Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6268102 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14190 am: 11.09.2024 20:02 »
Angeblich ist der Kabinettsbeschluss für den 06.11.24 geplant. Lief aber nur über den Flurfunk und war keine offizielle Aussage.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14191 am: 11.09.2024 20:09 »
Kimbono war nach eigener Aussage Ende 30, kinderlos und hat 5.000 € netto auf der Funktionsebene des gehobenen Dienstes verdient.

Ich sehe nicht, wie das in irgendeiner Weise unangemessen niedrig besoldet sein sollte.
Diese Aussage verstehe ich nicht. Das ist ein anonymes Forum, keiner von uns weiß, was Kimbono genau macht. Wenn du seinen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich nicht kennst, wieso kann du dann behaupten, er wäre amtsangemessen besoldet? So etwas kann man nur sagen, wenn du der Meinung bist: Kinderlose 30jährige sollten nicht 5k und mehr verdienen? Gilt das auch für andere Staatsdiener wie Minister? Jetzt wird es völlig absurd.

Also solche Vorteile gegenüber Kimbono helfen nicht weiter.

jeto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14192 am: 12.09.2024 08:36 »

- Anfragen der Bürger zum Antrag: ich Verwaltungsbeamter, kein Gestaltungsbeamter. Ich prüfe nur die vorgelegten Unterlagen und weise auf die Fehler/Mängel hin. Wie sie zu beheben sind bitte beim Entwurfsverfasser nachfragen


Da weiß man dann auch, woher das "gute" Bild der Beamten bei der Bevölkerung herrührt.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14193 am: 12.09.2024 08:51 »

- Anfragen der Bürger zum Antrag: ich Verwaltungsbeamter, kein Gestaltungsbeamter. Ich prüfe nur die vorgelegten Unterlagen und weise auf die Fehler/Mängel hin. Wie sie zu beheben sind bitte beim Entwurfsverfasser nachfragen


Da weiß man dann auch, woher das "gute" Bild der Beamten bei der Bevölkerung herrührt.


Ich versteh aber woher das ganze rührt das der Bürger am ende nichts für kann und der Leidtragende ist ist halt trotzdem Blöd, nur haben wir neben dem täglichen beten nicht so viele Möglichkeiten (Dienst nach Vorschrift,Klageweg) um zu zeigen hey da läuft was schief, bitte prüft das mal liebes VGxy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14194 am: 12.09.2024 09:58 »
Kimbono war nach eigener Aussage Ende 30, kinderlos und hat 5.000 € netto auf der Funktionsebene des gehobenen Dienstes verdient.

Ich sehe nicht, wie das in irgendeiner Weise unangemessen niedrig besoldet sein sollte.
Diese Aussage verstehe ich nicht. Das ist ein anonymes Forum, keiner von uns weiß, was Kimbono genau macht. Wenn du seinen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich nicht kennst, wieso kann du dann behaupten, er wäre amtsangemessen besoldet? So etwas kann man nur sagen, wenn du der Meinung bist: Kinderlose 30jährige sollten nicht 5k und mehr verdienen? Gilt das auch für andere Staatsdiener wie Minister? Jetzt wird es völlig absurd.

Also solche Vorteile gegenüber Kimbono helfen nicht weiter.

Meine Aussage beruht auf den von Kimbono genannten Punkten:
Tätigkeit auf Ebene des gehobenen Dienstes
Nettoeinkommen (kinderlos) von 5.000 €.
Dieses ist im Gesamtgefüge aller Einkommen sowie speziell der Beamten nicht unangemessen niedrig.

Über andere Sachen (darf nicht mehr verdienen als..., Minister) habe ich keine Aussagen getroffen.


Lonks

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14196 am: 12.09.2024 15:00 »
Kimbono war nach eigener Aussage Ende 30, kinderlos und hat 5.000 € netto auf der Funktionsebene des gehobenen Dienstes verdient.

Ich sehe nicht, wie das in irgendeiner Weise unangemessen niedrig besoldet sein sollte.
Diese Aussage verstehe ich nicht. Das ist ein anonymes Forum, keiner von uns weiß, was Kimbono genau macht. Wenn du seinen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich nicht kennst, wieso kann du dann behaupten, er wäre amtsangemessen besoldet? So etwas kann man nur sagen, wenn du der Meinung bist: Kinderlose 30jährige sollten nicht 5k und mehr verdienen? Gilt das auch für andere Staatsdiener wie Minister? Jetzt wird es völlig absurd.

Also solche Vorteile gegenüber Kimbono helfen nicht weiter.

Meine Aussage beruht auf den von Kimbono genannten Punkten:
Tätigkeit auf Ebene des gehobenen Dienstes
Nettoeinkommen (kinderlos) von 5.000 €.
Dieses ist im Gesamtgefüge aller Einkommen sowie speziell der Beamten nicht unangemessen niedrig.

Über andere Sachen (darf nicht mehr verdienen als..., Minister) habe ich keine Aussagen getroffen.

Wenn wir von A13mZ bei 110% Arbeitszeit ausgehen und Stufe 4 annehmen (was mit dem Alter von 30 Jahren korreliert), dazu dann noch die Ministerialzulage hinzunehmen, hätte unser "Kimbono" ungefähr 5034€ Netto im Monat, ohne jetzt Dinge wie GdB oder PKV auf das monatliche Netto umzulegen.  ???

... jetz mal ganz ehrlich, da labert jemand Stuss und das kann getrost ignoriert werden. Wir sind hier noch immer im Internet; wer sagt, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht? Eine derart abstruse Behauptung glaube ich erst, wenn ich seine Bezügeabrechnung sehe. Die muss er nicht vorzeigen. Wenn das stimmt, was er sagt, ist er die absolute Ausnahme und als statistischer Ausreißer nicht weiter zu betrachten.

Kommt mir gerne mit einer realistischen Berechnung oder einem Fallbeispiel, wie ich mit 30 Jahren ohne Kinder im gD auf über 5000 Netto im Monat kommen soll. Euro, nicht Schilling.
Langsam ist aber auch mal gut...

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14197 am: 12.09.2024 15:26 »
Kimbono war nach eigener Aussage Ende 30, kinderlos und hat 5.000 € netto auf der Funktionsebene des gehobenen Dienstes verdient.

Ich sehe nicht, wie das in irgendeiner Weise unangemessen niedrig besoldet sein sollte.
Diese Aussage verstehe ich nicht. Das ist ein anonymes Forum, keiner von uns weiß, was Kimbono genau macht. Wenn du seinen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich nicht kennst, wieso kann du dann behaupten, er wäre amtsangemessen besoldet? So etwas kann man nur sagen, wenn du der Meinung bist: Kinderlose 30jährige sollten nicht 5k und mehr verdienen? Gilt das auch für andere Staatsdiener wie Minister? Jetzt wird es völlig absurd.

Also solche Vorteile gegenüber Kimbono helfen nicht weiter.

Meine Aussage beruht auf den von Kimbono genannten Punkten:
Tätigkeit auf Ebene des gehobenen Dienstes
Nettoeinkommen (kinderlos) von 5.000 €.
Dieses ist im Gesamtgefüge aller Einkommen sowie speziell der Beamten nicht unangemessen niedrig.

Über andere Sachen (darf nicht mehr verdienen als..., Minister) habe ich keine Aussagen getroffen.

Wenn wir von A13mZ bei 110% Arbeitszeit ausgehen und Stufe 4 annehmen (was mit dem Alter von 30 Jahren korreliert), dazu dann noch die Ministerialzulage hinzunehmen, hätte unser "Kimbono" ungefähr 5034€ Netto im Monat, ohne jetzt Dinge wie GdB oder PKV auf das monatliche Netto umzulegen.  ???

... jetz mal ganz ehrlich, da labert jemand Stuss und das kann getrost ignoriert werden. Wir sind hier noch immer im Internet; wer sagt, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht? Eine derart abstruse Behauptung glaube ich erst, wenn ich seine Bezügeabrechnung sehe. Die muss er nicht vorzeigen. Wenn das stimmt, was er sagt, ist er die absolute Ausnahme und als statistischer Ausreißer nicht weiter zu betrachten.

Kommt mir gerne mit einer realistischen Berechnung oder einem Fallbeispiel, wie ich mit 30 Jahren ohne Kinder im gD auf über 5000 Netto im Monat kommen soll. Euro, nicht Schilling.

mir ging es auch weniger um den Wahrheitsgehalt, eher darum, dass andere Forenteilnehmer aufgrund der zu niedrigen Alimentation auf Kimbono und seine fehlende Arbeitsmoral verwiesen haben.

Mein Einwurf diente lediglich der Verdeutlichung, dass man bei dem behaupteten Nettoeinkommen kaum von zu niedriger Bezahlung als Rechtfertigung für Faulsein ausgehen kann.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14198 am: 12.09.2024 15:46 »
Die echte Frau Kimbo ist Regierungsoberamtsrätin, kinderlos und erhält Dienstbezüge in entsprechender Höhe nebst Ministerialzulage.

Über das wie viel oder wenig sie faktisch tut lässt sich mit Sicherheit vortrefflich streiten, der Umstand, dass in Bundesministerien die Referentendienstposten üblicherweise als Sachbearbeitende eingesetzt werden dürfte aber unstrittig sein. Welchen "Zuständigkeitsszuschnitt" ein A13g hier also auch immer hat, es fällt - vorsichtig formuliert - sparsam aus.

Der Leiter des BMI Fuhrparks ist A13g und koordiniert im wesentlichen welche Autos wann zur Werkstatt, dem bw Fuhrpark oder zum Tausch kommen/gehen, die Sachbearbeiter der Referatsgruppenleitungen sind ebenfalls so besoldet und erstellen tagein, tagaus lustige Exceltabellen die irgendjemanden irgendwie beeindrucken sollen (oder auch nur das eigene Dasein rechtfertigen während das Geschäftszimmer - mD - die Termine des Chefs koordniniert) usw. Ob das nun fordernde Jobs sind oder nicht ist sehr individuell anzusehen.

Ansonsten gilt: nicht überall wo Kim draufsteht ist Bonbon drin, oft nachgemacht, selten erreicht. Lasst Euch nicht trollen =)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14199 am: 12.09.2024 19:53 »
Fuhrparkverwaltung mit A13 und es gibt eine leitende Fuhrparkverwaltung???

Das macht bei uns ein A8er und dies auch nur neben anderen Aufgaben. Dann kann der Bund ja bei den Ministerien schon mal mit dem Sparen anfangen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14200 am: 12.09.2024 20:02 »
Fuhrparkverwaltung mit A13 und es gibt eine leitende Fuhrparkverwaltung???

Das macht bei uns ein A8er und dies auch nur neben anderen Aufgaben. Dann kann der Bund ja bei den Ministerien schon mal mit dem Sparen anfangen.

Da wäre mich Sicherheit sehr viel Potential. Dummerweise fällt schei*e halt immer nach unten...

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14201 am: 12.09.2024 21:07 »
LOL wie schön, dass ihr langsam begreift dass in den Bundesministerien eine völlig andere Bubble herrscht als die kleinen Kommunen und Landesbeamten hahahahaaa mit A8 hahahaaaaaa mit A13gD plus Zulagen, in Entwicklungsstufe 7 komm ich locker auf 5000€ netto hahhaaaaa ich sag ja dumm ist derjenige der sich als Beamtik veräppeln lässt. Das Beispiel mit dem Fuhrpark hätte ich mir nicht besser wünschen können. Es ist exakt so! Schönen Arbeitstag morgen. Ich bin morgen krank ist ja Freitag und Nix zutun im Bundesministerium hahzaaaaa



Candyman

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« Antwort #14204 am: 13.09.2024 07:36 »
Solange denen selbst keiner aufs Dach steigt, wird da Garnichts passieren, was Repressalien angeht.

Alles was da Oben passiert (und ist spreche bewusst diese Trennung an) hat keine Konsequenzen.