Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss?
Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.
Und für diejenigen, die nicht so viel mitlesen: Solange die Staatssekretäre der einzelnen Häuser keinen Weg finden, die Mehrkosten beim BMF abzuladen und somit die Lieblingsprojekte ihrer Hausherren zu retten wird das Thema sprichwörtlich auf die lange Bank geschoben. Man ist sich einig, sich uneinig zu sein und bekommt aus dem BMF Bestärkung, weil der Besoldungsgeber Bund bisher nicht rechtskräftig verurteilt ist und die befürchteten Abwanderungswellen ins Landesbeamtentum auch ausgeblieben sind, was nicht zuletzt einer großzügigen Beförderungspraxis zu verdanken sein dürfte, die seit 2015 in allen Häusern Hof hielt.
Aber das BMI gibt doch in ihrem Rundschreiben selbst an, dass sie die Pflicht haben nachzubessern?
Zitat: „ Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend
erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der
Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll.“
Hinsichtlich der Beamtenbesoldung bei maßgeblichen Verantwortungsträgern im BMI noch von der Vorstellung eines Pflichtgefühls auszugehen, dürfte an der Sache vorbeigehen. Das dürfte noch in Teilen der Bürokratie der Fall sein, so muss man das aus einer gewachsenen Personalkontinuität voraussetzen, die auch die Dienstrechtsministerien kennzeichnet; spätestens auf der Staatssekretärsebene ist nun seit Jahr und Tag hinsichtlich der Beamtenbesoldung keinerlei Verantwortungsgefühl mehr erkennbar, das über rhetorische Girlandenflechterei wie jene, die Du gerade zitierst, hinausginge. Denn weder ist die Aufgabe - wie das die von Dir zitierte Girlande behauptet -, eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren, komplex noch ist seit Jahr und Tag irgendeine Sorgfalt in der Abstimmung der auch nicht im Detail sachlich komplexen Problematik erkennbar. Oder möchte irgendwer behaupten, die Ausgestaltung der Detailregelung von sozialen Komponenten solle sich über den Bund hinaus für irgendein der 17 bundesdeutschen Dienstrechtsministerien als komplex darstellen?
Das tatsächlich weit überwiegend gezeigte Handeln ist hingegen sachlich völlig unterkomplex: Man berechnet seit Jahr und Tag weit überwiegend in dreieinhalb bis vier Minuten die Höhe der Mindestalimentation, schlägt auf die regelmäßig zu gewährenden Besoldungskomponenten den prozentualen Erhöhungswert der Tarifeinigung auf, um den sich darüber hinaus zeigenden Fehlbetrag im Verlauf des Resttages wahllos auf irgendwelche besoldungsdifferenzierenden Komponenten rauszuwürfeln, weil man sichergehen wolle, ob der Bonus oben besser für die eigenen Personalkosten sei als ein Full House bzw. eine kleine Straße unten, auch könnte in der Zwischenzeit ja doch noch - trotz aller betreffenden Unwahrscheinlichkeit - an irgendeiner Stelle ein Kniffel gewürfelt werden, was erst recht alsbald der Zeit bedarf. Danach geht mal rein mathematisch an das bundesverfassungsgerichtlichen "Pflichtenheft", das man allerdings als die eigentliche Sache betreffend - diese eigentliche Sache ist der Zweck der Personalkosteneinsparung, verbunden mit den weiteren Zwecken, den Personalkörper ggf. dort etwas vorteilhafter zu bedenken, den man alsbald ggf. für die eigenen angestrebten weiteren politischen Zwecke benötigen könnte - als völlig unwichtig begreift, weil man es aus einem empfundenen Pflichtgefühl heraus sowieso nicht erfüllen könnte, sodass es dem eigentlichen Zweck entsprechend für die Verantwortungsträger genauso wertlos ist wie das Alimentationsprinzip und ein irgendwie geartetes Pflichtgefühl selbst.
Das so ausgewürfelte Ergebnis, dem man eine mit Girlanden geflochtene Begründung beigibt, geht dann in den Umlauf der weiteren Ministerien, die zumeist, aber auch nicht in allen 17 Fällen immer einsehen, dass man zumindest das viel zu teure Tarifergebnis übertragen könnte, um allerdings festzustellen, dass das Ergebnis des Entwurfs hinsichtlich der sich anbannenden Personalkosten viel zu teuer sei, um aus dem Wissen, dass es sachlich eh nicht darauf ankomme, weil der Entwurf sowieso regelmäßig mit einem sachgerechten Ergebnis so viel zu tun hat wie ein Stück Käse mit der Maus, weitere Veränderungen im Entwurf in den so als komplex empfundenen Detailregelungen vorzuschlagen, sodass sich am Ende das zuständige Dienstrechtsministerium ggf. veranlasst sieht, noch einmal anderthalb Tage zu kniffeln.
Die Komplexität und notwendige Abstimmung im Detail betrifft in erster Linie nicht das sachliche Ergebnis, sondern die Komplexität ist der politische Aushandlungsprozess von Details der Personalkostenstatistiken zwischen den jeweiligen politischen Verantwortungsträgern. Die Dauer solcher Gesetzgebungsprozesse hat anders als noch vor Jahren oder eher Jahrzehnten schon lange nichts mehr damit zu tun, dass der Versuch einer sachgerechten Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse Zeit benötigen könnte. Sie ist vielmehr das Produkt der beschriebenen Prozesse und zugleich der Erkenntnis geschuldet, das jeder Tag, den das Gesetz später in Kraft tritt, bares Geld spart, da hier mindestens die Inflation kurzfristig ein guter Freund ist.
Wer anderes behaupten wollte, sollte mir den Ort in Deutschland nennen, wo das geschieht. Ich würde alsbald hinreisen und ihn mit großen Augen bestaunen.