Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8599836 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20520 am: 07.11.2025 09:12 »
Wir sind Zeugen, wie sich ein Land Stück für Stück zersetzt, dass ist ja nicht nur bei der Besoldung so, sondern in sämtlichen Politikfeldern.
Ich denke, dass es in wenigen Jahren die Bundesrepublik Deutschland der Form wie wir sie kennen nicht mehr geben wird. Nicht alle verantwortlichen Politiker sind Blender und Lügner, aber viele von diesen Personen schaden dem Staatsvolk und werden letztendlich die Totengräber der Demokratie werden.
Und ich rede hier von beiden Parteiblöcken, ob es die Sozialdemokraten sind oder auch die Christdemokraten sind, beiden halten sich nicht mehr an Recht und Gesetz.
Mein Lieblingssünder ist Jens Spahn, der Milliarden an Steuergeldern nachweislich vernichtet hat (siehe BRH). Dieser Mann wäre in einem gesunden Rechtsstaat ein Fall für den Staatsanwalt.
Die letzten Wochen waren hier im Forum geprägt und viel Euphorie auch die Presse hat ihren Senf dazu beigetragen. Ich hoffe für Jeden hier nur Gutes, aber seit bitte nicht enttäuscht wenn Ihr den Gesetzentwurf sehen werdet. Wie schon hier geschrieben habe, reden wir nur von einer Erhöhung der Familienzuschläge, vor allen Dingen ab den 3. Kind. Und vielleicht eine marginale Erhöhung der Grundbesoldung von 2% pro Jahr, aber nicht rückwirkend! Mehr ist nicht drin und machbar!

Hast du nicht vor kurzem noch hier erzählt, dass St. Nikolaus alsbald seinen prallgefüllten Sack mit unerwarteten Gaben über uns ausschütten wird?

In der Analyse gebe ich dir übrigens recht - die Geiger spielen schon, aber viele tanzen noch unter Deck und sehen das Wasser nicht. Eine unglaubliche Paarung von Arroganz und Ignoranz in diesem Land und vor allem der Politik.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20521 am: 07.11.2025 09:17 »




Der langen Rede kurzer Sinn: Es hat ein solches Konzept m.W. bislang noch nicht gegeben. Es wäre darüber hinaus mit einem gewaltigen Aufwand für den Gesetzgeber verbunden (das ist weiterhin das Ziel der Schuldenbremse, nämlich dass eine grundgesetzlich nicht gestattete Neuverschuldung die Ausnahme bleibt), sodass es m.E. recht unwahrscheinlich ist, dass es jemals kommen wird (wir sehen ja die offensichtliche Möglichkeit von Sondervermögen, die letztlich ein solches Konzept bislang als nicht notwendig erachtet haben sollten), was wiederum heißt, dass wir wiederkehrende "Sonderopfer" von Beamten vorfinden. Jene zu regeln aber sind bekanntlich als gleichheitswidrig dem Besoldungsgesetzgeber verboten.

Vor allem müsste man sich für die Begründung des Sonderopfers auch bezüglich des Rests des Haushalts gerade machen und haushalterische Spielchen und versteckte Lieblingsprojekte aufgeben. Das dürfte für viele Politiker noch weitaus abschreckender und schlimmer sein als eine aA.

Offtopic: Es ist in diesem Sinne auch ein Unding, dass immer noch eine kameralistische statt einer doppischen Haushaltsführung erfolgt.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20522 am: 07.11.2025 09:34 »
Sie waren ganz überrascht  ;D
https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/finanzministerium-begruesst-pruefung-der-richterbesoldung-durch-bundesverfassungsgericht

"Für den Freistaat Thüringen nimmt die verfassungsgemäße Alimentation seiner Beamten und Richter einen hohen Stellenwert ein."

Immerhin, es wird mal nicht gegendert. So hat die Verlautbarung des Ministeriums wenigstens einen positiven Aspekt.

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20523 am: 07.11.2025 09:39 »
Bundesverfassungsgericht leider wieder ohne aA….

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20524 am: 07.11.2025 09:48 »
Bundesverfassungsgericht leider wieder ohne aA….

Gibt doch noch 5-7 Chancen dieses Jahr für den Wochenausblick ;D

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20525 am: 07.11.2025 09:48 »
Sollte das stimmen, was der VBOB da gehört haben will, dann ist das schon ein gewaltiges Ding.
Das BMF will den zu verteilenden Kuchen möglichst klein halten und Nachzahlungen sind nur für die Gruppen vorgesehen, für die das Gericht auch einen Leitsatz in den beiden Entscheidungen spendiert hat.

Aber hat nicht das BMI selbst in der Begründung des Seehofer-Entwurfes festgestellt, dass die Grundbesoldung unabhängig von den Zulagen bereits zu gering bemessen ist? Vor dem Hintergrund erfolgte dann ein Rundschreiben, das auf die Einrede der Verjährung und der haushaltsjahrnahen Geltendmachung verzichtet wird und Widersprüche entbehrlich sind. Manche DH haben das zum Anlass genommen, ausdrücklich auf die Einreichung von Widersprüchen zu verzichten. Nun haben sich da Kolleginnen und Kollegen drauf verlassen und keine Widersprüche eingereicht. Nun geht das BMF aber hin und grenzt den Kreis der Berechtigten deutlich ein, sodass für die Feststellung einer zu geringen Grundbesoldung eben keine rückwirkende Reperatur erfolgt. Hui hui hui, diese Vorgehensweise würde ich ja ungern juristisch begründen wollen und aktenkundig vermerken. Möge das BVerfG auch in einer der nächsten Entscheidungen hierzu eine Randnotiz machen.

cyrix42

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20526 am: 07.11.2025 09:49 »
Sie waren ganz überrascht  ;D
https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/finanzministerium-begruesst-pruefung-der-richterbesoldung-durch-bundesverfassungsgericht

"Für den Freistaat Thüringen nimmt die verfassungsgemäße Alimentation seiner Beamten und Richter einen hohen Stellenwert ein."

Immerhin, es wird mal nicht gegendert. So hat die Verlautbarung des Ministeriums wenigstens einen positiven Aspekt.

Das Thüringer Finanzministerium wird durch eine Vertreterin des in wirtschaftlichen Fragen linken aber in gesellschaftspolitischen Fragen konservativen BSW besetzt. Natürlich lässt man es sich da nicht entgehen, wie du, in den Kulturkrieg einzusteigen, wenn man meint, das Abendland würde untergehen, wenn man nicht nur Beamte, sondern auch Beamtinnen anspricht...

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20527 am: 07.11.2025 09:50 »
Ich hoffe für Jeden hier nur Gutes, aber seit bitte nicht enttäuscht wenn Ihr den Gesetzentwurf sehen werdet. Wie schon hier geschrieben habe, reden wir nur von einer Erhöhung der Familienzuschläge, vor allen Dingen ab den 3. Kind. Und vielleicht eine marginale Erhöhung der Grundbesoldung von 2% pro Jahr, aber nicht rückwirkend! Mehr ist nicht drin und machbar!

Und die "marginale Erhöhung der Grundbesoldung von 2% pro Jahr" wurde im Übrigen im Abschlagswege sogar schon übererfüllt. (Stichwort: Verrühren von a. A. und "Übertragung" des Tarifabschlusses)

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20528 am: 07.11.2025 09:54 »
Bundesverfassungsgericht leider wieder ohne aA….

was ich für realistisch als Termin halte unter der Annahme, dass Herr Maidwoski das Verfahren ende September/anfang Oktober zum Abschluss gebracht hat:

Endredaktion und Gegenzeichnung der restlichen Richter: 4-6 Wochen
Zustellung an die Beteiligten: nochmals 2 Wochen
Veröffentlichung max. 4 Wochen.

Dann wären wir bei ca. ende November bis ende Dezember mit der Veröffentlichung

Davor muss man sich glaube ich keine Hoffungen machen, dass etwas in der Vorschau auftaucht

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20529 am: 07.11.2025 09:55 »
Sie waren ganz überrascht  ;D
https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/finanzministerium-begruesst-pruefung-der-richterbesoldung-durch-bundesverfassungsgericht

"Für den Freistaat Thüringen nimmt die verfassungsgemäße Alimentation seiner Beamten und Richter einen hohen Stellenwert ein."

Immerhin, es wird mal nicht gegendert. So hat die Verlautbarung des Ministeriums wenigstens einen positiven Aspekt.

Das Thüringer Finanzministerium wird durch eine Vertreterin des in wirtschaftlichen Fragen linken aber in gesellschaftspolitischen Fragen konservativen BSW besetzt. Natürlich lässt man es sich da nicht entgehen, wie du, in den Kulturkrieg einzusteigen, wenn man meint, das Abendland würde untergehen, wenn man nicht nur Beamte, sondern auch Beamtinnen anspricht...

Gegen Formulierungen wie "Beamtinnen und Beamte" oder "Richterinnen und Richter" habe ich rein gar nichts. Sterne, Binnen-I und ähnliche Konstruktionen sind es, die mich nerven. Aber okay, ist natürlich Ansichtssache. Sorry, für meinen als kulturkriegerischer Akt missverstandenen OT-Kommentar.
« Last Edit: 07.11.2025 10:04 von Nautiker1970 »

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20530 am: 07.11.2025 10:06 »




Der langen Rede kurzer Sinn: Es hat ein solches Konzept m.W. bislang noch nicht gegeben. Es wäre darüber hinaus mit einem gewaltigen Aufwand für den Gesetzgeber verbunden (das ist weiterhin das Ziel der Schuldenbremse, nämlich dass eine grundgesetzlich nicht gestattete Neuverschuldung die Ausnahme bleibt), sodass es m.E. recht unwahrscheinlich ist, dass es jemals kommen wird (wir sehen ja die offensichtliche Möglichkeit von Sondervermögen, die letztlich ein solches Konzept bislang als nicht notwendig erachtet haben sollten), was wiederum heißt, dass wir wiederkehrende "Sonderopfer" von Beamten vorfinden. Jene zu regeln aber sind bekanntlich als gleichheitswidrig dem Besoldungsgesetzgeber verboten.

Vor allem müsste man sich für die Begründung des Sonderopfers auch bezüglich des Rests des Haushalts gerade machen und haushalterische Spielchen und versteckte Lieblingsprojekte aufgeben. Das dürfte für viele Politiker noch weitaus abschreckender und schlimmer sein als eine aA.

Offtopic: Es ist in diesem Sinne auch ein Unding, dass immer noch eine kameralistische statt einer doppischen Haushaltsführung erfolgt.

Insbesondere da ja auch interessierte Dritte die Begründung gerne mitlesen. Ich denke hier an die Rating Agenturen die z. B. gerade Frankreich heruntergestuft haben ....


AKMS94

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20531 am: 07.11.2025 10:22 »
Bundesverfassungsgericht leider wieder ohne aA….

Also dieser Witzhaufen vom BVerfG ist wirklich das allerletzte. Diese roten Hampelmännchen.. Langsam nervt es. Da braucht man auch nicht mehr förmlich bleiben. Irgendwelche völlig belanglosen Schwurbelentscheidungen werden priorisiert.

Millionen von Beamten die dieses Land noch so gerade am Laufen halten warten auf eine Entscheidung!

Man muss mal endlich den Stock ausm Arsch ziehen und Tacheles reden - wir werden nach Strich & Faden verarscht.

tigertom

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« Antwort #20532 am: 07.11.2025 10:33 »
Manchmal wünsche ich mir insgeheim, dass es dieses Urteil nie gegeben hätte. Hätte vielen Menschen viel Lebenszeit erspart und das Vertrauen vieler in den DH wäre nicht so geschädigt worden.

Edit: Und in das BVerfG.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20533 am: 07.11.2025 10:46 »
Bundesverfassungsgericht leider wieder ohne aA….

Also dieser Witzhaufen vom BVerfG ist wirklich das allerletzte. Diese roten Hampelmännchen.. Langsam nervt es. Da braucht man auch nicht mehr förmlich bleiben. Irgendwelche völlig belanglosen Schwurbelentscheidungen werden priorisiert.

Millionen von Beamten die dieses Land noch so gerade am Laufen halten warten auf eine Entscheidung!

Man muss mal endlich den Stock ausm Arsch ziehen und Tacheles reden - wir werden nach Strich & Faden verarscht.

Tun sie das? Sind es nicht diejenigen Beamten, die es nicht schaffen, den leitenden nicht Beamten zu sagen was Recht ist?
Es tut mir echt leid aber es ist einfach nur noch lächerlich.

Nautiker1970

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« Antwort #20534 am: 07.11.2025 10:48 »
Manchmal wünsche ich mir insgeheim, dass es dieses Urteil nie gegeben hätte. Hätte vielen Menschen viel Lebenszeit erspart und das Vertrauen vieler in den DH wäre nicht so geschädigt worden.

Volle Zustimmung. Das Ganze verkommt mehr und mehr zu einer Farce und man würde ruhiger leben, wenn man diese gar nicht zur Kenntnis genommen hätte. (Insofern kann man die übergroße Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen, die sich des Themas nie angenommen haben, am Ende nur beneiden. Und bevor nun Widerspruch kommt, ja, ich weiß, für Kinderreiche, die am besten gleichzeitig noch seit vielen Jahren Widerspruchsteller sind, mag es anders kommen. Es sei ihnen gegönnt.)
« Last Edit: 07.11.2025 10:56 von Nautiker1970 »