Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7800590 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19035 am: 01.10.2025 14:19 »
Ich hab mir die Agenda bzgl. der Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung mal angesehen. Enthalten sind einige Punkte, bei denen ich mir sicher bin, dass Sie da nach 18 Monaten noch drüber diskutieren werden, statt den Zielpunkt zu erreichen (wie angegeben). Hauptsache bisschen mit KI Buzzwords um sich geschmissen, liest sich ja gut. Wer das am Ende realisieren soll? Keine Ahnung, vielleicht die eingesparten 8% Personal.

Möchte mal wissen welcher der Big5 das wieder zusammengepinselt hat. Die angegeben Zeitmarken sind so unrealistisch, da freue ich mich auf die Auswertung in 18-36 Monaten. :)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19036 am: 01.10.2025 14:21 »
Was auch immer du uns damit sagen möchtest, gehts auch etwas ausführlicher? Das man regelmäßig ohne Bildungsvorausstzungen in den hD kommt ist bei euch Gang und Gäbe? Wo kann man sich bewerben?

Nein, ich meine, dass man die Einstellungsvoraussetzungen für den hD so weit runtergeschraubt hat, dass man ihn auch gleich öffnen könnte. Damit will ich aber ausdrücklich keine Aussage über jemanden mit Dualem Studium tätigen.

Wenn man aber jeden nimmt, kann man die Voraussetzungen für den hD auch aufgeben.

Dein Argument kann man für alle Laufbahnen anführen. Hat also wenig mit der Öffnung der BLV zu tun. Es ist aber konkret für den gD geplant diesen auch für Menschen ohne Studium zu öffnen. Und da könnte man nun wieder trefflich zum Thema zurückkommen und sich fragen, weshalb das eigentlich nötig ist. Im hD scheint es ja nicht nötig zu sein die BLV anzupassen.

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19037 am: 01.10.2025 14:23 »
Vielleicht soll ja der Laufbahnwechsel einfacher gestaltet werden, damit möglichst schnell die untersten Besoldungsgruppen aufgelöst werden können, ohne diese einfach zu streichen. Wenn der Mindestabstand zum Grundbedarf erst ab A5, A8 oder gar A10 anstelle A3 anfängt, hat das ordentlich Sparpotenzial.  :o

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19038 am: 01.10.2025 14:27 »
Eher nicht. Wahrscheinlicher ist, dass man versuchen wird mehr Personal von extern in den Mangelbereichen durch Absenkung der Anforderungen zu gewinnen.

Die Diskussion gab es hier auch schon. Ich freue mich darauf zukünftig IT-Architekturthemen mit einem Elektrikermeister zu diskutieren. :)

OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19039 am: 01.10.2025 14:28 »
Was auch immer du uns damit sagen möchtest, gehts auch etwas ausführlicher? Das man regelmäßig ohne Bildungsvorausstzungen in den hD kommt ist bei euch Gang und Gäbe? Wo kann man sich bewerben?
In einer Luftfahrtbehörde. Da reicht ein Luftfahrerschein. Und nein, den zu erwerben ist kein Hexenwerk und es braucht dazu auch keinen bestandenen DLR-Test. Ein bisschen Flugschule reicht und schon stehen Dir alle Ämter bis oben hin offen.
Was das mit der Qualität der Behördenarbeit gemacht hat, kann jeder erahnen, der in einschlägigen Foren über das Luftfahrt-Bundesamt liest.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19040 am: 01.10.2025 14:30 »
Eher nicht. Wahrscheinlicher ist, dass man versuchen wird mehr Personal von extern in den Mangelbereichen durch Absenkung der Anforderungen zu gewinnen.

Die Diskussion gab es hier auch schon. Ich freue mich darauf zukünftig IT-Architekturthemen mit einem Elektrikermeister zu diskutieren. :)

Oder vielleicht einem Innen-Architekten  ;D ;D ;D

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19041 am: 01.10.2025 14:30 »
Das Luftfahrtbundesamt darf Realschüler mit einem Flugschein in den höheren Dienst des Bundes verbeamten? Wenn das so sein sollte, falle ich tatsächlich vom Glauben ab. Gilt dort die BLV nicht?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19042 am: 01.10.2025 14:31 »
Eher nicht. Wahrscheinlicher ist, dass man versuchen wird mehr Personal von extern in den Mangelbereichen durch Absenkung der Anforderungen zu gewinnen.

Die Diskussion gab es hier auch schon. Ich freue mich darauf zukünftig IT-Architekturthemen mit einem Elektrikermeister zu diskutieren. :)

Oder vielleicht einem Innen-Architekten  ;D ;D ;D

Der könnte mir vielleicht für zuhause wertvolle Tipps geben. ;)

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19043 am: 01.10.2025 14:32 »
Eher nicht. Wahrscheinlicher ist, dass man versuchen wird mehr Personal von extern in den Mangelbereichen durch Absenkung der Anforderungen zu gewinnen.

Die Diskussion gab es hier auch schon. Ich freue mich darauf zukünftig IT-Architekturthemen mit einem Elektrikermeister zu diskutieren. :)

Oder vielleicht einem Innen-Architekten  ;D ;D ;D

Der könnte mir vielleicht für zuhause wertvolle Tipps geben. ;)

Wenn farblich alles zusammenpasst, ist das gut fürs Arbeitsklima. Es soll doch auch eine einheitliche IT-Struktur kommen.

OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19044 am: 01.10.2025 14:34 »
Das Luftfahrtbundesamt darf Realschüler mit einem Flugschein in den höheren Dienst des Bundes verbeamten? Wenn das so sein sollte, falle ich tatsächlich vom Glauben ab. Gilt dort die BLV nicht?
Ja, das kann es und doch, siehe §23 BLV

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19045 am: 01.10.2025 14:42 »
Das Luftfahrtbundesamt darf Realschüler mit einem Flugschein in den höheren Dienst des Bundes verbeamten? Wenn das so sein sollte, falle ich tatsächlich vom Glauben ab. Gilt dort die BLV nicht?
Ja, das kann es und doch, siehe §23 BLV

Naja - die in der BLV genannte "Lizenz für Verkehrspiloten" ist die höchste Pilotenlizenz und nicht irgendein Flugschein, mit der man eine Ultraleichtflugzeug im Sichtflug bewegen darf.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19046 am: 01.10.2025 14:43 »
Das Luftfahrtbundesamt darf Realschüler mit einem Flugschein in den höheren Dienst des Bundes verbeamten? Wenn das so sein sollte, falle ich tatsächlich vom Glauben ab. Gilt dort die BLV nicht?
Ja, das kann es und doch, siehe §23 BLV

Also ich kann da keinen Realschüler mit Flugschein erkennen, der eine entsprechende Laufbahnbefähigung für den hD erlangt. Verkehrspiloten haben i. d. R. auch Abitur und eine sehr anspruchsvolle Ausbildung absolviert. Abgesehen davon ist das schon eine ziemliche Nische.

Grundsätzlich ist und bleibt das aber natürlich ein Problem wenn Hinz und Kunz Zugang zu allen möglichen Laufbahngruppen erhält. Ich denke da sind wir uns einig. :) Ob damit der öD zukünftig besser aufgestellt sein wird? Man darf Zweifel haben.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19047 am: 01.10.2025 14:47 »
Ich hab mir die Agenda bzgl. der Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung mal angesehen. Enthalten sind einige Punkte, bei denen ich mir sicher bin, dass Sie da nach 18 Monaten noch drüber diskutieren werden, statt den Zielpunkt zu erreichen (wie angegeben). Hauptsache bisschen mit KI Buzzwords um sich geschmissen, liest sich ja gut. Wer das am Ende realisieren soll? Keine Ahnung, vielleicht die eingesparten 8% Personal.

Möchte mal wissen welcher der Big5 das wieder zusammengepinselt hat. Die angegeben Zeitmarken sind so unrealistisch, da freue ich mich auf die Auswertung in 18-36 Monaten. :)

Zumal vieles eine erfolgreiche Digitalisierung voraussetzt, und vor allem im Ressort Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung will man 25% der Kosten einsparen. Man will also personell auf dem Zahnfleisch gehen und dabei das schaffen, was man die letzten 20 Jahre unter besseren Bedingungen nur in Bruchteilen geschafft hat.

Klingt ja nach einem super Plan.

Funfact hierzu: Karsten Wildberger hat Media Markt / Saturn renoviert und zur Digitalisierung verholfen - inzwischen wurde der Laden seitens China aufgekauft. ;D  ;D ;D ;D
Insofern läge mit der Theorie "outsourcing an externe" eine treffende Analogie parat.
« Last Edit: 01.10.2025 14:56 von beamtenjeff »

OnkelU

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« Antwort #19048 am: 01.10.2025 14:54 »
Das Luftfahrtbundesamt darf Realschüler mit einem Flugschein in den höheren Dienst des Bundes verbeamten? Wenn das so sein sollte, falle ich tatsächlich vom Glauben ab. Gilt dort die BLV nicht?
Ja, das kann es und doch, siehe §23 BLV

Also ich kann da keinen Realschüler mit Flugschein erkennen, der eine entsprechende Laufbahnbefähigung für den hD erlangt. Verkehrspiloten haben i. d. R. auch Abitur und eine sehr anspruchsvolle Ausbildung absolviert. Abgesehen davon ist das schon eine ziemliche Nische.

Grundsätzlich ist und bleibt das aber natürlich ein Problem wenn Hinz und Kunz Zugang zu allen möglichen Laufbahngruppen erhält. Ich denke da sind wir uns einig. :) Ob damit der öD zukünftig besser aufgestellt sein wird? Man darf Zweifel haben.


Oh doch, es gibt jede Menge Realschüler mit ATPL und der Erwerb dauert bei Vollzeit durchziehen ca. 9 Monate. Und ist weit weg vom Hochschulstudium! Es braucht dafür auch nicht die Fähigkeit besonders komplexe Flugzeuge zu beherrschen. Ein ATPL ist nun wirklich für jeden erreichbar, der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist.

Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19049 am: 01.10.2025 16:50 »
Die Einstellungsvoraussetzungen in den verschiedenen Laufbahnen sind m. E. gesunken, mit der Folge, dass die Qualität nicht vergleichbar ist, mit der vor ein oder zwei Dekaden. Die Auswirkungen dessen, sind auch bereits Teilen der Bevölkerung bewusst.