Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6792894 times)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17880 am: 26.08.2025 22:38 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17881 am: 26.08.2025 22:49 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

Mit welcher Zeitspanne rechnest du denn BalBund bis ein neuer Entwurf vorliegt? Du kennst dich dort ja am besten aus ..

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17882 am: 26.08.2025 23:04 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

Zumindest liegen schon mal 10 Feststellungsklagen bei mehreren Verwaltungsgerichten gegen den Bund vor. Bis diese aber beim BVerfG anhängig sind werden noch ein paar Jahre vergehen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17883 am: 26.08.2025 23:25 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

Danke, Bal: Du fasst - mal wieder! - das zusammen, was letztlich bislang und also wohl auch noch etwas längerfristig hinsichtlich des Bunds zu erwarten ist, nämlich die Kontinuität, die seit dem Frühjahr 2021 regelmäßig alle Entwürfe, auf denen außen jeweils freundlich das wiederkehrende (oder sollte man wohl eher sagen: wiedergängernde?) Etikett "(Wieder-)Herstellung der amtsangemessenen Alimentation" geklebt worden ist, in verschiedenen Formen regelmäßig hat nicht bis zur Abstimmung ins Parlament hat bringen können: Man ist sich einig, sich uneinig zu sein, worin sich das BMF regelmäßig am allereinigsten zeigt. "Steuermann, lass die Wacht!" (gerne auch in der Fassung des Chors und Sinfonieorchesters Kabinett, also hier wie gehabt mit großem Knall zum kleinen Zapfenstreich am Ende: https://www.youtube.com/watch?v=s1M30Zk93Yc).

Schauen wir also mal, was nach den angekündigten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geschehen wird. Der Bund sieht sich ja selbst weiterhin in der von ihm offensichtlich so empfundenen komfortablen Lage, nach wie vor keine Vorlage in Karlsruhe fürchten zu müssen: Wenn's auch keine zehn Jahre mehr bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Bundesbesoldung dauern wird, steht dennoch die Frage im Raum, wer wohl schneller sein wird, irgendwann mal ein wie auch immer gearteter Entwurf mit entsprechendem Etikett, der durch's Parlament geht, oder doch eher eine bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung über die Bundesbesoldung. Getreu dem Motto: Immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel, trällert der Bund fröhlich weiter vor sich her: Hussassahe! Segel ein! Anker fest!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17884 am: 27.08.2025 05:25 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

Aber das BMI gibt doch in ihrem Rundschreiben selbst an, dass sie die Pflicht haben nachzubessern?

Zitat: „ Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend
erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der
Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll.“

Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17885 am: 27.08.2025 06:06 »
Jetzt möchte ich auch mit spekulieren:

Ich sehe wie Unknown den Fakt der Abschlagszahlung als entscheidend an. Man leistet diesen ja nur wenn ein Teil des eigentlichen Geldes gezahlt werden soll weil entweder die Leistung noch nicht erbracht wurde oder man keine Zeit hatte das ganze zu prüfen.
Ich denke hier ist beides der Fall. Jeder kennt unsere Oberbehörden und wie dort mit "Fach"wissen und Expertise gearbeitet wird. Ich stelle wir das ganze so vor:
Man spricht in einer Sitzung über die Übertragung des Tarifergebnisses. Hier wurde beschlossen, dass die 5,8% Übertragen werden sollen. Bei dem Thema Urlaub und Stundenreduzierung brach der Saal in Gelächter aus. Am Ende bei dem Punkt "Sonstiges" fragte dann einer in der letzten Reihe was denn mit der aA ist. Alle (inkl. Merz) gucken sich fragend an, was das denn bitte sein soll.
Nach kurzem googlen hat man festgestellt, dass dieses Thema wirklich Geld kosten könnte und es hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt weswegen man wohl gezwungen ist, das auch wirklich zu machen. Dann hat man alle Schuld auf die Ampel geschoben, weil diese es "wieder" nicht hinbekommen haben.
Im Anschluss wurde die Übertragung des Tarifergebnisses als "Abschlag" deklariert, damit man diese Prozente mit der aA zusammenlegen kann und man ist mit dem Gefühl aus der Besprechung gegangen "Da reden wir beim nächsten mal drüber".... Wer sich damit beschäftigt.... Puh... Haben wir vergessen zu klären. Beim nächsten Mal!
« Last Edit: 27.08.2025 06:13 von Batto »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17886 am: 27.08.2025 07:18 »
Aber das BMI gibt doch in ihrem Rundschreiben selbst an, dass sie die Pflicht haben nachzubessern?

Zitat: „ Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend
erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der
Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll.“

Wobei dieser Satz eine unterkomplexe und somit falsche Interpretation des 2020er BVerfG-Urteils beinhaltet (die sich in ähnlicher Form leider auch in vielen Medienartikeln zum Thema findet).

Es geht nämlich mitnichten nur um den reinen "Mindestabstand zur Grundsicherung" sowie "kinderreiche Familien"..

SwenTanortsch

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« Antwort #17887 am: 27.08.2025 07:33 »
Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.

Aber das BMI gibt doch in ihrem Rundschreiben selbst an, dass sie die Pflicht haben nachzubessern?

Zitat: „ Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend
erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der
Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll.“

Hinsichtlich der Beamtenbesoldung bei maßgeblichen Verantwortungsträgern im BMI noch von der Vorstellung eines Pflichtgefühls auszugehen, dürfte an der Sache vorbeigehen. Das dürfte noch in Teilen der Bürokratie der Fall sein, so muss man das aus einer gewachsenen Personalkontinuität voraussetzen, die auch die Dienstrechtsministerien kennzeichnet; spätestens auf der Staatssekretärsebene ist nun seit Jahr und Tag hinsichtlich der Beamtenbesoldung keinerlei Verantwortungsgefühl mehr erkennbar, das über rhetorische Girlandenflechterei wie jene, die Du gerade zitierst, hinausginge. Denn weder ist die Aufgabe - wie das die von Dir zitierte Girlande behauptet -, eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren, komplex noch ist seit Jahr und Tag irgendeine Sorgfalt in der Abstimmung der auch nicht im Detail sachlich komplexen Problematik erkennbar. Oder möchte irgendwer behaupten, die Ausgestaltung der Detailregelung von sozialen Komponenten solle sich über den Bund hinaus für irgendein der 17 bundesdeutschen Dienstrechtsministerien als komplex darstellen?

Das tatsächlich weit überwiegend gezeigte Handeln ist hingegen sachlich völlig unterkomplex: Man berechnet seit Jahr und Tag weit überwiegend in dreieinhalb bis vier Minuten die Höhe der Mindestalimentation, schlägt auf die regelmäßig zu gewährenden Besoldungskomponenten den prozentualen Erhöhungswert der Tarifeinigung auf, um den sich darüber hinaus zeigenden Fehlbetrag im Verlauf des Resttages wahllos auf irgendwelche besoldungsdifferenzierenden Komponenten rauszuwürfeln, weil man sichergehen wolle, ob der Bonus oben besser für die eigenen Personalkosten sei als ein Full House bzw. eine kleine Straße unten, auch könnte in der Zwischenzeit ja doch noch - trotz aller betreffenden Unwahrscheinlichkeit - an irgendeiner Stelle ein Kniffel gewürfelt werden, was erst recht alsbald der Zeit bedarf. Danach geht mal rein mathematisch an das bundesverfassungsgerichtlichen "Pflichtenheft", das man allerdings als die eigentliche Sache betreffend - diese eigentliche Sache ist der Zweck der Personalkosteneinsparung, verbunden mit den weiteren Zwecken, den Personalkörper ggf. dort etwas vorteilhafter zu bedenken, den man alsbald ggf. für die eigenen angestrebten weiteren politischen Zwecke benötigen könnte - als völlig unwichtig begreift, weil man es aus einem empfundenen Pflichtgefühl heraus sowieso nicht erfüllen könnte, sodass es dem eigentlichen Zweck entsprechend für die Verantwortungsträger genauso wertlos ist wie das Alimentationsprinzip und ein irgendwie geartetes Pflichtgefühl selbst.

Das so ausgewürfelte Ergebnis, dem man eine mit Girlanden geflochtene Begründung beigibt, geht dann in den Umlauf der weiteren Ministerien, die zumeist, aber auch nicht in allen 17 Fällen immer einsehen, dass man zumindest das viel zu teure Tarifergebnis übertragen könnte, um allerdings festzustellen, dass das Ergebnis des Entwurfs hinsichtlich der sich anbannenden Personalkosten viel zu teuer sei, um aus dem Wissen, dass es sachlich eh nicht darauf ankomme, weil der Entwurf sowieso regelmäßig mit einem sachgerechten Ergebnis so viel zu tun hat wie ein Stück Käse mit der Maus, weitere Veränderungen im Entwurf in den so als komplex empfundenen Detailregelungen vorzuschlagen, sodass sich am Ende das zuständige Dienstrechtsministerium ggf. veranlasst sieht, noch einmal anderthalb Tage zu kniffeln.

Die Komplexität und notwendige Abstimmung im Detail betrifft in erster Linie nicht das sachliche Ergebnis, sondern die Komplexität ist der politische Aushandlungsprozess von Details der Personalkostenstatistiken zwischen den jeweiligen politischen Verantwortungsträgern. Die Dauer solcher Gesetzgebungsprozesse hat anders als noch vor Jahren oder eher Jahrzehnten schon lange nichts mehr damit zu tun, dass der Versuch einer sachgerechten Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse Zeit benötigen könnte. Sie ist vielmehr das Produkt der beschriebenen Prozesse und zugleich der Erkenntnis geschuldet, das jeder Tag, den das Gesetz später in Kraft tritt, bares Geld spart, da hier mindestens die Inflation kurzfristig ein guter Freund ist.

Wer anderes behaupten wollte, sollte mir den Ort in Deutschland nennen, wo das geschieht. Ich würde alsbald hinreisen und ihn mit großen Augen bestaunen.

maxg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17888 am: 27.08.2025 07:43 »
Zur Thematik "Zeit" und "Abschlag" finde ich folgenden Auszug aus dem BMI-Schreiben wesentlich:

Sodann sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf einen zweiten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 % erfolgen.


Also geht das BMI momentan selbst wohl davon aus, frühestens irgendwann im Laufe des Jahres (aber welches?) einen Entwurf mit Tarifanpassung und aA hinzubekommen.

Oder das darf dann wieder die nächste Regierung machen ...

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17889 am: 27.08.2025 07:45 »
Zur Thematik "Zeit" und "Abschlag" finde ich folgenden Auszug aus dem BMI-Schreiben wesentlich:

Sodann sollen beginnend mit der Bezügezahlung für Mai 2026 weitere Abschläge auf einen zweiten linearen Anpassungsschritt der Tarifeinigung zum 1. Mai 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 % erfolgen.


Also geht das BMI momentan selbst wohl davon aus, frühestens irgendwann im Laufe des Jahres (aber welches?) einen Entwurf mit Tarifanpassung und aA hinzubekommen.

Oder das darf dann wieder die nächste Regierung machen ...

Das ist das bislang angedachte und also fast zwangsläufige Ergebnis der Prozesse, die ich gerade beschrieben habe.