und der Innenminister damit, dass das Gesetz noch 2025 verabschiedet wird. Die ersten Nachzahlungen könnten dann ab Ende 2025 oder Anfang 2026 auf den Konten der Betroffenen eingehen…“

Quelle:
https://www.ruhr24.de/service/gehalt-beamte-erhoehung-2025-geld-konto-beschluss-bund-milliarden-euro-familien-kinder-94014916.html

Lambo ist bestellt.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20164 am: 31.10.2025 19:08 »
1,2 Mrd durch 200k sind 6k, reicht vielleicht gerade mal für die Reifen.  ;D

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20165 am: 31.10.2025 19:15 »
1,2 Mrd durch 200k sind 6k, reicht vielleicht gerade mal für die Reifen.  ;D

Aber ohne Felgen

https://www.scuderiacarparts.de/part-finder/lamborghini/huracan/oe/426/3953/69926

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20166 am: 31.10.2025 19:19 »
1,2 Mrd durch 200k sind 6k, reicht vielleicht gerade mal für die Reifen.  ;D

Nein reicht nicht für die Reifen. Ich habe in NRW schon eine Nachzahlung bekommen für die Jahre 2014 bis 2019. ohne Widerspruch (Ermessen Dienstherr). Daher hab ich auch den Lambo 😎

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20167 am: 31.10.2025 20:15 »
1,2 Mrd durch 200k sind 6k, reicht vielleicht gerade mal für die Reifen.  ;D

Nein reicht nicht für die Reifen. Ich habe in NRW schon eine Nachzahlung bekommen für die Jahre 2014 bis 2019. ohne Widerspruch (Ermessen Dienstherr). Daher hab ich auch den Lambo 😎

Pic or didn't happen! ;)

PS: dann eben von Kleinanzeigen, oder Temu.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20168 am: 31.10.2025 21:43 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Welche Besoldungsgruppe wird denn als unterste für die Berechnung angenommen?

Die Auswahl steht frei. Da aber der Besoldungsgesetzgeber aber mit seinen unsäglichen Versuchen eine aA herzustellen die untersten Besoldungsgruppen gestrichen hat, wird es schwierig.

Wie man an der Diskussion merkt, ist da in der Vergangenheit einiges schief gelaufen, so dass sich die "Grundsicherung +15%" - Regel für den kleinsten Beamten fast überholt hat. Abgesehen davon, dass es vermutlich seit langer Zeit zu keinen neuen Ernennungen von ungelernten Schulabbrechern gekommen ist.

Macht ja schon einen Unterschied ob man da einen (evtl. fiktiven Beamten da nicht mehr vorhanden) ungelernten Beamten im einfachen Dienst zugrunde legt oder z. B. Eingangsamt m. D. da das nun der kleinste, tatsächlich beim DH vorhanden Beamten meint, da dieser voraussichtlich einen Schulabschluss und einen VD absolvieren musste. Im zweiten Fall finde ich 15% über Bürgergeld (neben allen Leistungen des Staates) schon als "%$§&/(§$§$".

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20169 am: 31.10.2025 21:45 »
1,2 Mrd durch 200k sind 6k, reicht vielleicht gerade mal für die Reifen.  ;D

Leider nicht, für einen Fendt oder MB gibs da leider nichts  ;D
« Last Edit: 31.10.2025 21:53 von netzguru »

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20170 am: 31.10.2025 21:54 »
Ist die unterste derzeitige Besoldungsgruppe eigentlich derzeit bei allen DH gleich?

Falls die Ansicht das die unterste Besoldungsgruppe die bei einem DH vorkommt rechtlich die Untergrenze darstellt, ist, falls es hier Unterschiede gibt, der mit der niedrigsten ziemlich ...................

MrFen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20171 am: 31.10.2025 22:26 »

„… Vorgesehen ist eine rückwirkende Nachzahlung für die letzten fünf Jahre. Nach aktuellem Zeitplan rechnen Gewerkschaften und der Innenminister damit, dass das Gesetz noch 2025 verabschiedet wird. Die ersten Nachzahlungen könnten dann ab Ende 2025 oder Anfang 2026 auf den Konten der Betroffenen eingehen…“

Quelle:
https://www.ruhr24.de/service/gehalt-beamte-erhoehung-2025-geld-konto-beschluss-bund-milliarden-euro-familien-kinder-94014916.html

"Die ersten Nachzahlungen sollen schon ende 2025 möglich sein"?
Da wird doch wieder alles in einem Topf geschmissen und vermengt, oder was? 🤣

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20172 am: 31.10.2025 22:41 »
https://www.stern.de/wirtschaft/beamte-bekommen-mehr-gehalt---fuer-fuenf-jahre-rueckwirkend-36167742.html

Zitat
Derzeit stimmt sich das Innenministerium mit anderen Ressorts ab. Nach aktuellem Zeitplan soll der Gesetzentwurf Mitte November im Kabinett beschlossen werden, bevor er dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20173 am: 31.10.2025 23:50 »
1,2 Mrd durch 200k sind 6k, reicht vielleicht gerade mal für die Reifen.  ;D

Wie kommen die Medien eigentlich immer auf diese 200.000? Mit einem oder ohne Kind wird man doch fast nichts bekommen. Gibt es auch Zahlen wie viele Beamten 3 Kinder haben? Dann macht die Rechnung doch erst ansatzweise Sinn oder ?

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20174 am: 01.11.2025 01:38 »
1,2 Mrd durch 200k sind 6k, reicht vielleicht gerade mal für die Reifen.  ;D

Wie kommen die Medien eigentlich immer auf diese 200.000? Mit einem oder ohne Kind wird man doch fast nichts bekommen. Gibt es auch Zahlen wie viele Beamten 3 Kinder haben? Dann macht die Rechnung doch erst ansatzweise Sinn oder ?

Also ich habe 7 Kinder im Familienzuschlag. Laut meinem Personalreferat haben knapp 30% mehr als zwei Kinder in unserem Haus. Was mir aber unwahrscheinlich erscheint da wir gefühlt sehr jung sind und wir älteren doch eher weniger wirken. Aber der Rekord bei uns liegt bei 11 Kindern. 😀  Naja und seit Eich gewiss, die tollsten Nachzahlungen gehen mir ziemlich am Popo vorbei. Mir geht’s um etwas Entspannung im laufenden Alltag. Vielleicht auch mal mit der ganzen Familie essen gehen. Oder nicht schon Klassenfahrten sechs Monate vorher planen müssen.

Bitter fand ich die Proberechnung von einem befreundeten Kollegen am örtlichen Sozialamt, als er mir vorrechnete das Bürgergeld etwa 130€ mehr wären als meine Besoldung mit A13. Und was bei meiner Abrechnung da als Netto steht liest sich eigentlich ziemlich gut. Ich kann mir kaum vorstellen das jemand mit der gleichen beruflichen Qualifikation auf dem freien Markt soviel nach Hause bringt. Da kommt mir öfters die Frage was nicht stimmt, bzw. Ob wir Beamte mit mehr als drei Kinder doch auf hohen Niveau jammern.