Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8501291 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20220 am: 02.11.2025 21:41 »
Der Vorteil einer Erhöhung des Beihilfesatzes wäre aus meiner Sicht, dass dies der Öffentlichkeit evtl. leichter zu vermitteln wäre, als eine Erhöhung der Grundbesoldung.

Also z. B. die Regelung in Sachsen (derzeit nicht für alle) mit Erhöhung der Beihilfe auf 90% (als Beispiel von mir für alle) würde ja bedeuten, dass meine PKV von 50% auf 10% gesenkt werden würde und somit auch meine Beiträge sinken. Klingt evtl. für die Bevölkerung einfacher als die Aussage, dass die Besoldung um X Prozente steigt.

Wie man dann die verschiedenen Konstellationen (freie Heilfürsorge, % bei den Familien) hinbekommt, ist natürlich wieder spannend.

michaeltimmer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20221 am: 02.11.2025 21:46 »
Stand 24.10.2024

Genau. Es bleibt trotzdem die aktuellste schriftliche Position des BMI und diese spricht klar von geldwerten Vorteilen bei Heilfürsorge und Dienstkleidung bei Soldaten.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20222 am: 03.11.2025 00:36 »
Rollo83, willst du nur wieder rummeckern? Swen hat dir mehrere berechtigte Fragen gestellt (siehe unten). Eine Antwort bist du bisher schuldig geblieben. Wundert mich aber auch nicht. Etwas Gehaltvolles ist anscheinend von dir nicht zu erwarten.

Der langen Rede kurzer Sinn: Das wiederkehrende Beschimpfen der Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, die uns über Entwicklungen informieren, hast Du nicht getan, Bastel, und hat darüber hinaus m.E. keinen Sinn, eben weil auch jene Kolleginnen und Kollegen über keine Glaskugeln verfügen. Darüber hinaus interessiert es mich, was Du schreiben wirst, Rollo, nachdem in den nächsten Wochen die Pilotentscheidungen veröffentlicht sein werden. Zugleich stört mich Dein regelmäßiges Gemeckere nicht, da ich es - glaube ich - nachvollziehen kann. Allerdings hat es in seiner Regelmäßigkeit nach meinem Empfinden mittlerweile auch keinen Nährwert mehr. Entsprechend bleibt für mich der Zweck dieses wiederkehrend alle paar Tage wiederholten Gemeckeres im Dunklen. Warum tust Du das also? Das würde mich interessieren.

Und darüber hinaus, ich begründe hier meine Sichtweisen auf die Dinge, was nicht verhindern kann, dass sich Dinge ändern. Ich konnte bspw. das Gezerre um die Richterwahl nicht voaussehen, die dem Senat also die Möglichkeit gegeben hat, über den Juli hinaus zu beraten, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn die nun ehemalige Vizepräsidentin mit Vollendung des 68. Geburtstags am 25. Juni des Jahres aus dem Amt geschieden wäre.

Du hast Dich nun mit Deinen letzten Kommentaren bezogen auf das, was ich hier im Verlauf des letzten Jahres geschrieben habe, recht weit aus dem Fenster gelehnt. Wirst Du auch in der Lage sein, Dein eigenes Schreiben der letzten Monate nach den veröffentlichten Pilotentscheidungen in derselben Art und Weise zu beurteilen, oder wäre dann Dein Schreiben der letzten Monate für Dich anders zu bewerten?

Sorry, das scheint mir durch gegangen zu sein. Manche lange Nachrichten überfliege ich nur weil ich schon vorher weiß das der Inhalt mir keine neuen Erkenntnisse bringen wird.

Und hier sind wir dann auch wieder. Hier wird mal wieder was für „die nächsten Wochen“ angekündigt. Ok, was heißt das genau „in den nächsten Wochen“. Kann man das vielleicht etwas näher definieren.
Ist das genau die gleiche Ankündigung wie „Mitte Oktober“ oder „wenige Wochen nach Maidowskis ausscheiden“.
Ihr rafft das anscheinend nicht das hier überall nur heiße Luft verbreitet wird aus verschiedene Ecken über verschiedene Themen und bis jetzt seit Jahren absolut nichts wirklich gar nichts davon eingetroffen oder umgesetzt wurde was hier groß angekündigt wird.
Jetzt wird hier halt wieder eine Pilotentscheidung angekündigt.
Ich mecker hier nicht mal großartig darüber das wir keine aA haben ich mecker eher darüber das hier einfach nur heiße Luft verbreitet wird und so lange hier in einer Regelmäßigkeit weiterhin heiße Luft verbreitet wird so lange werde ich in einer Regelmäßigkeit genau darüber „mecken“.
Vor allem ich soll mich weit aus dem Fenster gelehnt haben? Verbreite ich hier immer irgendwelche angeblichen Neuigkeiten die kommen sollen und dazu sogar noch mit zeitlichen Angaben? Eher nicht oder? Also hier lehnen sich wohl eher die User aus dem Fenster die hier Propagandamässig die geilsten Neuigkeiten in Aussicht stelle und noch nichts davon eingetroffen ist.

Ok, das war jetzt endlich einmal eine klare Anwort, nämlich:

1. Du liest offensichtlich wiederkehrend gar nicht, was ich schreibe, weißt aber augenscheinlich regelmäßig, was ich schreibe. "Manche lange Nachrichten überfliege ich nur weil ich schon vorher weiß das der Inhalt mir keine neuen Erkenntnisse bringen wird."

2. Entsprechend kannst Du auch Zitate bringen -  „Mitte Oktober“ oder „wenige Wochen nach Maidowskis ausscheiden“ -, die ich so nie getätigt habe.

Wer nachlesen möchte, was ich seit dem Sommer 2024 wiederkehrend hervorgehoben habe, kann bspw. hier die Nr. 1156 nachlesen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.msg402629.html#msg402629

Und wer nachlesen möchte, was ich nach der geplatzten Richterwahl vom Juli des Jahres geschrieben habe, liest gerne hier nach, was ich umfassend am 14.9. mit folgender Quintessenz geschrieben habe:

"Wenn ich unter dem, was ich jetzt gerade noch einmal abgewogen habe, darüber nachdenke, bis wann ich eine Entscheidungsveröffentlichung auf der Homepage des BVerfG erwarte, dann hielte ich den November oder Oktober für wahrscheinlicher als den Dezember." (Nr. 18376 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.18375.html)

Nicht umsonst habe ich seitdem regelmäßig den November als für mich wahrscheinlichste Alternative für die Veröffentlichung hervorgehoben - und wenn's der Dezember wird, ist's halt so. Denn letztlich ist eindeutig, dass die Pilotentscheidung spätestens Anfang Oktober, mit einiger Wahrscheinlichkeit eher noch im Verlauf des Septembers gefällt worden ist. Auch das habe ich hier in den letzten Wochen regelmäßig hervorgehoben.

Es gibt darüber hinaus übrigens einen grundlegenden Unterschied zwischen der Besoldung und der Alimentation, worauf Dich in den letzten Beiträgen einige Kollegen aufmerksam gemacht haben. Veränderungen im Beihilferecht sind nun dem Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Entscheidungsspielraums gestattet, solange das sachgerecht geschieht. Hinsichtlich des Mindestabstandsgebots sei hierbei an die Rn. 49 der aktuellen Entscheidung erinnert:

"Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie er bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html; Hervorhebungen durch mich)

Nicht umsonst haben zwischenzeitlich bspw. Schleswig-Holstein und Sachsen grundlegende Änderungen im Beihilferecht vollzogen, um so geringere Kosten aus der einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung vorauszusetzen, die bekanntlich bei der Ermittlung des Nettoeinkommens zu beachten sind, eben, um von der Nettobesoldung zur Nettoalimentation zu gelangen. Als Folge dieser Veränderungen im Beihilferecht gehen sie davon aus, dass sie bei einem selben Besoldungsniveau wie in anderen Rechtskreisen, wo solche Veränderungen im Beihilfesatz allerdings (noch) nicht vollzogen worden sind, am Ende ein höheres Alimentationsniveau gewähren. Wenn diese Annahme in beiden Rechtskreisen wie gehabt im Einzelnen überspitzt vorgenommen wird, ist sie allerdings prinzipiell richtig.

Denn nach Abzug der Steuerlast verbleibt dem Beamten mit geringeren Kosten aus der einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung bei einem vormals selben Besoldungsniveau und also identischer Steuerlast - gleichfalls denselben Familienstand und dieselben Zahl an berücksichtigungsfähigen Kindern vorausgesetzt - eine höhere Nettoalimentation. Dieses Faktum bei der Betrachtung des Mindestabstandsgebots heranzuziehen, ist dem Gesetzgeber nicht verwehrt. Entsprechend führt die aktuelle Entscheidung in der Rn. 76 aus (was dann Deiner Meinung nach ebenfalls nur Bullshit sein kann):

"Gewährt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz (vgl. BVerfGE 140, 240 <287 Rn. 94>), wirkt sich dies auf die Höhe des Nettoeinkommens aus."

Von daher solltest Du ggf. überlegen, ob Du nicht vielleicht doch irgendwann anfängst, das Thema zu betrachten, also die grundlegenden Entscheidungen des Senats zu lesen, ohne die man sachlich nicht weiterkommt, eben weil man auch hier nicht vorher weiß, was der Fall ist (womit sich der Kreis auch zu dem schließt, was ich am Anfang ausgeführt habe). Ergo: Auch diese Aussage führt nicht weiter, sondern ist - in Deinen Worten das, was Du regelmäßig anderen unterstellst, nämlich - Bullshit:

"Ich brauche hier überhaupt keinen Beschluss lesen um zu wissen das es kompletter Bullshit ist das bei Soldaten die Heilfürsorge als Geldwertevorteil angesetzt wird."

Chapman2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20223 am: 03.11.2025 03:50 »
Zitat von: SwenTanortsch

Von daher solltest Du ggf. überlegen, ob Du nicht vielleicht doch irgendwann anfängst, das Thema zu betrachten, also die grundlegenden Entscheidungen des Senats zu lesen, ohne die man sachlich nicht weiterkommt, eben weil man auch hier nicht vorher weiß, was der Fall ist (womit sich der Kreis auch zu dem schließt, was ich am Anfang ausgeführt habe). Ergo: Auch diese Aussage führt nicht weiter, sondern ist - in Deinen Worten das, was Du regelmäßig anderen unterstellst, nämlich - Bullshit:

"Ich brauche hier überhaupt keinen Beschluss lesen um zu wissen das es kompletter Bullshit ist das bei Soldaten die Heilfürsorge als Geldwertevorteil angesetzt wird."

Ich plädiere hiermit für die Einführung eines "Mic Drop"-Emojis  ;D ;D ;D

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20224 am: 03.11.2025 05:16 »
@ Swen, mal wieder ein sehr lesenswerter Beitrag.
Leider wird er für Rollo wieder zu lange sein um ihn komplett zu lesen.

discharger

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20225 am: 03.11.2025 07:29 »
GuMo,

erstmal sorry @Alexander79, du hast mich gestern auf dem falschen Fuß erwischt.
Bei allen berechtigten, argumentativen Anbringungen eurerseits bzgl. des höheren Nettos im Bezug auf die freie Heilfürsorge bringe ich noch folgendes an: Ich denke der Dienstherr wird dieses Argument nicht anbringen schon aus Attraktivitätsgründen. Das Bmvg sucht und braucht Personal en masse ("Zeitwende" "stärkste konventionelle Armee Europas"). Hier ist halt der größte Hebel das Gehalt und allein aus diesem Grunde wird man unseren Geschäftsbereich mit einbeziehen.

Abgesehen davon hielte ich eine Entkopplung des Geschäftsbereiches Bmvg von der Besoldungstabelle und die Einführung einer eigenen eh für zweckmäßiger - ist aber ein anderes Thema.

Baxter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20226 am: 03.11.2025 08:00 »
Moin,

bei der ganzen Diskussion um einen Termin der Veröffentlichung der Entscheidung, finde ich, einfach mal auf die Bremse treten:

Der letzte Beschluss vom 04.05.2020 wurde am 28.07.2020 veröffentlich. Das sind 85 Tage oder 12+ Wochen.

Sollte das BVerfG diesmal ähnlich arbeiten und die Entscheidung am letzten Arbeitstag des Berichterstatters gefallen sein, so können wir exakt zu Silvester die Lesebrillen rausholen und zu Ostern wissen wir dann eventuell, was die Damen und Herren nunmehr zur amtsangemessenen Nettoalimentation zu sagen haben.

Die Vermutungen von Swen zur Veröffentlichung war und ist nie eine exakte Wissenschaft, aber die Vermutungen waren jedoch jedes mal sinnvoll begründet.


Das die freie Heilfürsorge Thema sein wird, kann ich mir jedoch sehr gut vorstellen, selbst wenn dies einen Attraktivitätsverlust darstellt. Dies haben die DH bereits in verschiedenen Rechtskreisen praktiziert, in dem sie u.a. das Partner-, Hinzuverdienst- oder Mitverdiensteinkommen erfunden und in die Berechnung des Mindestabstand zur aA eingeflossen ist.

Das Argument der DH, dass durch die Heilfürsorge ja ein Betrag zur Lebensführung nicht gebunden bzw. verbraucht wird (private Krankenversicherung) und somit der Abstand zur Grundsicherung erhöht wird, ist nun mal auch nicht von der Hand zu weisen (auch wenn es für die Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleute ein weiterer Schlag ins Gesicht währe).
 

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20227 am: 03.11.2025 08:04 »
Ungelernte Beamtentätigkeiten sind z.B. Pforten- und Bewachtungstätigkeiten.
Ähh, wo gibts denn Pförtner oder Bewachungspersonal die Beamte sind?
Früher war zb das ganze zivile Wachpersonal in militärischen Liegenschaften Zivilangestellte bei der StoV und heutzutage machen das irgendwelche Firmen.
Beamte kenn ich da keine.

In meiner Behörde gab es früher den Begleitdienst (eD). Das gibt es aber schon seit ca. 20 Jahren nicht mehr. Ich wüsste auch nicht wo in meiner Behörde überhaupt noch eD zu finden wäre. Die dürften mittlerweile alle A6 eD oder aufgestiegen sein. Neueinstellungen eD sind mir nicht bekannt.

Und genau das führt - wie beschrieben - die ganze Diskussion ad absurdunm. Das BVerfG hat zurecht ausgeführt, dass auch der kleinste Beamte deutlich über Bürgergeldniveau leben können muss und hat als mögliches Rechenbeispiel die 4K-Alleinverdienerfamilie angeführt.

Wie die Realität zeigt, gibt es diese kleinsten Beamten A1-A3 nicht mehr, so dass dies als Berechnungsgrundlage ausfällt. Weiterhin ist das Alleinverdienermodell auch von vorgestern.
Der Gesetzgeber sollte da den Spielraum nutzen, der ihm eingeräumt wurde und sich von dem 4K+15%-Modell mal lösen.

Luftpumpe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20228 am: 03.11.2025 08:08 »
Hallo,

Die gesetzten 15% Mindestabstand zum Bürgergeldempfänger ist verstanden.
Aber hat sich mal einer mit den Prozenten zwischen den einzelnen Besoldungsgruppe beschäftigt?

Nach kurzer KI Recherche liegen die bei 10% zwischen den jeweilig angrenzenden Besoldungsgruppen. ..
Auszug:
"Rechtsgrundlage   Art. 33 Abs. 5 GG („hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums“)
Abstandsgebot   verlangt erkennbare Unterschiede zwischen Besoldungsgruppen
10 %-Richtwert   stammt aus Verwaltungspraxis und Literatur, abgeleitet aus BVerfG-Kriterien
Keine starre Grenze sondern Orientierung; kleinere Abstände können, müssen aber nicht verfassungswidrig sein"


Also ein gewaltiger Fehlbetrag der insb. in den Ämtern ab A10 zustande kommt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20229 am: 03.11.2025 08:23 »
Wie die Realität zeigt, gibt es diese kleinsten Beamten A1-A3 nicht mehr, so dass dies als Berechnungsgrundlage ausfällt. Weiterhin ist das Alleinverdienermodell auch von vorgestern.
Der Gesetzgeber sollte da den Spielraum nutzen, der ihm eingeräumt wurde und sich von dem 4K+15%-Modell mal lösen.

Und wie sähe die Alternative aus? Sollen dann zwei Beamte jeweils 40h/41h rackern, damit Sie 15% mehr als eine Hartzi Familie bekommen? Ohne eine Anpassung des Sozialstaats und mehr Netto vom Brutto wird das alles sehr schwierig.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20230 am: 03.11.2025 08:24 »
Rollo83, willst du nur wieder rummeckern? Swen hat dir mehrere berechtigte Fragen gestellt (siehe unten). Eine Antwort bist du bisher schuldig geblieben. Wundert mich aber auch nicht. Etwas Gehaltvolles ist anscheinend von dir nicht zu erwarten.

Der langen Rede kurzer Sinn: Das wiederkehrende Beschimpfen der Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, die uns über Entwicklungen informieren, hast Du nicht getan, Bastel, und hat darüber hinaus m.E. keinen Sinn, eben weil auch jene Kolleginnen und Kollegen über keine Glaskugeln verfügen. Darüber hinaus interessiert es mich, was Du schreiben wirst, Rollo, nachdem in den nächsten Wochen die Pilotentscheidungen veröffentlicht sein werden. Zugleich stört mich Dein regelmäßiges Gemeckere nicht, da ich es - glaube ich - nachvollziehen kann. Allerdings hat es in seiner Regelmäßigkeit nach meinem Empfinden mittlerweile auch keinen Nährwert mehr. Entsprechend bleibt für mich der Zweck dieses wiederkehrend alle paar Tage wiederholten Gemeckeres im Dunklen. Warum tust Du das also? Das würde mich interessieren.

Und darüber hinaus, ich begründe hier meine Sichtweisen auf die Dinge, was nicht verhindern kann, dass sich Dinge ändern. Ich konnte bspw. das Gezerre um die Richterwahl nicht voaussehen, die dem Senat also die Möglichkeit gegeben hat, über den Juli hinaus zu beraten, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn die nun ehemalige Vizepräsidentin mit Vollendung des 68. Geburtstags am 25. Juni des Jahres aus dem Amt geschieden wäre.

Du hast Dich nun mit Deinen letzten Kommentaren bezogen auf das, was ich hier im Verlauf des letzten Jahres geschrieben habe, recht weit aus dem Fenster gelehnt. Wirst Du auch in der Lage sein, Dein eigenes Schreiben der letzten Monate nach den veröffentlichten Pilotentscheidungen in derselben Art und Weise zu beurteilen, oder wäre dann Dein Schreiben der letzten Monate für Dich anders zu bewerten?

Sorry, das scheint mir durch gegangen zu sein. Manche lange Nachrichten überfliege ich nur weil ich schon vorher weiß das der Inhalt mir keine neuen Erkenntnisse bringen wird.

Und hier sind wir dann auch wieder. Hier wird mal wieder was für „die nächsten Wochen“ angekündigt. Ok, was heißt das genau „in den nächsten Wochen“. Kann man das vielleicht etwas näher definieren.
Ist das genau die gleiche Ankündigung wie „Mitte Oktober“ oder „wenige Wochen nach Maidowskis ausscheiden“.
Ihr rafft das anscheinend nicht das hier überall nur heiße Luft verbreitet wird aus verschiedene Ecken über verschiedene Themen und bis jetzt seit Jahren absolut nichts wirklich gar nichts davon eingetroffen oder umgesetzt wurde was hier groß angekündigt wird.
Jetzt wird hier halt wieder eine Pilotentscheidung angekündigt.
Ich mecker hier nicht mal großartig darüber das wir keine aA haben ich mecker eher darüber das hier einfach nur heiße Luft verbreitet wird und so lange hier in einer Regelmäßigkeit weiterhin heiße Luft verbreitet wird so lange werde ich in einer Regelmäßigkeit genau darüber „mecken“.
Vor allem ich soll mich weit aus dem Fenster gelehnt haben? Verbreite ich hier immer irgendwelche angeblichen Neuigkeiten die kommen sollen und dazu sogar noch mit zeitlichen Angaben? Eher nicht oder? Also hier lehnen sich wohl eher die User aus dem Fenster die hier Propagandamässig die geilsten Neuigkeiten in Aussicht stelle und noch nichts davon eingetroffen ist.

Ok, das war jetzt endlich einmal eine klare Anwort, nämlich:

1. Du liest offensichtlich wiederkehrend gar nicht, was ich schreibe, weißt aber augenscheinlich regelmäßig, was ich schreibe. "Manche lange Nachrichten überfliege ich nur weil ich schon vorher weiß das der Inhalt mir keine neuen Erkenntnisse bringen wird."

2. Entsprechend kannst Du auch Zitate bringen -  „Mitte Oktober“ oder „wenige Wochen nach Maidowskis ausscheiden“ -, die ich so nie getätigt habe.

Wer nachlesen möchte, was ich seit dem Sommer 2024 wiederkehrend hervorgehoben habe, kann bspw. hier die Nr. 1156 nachlesen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.msg402629.html#msg402629

Und wer nachlesen möchte, was ich nach der geplatzten Richterwahl vom Juli des Jahres geschrieben habe, liest gerne hier nach, was ich umfassend am 14.9. mit folgender Quintessenz geschrieben habe:

"Wenn ich unter dem, was ich jetzt gerade noch einmal abgewogen habe, darüber nachdenke, bis wann ich eine Entscheidungsveröffentlichung auf der Homepage des BVerfG erwarte, dann hielte ich den November oder Oktober für wahrscheinlicher als den Dezember." (Nr. 18376 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.18375.html)

Nicht umsonst habe ich seitdem regelmäßig den November als für mich wahrscheinlichste Alternative für die Veröffentlichung hervorgehoben - und wenn's der Dezember wird, ist's halt so. Denn letztlich ist eindeutig, dass die Pilotentscheidung spätestens Anfang Oktober, mit einiger Wahrscheinlichkeit eher noch im Verlauf des Septembers gefällt worden ist. Auch das habe ich hier in den letzten Wochen regelmäßig hervorgehoben.

Es gibt darüber hinaus übrigens einen grundlegenden Unterschied zwischen der Besoldung und der Alimentation, worauf Dich in den letzten Beiträgen einige Kollegen aufmerksam gemacht haben. Veränderungen im Beihilferecht sind nun dem Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Entscheidungsspielraums gestattet, solange das sachgerecht geschieht. Hinsichtlich des Mindestabstandsgebots sei hierbei an die Rn. 49 der aktuellen Entscheidung erinnert:

"Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie er bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html; Hervorhebungen durch mich)

Nicht umsonst haben zwischenzeitlich bspw. Schleswig-Holstein und Sachsen grundlegende Änderungen im Beihilferecht vollzogen, um so geringere Kosten aus der einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung vorauszusetzen, die bekanntlich bei der Ermittlung des Nettoeinkommens zu beachten sind, eben, um von der Nettobesoldung zur Nettoalimentation zu gelangen. Als Folge dieser Veränderungen im Beihilferecht gehen sie davon aus, dass sie bei einem selben Besoldungsniveau wie in anderen Rechtskreisen, wo solche Veränderungen im Beihilfesatz allerdings (noch) nicht vollzogen worden sind, am Ende ein höheres Alimentationsniveau gewähren. Wenn diese Annahme in beiden Rechtskreisen wie gehabt im Einzelnen überspitzt vorgenommen wird, ist sie allerdings prinzipiell richtig.

Denn nach Abzug der Steuerlast verbleibt dem Beamten mit geringeren Kosten aus der einer die Beihilfeleistungen des Dienstherrn ergänzenden Krankheitskosten- und Pflegeversicherung bei einem vormals selben Besoldungsniveau und also identischer Steuerlast - gleichfalls denselben Familienstand und dieselben Zahl an berücksichtigungsfähigen Kindern vorausgesetzt - eine höhere Nettoalimentation. Dieses Faktum bei der Betrachtung des Mindestabstandsgebots heranzuziehen, ist dem Gesetzgeber nicht verwehrt. Entsprechend führt die aktuelle Entscheidung in der Rn. 76 aus (was dann Deiner Meinung nach ebenfalls nur Bullshit sein kann):

"Gewährt der Dienstherr freie Heilfürsorge oder erhöht er den Beihilfesatz (vgl. BVerfGE 140, 240 <287 Rn. 94>), wirkt sich dies auf die Höhe des Nettoeinkommens aus."

Von daher solltest Du ggf. überlegen, ob Du nicht vielleicht doch irgendwann anfängst, das Thema zu betrachten, also die grundlegenden Entscheidungen des Senats zu lesen, ohne die man sachlich nicht weiterkommt, eben weil man auch hier nicht vorher weiß, was der Fall ist (womit sich der Kreis auch zu dem schließt, was ich am Anfang ausgeführt habe). Ergo: Auch diese Aussage führt nicht weiter, sondern ist - in Deinen Worten das, was Du regelmäßig anderen unterstellst, nämlich - Bullshit:

"Ich brauche hier überhaupt keinen Beschluss lesen um zu wissen das es kompletter Bullshit ist das bei Soldaten die Heilfürsorge als Geldwertevorteil angesetzt wird."

Natürlich habe ich deinen Text wieder nur überflogen aber ich verstehe überhaupt nicht warum DU dich so angesprochen fühlt. Nirgendwo hab ich behaupt das DU alle diese Aussagen getroffen hast. Ich beziehe mich mit den ganzen Aussagen überhaupt nicht speziell auf dich sondern auf ALLE die hier im Thema schreiben. Manche Aussagen kommen von dir manche Aussagen kommen von anderen Usern aber wer jetzt speziell welche Aussage getroffen hast spielt gar keine Rolle. Das diese aber NICHT alle von dir kamen ist mir bewusst und habe ich auch nie behauptet.

Für mich bleibt das mit dem Geldwertevorteil für die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung weiterhin nett ausgedrückt Käse. Dazu wäre ich sogar lieber PKV versichert und würde das auch bezahlen denn die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung ist alles aber garantiert nicht gut.

Ein Soldat wird stand heute genau wie ein Beamter nach Bundesbesoldungstabelle besoldet. Denke da sind wir uns einig. Lese/höre zwar seit 20 Jahren das die Bundeswehr (militärisch) eine eigene Tabelle bekommen soll aber stand heute ist dies nicht so.

Heißt auf Deutsch ein zB SU oder FW oder OF werden nach A7 besoldet genau wie verschiedene Beamte.
Alle haben die gleichen brutto Grundbesoldung. A7 Stufe 1 stand heute ohne die 3% Erhöhung 2.963€.
Das bekommen die Soldaten brutto genau so wie die Beamten. Sprich das Brutto Grundgehalt kann man für den Soldaten ja nicht einzeln ändern da sonst das Grundgehalt gleichzeitig ja auch für den Beamten geändert werden würd. Bis hier hin sollten wir uns wahrscheinlich einig sein.
Die Grundbesoldung nur für den Beamten anheben funktioniert somit auch nicht da gleichzeitig die Grundbesoldung für den Soldaten mit angehoben wird.

Sprich um irgendwie einen finanziellen Unterschied zwischen Soldat und Beamter zu machen muss dies über einen Zuschlag oder einen Abzug (Geldwertevorteil) durchgeführt werden dazu dann natürlich nicht bei jedem Soldaten sondern nur bei den jenigen die mit Grundgehalt und danach mit dem Geldwertevorteil trotzdem genügend Netto Besoldung haben um aA allimentiert zu sein. Der passende Abstand sollte ja in der Grundbesoldung verankert sein sowieso die aA zum Großteil aus der Grundbesoldung bestehen soll.
Das lässt mich dann zu dem Entschluss kommen das bei jedem Soldaten einzeln geprüft werden muss wie viel Abzug bzw. Geldwertevorteil man dann ansetzten kann/darf/muss damit eine aA gegeben ist.
Jetzt mal eine ganz ernsthafte Diskussion darüber ohne Meckerei ohne Stichelei, das soll praktikabel sein.
Wo liegt mein Denkfehler? Ich bleibe natürlich der Meinung das dies nicht passieren wird bis ich schwarz auf weiß etwas anderes lese.


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20231 am: 03.11.2025 08:27 »
Nach kurzer KI Recherche liegen die bei 10% zwischen den jeweilig angrenzenden Besoldungsgruppen.

Die KI sollte an ihrer Lesekompetenz arbeiten. Die ermittelte Aussage ist Quatsch.

Stattdessen richtig ist: "Ein im Rahmen der Gesamtabwägung zu gewichtendes Indiz für eine unzureichende Alimentation liegt vielmehr bereits dann vor, wenn die Abstände um mindestens 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschmolzen wurden." (2 BvL 4/18, Randnummer 45).

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20232 am: 03.11.2025 08:29 »
Der Gesetzgeber sollte da den Spielraum nutzen, der ihm eingeräumt wurde und sich von dem 4K+15%-Modell mal lösen.

So so. Und wie genau soll sich der Gesetzgeber in deinen Augen von etwas lösen, was ihm seitens des BVerfG als Kontrollmaßstab vorgegeben ist?

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20233 am: 03.11.2025 08:30 »

Wollte man nicht beim letzten Referentenentwurf einen Unterschied hinsichtlich der niedrigsten Besoldungsstufe machen? Da wäre es doch bei den Soldaten bei A3 geblieben oder? Unter anderem mit der Begründung Freie Heilfürsorge usw. Keine Ahnung ob das wirklich der Grund war und warum dieses gemacht werden sollte. Ob das Bestand und welche Besoldungsstufe man anschließend genommen hätte für die Berechnung Abstand 15% wäre tatsächlich auch interessant geworden.
Tatsächlich war es so, dass im letzten Entwurf A3 bei Soldaten nicht gestrichen werden sollte, da Soldaten – und jetzt haltet euch fest – einen geldwerten Vorteil durch die Uniform haben.

Wie mein alter Truppenarzt schon sagte: „Sie haben keine freie Heilfürsorge, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.“   ;D
Für den einen oder anderen ist das dasselbe – für meinen Truppenarzt nicht.

Ich frage mich aber schon die ganze Zeit, warum überall berichtet wird, dass 200.000 Beamte rückwirkend für fünf Jahre bezahlt werden – und nicht etwa rund 380.000.

Bei der CDU sitzen ohnehin ein paar Leute, die seit Jahren versuchen, die Soldaten aus der A-Besoldung herauszunehmen. Vielleicht haben sie das jetzt tatsächlich getan – oder es werden einfach einige Dinge zum geldwerten Vorteil erklärt.
Ich sag’s mal so: Im Sommer könnte ich gut auf die Uniform verzichten, aber man zwingt mich ja dazu.

Egal, wie ihr euch kloppt – am Ende gewinnt der Dienstherr.
Und viele Betroffene werden noch 20 Jahre lang diskutieren, wie beschissen der Dienstherr ist.

Dann gern in die B Besoldung  ;D

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20234 am: 03.11.2025 08:33 »
Jetzt mal eine ganz ernsthafte Diskussion darüber ohne Meckerei ohne Stichelei, das soll praktikabel sein.
Wo liegt mein Denkfehler? Ich bleibe natürlich der Meinung das dies nicht passieren wird bis ich schwarz auf weiß etwas anderes lese.

Der Denkfehler liegt stark vereinfacht darin, dass das BVerfG immer das Nettoeinkommen eines Beamten gegenüber der Grundsicherung vergleicht.

Der Dienstherr muss dem Beamten / Soldaten soviel Einkommen zur Verfügung stellen, dass dieser einen spürbaren Abstand von mindestens 15 % zur Grundsicherung hat. Dabei hat der Gesetzgeber einen weiten Ermessenspielraum.

Bei Beamten und Soldaten werden zur Bereinigung des Nettoeinkommens die durchschnittlichen, notwendigen Kosten zur Privaten KV abgezogen. Ein Soldat muss allerdings nur für seine Frau und seine Kinder anteilig Beiträge zahlen, so dass er gegenüber einem normalen Beamten ein höheres Nettogehalt bei gleichem Brutto hat.

Somit geht es nicht um einen geldwerten Vorteil im engeren Sinne, der individuell geprüft werden muss, sondern im Gegensatz zu anderen Beamten schlicht um geringere Beiträge zur PKV. Diese werden bei allen anderen Beamten übrigens pauschaliert. Diese Pauschalisierung wird dem Gesetzgeber seitens des BVerfG auch solange zugestanden, wie sie realitätsnah ist.