Die Streichung unterer Besoldungsgruppen, etwa in Baden-Württemberg ab A7, verschiebt die Besoldungshierarchie nach unten und mindert den Wert selbst höherer Gruppen durch ihre gesunkene relative Position. Damit wird das Alimentationsprinzip untergraben, das eine leistungsorientierte, amtsgerechte und motivierende Struktur gewährleisten soll.
Gleichzeitig zeigt sich, dass keineswegs flächendeckend gespart wird: Das kürzlich gegründete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie die Bundeswehr schaffen zahlreiche Stellen (+ Wehrpflicht), einschließlich neue teure Ausgaben im Geschäftsbereich des BMDS, um die Zeitenwende entschlossen voranzutreiben.
Sicherheit und digitale Transformation stehen im Mittelpunkt staatlicher Investitionen und sind in dieser Koalition größtenteils unstrittig.
Nun wird wohl erwogen, Personalausgaben für Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und IT-Dienstleister unter die Kategorien Sicherheit und Infrastruktur zu fassen, um die Schuldenbremse zu umgehen. Solche haushalterischen Spielräume könnten die Grundlage für eine umfassende Besoldungsreform bilden, die im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte unerlässlich ist. Rechtlich steht fest: Das Bundesverfassungsgericht fordert eine ganzheitliche Betrachtung der Besoldung, und willkürliche Streichungen oder unzureichende Abstände zur Grundsicherung verstoßen gegen die Verfassung. Rückwirkende Anpassungen sind möglich, sofern sie auf gesetzlicher Grundlage beruhen, und die erwarteten Urteile im Jahr 2025 könnten verbindliche Leitplanken setzen.
Dennoch dämpft die Aussicht auf die Landtagswahlen 2026 die Reformbereitschaft: Eine weitreichende Besoldungsanpassung birgt das Risiko, dass Medien diese verzerrt darstellen und Ressentiments gegen Beamte oder die Regierung schüren. Trotz dieser Zurückhaltung bleibe ich optimistisch: Der gerichtliche Druck und der dynamische Stellenaufbau lassen eine schrittweise Reform erwarten, die die Alimentation fairer und zukunftssicher gestaltet.
P.S.: Dem letzten CSU-Innenminister war ein starker Tarifabschluss und mehr Flexibilität im Besoldungsrecht damals enorm wichtig - vielleicht ein gutes Zeichen?
