Ich wäre Dir verbunden, wenn Du mir nicht Sichtweisen unterstelltest, die nachweislich nicht meine sind, Jogi. Denn auf einer solchen Basis ist offensichtlich keine sachliche Diskussion möglich. Darüber hinaus habe ich die von mir dargelegten Ansichten in der Vergangenheit nicht zuletzt auch hier im Forum begründet. Man kann die Begründungen sachlich angreifen, indem man sie zu widerlegen versucht. Seinem Gegenüber allerdings Sichtweisen zu unterlegen, die nicht seine sind, führt nach meiner Lebenserfahrung zu nichts.
Willst Du mit mir sachlich diskutieren, dann können wir sachlich diskutieren. Dann wäre ich Dir wie gesagt verbunden, mir auch zukünftig nicht etwas zu unterstellen, was ich nicht so sehe, wie Du es darstellst, dass ich es so sehen würde.
Also: Willst Du mit mir sachlich diskutieren oder willst Du das nicht?
Wenn Du mit mir sachlich diskutieren willst, würde mich weiterhin eine Antwort auf meine Frage interessieren, die ich Dir am Ende meines von Dir zitierten Beitrags gestellt habe: Wieso sollte der Senat nun erhebliche Verrenkungen in der Betrachtung verschiedener Regelungskontexte vollziehen, die er gerade erst in seiner neueren Rechtsprechung zum Besoldungsrecht, also seit 2012, so erlassen hat?