Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8624329 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20595 am: 08.11.2025 15:19 »
Danke Swen. Der Humor hilft eventuell weiter das Laienspiel zu ertragen. Es wäre zum totlachen, wenn nicht mehr und nicht weniger als die Verfassung und das die Rechtsstaatlichkeit garantierende Berufsbeamtentum in Frage gestellt wäre. Da wird unter anderem von Polizisten erwartet den Gesetzen und der Verfassung Geltung zu verschaffen und diese durchzusetzen oder von Eichtern wird erwartet Recht zu sprechen und wenn es dann um die verfassungsmässigen Rechte eben dieser geht, schert sich der jeweilige DH und aller Voraussicht auch das Verfassungsorgan des BT nicht einen Cent um diese Rechte. Das wir dem normalen Bürger infolge der Premiumberichterstattung Scheissegal sind bzw sogar überflüssig sind  um nur eines der mildern Bilder aus Kommentaren zu nutzen, ist ja irgendwie zu ertragen, aber das wir unseren DH und letzenendes dem BT egal sind ist weiterhin mehr als man ertragen kann. Trotz alledem weiterhin ein schönes Wochenende und Hoffen auf Karlsruhe.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20596 am: 08.11.2025 15:56 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20597 am: 08.11.2025 16:09 »
Vielleicht sollten wir erstmal alle abwarten ob, wann und was überhaupt kommt bevor wir uns die Köpfe heiß reden ;)

Scheinbar ist eh jede Richtung möglich.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20598 am: 08.11.2025 16:21 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

... weil das Bundesverfassungsgericht das einzige Verfassungsorgan ist, das über die Kompetenz verfügt, die Verfassung rechtskräftig auszulegen. Da es nun aber in der Alimentation um Art. 33 Abs. 5 GG geht, gilt am Ende immer das, was das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Verwerfungsmonopols urteilt. Auch der Gesetzgeber sieht sich entsprechend an die entscheidungstragenden Gründe bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gebunden.

Als Folge ist jede gesetzliche Besoldungsregelung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu messen. Sobald man also diese Rechtsprechung zur Kenntnis nimmt, weiß man, was Sache ist. Eine Sache, die keinen Bestand vor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat, ist keine Sache.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20599 am: 08.11.2025 16:41 »
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…

Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.

So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.

Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20600 am: 08.11.2025 17:19 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.

Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20601 am: 08.11.2025 17:23 »
Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen

... weil das Bundesverfassungsgericht das einzige Verfassungsorgan ist, das über die Kompetenz verfügt, die Verfassung rechtskräftig auszulegen. Da es nun aber in der Alimentation um Art. 33 Abs. 5 GG geht, gilt am Ende immer das, was das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Verwerfungsmonopols urteilt. Auch der Gesetzgeber sieht sich entsprechend an die entscheidungstragenden Gründe bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gebunden.

Als Folge ist jede gesetzliche Besoldungsregelung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu messen. Sobald man also diese Rechtsprechung zur Kenntnis nimmt, weiß man, was Sache ist. Eine Sache, die keinen Bestand vor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat, ist keine Sache.

Trotzdem ist bis heute keine Reform von DH Bund eingetreten. Das meine ich.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20602 am: 08.11.2025 17:25 »
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…

Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.

So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.

Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..

Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20603 am: 08.11.2025 18:19 »
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…

Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.

So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.

Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..

Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.

Also Bürgergeld oder Mindestlohn oder schlechter für Single-Beamte? Verstehe ich das richtig?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20604 am: 08.11.2025 18:30 »
Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

Die breite Öffentlichkeit dieses Forums wird den Entwurf tatsächlich in dem Moment sehen, in dem die Leitungsebene dbb ihre Fachgruppe um Stellungnahme bittet, das ist der sicherste Ort für ein Leak.

Ansonsten bleibt die Hoffnung auf den Insider beim BMF, dort dürften die belastbarsten Zahlen zu erhalten sein.

Der Umstand, dass der Gesetzgeber nach den 2020er Urteilen und den daraus resultierenden Änderungsgesetzen in den Ländern seinen Fokus auf Mehrkinderfamilien legt, dürfte nun wirklich niemanden überraschen, der etwas tiefer in die materiellen Änderungen eintaucht, die es seither dort gab.

Für alle Illusionisten und auch alle Schwarzmaler: Das BMF wird keinen Cent mehr freigeben, als unbedingt nötig, denn der Bundesminister wird schon jetzt als Schuldenmeister dieser Dekade in die Geschichte eingehen, ein Thema, welches die politischen Gegner bei den letzten Wahlen stets erfolgreich bespielen konnten. Das, was da nun kommt wird kein Schluck aus der Pulle, sondern gerade noch das, was man aufgrund der Urteile der Meinung ist, tun zu müssen.

Vielen Dank für deine Antwort. Mal sehen, ob die Verbände noch im November beteiligt werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass das BMI die Beteiligung über die Weihnachten laufen lassen will. Ein Schelm wer dabei böses denkt.

Ich nehme Wetten an...Was wird zuerst veröffentlicht? Referentenentwurf des BMI oder Entscheidung aus Karlsruhe

Ich tippe auf Karlsruhe...was ggf. dazu führt, dass BMI den aktuellen Entwurf wieder einstampft und alles von vorne beginnt

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20605 am: 08.11.2025 18:34 »
Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.

Um zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren, bedarf es einer Anhebung aller Grundgehaltssätze.

Deine persönliche Meinung dazu ist möglicherweise im Rahmen der Forumsdiskussion von Interesse, ändert jedoch keinen Millimeter an den verfassungsrechtlichen Gegebenheiten..

A9Gottstatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20606 am: 08.11.2025 18:44 »
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…

Es stimmt nicht, dass seit dem letzten Urteil nichts passiert ist.

So haben beispielsweise diverse Bundesländer absurde (Kinder-)Zuschlagsorgien gefeiert sowie per Voodoo-Zauber fiktive Partnereinkommen herbeifantasiert, in der irrigen Annahme (bzw. vermutlich eher Behauptung wider besseren Wissens), damit den Vorgaben aus Karlsruhe Genüge geleistet zu haben.

Entsprechend ruht die Hoffnung auf den anstehenden Pilot-Beschluss, diesem unwürdigen Treiben der Besoldungsgesetzgeber ein jähes Ende zu bereiten..

Bist du etwa neidisch weil du ohne Kinder keine Erhöhung erhalten hast?
Ich verstehe nicht, wieso kinderlose sich da große Hoffnung machen? Und kommt mir nicht mit Alimentation. Kinderlose bekommen nichts, und das ist gut so.


Skywalker, ein Blick über den Tellerrand würde sicherlich nicht schaden.

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20607 am: 08.11.2025 23:09 »
Hallo zusammen,

eine Frage am Rande

Wenn man nachhört, kommt immer wieder die Antwort einem Beamten steht kein Bürgergeld zu.
Da dieser durch die Alimentation vom DH versorgt wird.

Wie sieht es mit den Pensionären aus, sollten die nicht auch über dem Bürgergeld liegen?
Es gibt genug Pensionäre die DDU sind, und Frau und Kinder haben.

Kinderzuschlag geht nicht, da meine Kinder etwas von der Oma geerbt haben, diese Info zum Vermögen der Kinder habe ich in der DA-Kinderzuschlag gefunden. Danke für Hinweis und Link zur DA-Kinderzuschlag.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20608 am: 08.11.2025 23:24 »
Das Problem soll wieder mal die SPD sein, der Anwalt der kleinen Leute. Seit Jahren ist dies schon unerträglich. Seehofer hat ein Entwurf gemacht, der Entwurf von Faser war eine Farce, die FDP hat hier Schmiere gestanden.
Nun Dobrindt, und wieder verhindern das die Sozialdemokraten.

Das höre ich aus dem BMI

Das kommt allerdings auf die Perspektive an. Seehofer hat seinerzeit versprochen, dass alle Bundesbeamten eine Nachzahlung erhalten werden. Konsequenterweise hätten aufgrund dieses Versprechens Gelder aus dem damaligen Haushalts zurück gestellt werden müssen, auch wenn weder die Höhe noch der Zeitpunkt der Auszahlung seinerzeit bekannt war.

Dennoch hat das BMI das Geld, welches für die Beamten vorgesehen war, eben nicht zurück gestellt, sondern es wurde für andere Lieblingsprojekte ausgegeben.

Wenn nunmehr das böse Erwachen droht, kann ich die Haltung des BMF verstehen, nachdem nicht derjenige belohnt wird, der im Wissen um künftige Verpflichtungen Geld mit vollen Händen ausgibt, um dann festzustellen, ups, ich bin verarmt und kann dass, was ich bestellt habe, gar nicht bezahlen.

Daher erwartet das BMF vom BMI in erster Linie, dass es das Geld für die Beamten durch ein Umschichten des eigenen Haushaltes finden muss und so, bevor der Geldhahn des BMF aufgedreht werden kann, zunächst alle nicht notwendigen eigenen Ausgaben auf den Prüfstand kommen.

Wenn die schwäbische Hausfrau das Geld für die Weihnachtsgeschenke der Kinder für ihren Wellness Urlaub ausgibt, und dann im Dezember erneut um das Geld dafür bittet, ist dann der Mann unerträglich, wenn er sich weigert, das Geld erneut auszugeben und stattdessen erwartet, dass die schwäbische Hausfrau ihren Schmuck versetzt, um so die Geschenke für die Kinder kaufen zu können?