Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8841182 times)

qou

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21060 am: 18.11.2025 09:48 »
Skandal: Beamte erhalten kostenlose Heilfürsorge!

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21061 am: 18.11.2025 09:55 »
Deshalb denke ich, dass eine Erhöhung der Beihilfe die Kosten für die Bevölkerung verschleiert und kinderreichen Familien genauso hilft wie dem Singlebeamten.

Das wird hoffentlich nicht passieren. Denn zum einen wird durch die Einsparung der PKV Beiträge längst nicht das erreicht, was als Fehlbetrag zu einer aA notwendig ist. Vergleiche Kinderzuschlag ab dem 3. Kind: Einsparung für einen Beamten und drei Kinder bei nur noch 10% PKV Beitrag dürften ca. 400€ ausmachen. Alleine die Zuschläge für das dritte Kind sind in den Ländern, die dir e Rechtsprechung zur aA bereits umgesetzt haben doppelt so hoch.

Zum anderen sind die Beamten noch der seidene Faden, an dem die PKV hängt. Die Versicherungen werden dagegen opponieren. Ebenso die nicht beihilfebrechtigten Versicherten, die dann mit massiven Beitragsteigerungen zu rechnen haben.

Dazu kommen weitere Probleme, wie der Umstand, dass einige Verträge bei wesentlichen Änderungen des Tarifs eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern. Da gab es hier auch einmal einen Faden zu, da Elternzeitler mit dem höheren Beihilfesatz Probleme bekommen haben. Und der Umstand, dass die Beihilfe häufig weniger Zahlungswillig ist, als die PKV oder die Verordnungen dem wissenschaftlichen Fortschritt hinterher hängen.

qou

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21062 am: 18.11.2025 09:58 »
Du siehst das zu einseitig. Aus Sicht des DH werden durch die Übernahme der Heilfürsorge auch Pensionsansprüche gespart, weil das Grundgehalt nicht steigt. Die übrigen Problemchen lassen sich dann schon über Verordnungen und Ergänzungen in Gesetzten heilen.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21063 am: 18.11.2025 10:00 »
Es geht den Damen und Herren in den Besoldungsbereichen aller Besoldungsgesetzgeber schon lange nicht mehr um eine verfassungsgemäße Besoldungsgesetzgebung, sondern nur noch um die geschickteste Einsparung von Haushaltsmitteln. Das ist die Vorgabe von ganz oben. „Ist der Ruf erst ruiniert, regiert es sich ganz ungeniert“. Der Spruch bedeutet, dass eine Person, der ihr Ansehen bereits egal ist oder die keinen Ruf mehr zu verlieren hat, sich frei und ohne Scham verhalten kann. Man kann die Verfassung brechen, wie man will, weil man es einfach kann, und keine Konsequenzen zu befürchten hat. Verfassungsbruch durch die Legislative wird so legitimiert. Ich würde das Ganze mittlerweile als Besoldungskrieg bezeichnen, und nicht einmal hier kann man in der Analyse eine Strategie erkennen, höchstensfalls eine Operation oder eine Taktik, nämlich die Einsparung von Hauhaltsmitteln, und man wird versuchen den medialen Raum zu gewinnen. Obacht, der Besoldungskrieg kann sich leicht zum Verfassungskrieg ausweiten.

Ich als böswilliger Dienstherr applaudiere dir!

Endlich einer, der das Handbuch gelesen hat. Natürlich geht es mir nur um die „geschickteste Einsparung von Haushaltsmitteln“. "Verfassungsgemäß" ist für mich optional.

„Ist der Ruf erst ruiniert…“ – exakt. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich mir wegen ein paar verfassungswidriger Besoldungstabellen schlaflose Nächte mache. Ich habe längst in den Modus „Regieren ohne Schamgefühl“ gewechselt. Solange ihr Euch in Foren empört, statt in Massen Untätigkeitsklagen rauszuhauen, läuft mein kleiner Besoldungskrieg wie geschmiert.

Verfassungskrieg? Keine schlechte Idee. Aber ganz ehrlich: Solange ihr jeden neuen Nullrunden-Trick erst mal „prüft“, „abwarten wollt“ und „auf das nächste Urteil hofft“, reicht mir der Besoldungskrieg völlig. Ich spare Geld, ich gewinne Zeit – und den medialen Raum überlasse ich ein paar warmen Pressemitteilungen über „Attraktivität des öffentlichen Dienstes“.

Weiter so mit der Analyse. Je genauer ihr meine Strategie durchschaut, ohne kollektiv zu handeln, desto effizienter funktioniert mein Geschäftsmodell.

Hochachtungsvoll
Euer böswilliger Dienstherr

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21064 am: 18.11.2025 10:05 »
Du siehst das zu einseitig. Aus Sicht des DH werden durch die Übernahme der Heilfürsorge auch Pensionsansprüche gespart, weil das Grundgehalt nicht steigt. Die übrigen Problemchen lassen sich dann schon über Verordnungen und Ergänzungen in Gesetzten heilen.

Seien wir mal ehrlich. Wenn man sich die PKV spart, kann man mit dem Betrag in einem "middle of the pack"-MSCI ETF auch relativ zügig ne Million aufbauen, welche sich dann abfrühstücken lässt.

Als böswilliger Dienstherr freue ich mich, endlich jemanden mit Grundverständnis für moderne Ausbeutungsarchitektur zu lesen.

Natürlich ist das nicht einseitig, das ist raffiniert symmetrisch:
   •   Ich übernehme großmütig die Heilfürsorge – das klingt nach Fürsorge,
   •   gleichzeitig halte ich das Grundgehalt schön klein – das klingt nach „Pech gehabt“,
   •   und damit spare ich mir langfristig Pensionsansprüche.

Win–win, nur dummerweise ohne „win“ für euch.

Die „übrigen Problemchen“ – also Verfassung, Systematik der Alimentation, Fürsorgepflicht, blabla – sind für mich reine Redaktionsarbeit:
   •   Ein bisschen an Verordnungen drehen,
   •   eine Ergänzung hier, eine Ausnahmeregel da,
   •   und schon ist jeder Bruch als „Spezialfall“ weggeparagrafiert.

Wenn man das Ganze dann noch mit Begriffen wie „Modernisierung“, „Neuausrichtung“ oder „zeitgemäßer Anpassung“ dekoriert, glauben am Ende manche sogar, sie wären bessergestellt.

Kurz gesagt:
Sie haben mein Prinzip verstanden. Heilfürsorge als Sparmodell, Normenbiegen per Verordnung – exakt meine Handschrift.

Hochzufrieden
Ihr böswilliger Dienstherr

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21065 am: 18.11.2025 10:11 »
Deshalb denke ich, dass eine Erhöhung der Beihilfe die Kosten für die Bevölkerung verschleiert und kinderreichen Familien genauso hilft wie dem Singlebeamten.

Wenn es über die Beihilfe geregelt werden sollte, müsste die Beihilfe 99% übernehmen und ich nur noch vertragswahrend 1% ggü. der PKV. Und obendrein noch 100€ einfach so um die aA zu erreichen. Luftschloss von vornherein. Kombinationen mit anderen Zuschlägen etc. immernoch möglich. Vielleicht ab morgen schon nicht mehr.

Was wohl die PKV dazu meint ..... und wie es für die Vergangenheit geregelt wird.

qou

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21066 am: 18.11.2025 10:37 »
Beiträge, die zu viel entrichtet wurden, werden erstattet. Natürlich nur, wenn ein Widerspruch für das entsprechende Jahr vorliegt. :-X

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21067 am: 18.11.2025 10:52 »
Die haben im MF in Niedersachsen den absoluten Besoldungsprofi Dr. Blissenbach, der auch selbst zum NBesG kommentiert.

Das erinnert mich an meinen sonstigen fachlichen Beritt, wenn gaaaaaaaaaaanz viele Insolvenzverwalter die InsVV (Insolvenzverwaltervergütungsverordnung) kommentieren und Fachaufsätze veröffentlichen, warum exorbitant hohe Vergütungszuschläge für Insolvenzverwalter auch in faktischen Standartfällen absolut gerechtfertig, angemessen oder sogar geboten seinen  ;)

Ich erkenne da ein System, welches in Hinblick auf die Fachveröffentlichungen ein wenig an Cum-Ex und Cum-Cum erinnert  :o

PublicTim

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21068 am: 18.11.2025 11:36 »
Du weisst schon was morgen früh um 09:30 ist,
Oder?

Was findet da statt?

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21069 am: 18.11.2025 11:37 »
ich hoffe ganz ehrlich wir machen dann hier mal einen schnitt in der Diskussion mit den neuen Beschlüssen. es wird "scrolltechnisch" auch sehr unübersichtlich

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21070 am: 18.11.2025 11:39 »
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.0.html

Hier ist das Thema zu den neuen Beschlüssen, ab morgen bitte benutzen!  8)

fcesc4

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21071 am: 18.11.2025 11:44 »
Sorry für die Frage.
Ist nach dem Beschluss morgen mit einer Veröffentlichung des Entwurfs zu rechnen oder wird es sich eher wieder ziehen, weil der Entwurf in der Tonne landet 😅 und das ganze Spiel erneut von beginnt.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21072 am: 18.11.2025 11:47 »
[...] d.h. der Zuschlag nicht die kompletten Kosten umfassen sollte (aber vermutlich kann, denn der Gleichheitssatz ist so lange nicht verletzt wie Zuschläge unter den realen (Zusatz-/kosten liegen).

Nope, denn die Besoldung muss das Statusamt und dessen Wertigkeit widerspiegeln (Stichwort Leistungsprinzip). Eine vollständige (leistungslose) Alimentation der ersten beiden Kinder würde diese Vorgabe verletzen, zumindest nach meiner Auffassung.

Eventuell sind wir diesbezüglich morgen um diese Uhrzeit schlauer..

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21073 am: 18.11.2025 11:48 »
Du weisst schon was morgen früh um 09:30 ist,
Oder?

Was findet da statt?

🤣

BVerfGBeliever

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« Antwort #21074 am: 18.11.2025 11:52 »
[...] einen sachgerechten Ortszuschlag einführen [...]

In 2 BvL 3/00 schreibt das BVerfG übrigens in Randnummer 70:

"Danach verletzt der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge von Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen."

Nach meiner persönlichen Auffassung (die aber natürlich absolut keinerlei Relevanz hat) wäre eine etwaige Anknüpfung an den Dienstort die deutlich sinnvollere Variante, alleine schon, um die oben zitierten "Briefkasten-WGs" in München zu unterbinden. Wenn ich Swen richtig verstanden habe, scheint das jedoch leider eher "schwierig" zu sein.

Na ja, wie auch immer, jetzt schaun mer (erst)mal, was der morgige Tag so bringen wird.. 8)