Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8605155 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20565 am: 07.11.2025 14:18 »
Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

Für alle Illusionisten und auch alle Schwarzmaler: Das BMF wird keinen Cent mehr freigeben, als unbedingt nötig, denn der Bundesminister wird schon jetzt als Schuldenmeister dieser Dekade in die Geschichte eingehen, ein Thema, welches die politischen Gegner bei den letzten Wahlen stets erfolgreich bespielen konnten. Das, was da nun kommt wird kein Schluck aus der Pulle, sondern gerade noch das, was man aufgrund der Urteile der Meinung ist, tun zu müssen.

Ach, wäre unser lieber Klingbeil doch nur voller Ambitionen, in 4 Jahren Kanzler zu werden, hätte er den Geldhahn einfach voll aufdrehen und das Jahrzehnt der massiven Investitionen in dieses Land starten sollen. Der moderne Politiker lebt doch ohnehin nach dem Motto "nach mir die Sintflut". Entweder zieht man die Linie voll mit oder man lässt es ganz sein. Am Ende wird es, wie du es schon gesagt hast, eine Blamage für den Schuldenmeister der Geschichte Deutschlands.

Ich möchte hierbei nur nochmal erinnern, dass der Staat 2023 ganze 112,4 Milliarden EUR an Steuerzuschüssen in die gesetzliche Rentenversicherung gesteckt hat - Prognose: steigend. Warum betone ich das nochmal? Wäre die GRV nämlich zu Merkel-Zeiten bereits reformiert worden, wäre dieser Posten nun nicht so groß wie er es heute ist. Am Ende ist die riesige Schuldenaufnahme auch nur eine Steuersubvention in die GRV, weil die eigentlichen Bundesmittel in die GRV fließen und die notwendigen Investitionen schuldenfinanziert geleistet werden müssen.

Am Ende ist das Ergebnis, dass kein Geld mehr da ist, um den Staat selbst - nämlich die Verwaltung und alle Organe der Staatsgewalt, ordentlich zu finanzieren.

Und wie sehen Deine Reformpläne für die RV aus?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20566 am: 07.11.2025 14:23 »
Es wird immer besser...

https://www.gdl.de/aktuelles/news/abschlagszahlungen-fuer-bundesbeamte-koennen-sich-verzoegern/

(Aber vielleicht ja "nur" bei der Bahn. Scheint ja einiges drunter und drüber zu gehen, bei dem Thema. Das wurde hier ja schon vor einigen Tagen diskutiert.)

Ich weiß nicht, was in diesem Land noch als "unerwartete Schwierigkeiten" durchgehen soll. Die Schwiergkeiten sind längst Normalität.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20567 am: 07.11.2025 14:23 »
Es ist doch recht einfach, bei den 1,2 MRD ist alles dabei, Besoldungsanpassung und amtsangemessene Alimentation. Man wird auch nur etwas rückwirkend bekommen, wenn man Widerspruch eingelegt hat und Kinder hat und das erst 2027.

Damit lösen sich für den DH mehrerer Probleme:

1.  Hat man 7 Jahre Zeit gewonnen.
2.  Das unsägliche Seehofer Rundschreiben ist aus der Welt, weil nur ein Bruchteil der Beamten wird darauf Klagen.
3. Und selbst wenn jemand so dumm ist und dagegen klagt, so ist er, bis zum Urteil vom BVerfG schon unter der Erde, es sei denn er ist Generation Z.

So sieht die knallharte Realität aus, der DH führt uns am Nasenring durch die Arena und wir können absolut nix dagegen machen, außer Klagen. Nur was nützt das, wenn die Verfahren schlichtweg Jahrzehnte brauchen? Will man sich wirklich, so das Leben ruinieren. Denn so ein Verfahren beschäftigt einen, auch wenn es der Anwalt durchzieht.

HlMatthäus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20568 am: 07.11.2025 14:36 »
Danke! Wenn dies tatsächlich so ist, werden wir im November sehr wahrscheinlich keinen Referentenentwurf zu sehen bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Ressortabstimmung in die Länge ziehen wird. Vielleicht sehen wir was im Dezember. Und dann gibt es noch die Verbändebeteiligung (4 Wochen). Mit einem Regierungs-/Kabinettsentwurf ist m. E. daher erst 2026 zu rechnen.

Für alle Illusionisten und auch alle Schwarzmaler: Das BMF wird keinen Cent mehr freigeben, als unbedingt nötig, denn der Bundesminister wird schon jetzt als Schuldenmeister dieser Dekade in die Geschichte eingehen, ein Thema, welches die politischen Gegner bei den letzten Wahlen stets erfolgreich bespielen konnten. Das, was da nun kommt wird kein Schluck aus der Pulle, sondern gerade noch das, was man aufgrund der Urteile der Meinung ist, tun zu müssen.

Ach, wäre unser lieber Klingbeil doch nur voller Ambitionen, in 4 Jahren Kanzler zu werden, hätte er den Geldhahn einfach voll aufdrehen und das Jahrzehnt der massiven Investitionen in dieses Land starten sollen. Der moderne Politiker lebt doch ohnehin nach dem Motto "nach mir die Sintflut". Entweder zieht man die Linie voll mit oder man lässt es ganz sein. Am Ende wird es, wie du es schon gesagt hast, eine Blamage für den Schuldenmeister der Geschichte Deutschlands.

Ich möchte hierbei nur nochmal erinnern, dass der Staat 2023 ganze 112,4 Milliarden EUR an Steuerzuschüssen in die gesetzliche Rentenversicherung gesteckt hat - Prognose: steigend. Warum betone ich das nochmal? Wäre die GRV nämlich zu Merkel-Zeiten bereits reformiert worden, wäre dieser Posten nun nicht so groß wie er es heute ist. Am Ende ist die riesige Schuldenaufnahme auch nur eine Steuersubvention in die GRV, weil die eigentlichen Bundesmittel in die GRV fließen und die notwendigen Investitionen schuldenfinanziert geleistet werden müssen.

Am Ende ist das Ergebnis, dass kein Geld mehr da ist, um den Staat selbst - nämlich die Verwaltung und alle Organe der Staatsgewalt, ordentlich zu finanzieren.

Und wie sehen Deine Reformpläne für die RV aus?

Ich wurde zwar nicht gefragt aber die Antwort kann einfach sein. In anderen Ländern gibt es für die Rente bereits Kapitalgedeckte Verfahren. Entweder als Staatsfonds (Schweden, Norwegen, Niederlande?) oder wie bei den Amerikanern ein meines Wissens steuerfreies Konto auf dem man privat mit Aktien sparen kann. Für die Sparbuchfetischisten unter uns: Nein das Sparbuch ist keine Geldanlage und nein Aktien sind kein Teufelszeug sondern nach Stand der Wissenschaft die mit Abstand rentabelste Anlageklasse überhaupt und bei ordentlicher Streuung auch mit überschaubarem Risiko. Bei langem Anlagehorizont immer positiv (Man suche das Renditedreieck des DAI).

Wir müssen weg von der Umlage hin zu Kapitaldeckung. Das was die FDP eigentlich mal machen wollte. ALlerdings nicht mit solchen homöopathischen Beträgen a la 10 Mrd. sondern über die Bruttobeträge der Einkommen nicht alles über Umlage sondern auch noch in einen Kapitalstock packen.


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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20569 am: 07.11.2025 14:57 »
Es wird immer besser...

https://www.gdl.de/aktuelles/news/abschlagszahlungen-fuer-bundesbeamte-koennen-sich-verzoegern/

(Aber vielleicht ja "nur" bei der Bahn. Scheint ja einiges drunter und drüber zu gehen, bei dem Thema. Das wurde hier ja schon vor einigen Tagen diskutiert.)

Ich weiß nicht, was in diesem Land noch als "unerwartete Schwierigkeiten" durchgehen soll. Die Schwiergkeiten sind längst Normalität.

Folgender Satz aus dem Schreiben der GDL verdient besondere Beachtung.

Die]Zahlung der regulären Bezüge ohne die angesprochene Erhöhung, ist nicht von der Systemumstellung betroffen und wird wie gewohnt angewiesen.

Werde mal meiner Besoldungsstelle das Schreiben der GDL z. K. geben, ob dort auch derartige Schwierigkeiten bekannt sind.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20570 am: 07.11.2025 15:02 »
Es wird immer besser...

https://www.gdl.de/aktuelles/news/abschlagszahlungen-fuer-bundesbeamte-koennen-sich-verzoegern/

(Aber vielleicht ja "nur" bei der Bahn. Scheint ja einiges drunter und drüber zu gehen, bei dem Thema. Das wurde hier ja schon vor einigen Tagen diskutiert.)

Ich weiß nicht, was in diesem Land noch als "unerwartete Schwierigkeiten" durchgehen soll. Die Schwiergkeiten sind längst Normalität.

Folgender Satz aus dem Schreiben der GDL verdient besondere Beachtung.

Die]Zahlung der regulären Bezüge ohne die angesprochene Erhöhung, ist nicht von der Systemumstellung betroffen und wird wie gewohnt angewiesen.

Werde mal meiner Besoldungsstelle das Schreiben der GDL z. K. geben, ob dort auch derartige Schwierigkeiten bekannt sind.

Steht doch in dem Schreiben drinnen: Betrifft das Bundeseisenbahnvermögen als Besoldungsstelle.

BVA und BAV haben bereits mit der Auszahlung der Abschläge begonnen. Lief dort zwar unfreiwillig ruckelig an, aber es läuft. Das wurde aber auch schon im Forum beschrieben.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20571 am: 07.11.2025 15:07 »
Es wird immer besser...

https://www.gdl.de/aktuelles/news/abschlagszahlungen-fuer-bundesbeamte-koennen-sich-verzoegern/

(Aber vielleicht ja "nur" bei der Bahn. Scheint ja einiges drunter und drüber zu gehen, bei dem Thema. Das wurde hier ja schon vor einigen Tagen diskutiert.)

Ich weiß nicht, was in diesem Land noch als "unerwartete Schwierigkeiten" durchgehen soll. Die Schwiergkeiten sind längst Normalität.

Folgender Satz aus dem Schreiben der GDL verdient besondere Beachtung.

Die]Zahlung der regulären Bezüge ohne die angesprochene Erhöhung, ist nicht von der Systemumstellung betroffen und wird wie gewohnt angewiesen.

Werde mal meiner Besoldungsstelle das Schreiben der GDL z. K. geben, ob dort auch derartige Schwierigkeiten bekannt sind.

Steht doch in dem Schreiben drinnen: Betrifft das Bundeseisenbahnvermögen als Besoldungsstelle.
BVA und BAV haben bereits mit der Auszahlung der Abschläge begonnen.

Danke für den Hinweis. Geht ja aus dem Schreiben hervor. Mal abwarten, welche Antwort meine Besoldungsstelle abgibt.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20572 am: 07.11.2025 15:20 »

Wir müssen weg von der Umlage hin zu Kapitaldeckung. Das was die FDP eigentlich mal machen wollte. ALlerdings nicht mit solchen homöopathischen Beträgen a la 10 Mrd. sondern über die Bruttobeträge der Einkommen nicht alles über Umlage sondern auch noch in einen Kapitalstock packen.

Seit Bismarcks Zeiten wird darüber gestritten, welche der beiden Finanzierungsalternativen der anderen überlegen sei. Dabei wird jedoch regelmäßig vergessen zu erwähnen, wie sich das System der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) diesbezüglich entwickelt hat. Es ist wenig bekannt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung ursprünglich stärker auf einem Kapitaldeckungsverfahren basierte.

In der Aufbauphase wurden die noch geringen Mittel im Kapitalstock – bei geringeren Leistungsausgaben – durch einen Finanzierungsbeitrag aus Steuermitteln aufgestockt. Im historischen Verlauf hat der Staatszuschuss einen lange wachsenden Anteil der Einnahmen der GRV ausgemacht. Grund war nicht zuletzt der Ausgleich für so genannte versicherungsfremde Leistungen.

Insbesondere durch die zweimaligen Währungsreformen – im Gefolge der Weltwirtschaftskrise 1923 und nach dem II. Weltkrieg – wurden die bei der Rentenversicherung akkumulierten Kapitalreserven fast vollständig entwertet (was für Lebensversicherungen, Teile der betrieblichen Alterssicherung und die berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe noch deutlicher galt).

Nach der Währungsreform 1948 wurde im Prinzip wieder eine kapitalgedeckte Rentenfinanzierung mit einem Abschnittsdeckungsverfahren für zehnjährige Deckungsabschnitte angestrebt. Die endgültige Umstellung auf ein reines Umlageverfahren erfolgte 1969 mit dem Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetz und einer Reduzierung der Rücklage der GRV auf drei Monatsausgaben.

Hinsichtlich des gesamten Alterssicherungssystems hat man 2001 mit der Riesterrente die Säule der gesetzlichen Rentenversicherung um 4 % abgesenkt, und hat dafür der kapitalgedeckten (Riester-)Rente auf der dritten Ebene einen Bedeutungszuwachs zukommen lassen.

Die Ergebnisse des Verschiebens war für einen breiten Teil der Bevölkerung eher nachteilig, da die seitens der Privatwirtschaft gemachten Versprechen, die ähnlich wie Du argumentiert haben, sich aus verschiedenen Gründen eben nicht bewahrheitet haben. Man hat einfach unterschätzt, wie viel von dem Beitrag für die Absicherung der biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Erwerbsminderung und Tod) zurück gelegt werden müssen.

MrFen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20573 am: 07.11.2025 15:54 »
Aber die Absicherung der biometrischen Risiken entfallen doch, wenn es für die Gesamtheit der Rentenkasse getan wird und nicht individuell abgesichert wird. Oder nicht?

MrFen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20574 am: 07.11.2025 16:02 »
Es ist doch recht einfach, bei den 1,2 MRD ist alles dabei, Besoldungsanpassung und amtsangemessene Alimentation. Man wird auch nur etwas rückwirkend bekommen, wenn man Widerspruch eingelegt hat und Kinder hat und das erst 2027.

Damit lösen sich für den DH mehrerer Probleme:

1.  Hat man 7 Jahre Zeit gewonnen.
2.  Das unsägliche Seehofer Rundschreiben ist aus der Welt, weil nur ein Bruchteil der Beamten wird darauf Klagen.
3. Und selbst wenn jemand so dumm ist und dagegen klagt, so ist er, bis zum Urteil vom BVerfG schon unter der Erde, es sei denn er ist Generation Z.

So sieht die knallharte Realität aus, der DH führt uns am Nasenring durch die Arena und wir können absolut nix dagegen machen, außer Klagen. Nur was nützt das, wenn die Verfahren schlichtweg Jahrzehnte brauchen? Will man sich wirklich, so das Leben ruinieren. Denn so ein Verfahren beschäftigt einen, auch wenn es der Anwalt durchzieht.

Ich denke schon, dass es eine bisher völlig ungenutzte Möglichkeit seitens des Beamtentums gibt. Wir dürfen zwar nicht streiken und/oder unseren Dienst niederlegen, aber uns allen steht es doch frei zu demonstrieren und so auf uns aufmerksam zu machen. Das Problem was ich nur sehe ist, dass es immernoch viel zu wenige mitbekommen haben, geschweige denn das sie wissen worum es eigentlich geht. Die Mobilisierung dürfte also schwer werden. Ich denke aber grundsätzlich, dass es ziemlich viel Aufsehen erregt, wenn sich Bundes- und Landesbeamte in Berlin gemeinsam versammeln. Das könnte man auch gleichzeitig nutzen um die Misstände mal offen zu legen und unsere Seite, welche der zivilen Gesellschaft nahezu unbekannt ist, darzustellen.

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20575 am: 07.11.2025 18:44 »
Hast du nicht vor kurzem noch hier erzählt, dass St. Nikolaus alsbald seinen prallgefüllten Sack mit unerwarteten Gaben über uns ausschütten wird?

Das wird er auch, aber noch nicht 2025, sondern erst, nachdem das Maidowski Urteil den Bund dazu zwingt, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Gerüchten zufolge kommt das Urteil mit dem Weihnachtsmann, vielleicht aber auch erst mit den heiligen drei Königen und wenn es schlecht läuft mit dem Osterhasen.

Letzterer ist auch dafür zuständig, mit dem Maidowski Urteil von Karlsruhe nach Berlin zu hoppeln, damit es in Berlin gelesen werden kann. Unterwegs muss er auch noch in 16 anderen Landeshauptstädten einen Zwischenstopp machen, damit auch die dortigen Landesfürsten einen Blick in das Urteil werfen können.

Bis es schlussendlich in Berlin ankommt, dauert es etwas. Dort wird dann das BMI den BMF erklären müssen, wieviel Geld es braucht, und dann wird der Nikolaus das Geld beim BMF abholen und zum BMI bringen. Vielleicht hat der Nikolaus schon 2026 Zeit, vielleicht auch erst 2027 oder auch erst 2028 .... wer kann das schon vorhersehen?

Hallo

ich Glaube, wenn der Sack vom St. Nikolaus ankommt hat dieser schon soviele Löcher, dass fast leer ankommt.
Böser Mod aus

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20576 am: 07.11.2025 19:25 »
Hier eine kurze Lektüre zum WE. Habe die KI einen Politthriller zur aA schreiben lassen  ;)

Amtsangemessen – Der Preis der Wahrheit
(Ein politischer Kurzroman)
Kapitel 1 – Das Urteil
Berlin. Februar.
Der Himmel hing grau über dem Regierungsviertel, als die Richterin in Karlsruhe die letzten Worte des Urteils sprach.
„Die Besoldung der Bundesbeamten verstößt gegen Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Der Bund ist verpflichtet, unverzüglich eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen.“
In der Stille des Kanzleramts drückte Dr. Heinrich Lauten, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, die Fernbedienung. Der Bildschirm wurde schwarz.
„Unverzüglich“, sagte er leise. „Was immer das heißen mag.“
Seine Vorgesetzte, Finanzministerin Brigitte Mertens, stand am Fenster. Draußen der Reichstag, eine Mahnung aus Stein.
„Wenn wir das umsetzen, reißen wir ein Loch in den Haushalt“, murmelte sie. „Milliarden. Die Opposition wird uns zerreißen.“
Lauten nickte. „Dann müssen wir kreativ werden.“
Auf dem Konferenztisch lag eine Mappe. Schwarzes Leder, goldene Prägung: Projekt JANUS.
Kapitel 2 – Projekt Janus
Drei Wochen später.
Interne Sitzung im Ministerium. Keine Handys, keine Protokolle.
„Wir sprechen über Schadensbegrenzung“, sagte Lauten. „Wir können die Urteile respektieren — oder interpretieren.“
Leises Lachen. Nervös.
„Wie?“ fragte ein Referatsleiter.
Lauten öffnete eine Folie: Sonderfaktoren, Übergangsregelungen, Berechnungsspielräume.
„Wir geben den Beamten ein Signal, dass wir handeln. In Wahrheit verschieben wir die Umsetzung. Zwei Jahre, vielleicht drei.“
Mertens nickte knapp. „Und was, wenn jemand das durchschaut?“
„Dann sorgen wir dafür, dass es niemand tut.“
Der Satz fiel beiläufig. Aber jemand notierte ihn.
Thomas Reinecke, Referent aus der Abteilung Recht, hatte ein gutes Gedächtnis – und ein schlechtes Gefühl.
Kapitel 3 – Der erste Tote
Reinecke arbeitete spät. Die Flure des Bundesverwaltungsamts in Bonn waren leer, die Heizungen rauschten.
Er öffnete eine verschlüsselte Datei – den Entwurf der Besoldungsanpassung.
Zwischen juristischen Formeln entdeckte er den wahren Mechanismus:
Die angebliche Nachzahlung sollte durch fiktive Berechnungsfaktoren neutralisiert werden. Ein Trick, elegant, aber verfassungswidrig.
Er druckte die Dokumente. Eine Kopie steckte er in einen Umschlag – adressiert an eine Journalistin, Lea Winter, „Tagesspiegel“.
Als er am nächsten Morgen das Haus verließ, bemerkte er den schwarzen Wagen am Straßenrand nicht.
Zwei Männer stiegen aus. Einer rauchte. Der andere trug Handschuhe.
Ein dumpfer Schlag, ein kurzer Schrei – dann Stille.
Zwei Tage später fand man Reineckes Körper im Wasser der Spree. Die Polizei sprach von einem Unfall. Die Gerichtsmedizin von „unklarer Todesursache“.
Und im Ministerium verschwand sein Name aus den Personalakten.

Spannend  :-X

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20577 am: 07.11.2025 19:27 »
Fortsetzung folgt...

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20578 am: 07.11.2025 19:41 »
Hinsichtlich der Umsetzung der aA im Bundesbreich bedarf es Geduld und Langmut.

BVerfGBeliever

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« Antwort #20579 am: 07.11.2025 19:44 »
[...] Reinecke arbeitete spät. Die Flure des Bundesverwaltungsamts in Bonn waren leer [...]

Keine Sorge, die Flure waren nicht leer.

Irgendwo stand Hummel (und hat etwas gehört)..