Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6722755 times)

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17685 am: 22.08.2025 11:57 »
Soll das dann im Umkehrschluss heißen, dass mit einem neuen Entwurf bzgl. amtsangemessener Alimentation doch nicht so schnell gerechnet werden kann / soll?
So nach dem Motto: „Hier habt ihr erstmal eure 3%, alles andere hat Zeit.“

Würde ich auch so sehen.
Was wollen wir wetten, dass die 3% dann auf das Tarifergebnis angerechnet wird?

Darum ja auch Abschlagszahlung…. Dies impliziert die Verrechnung.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17686 am: 22.08.2025 11:59 »
Soll das dann im Umkehrschluss heißen, dass mit einem neuen Entwurf bzgl. amtsangemessener Alimentation doch nicht so schnell gerechnet werden kann / soll?
So nach dem Motto: „Hier habt ihr erstmal eure 3%, alles andere hat Zeit.“

Würde ich auch so sehen.
Was wollen wir wetten, dass die 3% dann auf das Tarifergebnis angerechnet wird?


Die 3% sind das Tarifergebnis.

„Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.“

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17687 am: 22.08.2025 12:01 »
Danke für die Klarstellung. Ich war der irrigen Annahme, dass der Bund den hessischen Weg geht, und neben der Übertragung der Tarifergebnisse etwas draufpacken will.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17688 am: 22.08.2025 12:47 »
Danke für die Klarstellung. Ich war der irrigen Annahme, dass der Bund den hessischen Weg geht, und neben der Übertragung der Tarifergebnisse etwas draufpacken will.

Das war aber auch ein bisschen verrückt.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17689 am: 22.08.2025 12:48 »
Das wurde eben vom VBB Bund in den sozialen Medien gepostet, stimmt das tatsächlich?

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 21. August 2025 bekanntgegeben, dass Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes ab Dezember 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 % erhalten.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.
Das Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister der Finanzen haben dem Vorhaben zugestimmt. Mit dieser Maßnahme wird ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Bundes gesetzt und eine zeitnahe finanzielle Entlastung ermöglicht.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses bleibt davon unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.“

Hmm. Das steht auch so auf der Homepage vom VBB, allerdings ist in der Rundschreibendatenbank des BMI noch nix zu finden: https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/rundschreibensuche-formular.html

Hier wirst du zu Beamten auch nichts finden. Die Rundschreibendatenbank betrifft nur den Tarifbereich.

Die Erlasse zu den Beamten werden mWn nicht im Internet veröffentlicht.

bbdhs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17690 am: 22.08.2025 13:52 »
Es wäre aber irgendwie komisch. Geyer (dbb) ist bei Klingbeil (BMF) und sie reden über das Thema während das BMI ein Schreiben dazu raushaut? Das wäre dann doch auch dann dort Thema gewesen. Kann mit nicht vorstellen, dass der Klingbeil (wenn es echt ist) davon nichts weiß. Aber zumindest in der PM steht nichts: https://www.dbb.de/artikel/beamtenpolitik-dbb-macht-weiter-druck-beim-bund.html

emdy

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« Antwort #17691 am: 22.08.2025 14:21 »
Es ödet nur noch an.

Ich gehe fest davon aus, dass weder ein Dobrindt noch ein Klingbeil die Rechtsprechung auch nur ansatzweise selbst nachvollzogen hat. Das ist auch nicht ihr Job. Ihr Job wäre es aber einzufordern, objektiv informiert zu werden. Dass sie das nicht werden zeigt ihr Handeln. Stattdessen herrscht in der Verwaltung VW-Mentalität. Nach oben wird alles auf grün gemeldet. Ich bin jedem Vorgesetzten dankbar, der auch über Probleme informiert werden will. Alle anderen kann man eh einsparen.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17692 am: 22.08.2025 14:47 »
Es ödet nur noch an.

Ich gehe fest davon aus, dass weder ein Dobrindt noch ein Klingbeil die Rechtsprechung auch nur ansatzweise selbst nachvollzogen hat. Das ist auch nicht ihr Job. Ihr Job wäre es aber einzufordern, objektiv informiert zu werden. Dass sie das nicht werden zeigt ihr Handeln. Stattdessen herrscht in der Verwaltung VW-Mentalität. Nach oben wird alles auf grün gemeldet. Ich bin jedem Vorgesetzten dankbar, der auch über Probleme informiert werden will. Alle anderen kann man eh einsparen.

Tja, vielleicht wollen sie ja gar nicht objektiv informiert werden. Seit wann ist Objektivität auf der Ebene der Verwaltung je relevant gewesen?

Finanzer

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« Antwort #17693 am: 22.08.2025 15:06 »
Es ödet nur noch an.

Ich gehe fest davon aus, dass weder ein Dobrindt noch ein Klingbeil die Rechtsprechung auch nur ansatzweise selbst nachvollzogen hat. Das ist auch nicht ihr Job. Ihr Job wäre es aber einzufordern, objektiv informiert zu werden. Dass sie das nicht werden zeigt ihr Handeln. Stattdessen herrscht in der Verwaltung VW-Mentalität. Nach oben wird alles auf grün gemeldet. Ich bin jedem Vorgesetzten dankbar, der auch über Probleme informiert werden will. Alle anderen kann man eh einsparen.

Och, ich bin ziemlich sicher, das die Implikationen der bisherigen Rechtssprechung den Politikern auf dieser Ebene bekannt sind. Sie wollen es nur nicht umsetzen. Herr Klingbeil nicht, da er nicht wieder der dumme Solzialdemokrat sein will, der nicht mit Geld umgehen kann... und Herr Dobrindt nicht, da es momentan in der Union en vogue ist die Justiz zu missachten. Alle anderen Parteien würden es auch nicht umsetzen, die müssen erst gezwungen werden.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17694 am: 22.08.2025 17:05 »
Das wurde eben vom VBB Bund in den sozialen Medien gepostet, stimmt das tatsächlich?

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 21. August 2025 bekanntgegeben, dass Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes ab Dezember 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 % erhalten.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.
Das Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister der Finanzen haben dem Vorhaben zugestimmt. Mit dieser Maßnahme wird ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Bundes gesetzt und eine zeitnahe finanzielle Entlastung ermöglicht.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses bleibt davon unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.“

Eine solche Vorgehensweise (ab Dezember…) als ein deutliches Zeichen der Wertschätzung zu bezeichnen, ist an Zynismus kaum zu überbieten.(Zumal wenn diese großzügige Wohltat dann womöglich tatsächlich mit einer Arbeitszeiterhöhung kompensiert wird.)

Kindsvater4x

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17695 am: 22.08.2025 18:12 »
Vom 22.08.25 im DBwV

Der DBwV hat Druck gemacht – das zahlt sich jetzt aus: Das Bundeskabinett will Anfang September einen Beschluss fassen, der eine Abschlagszahlung ab Dezember im Rahmen der Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger vorsieht.

Lange war bei der Frage, wann es endlich zur Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger kommen würde, kein Fortschritt wahrnehmbar. Zum Ende der Sommerpause hin kommt nun aber offenbar Bewegung ins Thema: In einem Schreiben an die anderen Ressorts hat das BMI informiert, dass für den 3. September ein Kabinettbeschluss vorgesehen ist, der - im Vorgriff auf ein entsprechendes Gesetz - Abschlagzahlungen vorsieht. „Der DBwV hat in den vergangenen Wochen kräftig Druck in Ministerium und Politik gemacht“, sagt der Vorsitzende Besoldung, Haushalt, Laufbahnrecht im DBwV, Oberstleutnant i. G. Dr. Detlef Buch. „Wir freuen uns, wenn wir dazu beitragen konnten, dass es nun hoffentlich vorangeht.“

Nach Aufhebung der vorläufigen Haushaltswirtschaft sollen voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 zunächst Abschläge auf die Übertragung des ersten linearen Anpassungsschritts der Tarifeinigung mit einer Erhöhung um 3,0 % rückwirkend zum 1. April 2025 erfolgen. Neben dem monatlichen Abschlag sollen bei der Bezügezahlung für Dezember 2025 zugleich die Abschläge für die Monate April bis November 2025 zur Auszahlung kommen. Anschließend sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf die Übertragung des zweiten linearen Anpassungsschritts zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 % erfolgen.

KIar ist aber: Die Abschlagzahlungen sind erst sicher, wenn sie auch tatsächlich im Kabinett beschlossen wurden. Der DBwV wird deshalb weiter im engen Austausch mit den Ressorts bleiben.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17696 am: 22.08.2025 18:18 »
Verstehe ich das richtig, dass es hierbei um.das Tarifergebnis und nicht um die aA geht? Dann ist das hier doch das falsche Thema und gehört doch thematisch zu "Tarifverhandlungen 2025" oder bin ich nur zu blöd?

Knecht

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« Antwort #17697 am: 22.08.2025 18:25 »
Verstehe ich das richtig, dass es hierbei um.das Tarifergebnis und nicht um die aA geht? Dann ist das hier doch das falsche Thema und gehört doch thematisch zu "Tarifverhandlungen 2025" oder bin ich nur zu blöd?

Ist ja mittlerweile scheinbar sowieso eins...

Hugo

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« Antwort #17698 am: 22.08.2025 18:37 »
Ich bereite schon mal den Widerspruch für 2025 vor. Und gleichzeitig für 2026, dann spare ich mir den zweiten Laufweg zum Drucker.

Knecht

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« Antwort #17699 am: 22.08.2025 18:42 »
Ich bereite schon mal den Widerspruch für 2025 vor. Und gleichzeitig für 2026, dann spare ich mir den zweiten Laufweg zum Drucker.

Der für 2025 wurde mir vor kurzem schon bestätigt - interessanterweise per Email. Digitalisierung und so.