Sollte das stimmen, was der VBOB da gehört haben will, dann ist das schon ein gewaltiges Ding.
Das BMF will den zu verteilenden Kuchen möglichst klein halten und Nachzahlungen sind nur für die Gruppen vorgesehen, für die das Gericht auch einen Leitsatz in den beiden Entscheidungen spendiert hat.
Aber hat nicht das BMI selbst in der Begründung des Seehofer-Entwurfes festgestellt, dass die Grundbesoldung unabhängig von den Zulagen bereits zu gering bemessen ist? Vor dem Hintergrund erfolgte dann ein Rundschreiben, das auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsjahrnahen Geltendmachung verzichtet wird und Widersprüche entbehrlich sind. Manche DH haben das zum Anlass genommen, ausdrücklich auf die Einreichung von Widersprüchen zu verzichten. Nun haben sich da Kolleginnen und Kollegen drauf verlassen und keine Widersprüche eingereicht. Nun geht das BMF aber hin und grenzt den Kreis der Berechtigten deutlich ein, sodass für die Feststellung einer zu geringen Grundbesoldung eben keine rückwirkende Reperatur erfolgt. Hui hui hui, diese Vorgehensweise würde ich ja ungern juristisch begründen wollen und aktenkundig vermerken. Möge das BVerfG auch in einer der nächsten Entscheidungen hierzu eine Randnotiz machen.