Warum vertraut ihr alle so auf Karlsruhe? Als ob da mittel Button Gelder überwiesen werden?
Der aktuelle Urteil ist auch 5 Jahre alt und passiert ist eigentlich noch nichts…
Von daher braucht man sich da nicht viel erhoffen
Weil das BVerfG das einzige Staatsorgan in Deutschland ist, welches ein neutrales Interesse daran hat, eine faktenbasierte Entscheidung zur Besoldung zu treffen. Alle anderen Organe haben kein Interesse daran, auch nur einen Cent mehr als nötig für die Besoldung ihrer Staatsdiener zu bezahlen.
Ursprünglich war das BVerfG auch die Kontrollinstanz zur Bundesregierung/Bundestag, als man damals die Verfassung geschrieben und die Staatsorgane eingesetzt hat.
Genau. Und die CDU ist konservativ.
Wer behauptet, dass das BVerfG parteiisch und nicht neutral agieren würde, sollte lieber mal in die Geschichte Deutschlands der letzten 50 Jahre schauen.
Kein anderes Staatsorgan hat den Bundestag und die Bundesregierung so oft in die Schranken gewiesen wie das BVerfG. Das BVerfG hält sich jedoch bewusst in vielen Sachen zurück, weil die Demokratie in Deutschland laut GG vom Volke ausgeht und der Bundestag und darausfolgend die Bundesregierung die vom Volk am höchsten legitimierten Staatsorgane sind. Daher bekommen diese auch den Gestaltungsspielraum vom BVerfG und schreiten auch nur dann ein, wenn es offensichtlich verfassungswidrig ist.
Wir leben nicht in einem Staat, welcher von der Judikative regiert wird.
Ich sag nur Merkel und Harbarth. Wenn es mal eins auf den Deckel gab, wurde es in der Regel für den Bürger nur schlimmer. Siehe Grundsteuer, siehe Klimaschwachsinn etc.
Und hier haben wir ein schönes Zitat aus der Welt: "Alle Kräfte haben zusammengewirkt, um die AfD von der Richterwahl auszuschließen, und speziell die SPD hat bei der Besetzung der Richterposten des Bundesverfassungsgerichts versucht, in Person von Frauke Brosius-Gersdorf Personal zu installieren, von dem sie sich Unterstützung eines AfD-Verbots erhoffte."
Komm her, Bastel, das ist doch so formuliert wirklich Quatsch, weil undifferenziert, was Du auch weißt.
Sowohl die Entscheidung Parteienfinanzierung - absolute Obergrenze vom Anfang des Jahres 2023 als auch jene zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 aus dessen Ende sind in der Zeit der Präsidentschaft Stephan Harbarths gefällt worden. Die erste tut den Parteien bis heute empfindlich weh, die zweite war zentral für das vorzeitige Scheitern der Ampelkoalition, da jene Entscheidung ihr haushälterisch den Boden unten den Füßen weggezogen hat.
Darüber hinaus hat der Zweite Senat unter dem Vorsitz und der Präsidentschaft Andreas Voßkuhles den weiten Entscheidungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers so empfindlich eingehegt, dass der sich zunächst einmal bis heute in seiner 17-fachen Gestalt veranlasst gesehen hat, das Besoldungsniveau in massiver Art und Weise anzuheben. Um das zu realisieren, muss man sich nur das Besoldungsniveau in den 17 Rechtskreisen 2019 und 2025 anschauen. Dass dieses Handeln ein weiteres Mal wiederkehrend evident sachwidrig geschieht, liegt weiterhin in der Verantwortung derer, die die Kompetenz haben, entsprechende Gesetze zu erlassen, allerdings nicht das Recht, so zu handeln. Nichtsdestotrotz liegt das Besoldungsniveau eines alleinverdienden Beamten mit zwei Kindern heute bspw. in Baden-Württemberg bei 4.271,35 € (
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw?id=beamte-bawue-2025&g=A_7&s=1&f=3&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=1&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=0&pkpv=), ergänzt um einen Familienergänzungszuschlag, der am Ende die
Nettobesoldung um weitere 500,- € erhöht. Die Bruttobesoldung jenes Beamten dürfte also überschlagmäßig bei weit mehr als jährlich 59.000,- € und also pro Monat bei mehr als 4.920,- € liegen. 2019 lag sein Montatsbrutto bei 2.864.98 € (
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bw/a?id=beamte-bawue-2019&g=A_7&s=1&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=1&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=0&pkpv=). Das Besoldungsniveau des genannten alleinverdienenden Beamten dürfte mit Betrachtung des Familienergänzungszuschlags um mehr 70 % gestiegen sein (das Grundgehalt in A 7/1 ist von 2019 2.436,90 € auf 3.132,51 € um 28,5 % gestiegen).
Wäre es also so, wie das auch hier im Forum wiederkehrend kolportiert wird, dann wären weder die im vorletzten Absatz genannten Entscheidungen noch die neuere Rechtsprechung zum Besoldungsrecht je zustandegekommen, dann hätte das Bundesverfassungsgericht nicht ab der zweiten Hälfte der 2000er Jahren seinen Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht eingeleitet und danach immer weiter vorangetrieben - und hätte es das nicht getan, wären nun nicht über 70 Vorlagebeschlüsse aus mittlerweile 14 Rechtskreisen in Karlsruhe anhängig, sondern beliefe sich die Zahl in beiden Fällen ziemlich genau gen Null. Denn das wäre die offensichtliche Konsequenz aus der bis 2011 entwickelten Dogmatik zum Besoldungsrecht gewesen - es würde sich dann heute ggf. nicht wenige verfassungswidrig unteralimentiert fühlen, allerdings hätte sie dann heute zur Kenntnis zu nehmen gehabt, dass sie offensichtlich amtsangemessen alimentiert werden würden. Denn das wäre die Konsequenz gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht ab der zweiten Hälfte der 2000er Jahre seine neueren Rechtsprechungswandel im Besoldungsrecht eingeleitet hätte. Der oben genannte baden-württembergisch Beamte dürfte sich dann heute offensichtlich mit einem um 28,5 % angehobenen Grundgehalt, um 28,5 % angehobene Familienzuschläge und eine um 28,5 % angehobene allgemeine Stellenzulage begnügen, hätte also ein um 28,5 % höheres Bruttogehalt als noch 2019, das also dann heute bei 3.681,46 € und nicht bei über 4.920,- € liegen dürfte.
Wie willst Du also jenen Rechtsprechungswandel und die beiden anderen genannten Entscheidungen rational erklären, wenn es nun so wäre, wie Du es hier im Zitat auf Basis der Meinung einer Volljuristin ausführst, die entweder nicht weiß, wie das Bundesverfassungsgericht arbeitet, oder aber weiß, wie es arbeitet, solchen Quatsch dann aber wider besseren Wissens schriebe? Denn kein BvR unterstützt eine anderes Verfassungsorgan in seinen Interessen, sondern beide Senate legen das Verfassungsrecht aus und kommt so zu den Entscheidungen, zu denen sie kommen, also auch zu jenen, die ich oben genannt habe.
@ Julianx1
Du kannst persönlich die Meinung haben, dass hinsichtlich der Besoldung "es nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten. Du solltest Dich dann allerdings nicht beschweren, wenn andere der Ansicht sind, dass "es nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten, und also Dich und Deine Kinder ebenfalls zu denen zählten, die es nicht bräuchten. Denn diese Meinung kann ebenfalls jeder persönlich haben.
Ergo bleibt Dir wie mir wie jedem anderen Beamten nur eines übrig: Festzustellen, dass das Alimentationsprinzip gerade nicht bedingt, dass der Beamte nur das zum Leben bräuchte, was er zum Leben bräuchte. Denn wäre das so, dann wäre er kein Beamter, sondern ein Grundsicherungsempfänger, befände sich also in einem qualitativ anderen Rechtsverhältnis als ein Beamter.
Von daher verbietet das Alimentationsprinzip eine ausschließlich an den Bedürfnissen von Beamten orientierte Besoldung und verlangt entsprechend eine
amtsangemessene Alimentation, die also das statusrechtliche Amt und nicht den Familienstand als Grundlage der Besoldungsbemessung vorfindet.
Darüber hinaus gibt es den besonderen Zweig des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs kinderreicher Beamtenfamilien, der sich nun - anders als die amtsangemessene Alimentation - durchaus an Bedarfen orientieren darf und es als Folge des Alimentationsprinzips auch tun muss, nämlich um am Ende den Forderungen des Art. 3 Abs. 1 GG hinreichend gerecht zu werden.
All das habe ich hier wiederkehrend dargelegt und hat Rentenonkel vorhin präzise zusammengefasst. Du kannst da eine andere Meinung haben, aber die ist genauso unerheblich wie alle anderen Meinungen, meine eingeschlossen, jedenfalls solange sich diese Meinungen nicht mit dem zu beachtenden Verfassungsrecht decken.
Dürfte darüber hinaus der Gesetzgeber auf Grundlage seiner Meinung Besoldungsgesetze erlassen, als deren Grundlage er die Meinung vertreten dürfte, dass es hinsichtlich der Besoldung "nur die treffen" bräuchte, die es bräuchten, dürftest Du Dir in einem gewiss sein: Du wärst mit Deine Kinder schon lange bestenfalls ein Sozialfall oder auf eigenem Bestreben hin kein Beamter mehr. Andere Alternativen dürftest Du dann nicht erwarten, wie das die Geschichte des Besoldungsrechts in den mindestens letzten 150 Jahren gezeigt hat und wie ich das weiter oben exemplarisch dargestellt habe.