Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7212410 times)

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17115 am: 27.07.2025 22:44 »
Zum Spiegel-Artikel:

Ja, es ist ein Skandal, dass eine im Ruhestand befindliche Lehrerin mit nur 3200 Euro den Lebensabend bestreiten muss. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eine stationäre Pflege 3406 Euro kosten könnte und natürlich auch der Partner über das Ruhegehalt abgesichert werden muss. So betrachtet, wären etwa 6000 Euro angemessen - allerdings für den den kleinsten Beamten. Für unsere sich in der A13 befindlichen Lehrer und Lehrerinnen komme ich nach groben Überschlag auf eine Pension in Höhe von 8672 Euro (Netto nach Abzug der PKV). Die Alimentation im aktiven Dienst liegt dann natürlich entsprechend höher. ;)

Ernsthaft: Diese Artikelreihe beim Spiegel beleuchtet immer individuelle Situationen, die zum Teil sehr skurril sind. Da war mal ein FI, der grenznah lebend einen Job in der Schweiz hatte und von seinem 6-stelligen Einkommen berichtete. Was sagt uns das? Die Schweiz ist scheiße, Deutschland ist scheiße, grenzüberschreitende Arbeit ist scheiße. Oder sagt uns das einfach: Nichts! ?

Ich kann hier -insbesondere mit dem geerbten Haus und dem offenkundig auch im Finanziellen sehr gut aufgestellten Partner- wirklich kein Beamten-Bashing erkennen. Ich lese hier gerne mit, bin sicher auch sehr kritisch, aber das habe ich aus dem Artikel nicht entnommen. @Swen: Wo Du mich immer wieder (auch oft zu recht) zur Sachlichkeit ermahnt hast, hier hat Dich die Emotion doch überrannt und Dich ein Stück weit ins Polemische getrieben. Das macht Dich als Mensch sympathisch, Deiner Rolle als Moderator wird das aber mit dieser Deinen Gefühlen entspringenden Unsachlichkeit nicht mehr gerecht. Wie hätte der Spiegel im Rahmen dieses Artikels denn "Eure Sache" thematisch anders einbringen können, als ich dies im ersten Absatz mit gewissem, polemischen Spaß versucht habe? Und wie hätte das dann auf den Leser gewirkt?

Übrigens: Im europäischen Vergleich sind die Lehrer in Deutschland Spitzenverdiener. Der Qualität der Lehre (Pisa) ist aber auch dies nicht wirklich zuträglich. ;)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17116 am: 27.07.2025 23:25 »
Mich treibt nichts in Polemische, Nelson, sondern ich suche schon noch selbst aus - so wie Du auch -, wann ich polemisch werde und wann nicht. Insofern sei Dir auch die Polemik hinsichtlich dessen, was Deiner Meinung nach ein Moderator zu tun oder zu lassen hat, gegönnt. Aber zu Deiner Frage: Von Qualitätsjournalismus erwarte ich Aufklärung über Sachverhalte, vom Journalismus allgemein - der also kein Qualitätsjournalismus sein muss -, dass er die Sache wahrheitsgemäß betrachtet. Zur Wahrheit gehört hier auch Art. 33 Abs. 5 GG, dem man nicht in Detail kennen muss, wenn man über ihn schreiben will, aber ggf. sollte man, wenn man schon über's Thema schreiben will, zumindest wissen, was ein Beamter ist. Ein Sportjournalist, der Boxen zum Thema hat und sich am Ende nicht wundert, wieso auf dem Nürburgring keine Ringseile gespannt sind, obgleich Axel Schulz dort regelmäßig Boxenstopp macht, würde man am Ende ja auch eher empfehlen, Politikjournalist beim Springerkonzern zu werden, aber nicht bei 11 Freunde zu schreiben.

Man kann also keine Ahnung vom Thema haben und dann irgendwelche Grütze zusammenfabulieren wie jener Spiegelartikel hier, aber ich erwarte dann schon noch, dass irgendwo in der Redaktion des Spiegels irgendwer sitzt, der entfernt was mit Verantwortung zu tun hat - früher hat man solche Leute Redakteure genannt und dann gab's sogar noch Chefredakteure - und der also solche Grütze zur Überarbeitung zurückweist, da ja der Spiegel weiterhin davon ausgeht - so vermute ich zumindest -, nicht Dr. Oetker zu sein und also vor allem Pudding oder Rote Grütze herzustellen. Und wenn man schon in Rhabarberkuchen macht, dann sollte man doch zumindest in Ansätzen als Hilfskoch verstehen, dass man nicht die Rezepte derer unbesehen nachkocht, die als politisch Mächtige nur ihre Interessen ins Volk gestreut sehen möchten. Denn ansonsten bleibt man, wenn man Pech hat, alsbald kein Hilfskoch mehr, sondern wird Vorkoster am Hofe. Und der Job ist nicht der Schönste, da kann man Gift drauf nehmen.

Darüber hinaus: Mir ist Beamten-Bashing reichlich egal. Egal ist mir allerdings nicht, wenn man das Bashing nur noch auf Grütze fundiert. Denn dann muss man sich - wenn's in anderen Themen auch so ist - nicht wundern, wenn heuer von überall her kein Lichtlein mehr kommt, sondern der Anwurf "Lügenpresse", "Fake News" u. dgl. mehr. Wer nur seine Meinung schreiben will und dafür auch nicht viel mehr benötigt als einen Internetzugang, der soll wie wir hier in den sozialen Medien sein Glück versuchen. Aber von einem seriösen Journalismus sollte noch immer etwas mehr verlangt werden können. Ansonsten ist man nicht Vierte Gewalt, sondern Heldentenor in Maggis Kochstudio.

NelsonMuntz

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« Antwort #17117 am: 28.07.2025 09:16 »
Naja, zur Wahrheit gehört, dass es sich bei dem Artikel nicht um politischen Journalismus handelte, sondern um ein belangloses, boulevardeskes Interview mit einer beliebigen Bürgerin. Es handelt sich dabei auch nicht um ein monolithisches Werk, sondern es gibt davon eine ganze Reihe. Ich sehe hier also keine Notwendigkeit, das Ganze mit journalistisch sauber recherchierten Hintergrund-Informationen zur rechtlichen Grundlage der Besoldung zu bestücken. Offenkundige Lügen oder Falschbehauptungen waren nicht enthalten. Es geht in der Kritik also ausschließlich um die potentielle Wirkung beim Lesenden.

Wir können hier natürlich gerne die Frage stellen, warum "das Sturmgeschütz der Demokratie" überhaupt auf das Niveau der "Neuen Revue" absinkt, aber das ist ein anderes Thema. Ebenso können wir die gerade beim Spiegel immer wieder durchscheinende Lust an der Zersetzung in der politischen Berichterstattung beleuchten, aber das alles führt doch zu weit.

Die Medien sind "Opfer" der Digitalisierung, denn statt einer täglichen oder wöchentlichen Ausgabe erwartet der Kunde fortwährend neuen Content. Allein die Idee, beliebige Bürger zu Ihrer finanziellen Situation zu befragen und solche Interviews zu veröffentlichen, zeigt die Not der Häuser doch eindrücklich auf. Die Unterscheidung zwischen seriösem Journalismus und seichter Unterhaltung sollte hierbei aber selbst dem mäßig gebildeten Bürger gelingen. Genau deshalb finde ich es durchaus gefährlich, wenn Menschen in exponierter Stellung wie Du (mit Deiner unbestritten hervorragenden fachlichen Expertise und eben auch Deiner Moderator-Position) diese Unterscheidung nicht treffen und dann ein Medium in seiner Gänze verreißen. Vor einigen Wochen hast Du Deinen Frust an NZZ, FAZ und Welt zum Ausdruck gebracht. Auch hier kann ich Deinen Ärger nachvollziehen - die viele Fürsprache für Brosius-Gersdorf, die in Nachgang beim Spiegel zu lesen war, diskreditierst Du aber, wenn Du der Redaktion nur noch die Produktion von "Grütze" vorhältst.

Du musst Dir schon bewusst sein, dass Deine Worte hier eine gewisse Wirkmacht haben. Wenn die einstmals seriösen Medien nur Grütze produzieren, stellt sich dem fragenden Leser doch die Frage, wo denn die "Wahrheit" zu finden ist. Vielleicht ja bei compact? Ist ja nicht mehr verboten. Ich bin mir absolut sicher, dass dies nicht Deine Intention ist, aber so manch einfacher Geist könnte einen solchen Schluss durchaus ziehen - nicht zuletzt erkenne ich hier im Forum (bei den Beamten und den TB in gleicher Weise) eine aus der Enttäuschung entstehende Hinwendung zu blauen Thesen. Und da wären wir dann wirklich bei der Grütze!

Du weißt, dass alles ist nur eine Meinung, ich will Dir gar nichts Böses - wir sollten Mücken aber Mücken sein lassen, Elefanten haben wir doch schon genug! ;)

SwenTanortsch

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« Antwort #17118 am: 28.07.2025 09:37 »
Ich habe offensichtlich einen anderen Anspruch an den Journalismus als Du. Insofern komme ich zu anderen (Wert-)Urteilen. Wenn für Dich die Neue Revue als Maßstab in Ordnung ist, weil Du ihn Dir erklären kannst, ist er das für mich nicht, auch wenn ich ihn mir ebenfalls erklären kann. Denn wer sein Geschäft mit Journalismus macht, muss auch journalistisch arbeiten. So sehe ich das.

Darüber hinaus finde ich es erstaunlich, wenn jemand wie Du, der hier regelmäßig meinungsstark auftritt, anderen das Recht auf eigene Meinungstärke absprechen will und also meint, mir erklären zu müssen, wie ich mich hier zu verhalten habe. Für mich ist das laberlinkes Weltverbessertum, worin ich mich mit dieser Sichtweise wohl Christian Lindner näher weiß als Dir.

Zugleich mag ich keine Unterstellungen. Ich habe nicht seriöse Medien als Grütze bezeichnet, sondern den Artikel, der in seiner Unterkomplexität leider - auch das sehe ich anders als Du - wahrheitswidrig informiert. Darüber hinaus habe ich es als Grütze bezeichnet, wenn solch eine Grütze entweder ungeprüft oder geprüft veröffentlicht wird. Das liegt daran, dass ich den größten Teil meiner Allgemeinbildung aus regelmäßigem Zeitungslesen in jungen Jahren gezogen habe. Denn dort haben mir ehrliche Handwerker - das sind sauber arbeitende Journalisten, die also ihrem Handwerk nachgehen - die Möglichkeit gegeben, mir die Welt zu erschließen, sodass ich sie mir dann mehr und mehr auch darüber hinaus selbst erschließen konnte. Und diese Chance sollten auch heute junge Menschen haben. Entsprechend muss man auch ihnen sagen dürfen, wo Grütze Grütze ist und wo sie ggf. sinnvolles Lesefutter finden. Wieso soll Rote Grütze besser sein als grüne, gelbe, schwarze oder braune? Grütze bleibt Grütze - und gute Grütze ist wie ein sauber recherchierter und gut geschriebener Text: ehrliches Handwerk.

Ich brauche für diese paar Zeilen eine Minute - ich verdiene damit aber auch nicht mein Geld. Jener Schreiber des Spiegeltexts ist für jene Grütze allerdings bezahlt worden. Willst Du, dass ich Deine Kinder mit dem gleichen Grützenniveau abspeise und sie also ohne ehrliches Pädagogenhandwerk unterrichte?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17119 am: 28.07.2025 10:01 »
Naja, zur Wahrheit gehört, dass es sich bei dem Artikel nicht um politischen Journalismus handelte, sondern um ein belangloses, boulevardeskes Interview mit einer beliebigen Bürgerin. Es handelt sich dabei auch nicht um ein monolithisches Werk, sondern es gibt davon eine ganze Reihe. Ich sehe hier also keine Notwendigkeit, das Ganze mit journalistisch sauber recherchierten Hintergrund-Informationen zur rechtlichen Grundlage der Besoldung zu bestücken. Offenkundige Lügen oder Falschbehauptungen waren nicht enthalten. Es geht in der Kritik also ausschließlich um die potentielle Wirkung beim Lesenden.

Wir können hier natürlich gerne die Frage stellen, warum "das Sturmgeschütz der Demokratie" überhaupt auf das Niveau der "Neuen Revue" absinkt, aber das ist ein anderes Thema. Ebenso können wir die gerade beim Spiegel immer wieder durchscheinende Lust an der Zersetzung in der politischen Berichterstattung beleuchten, aber das alles führt doch zu weit.

Die Medien sind "Opfer" der Digitalisierung, denn statt einer täglichen oder wöchentlichen Ausgabe erwartet der Kunde fortwährend neuen Content. Allein die Idee, beliebige Bürger zu Ihrer finanziellen Situation zu befragen und solche Interviews zu veröffentlichen, zeigt die Not der Häuser doch eindrücklich auf. Die Unterscheidung zwischen seriösem Journalismus und seichter Unterhaltung sollte hierbei aber selbst dem mäßig gebildeten Bürger gelingen. Genau deshalb finde ich es durchaus gefährlich, wenn Menschen in exponierter Stellung wie Du (mit Deiner unbestritten hervorragenden fachlichen Expertise und eben auch Deiner Moderator-Position) diese Unterscheidung nicht treffen und dann ein Medium in seiner Gänze verreißen. Vor einigen Wochen hast Du Deinen Frust an NZZ, FAZ und Welt zum Ausdruck gebracht. Auch hier kann ich Deinen Ärger nachvollziehen - die viele Fürsprache für Brosius-Gersdorf, die in Nachgang beim Spiegel zu lesen war, diskreditierst Du aber, wenn Du der Redaktion nur noch die Produktion von "Grütze" vorhältst.

Du musst Dir schon bewusst sein, dass Deine Worte hier eine gewisse Wirkmacht haben. Wenn die einstmals seriösen Medien nur Grütze produzieren, stellt sich dem fragenden Leser doch die Frage, wo denn die "Wahrheit" zu finden ist. Vielleicht ja bei compact? Ist ja nicht mehr verboten. Ich bin mir absolut sicher, dass dies nicht Deine Intention ist, aber so manch einfacher Geist könnte einen solchen Schluss durchaus ziehen - nicht zuletzt erkenne ich hier im Forum (bei den Beamten und den TB in gleicher Weise) eine aus der Enttäuschung entstehende Hinwendung zu blauen Thesen. Und da wären wir dann wirklich bei der Grütze!

Du weißt, dass alles ist nur eine Meinung, ich will Dir gar nichts Böses - wir sollten Mücken aber Mücken sein lassen, Elefanten haben wir doch schon genug! ;)

Natürlich verbreitet der Spiegel keine Unwahrheiten, aber er arbeitet tendenziös und verfolgt damit eben eine bestimmte Richtung, wie alle anderen Medien auch. Hier ein wenig weglassen, da ein wenig sprachlich ausschmücken, dort ein wenig polemisieren. Man arbeitet als Meinungsbilder und nicht als Berichterstatter, oder wie es ein Spiegelredakteur einmal nannte, man muss der Bevölkerung schliesslich eine bestimmte Orientierung anbieten.
Der Spiegel ist bekannt für sein riesiges Archiv, er hätte sich also mit Leichtigkeit eine andere Beamtenperson zur Berichterstattung oder Meinungsbildung aussuchen können, aber nein, man wollte es so darstellen, dass Beamte im Ruhestand überversorgt sind. Dann sind wir wieder bei der Umverteilung und mehr kann man von dem sozialistischen Blatt (Kraftausdrücke habe ich gerade unterdrückt) auch nicht erwarten.

NelsonMuntz

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« Antwort #17120 am: 28.07.2025 10:04 »
Lieber Swen,

ich habe Dir nichts unterstellt, sondern versucht, die möglich Wirkung Deiner Formulierungen aufzuzeigen. Dabei spreche ich Dir auch überhaupt nicht das Recht auf eine eigene Meinung ab. Wenn Du das als "laberlinks" begreifen möchtest, dann steht Dir das natürlich frei.

Zu den Medien: Ich muss die Entwicklung nicht gut finden, kann sie mir aber erklären und als Konsument sehe ich mich in der Lage, die Spreu vom Weizen zu trennen. Mit "Früher war alles besser!" wird sich an der Situation aber nichts ändern.

Ich aber noch eine konkrete Frage: An welcher Stelle hat der genannte Artikel auf einer sachlichen Ebene wahrheitswidrig(!) informiert?

NelsonMuntz

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« Antwort #17121 am: 28.07.2025 10:10 »
@lotsch: Ja, da stimme ich Dir zu. Ich habe aber selbst trotz der Überschrift keine "Überversorgung" herausgelesen. Der Dame geht es im Alter gut, was eben nicht ausschließlich an Ihrer Pension, sondern insbesondere auch am geerbten Haus und dem finanziell unabhängigen Ehemann liegt. Da gibt es doch keine Kritik.

Edit: Swen hatte zum Thema "sozialistisch" vor einiger Zeit ein paar sehr kluge Gedanken formuliert. Ich halte von dieser Form der Diskreditierung genausowenig, wie der von der Unterstellung, die Union sei reaktionär und in Teilen rechtsradikal. Wenn man in das Forum des Spiegels blickt, dann liest man solchen Unfug eben auch.
« Last Edit: 28.07.2025 10:18 von NelsonMuntz »

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17122 am: 28.07.2025 10:58 »
@lotsch: Ja, da stimme ich Dir zu. Ich habe aber selbst trotz der Überschrift keine "Überversorgung" herausgelesen. Der Dame geht es im Alter gut, was eben nicht ausschließlich an Ihrer Pension, sondern insbesondere auch am geerbten Haus und dem finanziell unabhängigen Ehemann liegt. Da gibt es doch keine Kritik.

Tendenziös schon.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17123 am: 28.07.2025 11:03 »
@lotsch: Ja, da stimme ich Dir zu. Ich habe aber selbst trotz der Überschrift keine "Überversorgung" herausgelesen. Der Dame geht es im Alter gut, was eben nicht ausschließlich an Ihrer Pension, sondern insbesondere auch am geerbten Haus und dem finanziell unabhängigen Ehemann liegt. Da gibt es doch keine Kritik.

Tendenziös schon.

Echt? Ich werde mit meiner Frau im Alter etwa auf dem gleichen Niveau leben können (dabei aber auch die gemachten Rückstellungen verzehrend). Bin ich dann auch überversorgt?

tigertom

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« Antwort #17124 am: 28.07.2025 11:27 »
Freie Meinungsäußerung hin oder her, aber ich finde es mitunter amüsant, dass Leute mit selektiver Wahrnehmung einem der am meisten verdienten Fachmänner zu dieser Thematik sagen wollen, was sie zu tun oder zu lassen haben.
Und zumeist von Sachlichkeit weit entfernt.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17125 am: 28.07.2025 11:35 »
Ich habe nicht geschrieben, dass früher alles besser war, sondern welches Glück ich früher gehabt habe, dass mich ältere Menschen auf veschiedener Weise zum Lesen geführt haben, Nelson. Auch früher hätte sowohl das als auch das, was ich dann nach und nach zum Lesen gefunden habe, genauso eine Grütze sein können wie jener Spiegeltext. Darüber hinaus ist es richtig, was Du im vorletzten Post zu den heutigen Marktmechanismen in der Medienwelt geschrieben hast - so wie es richtig ist, was lotsch zum Ethos des früheren Spiegels geschrieben hat.

Und was an welcher Stelle hat der genannte Artikel auf einer sachlichen Ebene wahrheitswidrig dargestellt? Diese Frage ist falsch gestellt, sie müsste lautet: Was wäre an welcher Stelle des genannten Artikel nicht wahrheitswidrig. Stellte man die Frage so, würde auch klar, wieso die Grütze Grütze ist. Denn das Ergebnis ist: Der gesamte Text ist wahrheitswidrig, weil er keine sachliche Grundlage hat.

Denn die sachgerechte Grundlage wäre diese verfassungsrechtliche Information: Ein im Rahmen des Grundgesetzes organisierter öffentlicher Dienst ist, was die Personalkosten anbelangt, teuer und muss es auch sein. Denn genau das ist die verfassungsrechtliche Forderung, wie sie sich aus Art. 33 GG ergibt (deswegen habe ich eingangs hierauf abgestellt). Dafür braucht man nicht alle Gründe ins Feld führen, sondern nur drei.

1. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist nach Art. 33 Abs. 4 GG als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Der Regelfall sind also Beamte. Die Grundlage deren Besoldungsbemessung ist folglich das statusrechtliche Amt. Statusrechtlich bedeutet, dass sie sich in einem Sonderstatusverhältnis befinden. Damit sehen sie sich durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG in maßgeblichen ihrer Grundrechte eingeschränkt. Als Folge ist ihnen als "Korrelat" eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren, die diese Grundrechtseinschränkungen im Sinne des gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses hinreichend kompensiert. Diese wird aber im Regelfall eher höher sein als vergleichsweise Löhne in der Privatwirtschaft. Die Grundrechtseinschränkungen verweisen auf das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis, das privatrechtlich ausgeschlossen ist, weshalb Vergleiche zwischen beiden Instituten nicht so ohne Weiteres möglich sind.

2. Denn nicht umsonst hat jeder Deutsche durch Art. 33 Abs. 2 GG nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte, womit aus diesem Leistungsgrundsatz ein Leistungsprinzip entspringt, das sich in der Bestenauslese Bahn bricht und also überdurchschnittliche Kräfte als Forderung des Regelfalls im öffentlichen Dienst nach sich zieht. Damit ist zugleich auf die qualitätssichernde Funktion abzustellen, für die die amtsangemessene Besoldung und Alimentation zu sorgen hat. Jene überdurchschnittlichen Kräfte kann man aber nur rekrutieren, wenn man sie auch überdurchschnittlich besoldet und entsprechend alimentiert.

3. Neben dem Sonderstatusverhältnis und dem je eigenen Leistungsprinzip, die beide das Privatrecht jeweils so nicht kennt, bildet die Alimentation ebenfalls die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann, was bei der Regelung und Fortentwicklung des Rechtes des öffentlichen Dienstes erneut hier unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten ist, und zwar gleichermaßen hinsichtlich des aktiven Beamten als auch mit Blick auf den Versorgungsempfänger. Aus dem Verleihen des statusrechtlichen Amts folgt die Pflicht des Dienstherrn, seinen Beamten und dessen Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren, da nur diese sich auf die gesamte Lebenszeit erstreckende Pflicht sicherstellt, dass der aktive Beamte nicht anderweitig für die Zeit des Ruhestands Vorsorge betreiben muss. Entsprechend sieht sich der Beamte in der Pflicht, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, weshalb dieser ihm Nebentätigkeiten untersagen kann, wenn er in ihnen eine Gefahr für die Unabhängigkeit oder im Hinblick auf die ordnungsgemäße Dienstleistung des Beamten sieht.

Diese verfassungsrechtlichen Forderungen können weder von der Öffentlichkeit wegdiskutiert noch überhaupt vom Dienstherrn unbeachtet gelassen werden, der also weiß, dass - wenn er ein öffentliches Amt vergibt - die Folge ggf. nicht unerheblich höhere Personalkosten sind, als wenn er keinen Dienstposten besetzte, sondern einen Tarifbeschäftigten einstellte.

Die Grütze stellt nun das Thema so dar, als würde es diese Zusammenhänge nicht geben oder als ließen sie sich problemlos ändern und als würde die Beamtin pars pro toto privilegiert werden; alle drei Darstellungen sind sachlich falsch. Ob die Grütze das nun macht, weil der Autor es nicht besser weiß oder weil er es besser wüsste, aber darüber nicht informieren wollte, bleibt letztlich für das abschließende Sach- und das darauf fußende Werturteil unerheblich: Der Beitrag verfehlt das Thema, da er grundlegende Prämissen des Themas unbeachtet lässt, ohne die aber das Thema nicht sachlich betrachtet werden kann. Da der Beitrag geschrieben ist, ist er auch nicht mehr als dieser Beitrag zu korrigieren. Er stellt also sachlich keine ausreichende Leistung dar und kann auch nicht als mangelhaft bewertet werden, da eine mangelhafte Leistung erwarten lässt, dass sie in absehbarer Zeit noch den ausreichenden Leistungsbereich erreichen könnte. Da er als geschrieben zu betrachten ist, ist er also nicht mehr korrigierbar. Die Leistung ist so verstanden weder als ausreichend noch als mangelhaft zu betrachten, sondern muss als sachlich ungenügend bewertet werden, weshalb mein Werturteil nicht anders lauten kann als: Grütze.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17126 am: 28.07.2025 11:57 »
Topp geschrieben, danke Swen.
Wenn jemand allerdings aus ideologischen Gründen den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen will, ist es müßig, diesen davon zu überzeugen.

Für Gasgerd ist der Wladmir ja auch ein lupenreiner Demokrat.

Nebenbei bemerkt ist hier m.M.n. nur ein gewisser Forumsteilnehmer polemisch.
« Last Edit: 28.07.2025 12:11 von tigertom »

lotsch

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« Antwort #17127 am: 28.07.2025 12:23 »

Denn die sachgerechte Grundlage wäre diese verfassungsrechtliche Information: Ein im Rahmen des Grundgesetzes organisierter öffentlicher Dienst ist, was die Personalkosten anbelangt, teuer und muss es auch sein. Denn genau das ist die verfassungsrechtliche Forderung, wie sie sich aus Art. 33 GG ergibt (deswegen habe ich eingangs hierauf abgestellt). Dafür braucht man nicht alle Gründe ins Feld führen, sondern nur drei.


Hier stellt sich die Frage, ob ein im Rahmen des GG organisierter öffentlicher Dienst, was die Personalkosten angeht, tatsächlich teuer ist. Dazu würde nur ein Vergleich mit vergleichbaren Staaten taugen, und es wäre schwierig diesen durchzuführen, weil man nicht genau weis welche Kosten man berechnen sollte. Z.B. bei einem Vergleich mit der Ukraine, einem der korruptesten Länder, müsste man diese Korruptionskosten mit einberechnen. Manche Länder haben verschiedene Bereiche privatisiert, aber die Bürger müssen die Leistungen trotzdem bezahlen, nicht über Steuern und Abgaben, aber über private Zahlungen. Dann stellt sich immer die Frage, was bekomme ich für Leistungen ( z.B. Bildung, innere und äußere Sicherheit, Gesundheit, Infrastruktur)für meine Zahlungen. Sehr komplex, wenn man z.B. das Beispiel Deutsche Bahn betrachtet, oder den Umstand zur Kenntnis nimmt, dass viele Bürger in Deutschland mit öffentlichen Bildungseinrichtungen nicht mehr zufrieden sind, weil sie für ihre Kinder die beste Bildung wünschen, diese aber nicht mehr vom Staat gewährleistet wird, und sie deshalb ihre Kinder in private Bildungseinrichtungen schicken.

Faunus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17128 am: 28.07.2025 12:27 »
Freie Meinungsäußerung hin oder her, aber ich finde es mitunter amüsant, dass Leute mit selektiver Wahrnehmung einem der am meisten verdienten Fachmänner zu dieser Thematik sagen wollen, was sie zu tun oder zu lassen haben.
Und zumeist von Sachlichkeit weit entfernt.


Ein Laie in einer Thematik wird immer einen schweren Stand gegenüber einem Experten dieser Thematik haben. Trotzdem halte ich es für legitim Kritik zu üben/Sachverhalte zu hinterfragen/etc.
Sebstredend in einer vernünftigen Tonlage. (Fällt mir manchmal bei "extremen" Geschwätz schwer - da wo es richtig wichtig wäre-egal!)

Bei der "angemessenen Alimentation" habe ich u.a. diese zwei Gedanken:
Das es bei einfacher Dienst & mittlerer Dienst Schwierigkeiten beim Bestreiten des Lebensunterhalts gibt halte ich für nachvollziehbar und die Pensionen dürften nach 40/45 Jahren auch nicht so üppig ausfallen.
Bei Rentnern, die 45 Jahre Vollzeit als Geringverdienern im Angestellten-Verhältnis gearbeitet haben, berücksichtigt man ja auch inzwischen die Rente mit Zuschlägen zum nicht erreichten Durchschnittseinkommen, um größere Armut zu vermeiden.
Wo ich Problme habe, ist die Abstandswahrung: Von welcher Größenordnung wird da eigentlich gesprochen?
Das Thema ist bei den TB im ÖD ein Dauerbrenner - E15 fühlt sich auf Grund seines Mehr an Verantwortung massiv unterbezahlt gegenüber dem Sachgebietesleiter in E10-E13., Der Sachgebietsleiter fühlt sich gegenüber der Sekretärin mit E6 vom E15 wiederum völlig unterbezahlt ob seiner immensen Verantwortung usw.

Von was für Abständen ist zw. den Alimentationsstufen eigentlich die Rede?
Was ist angemessen zur Dienstleistung? 100 EUR? /1000 EUR? /10.000 im Monat/im Jahr
Wie hoch fallen dann die Pensionen aus?



 

Bastel

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« Antwort #17129 am: 28.07.2025 12:40 »

Wo ich Problme habe, ist die Abstandswahrung: Von welcher Größenordnung wird da eigentlich gesprochen?
Das Thema ist bei den TB im ÖD ein Dauerbrenner - E15 fühlt sich auf Grund seines Mehr an Verantwortung massiv unterbezahlt gegenüber dem Sachgebietesleiter in E10-E13., Der Sachgebietsleiter fühlt sich gegenüber der Sekretärin mit E6 vom E15 wiederum völlig unterbezahlt ob seiner immensen Verantwortung usw.


Das ist doch überall ein Problem. Ein E15er in der Endstufe hat netto nicht einmal ansatzweise das Doppelte, was ein E6er in der Endstufe bekommt...