Du siehst das zu einseitig. Aus Sicht des DH werden durch die Übernahme der Heilfürsorge auch Pensionsansprüche gespart, weil das Grundgehalt nicht steigt. Die übrigen Problemchen lassen sich dann schon über Verordnungen und Ergänzungen in Gesetzten heilen.
Seien wir mal ehrlich. Wenn man sich die PKV spart, kann man mit dem Betrag in einem "middle of the pack"-MSCI ETF auch relativ zügig ne Million aufbauen, welche sich dann abfrühstücken lässt.
Als böswilliger Dienstherr freue ich mich, endlich jemanden mit Grundverständnis für moderne Ausbeutungsarchitektur zu lesen.
Natürlich ist das nicht einseitig, das ist raffiniert symmetrisch:
• Ich übernehme großmütig die Heilfürsorge – das klingt nach Fürsorge,
• gleichzeitig halte ich das Grundgehalt schön klein – das klingt nach „Pech gehabt“,
• und damit spare ich mir langfristig Pensionsansprüche.
Win–win, nur dummerweise ohne „win“ für euch.
Die „übrigen Problemchen“ – also Verfassung, Systematik der Alimentation, Fürsorgepflicht, blabla – sind für mich reine Redaktionsarbeit:
• Ein bisschen an Verordnungen drehen,
• eine Ergänzung hier, eine Ausnahmeregel da,
• und schon ist jeder Bruch als „Spezialfall“ weggeparagrafiert.
Wenn man das Ganze dann noch mit Begriffen wie „Modernisierung“, „Neuausrichtung“ oder „zeitgemäßer Anpassung“ dekoriert, glauben am Ende manche sogar, sie wären bessergestellt.
Kurz gesagt:
Sie haben mein Prinzip verstanden. Heilfürsorge als Sparmodell, Normenbiegen per Verordnung – exakt meine Handschrift.
Hochzufrieden
Ihr böswilliger Dienstherr