Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2382969 times)

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12225 am: 17.05.2024 10:16 »
https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

......Bei Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde der Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf den Zeitraum bis ins Jahr 2017 zurück ausgedehnt.......

Bedeutet diese Ausführung, dass ich mit drei Kindern auch eine Nachzahlung ab 2017 zu erwarten habe, wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?

Nein, es wird lediglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Der Satz beginnt ja auch mit "Bei Widersprüchen ...". Ohne Widerspruch gibt es für 2017, 2018, 2019 und 2020 nichts. Ab 2021 kommt es bzgl. der Nachzahlung für Kind 3, 4, 5 ... auf die Auslegung des Rundschreibens an.

Würde heißen, dass ich nachträglich/rückwirkend ab 2017 Widerspruch einlegen kann für 3 und mehr Kinder?

Mach einfach. Was soll passieren, außer das dir Porto verloren geht. Einfach machen und schauen was passiert.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12226 am: 17.05.2024 10:36 »
Ich glaube auch nicht, dass es eine große Motivation ist für eine Berufsausbildung, wenn man am Ende 200 Euro Brutto mehr verdient oder für ein Studium wo man oft im ÖD in der EG9 landet
Geht ja schon los. Bei uns am Standort suchen sie schon länger einen Elektromeister.
Da kommt keiner für EG9.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12227 am: 17.05.2024 10:47 »
https[/b]://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

......Bei Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde der Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf den Zeitraum bis ins Jahr 2017 zurück ausgedehnt.......

Bedeutet diese Ausführung, dass ich mit drei Kindern auch eine Nachzahlung ab 2017 zu erwarten habe, wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?

Nein, es wird lediglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Der Satz beginnt ja auch mit "Bei Widersprüchen ...". Ohne Widerspruch gibt es für 2017, 2018, 2019 und 2020 nichts. Ab 2021 kommt es bzgl. der Nachzahlung für Kind 3, 4, 5 ... auf die Auslegung des Rundschreibens an.

Würde heißen, dass ich nachträglich/rückwirkend ab 2017 Widerspruch einlegen kann für 3 und mehr Kinder?

Nein, es wird für die Ansprüche vor 2021 nicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung verzichtet, sondern nur für bereits (!) fristgerecht erhobene Widersprüche auf die Einrede der Verjährung (heißt geltend gemachte Ansprüche verjähren nicht durch die unterbliebene Bescheidung). Neue rückwirkende Widersprüche sind damit nicht möglich.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12228 am: 17.05.2024 10:56 »
Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12229 am: 17.05.2024 11:01 »
Ich bin wieder optimistischer geworden, weil Onkel Johann wie gepostet folgendes geantwortet hat:

"Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihren Unmut verstehen. Nach der rund zehnprozentigen Erhöhung der Bezüge durch den Tarifabschluss warten die Beamtinnen und Beamten nun auf die Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation. Die Gespräche dazu innerhalb der Bundesregierung sind im Gange.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff"

Also wenn die Gespräche im Gange sind, dann können wir in den nächsten Tagen was Positives erwarten!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12230 am: 17.05.2024 11:29 »
Ich bin wieder optimistischer geworden, weil Onkel Johann wie gepostet folgendes geantwortet hat:

"Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihren Unmut verstehen. Nach der rund zehnprozentigen Erhöhung der Bezüge durch den Tarifabschluss warten die Beamtinnen und Beamten nun auf die Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation. Die Gespräche dazu innerhalb der Bundesregierung sind im Gange.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff"

Also wenn die Gespräche im Gange sind, dann können wir in den nächsten Tagen was Positives erwarten!

Ist das Satire?

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12231 am: 17.05.2024 12:01 »
...das muss Satire sein. Ich rieche Pispers....

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12232 am: 17.05.2024 12:08 »

Es wurden also im Haushalt 3,75 Mrd extra für das BBVAngG bereitgestellt.

An den fehlenden Haushaltmitteln kann es also nicht liegen.

Das sind die Zahlen für 2024, diese sind insoweit unstrittig, als dass sie im Haushalt aufgenommen sind. Das Dokument datiert folgerichtig auf Januar 2024.

Der Umstand, dass diese 3,x Mrd nicht auskömmlich sind um alle Ansprüche aus den Urteilen des Verfassungsgerichts zu bedienen ist evident, mehr als die Hälfte dieser Mittel wird allein durch die Tariferhöhung und die Anpassung für Bundesbeamte verbraucht.

Kritischer ist, dass der HH-Entwurf des BMI deutlich gekürzt werden muss, gegen 2024 um mindestens 2,8 Mrd. 1,2 davon können ca. aus Rücklagen unverbrauchter Mittel bedient werden, für den Rest müssen Einsparungen im Haus und Geschäftsbereich erfolgen. Da das noch zu erstellende Gesetz aber selbst in der günstigeren Rechnung von 2023 jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Mrd bis 2026 vorgesehen hatte, sind diese Mittel bisher nicht im Ressortetat. Will man diese also drin haben, müssen weitere 1,5 Mrd im GB des Haushaltsplanes 06 gekürzt werden. Wie realistisch ist das? Nun ja, sagen wir so, die Hausherrin wollte initial 6 Mrd. mehr als 2024 haben...das Delta der "zwingend notwendigen" Ausgaben liegt mithin bei rund 9,1 Mrd Euro alleine für das BMI. Ein Schelm, wer da nun drüber nachdenkt wo man sparen könnte...

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12233 am: 17.05.2024 12:27 »
Wird bei dem HH für 25 eigentlich schon die dann wieder anstehende Tarifrunde bedacht? *hust*

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12234 am: 17.05.2024 12:50 »
Wird bei dem HH für 25 eigentlich schon die dann wieder anstehende Tarifrunde bedacht? *hust*
Ne, die Lohnerhöhung kam doch erst zum 01.03.2024, wollt ihr denn nach der kurzen Zeit schon wieder mehr Geld? *würg*

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12235 am: 17.05.2024 13:09 »
Wird bei dem HH für 25 eigentlich schon die dann wieder anstehende Tarifrunde bedacht? *hust*
Ne, die Lohnerhöhung kam doch erst zum 01.03.2024, wollt ihr denn nach der kurzen Zeit schon wieder mehr Geld? *würg*

Nehme auch gerne die 35h Woche  ;D




Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12239 am: 17.05.2024 15:56 »
Du solltest den verlinkten Artikel vollständig lesen. Es handelt sich nicht um Beamte