Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8599836 times)

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20535 am: 07.11.2025 10:52 »
Wie war das in Matrix mit der roten und der blauen Pille?  ;D Der Seelenfrieden hat seinen Preis, in unserem Fall den der Unkenntnis der Rechtslage.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Pille_und_blaue_Pille

kommtZeitkommtRat

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20536 am: 07.11.2025 10:55 »
Wir sind Zeugen, wie sich ein Land Stück für Stück zersetzt, dass ist ja nicht nur bei der Besoldung so, sondern in sämtlichen Politikfeldern.
Ich denke, dass es in wenigen Jahren die Bundesrepublik Deutschland der Form wie wir sie kennen nicht mehr geben wird. Nicht alle verantwortlichen Politiker sind Blender und Lügner, aber viele von diesen Personen schaden dem Staatsvolk und werden letztendlich die Totengräber der Demokratie werden.
Und ich rede hier von beiden Parteiblöcken, ob es die Sozialdemokraten sind oder auch die Christdemokraten sind, beiden halten sich nicht mehr an Recht und Gesetz.
Mein Lieblingssünder ist Jens Spahn, der Milliarden an Steuergeldern nachweislich vernichtet hat (siehe BRH). Dieser Mann wäre in einem gesunden Rechtsstaat ein Fall für den Staatsanwalt.
Die letzten Wochen waren hier im Forum geprägt und viel Euphorie auch die Presse hat ihren Senf dazu beigetragen. Ich hoffe für Jeden hier nur Gutes, aber seit bitte nicht enttäuscht wenn Ihr den Gesetzentwurf sehen werdet. Wie schon hier geschrieben habe, reden wir nur von einer Erhöhung der Familienzuschläge, vor allen Dingen ab den 3. Kind. Und vielleicht eine marginale Erhöhung der Grundbesoldung von 2% pro Jahr, aber nicht rückwirkend! Mehr ist nicht drin und machbar!

Hummel du enttäuscht mich...

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20537 am: 07.11.2025 11:02 »
Wenn dass, was der VBOB erwartet, so eintritt, dann werde ich meine Arbeitsleistung dementsprechend auch konsolidieren...ganz einfach.
Verarschen lasse ich mich nicht.
Viele meinen, dass man das einfach schlucken oder den Rechtsweg bestreiten müsse. Nein bei aller Liebe zu meinem Job aber irgendwann ist Schluss.

Aus den Rechenbeispielen, einigen Stellungnahmen von Verbänden und auch den Zugeständnissen des BMI selbst, in seinen Entwürfen, ist klar, dass die Grundbesoldung, welche unbestreitbar NICHTS mit Familienstand, Wohnort oder der Anzahl der Kinder zu tun hat, zu niedrig ist.
Wie kann es jetzt zu so einer Idee kommen.
Wie kann es sein, dass man sich seitens der Dienstherren einfach nur Zeit nehmen muss um dann die Konsolidierungskeule schwingt.
Der Zustand muss rückwirkend korrigiert werden.
Ist das nicht der Fall, haben wir den zweiten letalen Treffer nach der, noch immer nicht zurückgenommenen 41 Stunden Woche.

Zumal sich die Frage der Einsparungen wegen fehlender Haushaltsmittel nach einem Urteil des BVerfG eigentlich überhaupt nicht stellen darf. Es wurde doch bereits entschieden dass diese Sonderopfer nicht statthaft sind.

Ich bin wirklich geduldig aber ganz ehrlich....wenn der DH weiterhin Steuergelder in die Welt verschenkt und uns dann sagt "wir müssen sparen" dann kann er mich mal. Dann gibt es Dienst nach Vorschrift und Dr. Holiday bei jedem Schnupfen.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20538 am: 07.11.2025 11:04 »
Wir sind Zeugen, wie sich ein Land Stück für Stück zersetzt, dass ist ja nicht nur bei der Besoldung so, sondern in sämtlichen Politikfeldern.
Ich denke, dass es in wenigen Jahren die Bundesrepublik Deutschland der Form wie wir sie kennen nicht mehr geben wird. Nicht alle verantwortlichen Politiker sind Blender und Lügner, aber viele von diesen Personen schaden dem Staatsvolk und werden letztendlich die Totengräber der Demokratie werden.
Und ich rede hier von beiden Parteiblöcken, ob es die Sozialdemokraten sind oder auch die Christdemokraten sind, beiden halten sich nicht mehr an Recht und Gesetz.
Mein Lieblingssünder ist Jens Spahn, der Milliarden an Steuergeldern nachweislich vernichtet hat (siehe BRH). Dieser Mann wäre in einem gesunden Rechtsstaat ein Fall für den Staatsanwalt.
Die letzten Wochen waren hier im Forum geprägt und viel Euphorie auch die Presse hat ihren Senf dazu beigetragen. Ich hoffe für Jeden hier nur Gutes, aber seit bitte nicht enttäuscht wenn Ihr den Gesetzentwurf sehen werdet. Wie schon hier geschrieben habe, reden wir nur von einer Erhöhung der Familienzuschläge, vor allen Dingen ab den 3. Kind. Und vielleicht eine marginale Erhöhung der Grundbesoldung von 2% pro Jahr, aber nicht rückwirkend! Mehr ist nicht drin und machbar!

Hummel du enttäuscht mich...


Also ganz ehrlich: was erwartet man in Zeiten wo der Dienstherr sich nicht mehr ans Gesetz hält? Dass alle Staatsdiener diesen außerordentlichen Zustand ohne Kommentar hinnehmen?! Mich wundert der eine oder andere Kommentar in diesem Forum nicht mehr....man bekommt zwangsläufig das Gefühl, dass man alles dem Zufall überlässt. Man braucht sich doch nur mal die Überlastung  der Staatsbwaltschaften angucken, wo inzwischen jeder 2. Strafrechtliche Fall ohne Anklage eingestellt wird.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20539 am: 07.11.2025 11:05 »
aus einer Rundmail des VBOB:

------------------------------------------------------------------------------------
offensichtlich hat jemand aus dem Kreis der Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung Informationen an die Presse durchgesteckt, was u.a. zu den Schlagzeilen „200.000 Beamte bekommen rückwirkend für fünf Jahre mehr Geld“ geführt hat. Um Sie gegenüber den Mitgliedern Ihrer Fachgruppen sprechfähig zu halten, möchte ich auf diese unrichtige Pauschalmeldung in den Medien wie folgt antworten:

Nach unserer Kenntnis ist es derzeit so, dass das BMI mit dem BMF über ein Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Neuregelung der Amtsangemessenen Alimentation verhandelt, welches in Summe der Vorschläge des BMI zu Verbesserungen der Besoldung führen könnte. Die Formulierung muss so vorsichtig gewählt werden, weil derzeit mindestens zwei Punkte Anlass zur Diskussion auf Ebene der Ressorts geben:

Erstens geht es bei den derzeitigen Gesprächen auch um die Frage der rückwirkenden Zahlungsmöglichkeiten, die nach unserer bisherigen Kenntnis sehr restriktiv und damit anders als in der Presse behauptet, nur einem sehr eingeschränkten Kreis von Kolleginnen und Kollegen ermöglicht werden soll (bei Mehrkinderfamilien).

Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. Wie in Anbetracht der ständigen Schelte auf die Beamtinnen und Beamten, insbesondere nach der Festlegung der Einsparauflagen (Stellen und Sachmittelhaushalte) durch die gleiche politische Mehrheit, wird dort auch die Frage nach der Notwendigkeit und Priorität gestellt werden.

Zusammenfassend:

1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.
2.   Ja, die BReg befasst sich gerade mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Alimentation und zur Besoldungsanpassung aufgrund der Übertragung des Tarifergebnisses
3.   Nein, es ist absehbar, dass nicht alle von einer Rückwirkung und auch nicht von fünfjähriger Rückwirkung partizipieren werden
4.   Ja, die Gesamtkosten des innerhalb der BReg diskutierten Gesamtpaketes liegen zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei über einer Milliarde Euro
5.   Der dbb als Dachorganisation des vbob ist auf Leitungsebene bei den Gesprächen eingebunden.
6.   Der vbob wartet auf das Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf, welches für November 2025 angekündigt war. Der Gesetzentwurf wird nach Erhalt wie immer auch an die Fachgruppen zur Stellungnahme versendet. Dann haben Sie erneut Gelegenheit sich durch schriftliche Stellungnahmen an den vbob einzubringen.
------------------------------------------------------------------------------------

Die Verbändebeteiligung findet nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes satt. Frage an alle: Wie sieht es mit der Ressortabstimmung aus? Findet diese vor oder nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes statt? Wenn die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung erfolgt, dann meine Vermutung, werden wir auch im November nichts zu lesen bekommen.

Simba

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20540 am: 07.11.2025 11:05 »
Welche Inhalte haben die zu erwartenden Beschlüsse vom BVerfG und welche Aktenzeichen?

Hier zu finden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
2. Senat
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski


Danke.

Aber das Partnereinkommen z.B. wird dort nicht behandelt, korrekt??

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20541 am: 07.11.2025 11:07 »
aus einer Rundmail des VBOB:

...
Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. ...


vs. Verdi vom 29.10.:
Nach vielen Jahren des Wartens kommt jetzt endlich Bewegung in die Sache. Der Bundesinnenminister hat gegenüber ver.di angekündigt, in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Besoldung der Bundesbeamten, Versorgungsempfänger, Richter des Bundes sowie Soldaten angehoben werden soll.

Quelle: https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wem soll man denn nun glauben, Verdi oder dem VBOB, oder doch besser keinem von beiden?

RArnold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20542 am: 07.11.2025 11:09 »
Welche Inhalte haben die zu erwartenden Beschlüsse vom BVerfG und welche Aktenzeichen?

Hier zu finden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
2. Senat
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski


Danke.

Aber das Partnereinkommen z.B. wird dort nicht behandelt, korrekt??

Ich glaube die "Idee" des Partnereinkommens um HHM zu sparen ist noch zu neu.
Die allgemeine Erwartungshaltung, oder eher Hoffnung, ist, dass vom BVerfG enge Grenzen auferlegt werden und der Zuschlagswahn ein Ende hat. Die Grundbesoldung sollte ansteigen, aber das sind nur Vermutungen.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20543 am: 07.11.2025 11:10 »
Sollte das stimmen, was der VBOB da gehört haben will, dann ist das schon ein gewaltiges Ding.
Das BMF will den zu verteilenden Kuchen möglichst klein halten und Nachzahlungen sind nur für die Gruppen vorgesehen, für die das Gericht auch einen Leitsatz in den beiden Entscheidungen spendiert hat.

Aber hat nicht das BMI selbst in der Begründung des Seehofer-Entwurfes festgestellt, dass die Grundbesoldung unabhängig von den Zulagen bereits zu gering bemessen ist? Vor dem Hintergrund erfolgte dann ein Rundschreiben, das auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsjahrnahen Geltendmachung verzichtet wird und Widersprüche entbehrlich sind. Manche DH haben das zum Anlass genommen, ausdrücklich auf die Einreichung von Widersprüchen zu verzichten. Nun haben sich da Kolleginnen und Kollegen drauf verlassen und keine Widersprüche eingereicht. Nun geht das BMF aber hin und grenzt den Kreis der Berechtigten deutlich ein, sodass für die Feststellung einer zu geringen Grundbesoldung eben keine rückwirkende Reperatur erfolgt. Hui hui hui, diese Vorgehensweise würde ich ja ungern juristisch begründen wollen und aktenkundig vermerken. Möge das BVerfG auch in einer der nächsten Entscheidungen hierzu eine Randnotiz machen.

Das der BMF Minister Geld sparen will ist nichts Neues. War auch schon zu Zeiten von Lindner, Scholz, Schäuble (insbesondere er) so. Solche Flurfunk Botschaften haben keinen Wert.
Letzendlich wird die Besoldungsanpassung hauptsächlich Beamten mit Kindern betreffen. Single Beamte werden zwar auch ihren Anteil bekommen, was sich aber im Rahmen hält (verständlicherweise) Daher braucht sich ein A13er Stufe 8 Single Beamter keine Nachzahlung vom 10k+ erhoffen hahah. Vor allem die haben es am wenigsten nötig.

Und wenn einer immernoch der Meinung ist, das er soooo wenig bekommt trotz seiner super Leistung (keine seit 19 Jahren niemanden in der Verwaltung der eine super Leistung erbringt), sind aktuell im Indeed viele Posten offen, wo man sich bewerben kann. Aber meine Erfahrung ist, dass Beamte mit langer öffentlicher Dienst zugehörig,
 meisten nicht zu den beliebten Bewerberkreis gehören. Aber hier im Forum sind ja so viele Übeläufer, die finden bestimmt was

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20544 am: 07.11.2025 11:10 »
aus einer Rundmail des VBOB:

------------------------------------------------------------------------------------
offensichtlich hat jemand aus dem Kreis der Beteiligten auf Seiten der Bundesregierung Informationen an die Presse durchgesteckt, was u.a. zu den Schlagzeilen „200.000 Beamte bekommen rückwirkend für fünf Jahre mehr Geld“ geführt hat. Um Sie gegenüber den Mitgliedern Ihrer Fachgruppen sprechfähig zu halten, möchte ich auf diese unrichtige Pauschalmeldung in den Medien wie folgt antworten:

Nach unserer Kenntnis ist es derzeit so, dass das BMI mit dem BMF über ein Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Neuregelung der Amtsangemessenen Alimentation verhandelt, welches in Summe der Vorschläge des BMI zu Verbesserungen der Besoldung führen könnte. Die Formulierung muss so vorsichtig gewählt werden, weil derzeit mindestens zwei Punkte Anlass zur Diskussion auf Ebene der Ressorts geben:

Erstens geht es bei den derzeitigen Gesprächen auch um die Frage der rückwirkenden Zahlungsmöglichkeiten, die nach unserer bisherigen Kenntnis sehr restriktiv und damit anders als in der Presse behauptet, nur einem sehr eingeschränkten Kreis von Kolleginnen und Kollegen ermöglicht werden soll (bei Mehrkinderfamilien).

Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. Wie in Anbetracht der ständigen Schelte auf die Beamtinnen und Beamten, insbesondere nach der Festlegung der Einsparauflagen (Stellen und Sachmittelhaushalte) durch die gleiche politische Mehrheit, wird dort auch die Frage nach der Notwendigkeit und Priorität gestellt werden.

Zusammenfassend:

1.   Die Zahl der Bundesbeamtinnen und -beamten ist höher als die in der Presse kolportierten 200 Tsd.
2.   Ja, die BReg befasst sich gerade mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Alimentation und zur Besoldungsanpassung aufgrund der Übertragung des Tarifergebnisses
3.   Nein, es ist absehbar, dass nicht alle von einer Rückwirkung und auch nicht von fünfjähriger Rückwirkung partizipieren werden
4.   Ja, die Gesamtkosten des innerhalb der BReg diskutierten Gesamtpaketes liegen zum derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bei über einer Milliarde Euro
5.   Der dbb als Dachorganisation des vbob ist auf Leitungsebene bei den Gesprächen eingebunden.
6.   Der vbob wartet auf das Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf, welches für November 2025 angekündigt war. Der Gesetzentwurf wird nach Erhalt wie immer auch an die Fachgruppen zur Stellungnahme versendet. Dann haben Sie erneut Gelegenheit sich durch schriftliche Stellungnahmen an den vbob einzubringen.
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Die Verbändebeteiligung findet nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes satt. Frage an alle: Wie sieht es mit der Ressortabstimmung aus? Findet diese vor oder nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes statt? Wenn die Ressortabstimmung vor der Veröffentlichung erfolgt, dann meine Vermutung, werden wir auch im November nichts zu lesen bekommen.

https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/gesetzgebungsverfahren/umsetzungsstand/umsetzungsstand-node.html

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20545 am: 07.11.2025 11:11 »
Was der DBOB schreibt überrascht vermutlich auch nur die wenigsten. Die Ansicht, dass alle was kriegen müssten begründete auch auf der Mischung der typisieren Vierkopffamilie und dem zu geringen Abstand solcher Familien mit Einkommen aus den niedrigsten Besoldungsgruppen. Da die Vierkopffamilie gar nicht mehr der wirkliche Standardfall ist und bei Familien mit drei Kindern bereits die echten (erheblich höheren) Kosten für das dritte Kind erstattet werden ist es naheliegend, dass der Gesetzgeber wenn er die Statik nicht vollkommen verändern will die Zuschläge erhöht. Ob das dann rechtskonform ist wird verhandelt werden müssen, es gibt aber auch keinen wirklichen Grund dagegen. Die aktuelle Regelung hat Beamte ohne Kinder bevorzugt, da ihre Alimentation so war als ob sie zwei Kinder hätten. Wenn das jetzt derart gelöst wird, dass die Zuschläge für Mehrkinder Familien erhöht werden und Beamte ohne Kinder nichts gekürzt bekommen sondern nur nicht mehr dazu ist das für mich gerecht. Und rechtssicher lässt sich das sicher auch gestalten, selbst wenn es aktuell nicht so wäre. Ist ja auch nicht zufällig, dass die meisten Länder diesen Weg gewählt haben.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20546 am: 07.11.2025 11:14 »

Hast du nicht vor kurzem noch hier erzählt, dass St. Nikolaus alsbald seinen prallgefüllten Sack mit unerwarteten Gaben über uns ausschütten wird?


Das wird er auch, aber noch nicht 2025, sondern erst, nachdem das Maidowski Urteil den Bund dazu zwingt, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Gerüchten zufolge kommt das Urteil mit dem Weihnachtsmann, vielleicht aber auch erst mit den heiligen drei Königen und wenn es schlecht läuft mit dem Osterhasen.

Letzterer ist auch dafür zuständig, mit dem Maidowski Urteil von Karlsruhe nach Berlin zu hoppeln, damit es in Berlin gelesen werden kann. Unterwegs muss er auch noch in 16 anderen Landeshauptstädten einen Zwischenstopp machen, damit auch die dortigen Landesfürsten einen Blick in das Urteil werfen können.

Bis es schlussendlich in Berlin ankommt, dauert es etwas. Dort wird dann das BMI den BMF erklären müssen, wieviel Geld es braucht, und dann wird der Nikolaus das Geld beim BMF abholen und zum BMI bringen. Vielleicht hat der Nikolaus schon 2026 Zeit, vielleicht auch erst 2027 oder auch erst 2028 .... wer kann das schon vorhersehen?

Dennoch wird, so denke ich, das Maidowski Urteil ein wegweisendes Urteil zugunsten der Beamten werden und somit ein wichtiger Meilenstein.

Das Verfahren hat mit dem, was hier in der Presse herumgeistert, allerdings nichts zu tun.

@Vbob2: Danke, dass Du das Rundschreiben veröffentlicht hast.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20547 am: 07.11.2025 11:18 »
aus einer Rundmail des VBOB:

...
Zweitens soll der Entwurf des Gesetzes nach Einigung zwischen BMF und BMI zunächst in die Ressortabstimmung und in die Verbändebeteiligung, danach mit ggfs. Änderungen/Ergänzungen versehen ins Bundeskabinett und anschließend in den Deutschen Bundestag. Das bedeutet zeitlich, dass es bereits heute fraglich ist, ob es in diesem Jahr noch eine Möglichkeit der Kabinettsbefassung geben wird. Im Bundestag wird mit Sicherheit die Höhe des Gesamtvolumens kritisch gesehen werden. ...


vs. Verdi vom 29.10.:
Nach vielen Jahren des Wartens kommt jetzt endlich Bewegung in die Sache. Der Bundesinnenminister hat gegenüber ver.di angekündigt, in den nächsten Wochen dem Kabinett einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Besoldung der Bundesbeamten, Versorgungsempfänger, Richter des Bundes sowie Soldaten angehoben werden soll.

Quelle: https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

Wem soll man denn nun glauben, Verdi oder dem VBOB, oder doch besser keinem von beiden?

Wo siehst du den großen Widerspruch?

Wir haben November. Rein praktisch hat hat Jahr nur noch wenige Wochen. Am 22.12. wird sich bestimmt niemand damit befassen.

Daher halte ich beide Aussagen für gleichwertig.

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20548 am: 07.11.2025 11:18 »

Hast du nicht vor kurzem noch hier erzählt, dass St. Nikolaus alsbald seinen prallgefüllten Sack mit unerwarteten Gaben über uns ausschütten wird?


Das wird er auch, aber noch nicht 2025, sondern erst, nachdem das Maidowski Urteil den Bund dazu zwingt, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Gerüchten zufolge kommt das Urteil mit dem Weihnachtsmann, vielleicht aber auch erst mit den heiligen drei Königen und wenn es schlecht läuft mit dem Osterhasen.

Letzterer ist auch dafür zuständig, mit dem Maidowski Urteil von Karlsruhe nach Berlin zu hoppeln, damit es in Berlin gelesen werden kann. Unterwegs muss er auch noch in 16 anderen Landeshauptstädten einen Zwischenstopp machen, damit auch die dortigen Landesfürsten einen Blick in das Urteil werfen können.

Bis es schlussendlich in Berlin ankommt, dauert es etwas. Dort wird dann das BMI den BMF erklären müssen, wieviel Geld es braucht, und dann wird der Nikolaus das Geld beim BMF abholen und zum BMI bringen. Vielleicht hat der Nikolaus schon 2026 Zeit, vielleicht auch erst 2027 oder auch erst 2028 .... wer kann das schon vorhersehen?

Dennoch wird, so denke ich, das Maidowski Urteil ein wegweisendes Urteil zugunsten der Beamten werden und somit ein wichtiger Meilenstein.

Das Verfahren hat mit dem, was hier in der Presse herumgeistert, allerdings nichts zu tun.

@Vbob2: Danke, dass Du das Rundschreiben veröffentlicht hast.
Yep, die Umsetzung der 20er-Entscheidungen dauert schließlich auch schon über 5 Jahre an…

Das Urteil wird der Startschuss sein, auch für mache Debatte über den Sinn und Unsinn des Beamtentums, und dann dauert es nochmal ein paar Jahre, bis zumindest ein Teil davon umgesetzt wird.

Nautiker1970

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« Antwort #20549 am: 07.11.2025 11:19 »
Was der DBOB schreibt überrascht vermutlich auch nur die wenigsten. Die Ansicht, dass alle was kriegen müssten begründete auch auf der Mischung der typisieren Vierkopffamilie und dem zu geringen Abstand solcher Familien mit Einkommen aus den niedrigsten Besoldungsgruppen. Da die Vierkopffamilie gar nicht mehr der wirkliche Standardfall ist und bei Familien mit drei Kindern bereits die echten (erheblich höheren) Kosten für das dritte Kind erstattet werden ist es naheliegend, dass der Gesetzgeber wenn er die Statik nicht vollkommen verändern will die Zuschläge erhöht. Ob das dann rechtskonform ist wird verhandelt werden müssen, es gibt aber auch keinen wirklichen Grund dagegen. Die aktuelle Regelung hat Beamte ohne Kinder bevorzugt, da ihre Alimentation so war als ob sie zwei Kinder hätten. Wenn das jetzt derart gelöst wird, dass die Zuschläge für Mehrkinder Familien erhöht werden und Beamte ohne Kinder nichts gekürzt bekommen sondern nur nicht mehr dazu ist das für mich gerecht. Und rechtssicher lässt sich das sicher auch gestalten, selbst wenn es aktuell nicht so wäre. Ist ja auch nicht zufällig, dass die meisten Länder diesen Weg gewählt haben.

Wenn das alles so simpel ist, warum dauert es dann so lange mit der Gesetzesänderung und mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes?