Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8462415 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20145 am: 31.10.2025 14:12 »
Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Der Beamte muss jede Woche 40 oder 41 Stunden Dienst leisten. Außerdem muss er im Vergleich zum Grundsicherungsempfänger gegebenenfalls zusätzliche Kosten tragen (Arbeitsweg, etc.).

In diesem Kontext die genannten 15% als "höchst komfortabel" zu bezeichnen, erscheint mir fast schon zynisch..

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20146 am: 31.10.2025 14:17 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Solche Posts…….. sehr herabsetzend!

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20147 am: 31.10.2025 14:24 »
Er kommt gleich bestimmt noch mit Mindestlohn um die Ecke und würdigt die dann noch zusätzlich herab.

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20148 am: 31.10.2025 14:37 »
Die Staatssekretärin Ludwig behauptet, die Umsetzung der "neueren" Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts hätte "Priorität". Hört, hört...

https://dserver.bundestag.de/btd/21/023/2102387.pdf
Seite 24, unten

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20149 am: 31.10.2025 14:37 »
Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Der Beamte muss jede Woche 40 oder 41 Stunden Dienst leisten. Außerdem muss er im Vergleich zum Grundsicherungsempfänger gegebenenfalls zusätzliche Kosten tragen (Arbeitsweg, etc.).

In diesem Kontext die genannten 15% als "höchst komfortabel" zu bezeichnen, erscheint mir fast schon zynisch..

Ungelernte Beamtentätigkeiten sind z.B. Pforten- und Bewachtungstätigkeiten. Dafür ein Einkommen zu erzielen, mit der man eine 4-K-Familie unterhalten kann finde ich sehr komfortabel (im Vergleich zu Angestellten mit ähnlichen Hilfstätigkeiten) gerade wenn man betrachtet, dass die zweite erwachsene Person auch arbeiten gehen kann.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20150 am: 31.10.2025 14:40 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Solche Posts…….. sehr herabsetzend!

Herabsetzend ist allenfalls, dass du andere Personen bewertest ohne sich mit deren Aussagen zu befassen.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20151 am: 31.10.2025 14:41 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Welche Besoldungsgruppe wird denn als unterste für die Berechnung angenommen?

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20152 am: 31.10.2025 14:46 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Solche Posts…….. sehr herabsetzend!

Herabsetzend ist allenfalls, dass du andere Personen bewertest ohne sich mit deren Aussagen zu befassen.

Du könntest Dich auch sachlich mit den von mir vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, anstatt hier jetzt unnötig persönlich zu werden. Deine Argumente interessieren hier bestimmt auch weite Teile der Leserschaft.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20153 am: 31.10.2025 14:49 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Welche Besoldungsgruppe wird denn als unterste für die Berechnung angenommen?

Die Auswahl steht frei. Da aber der Besoldungsgesetzgeber aber mit seinen unsäglichen Versuchen eine aA herzustellen die untersten Besoldungsgruppen gestrichen hat, wird es schwierig.

Wie man an der Diskussion merkt, ist da in der Vergangenheit einiges schief gelaufen, so dass sich die "Grundsicherung +15%" - Regel für den kleinsten Beamten fast überholt hat. Abgesehen davon, dass es vermutlich seit langer Zeit zu keinen neuen Ernennungen von ungelernten Schulabbrechern gekommen ist.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20154 am: 31.10.2025 14:50 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

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Du könntest Dich auch sachlich mit den von mir vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, anstatt hier jetzt unnötig persönlich zu werden. Deine Argumente interessieren hier bestimmt auch weite Teile der Leserschaft.

Persönlich geworden sind andere. Ich habe mich lediglich auf deine Meinungsäußerung mit meiner Meinung geäußert.

bebolus

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« Antwort #20155 am: 31.10.2025 15:22 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Solche Posts…….. sehr herabsetzend!

Herabsetzend ist allenfalls, dass du andere Personen bewertest ohne sich mit deren Aussagen zu befassen.

Du könntest Dich auch sachlich mit den von mir vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen, anstatt hier jetzt unnötig persönlich zu werden. Deine Argumente interessieren hier bestimmt auch weite Teile der Leserschaft.

Persönlich geworden sind andere. Ich habe mich lediglich auf deine Meinungsäußerung mit meiner Meinung geäußert.

Eine/Deine Meinung respektiere ich. Eine Meinung ersetzt aber kein Argument.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20156 am: 31.10.2025 15:27 »
Ungelernte Beamtentätigkeiten sind z.B. Pforten- und Bewachtungstätigkeiten.
Ähh, wo gibts denn Pförtner oder Bewachungspersonal die Beamte sind?
Früher war zb das ganze zivile Wachpersonal in militärischen Liegenschaften Zivilangestellte bei der StoV und heutzutage machen das irgendwelche Firmen.
Beamte kenn ich da keine.

bebolus

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« Antwort #20157 am: 31.10.2025 15:27 »
Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

Der Beamte muss jede Woche 40 oder 41 Stunden Dienst leisten. Außerdem muss er im Vergleich zum Grundsicherungsempfänger gegebenenfalls zusätzliche Kosten tragen (Arbeitsweg, etc.).

In diesem Kontext die genannten 15% als "höchst komfortabel" zu bezeichnen, erscheint mir fast schon zynisch..

Ungelernte Beamtentätigkeiten sind z.B. Pforten- und Bewachtungstätigkeiten. Dafür ein Einkommen zu erzielen, mit der man eine 4-K-Familie unterhalten kann finde ich sehr komfortabel (im Vergleich zu Angestellten mit ähnlichen Hilfstätigkeiten) gerade wenn man betrachtet, dass die zweite erwachsene Person auch arbeiten gehen kann.

Du widerholst Deine These, dass jemand, der 170-180 Stunden einem Beruf, möglicherweise ungelernt oder auch nicht, nachgeht, mit definierbaren Beamtenpflichten, austeichend mehr bekommt als jener, der den ganzen Tag Bier säuft und PS5 zockt.. Verstehe ich das richtig?

bebolus

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« Antwort #20158 am: 31.10.2025 15:30 »
Ungelernte Beamtentätigkeiten sind z.B. Pforten- und Bewachtungstätigkeiten.
Ähh, wo gibts denn Pförtner oder Bewachungspersonal die Beamte sind?
Früher war zb das ganze zivile Wachpersonal in militärischen Liegenschaften Zivilangestellte bei der StoV und heutzutage machen das irgendwelche Firmen.
Beamte kenn ich da keine.

In meiner Behörde gab es früher den Begleitdienst (eD). Das gibt es aber schon seit ca. 20 Jahren nicht mehr. Ich wüsste auch nicht wo in meiner Behörde überhaupt noch eD zu finden wäre. Die dürften mittlerweile alle A6 eD oder aufgestiegen sein. Neueinstellungen eD sind mir nicht bekannt.

Julianx1

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« Antwort #20159 am: 31.10.2025 15:31 »
Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

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Herabsetzend ist allenfalls, dass du andere Personen bewertest ohne sich mit deren Aussagen zu befassen.

Nein, deine Aussage ohne weitere Erläuterungen war herabsetzend und unangemessen.

1. Weißt du genau, das Alimentationsprinzip berücksichtigt die Versorgung der Beamten und ihrer Familien entsprechend ihrem Amt. Nach deiner Aussage wäre aufgrund einer fehlenden Ausbildung ein Bürgergeldniveau eher angemessen.

2. der Begriff Ungelernt ist irreführend. Du ziehst wahrscheinlich auf eine dreijährige Ausbildung ab. Aber nicht jede Tätigkeit benötigt eine dreijährige Ausbildung um qualitativ anspruchsvoll, oder ein gewisse Maß an Verantwortung. Sehr oft sind mit dem einfachen Dienst auch interne Schulungen lange Einarbeitungen verbunden.

Aber demnächst werden alle Manschaftsdienstgrade bei der Bundeswehr mit Max Bürgergeld besoldet, da alles andere schon sehr Komfortabel ist.

Im Gegenzug betrachten wir dann den Referenten nach dem zweiten Staatsexamen ohne jegliche Berufserfahrung im wirklichen Arbeitsleben, im Vergleich zum Oberamtsrat mit 30 Jahren auf dem Buckel und mit Schatz an Wissen auch eher komfortabel sobald er A 13 erhält, weil er das Protokoll vom letzten Journal fixe Schreiben darf.

Ja, total überspitzt. Unterm Strich mach das nicht! Jeder Beamte, jeder! Sollte den Anspruch haben dürfen das er deutlich über dem Sozialniveau alimentiert werden muss. Das ist nicht wirklich komfortabel.