evtl. könnte man Spenden einsammeln.
In den Ring möchte ich nicht steigen, aber Handtücher und reichlich Wasser gereichen, wäre drin.
Verfassungsbeschwerden haben nur rund 2% Erfolgsquote.
"Die geringe Erfolgsquote von etwa 2 % liegt primär darin, dass viele Beschwerden nicht überzeugend darlegen können, wie die angegriffene Maßnahme das Grundrecht verletzt."
Ich finde die Darlegungen von den Belesenen hier allerdings schon überzeugend und tragfähig.
Leider ist nicht immer das, was (uns) argumentativ überzeugt, auch das, was verfassungsrechtlich geboten ist, also im Rahmen der Normenhierarchie der Verfassungsgüter tatsächlich begründbar ist, Lichtstifter. Vieles von dem, was wir in unserem Alltag als begründet begreifen, ist es verfassungsrechtlich leider wiederkehrend nicht, da es sich in der Abwägung von Verfassungsgütern als tatsächlich unbegründet erweist. Dabei ist im Klageverfahren neben dem materiellen Recht - also die Rechtsnormen als solche - immer auch formelles Recht - also das Prozessrecht, in dessen Rahmen sich das materielle Recht durchsetzen lassen kann - im Blick zu behalten, das also am Ende dazu führen kann, dass eine Klage am Ende gar nicht zulässig ist, auch wenn man zuvor meinte, dass man sie hinreichend begründen könnte.
All das sollte einen nicht davon abhalten, die von einem angenommenen Rechte auch durchsetzen zu wollen, bedarf aber im Vorfeld des Durchsetzungsversuchs einen nach Möglichkeit umfassenden Abwägungsprozess, für den das, was wir hier inhaltlich besprechen, sicherlich von Fall zu Fall bedenkenswerte, also die Sache betreffende Gedanken liefern kann; aber in der Realität zeigt sich dieser hier wiederkehrend einfach erscheinende Prozess als vielfach komplexer, komplizierter und so auch nicht selten nervenaufreibender, als man sich das zuvor gemeinhin vorstellt (denn wenn man den Hut in den Ring wirft, will man ja auch, dass er dort nicht zertreten wird, soll heißen, identifiziert man sich mit dem, worum es geht und was da passiert, was in Anbetracht der regelmäßigen Dauer solcher Verfahren dem einen bekömmlicher ist als dem anderen). Die Clausewitz zugesprochene Einsicht, dass eine Strategie nur bis zum ersten Schuss halte, ist dabei auch im Recht nicht immer ganz von der Hand zu weisen.
Ich erlebe gerade wieder in einem anderen Fall wohl, dass man im Vorfeld eine wirklich schöne Strategie entwickelt hat, die Sache sich begründet angehört hat (und weiterhin anhören kann), dass man froh sein möchte oder könnte, dass die Sache sich dem Ende zuneigte, um schließlich unmittelbar davor ggf. zu dem Schluss kommen muss, den Schuss nicht gehört zu haben, also als es tatsächlich soweit war (das Recht ist voll von Waffen mit Schalldämpfern). Das kann für Kläger eine durchaus ernüchternde Erfahrung sein, weshalb ein guter Rechtsbeistand eine gute Sache sein kann, nicht nur als solcher, sondern auch, weil er jene Erfahrung deutlich besser kennt als wir gemeine Laien. Von daher können auch und gerade seine Worte also tröstend sein; aber Trost ist zwar dem Rechtsempfinden zuträglich oder kann es (also Balsam für die geschundene Rechtsseele des gemeinen Klägers) sein, setzt aber am Ende nicht das Recht. Das Leben ist kein Puppenhaus (oder so), in dem Justizia gar so blind wäre, wie es mindestens auch die Verteidiger des besten Fußballklubs der Welt sein können, und zwar ggf. öfter, als einem das lieb ist oder wäre, wo am Ende jedoch doch jene selbige das scharfe Schwert hochhält und wo doch Stichwaffen in Gerichtsgebäuden streng verboten sein sollten, und zwar insbesondere gerade in diesem (also seinem) Fall, wie der gemeine Kläger dann gemeinhin wohl meinte, was aber in der Regel nun keinen (anderen) mehr interessierte.
"Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." (Kant) Auch schön (willkürlich).