Rentelonkels letzte Argumente sind kompletter Blödsinn. Natürlich darf das BMI als für Besoldung zuständiges Ministerium solche Zusagen machen. Es gibt niemanden, der dann verlangen dürfte, das Geld müsse dann aus dem Plan des BMI kommen. Es gibt nur einen Geldsack - und aus dem muss alles bedient werden, auch wenn das BMF den Schlüssel dafür hat.
Rückstellungen im Haushaltsrecht des Bundes sind finanzielle Vorsorgen für ungewisse zukünftige Verpflichtungen und drohende Verluste. Sie werden gebildet, um Aufwendungen der Periode zuzuordnen, in der sie verursacht wurden, auch wenn die Leistung noch nicht erbracht wurde. Beispiele hierfür sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Regeln für ihre Bildung sind in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verankert, wobei die Prinzipien des Handelsgesetzbuches (HGB) oft Anwendung finden.
Die Bildung einer Rückstellung ist nur zulässig, wenn es mehr Gründe für das Eintreten der Verpflichtung gibt als dagegen (Wahrscheinlichkeit über 50%).
Da mit der Verpflichtung, die Seehofer eingegangen ist, eben eine solche Wahrscheinlichkeit zu 100 % eintreten wird, hätte man nach dem kleinen 1x1 des gesetzlich normierten Haushaltsrechts solche Rückstellungen aus meiner Sicht bilden müssen.
Aufgrund welcher rechtlichen Normierung bist Du dennoch der Ansicht, meine Sichtweise auf die Dinge sei kompletter Blödsinn?
Immerhin bilden aufgrund ähnlicher Normen im Landesrecht diverse Länder eben genau diese Rückstellungen aufgrund des hier diskutierten Maidowski Verfahrens. Ist das Verhalten aus Deiner Sicht auch kompletter Blödsinn?