Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7800575 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19020 am: 01.10.2025 13:09 »
Und Spaß haben:
https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/modernisierungsagenda

https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_barrierefrei.pdf

Ich bin irritiert, weil ich den Ansatz nicht verstehe:

"Wir übernehmen Verantwortung, indem wir durch eigene Hebelprojekte und Maßnahmen einen substanziellen Beitrag zur Staatsmodernisierung leisten und die Weiterentwicklung der Modernisierungsagenda gesamthaft steuern."

Ich kann verstehen, dass die Bundesregierung nun endlich sinnvolle Projekte zur weiteren Erforschung des Gesamtwerks Johann Peter Hebels inittiert und finde das auch richtig sowie in Zeiten gesamthaft agendarischer Modernisierungsmodernisierung auch weiterentwicklungs- um nicht zu sagen ausbauhaft ausbaufähig, gerade auch wegen des weiterhin geringen Wohnungsbaus. Aber sollte man nicht in seinem 220. Todesjahr lieber Schillerprojekte auf die Tagesordnung setzen, weil man darin doch eigentlich deutlich geübter ist?

Darüber hinaus stellt sich in Zeiten von Me too die Frage, ob es nicht der Arbeit gegenüber durchaus etwas übergriffig ist, einfach so zu sagen: "Wir machen uns an die Arbeit!" Hat da irgendwer mal vorher bei der Arbeit angefragt, ob die das überhaupt will?

Ist es in Zeiten des Klimawandels - Herbst der Reformen! - wirklich notwendig, heute schon so viel heiße Luft zu produzieren? Wäre es nicht viel besser, damit zunächst bis zum Winter zu warten, sodass man mit der vielen heißen Luft dann bspw. das Kanzleramt heizen könnte, um so auch zu zeigen, dass man es ernst meinte mit dem Klimawandel?

"Wir werden den Schwung der Verabschiedung der Modernisierungsagenda nutzen und starten direkt in die Umsetzung erster Projekte."

Das aber finde ich gut, erst sagt man der Modernisierungsagenda auf Wiedersehen, um dann direkt erste Projekte umzusetzen, sodass man dann bestimmt die erste nicht mehr wiedersieht und die zweiten nicht mehr wiederfindet. Umsetzung ist immer gut, das mache ich auch immer, wenn sich mir einer im Kino vor die Nase setzt.

"Der Himmel ist ein großes Buch über die göttliche Allmacht und Güte, und stehen viel bewährte Mittel darin gegen den Aberglauben und gegen die Sünde, und die Sterne sind die goldenen Buchstaben in dem Buch. Aber es ist arabisch, man kann es nicht verstehen, wenn man keinen Dolmetscher hat." (Hebel) Schade, dass der nicht die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung geschrieben hat. Dann bräuchte man jetzt nicht schon wieder einen teuren Dolmetscher verbeamten.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19021 am: 01.10.2025 13:12 »
Mir wird hier zu oft das Wort "Leistungsprinzip" benutzt. Da bin ich echt gespannt was da rauskommt

Natürlich etwas, mit dem man am Ende Geld sparen kann.

Ein Schelm. Aber mal im Ernst. Liberale, meritokratisch basierte und Rechte könnten beim lesen der Sätze mit Leistungsprinzip doch glatt denken Leistung würde sich wieder lohnen. Ich unterstelle hier mal dreist, dass genau das Gegenteil der Fall ist und die gleiche Leistung für weniger Gehalt abgefordert wird oder eine neue Form einer Karotte erfunden wird, die natürlicherweise unerreichbar bleibt, jedoch alle auf die gleich niedrige Ebene drückt.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19022 am: 01.10.2025 13:14 »
Da ja der Beamte bekanntermassen 24/7 im Dienst ist, wird dies mit 100% Besoldung gleichgesetzt. Jetzt kann jeder für sich ausrechnen, wieviel Freizeit er haben möchte und dementsprechend die Besoldung.

Hach ich bin zu höherem berufen ...

ja. und das höhere heißt Teilzeit die du dir ab sofort gönnen solltest :D

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19023 am: 01.10.2025 13:15 »
Mir wird hier zu oft das Wort "Leistungsprinzip" benutzt. Da bin ich echt gespannt was da rauskommt

Natürlich etwas, mit dem man am Ende Geld sparen kann.

Ein Schelm. Aber mal im Ernst. Liberale, meritokratisch basierte und Rechte könnten beim lesen der Sätze mit Leistungsprinzip doch glatt denken Leistung würde sich wieder lohnen. Ich unterstelle hier mal dreist, dass genau das Gegenteil der Fall ist und die gleiche Leistung für weniger Gehalt abgefordert wird oder eine neue Form einer Karotte erfunden wird, die natürlicherweise unerreichbar bleibt, jedoch alle auf die gleich niedrige Ebene drückt.

Genau so etwas erwarte ich.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19024 am: 01.10.2025 13:27 »
Na, es ist doch nun wirklich egal welche Zeitung oder Zeitschrift etwas schreibt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenrecht-vom-glueck-der-staatlichen-alimentation.6d76a565-170e-464c-aab8-f0bb79a2b8fc.html

Das Bashing unserer Berufsgruppen trifft den Nerv unserer Zeit. Es passt in das aktuelle Gesellschaftsbild. Ungleichheit, Obrigkeit, und der Staat macht sich die Taschen voll. Inkl. Seiner Bediensteten. Und Zack, mit dem Artikel kriegt die Gerichtsbarkeit auch noch mal dargelegt das man zu freundlich ist zu den Kollegen.

Und die Verantwortlichen in den einzelnen Regierungen von Bund und Länder schüren das noch, bzw. ducken sich weg. Obwohl sie es besser wissen müssten. Ebenso, die ganzen Abgeordneten, welche selbst Beamte sind oder waren.

Und genau deshalb kann an Rechtsprechung erfolgen was will. Egal wie verfassungswidrig ein erneuter Entwurf sein wird, um so weniger um so mehr Zustimmung im Land.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19025 am: 01.10.2025 13:30 »
Da ja der Beamte bekanntermassen 24/7 im Dienst ist, wird dies mit 100% Besoldung gleichgesetzt. Jetzt kann jeder für sich ausrechnen, wieviel Freizeit er haben möchte und dementsprechend die Besoldung.

Hach ich bin zu höherem berufen ...

ja. und das höhere heißt Teilzeit die du dir ab sofort gönnen solltest :D

Dann muss ich aufstockendes Bürgergeld beantragen. Das kann ich meinem DH nicht aufbürden.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19026 am: 01.10.2025 13:33 »
Na, es ist doch nun wirklich egal welche Zeitung oder Zeitschrift etwas schreibt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenrecht-vom-glueck-der-staatlichen-alimentation.6d76a565-170e-464c-aab8-f0bb79a2b8fc.html

Das Bashing unserer Berufsgruppen trifft den Nerv unserer Zeit. Es passt in das aktuelle Gesellschaftsbild. Ungleichheit, Obrigkeit, und der Staat macht sich die Taschen voll. Inkl. Seiner Bediensteten. Und Zack, mit dem Artikel kriegt die Gerichtsbarkeit auch noch mal dargelegt das man zu freundlich ist zu den Kollegen.

Und die Verantwortlichen in den einzelnen Regierungen von Bund und Länder schüren das noch, bzw. ducken sich weg. Obwohl sie es besser wissen müssten. Ebenso, die ganzen Abgeordneten, welche selbst Beamte sind oder waren.

Und genau deshalb kann an Rechtsprechung erfolgen was will. Egal wie verfassungswidrig ein erneuter Entwurf sein wird, um so weniger um so mehr Zustimmung im Land.

Paywall. Lese ich nicht. Aber ja wie auf dem Schild zu sehen sind grün und rot immer schon an der Vorfront gewesen das Beamtentum zu schleifen und ich verachte persönlich jeden Beamten auf meinem Gang von dem ich weiß, dass er die Axt gewählt hat mit der sein Baumstamm bearbeitet wird.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19027 am: 01.10.2025 13:40 »
Na, es ist doch nun wirklich egal welche Zeitung oder Zeitschrift etwas schreibt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenrecht-vom-glueck-der-staatlichen-alimentation.6d76a565-170e-464c-aab8-f0bb79a2b8fc.html

Das Bashing unserer Berufsgruppen trifft den Nerv unserer Zeit. Es passt in das aktuelle Gesellschaftsbild. Ungleichheit, Obrigkeit, und der Staat macht sich die Taschen voll. Inkl. Seiner Bediensteten. Und Zack, mit dem Artikel kriegt die Gerichtsbarkeit auch noch mal dargelegt das man zu freundlich ist zu den Kollegen.

Und die Verantwortlichen in den einzelnen Regierungen von Bund und Länder schüren das noch, bzw. ducken sich weg. Obwohl sie es besser wissen müssten. Ebenso, die ganzen Abgeordneten, welche selbst Beamte sind oder waren.

Und genau deshalb kann an Rechtsprechung erfolgen was will. Egal wie verfassungswidrig ein erneuter Entwurf sein wird, um so weniger um so mehr Zustimmung im Land.

Paywall. Lese ich nicht. Aber ja wie auf dem Schild zu sehen sind grün und rot immer schon an der Vorfront gewesen das Beamtentum zu schleifen und ich verachte persönlich jeden Beamten auf meinem Gang von dem ich weiß, dass er die Axt gewählt hat mit der sein Baumstamm bearbeitet wird.

Nicht das wir uns falsch verstehen. Ich mache das an keiner politischen Farbe fest. Denn egal was ich wähle, es wollen mir alle ans Geld. Egal wer. Auch die, die aktuell noch keine Regierungsverantwortung haben oder hatten.


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« Antwort #19028 am: 01.10.2025 13:44 »
Na, es ist doch nun wirklich egal welche Zeitung oder Zeitschrift etwas schreibt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.beamtenrecht-vom-glueck-der-staatlichen-alimentation.6d76a565-170e-464c-aab8-f0bb79a2b8fc.html

Das Bashing unserer Berufsgruppen trifft den Nerv unserer Zeit. Es passt in das aktuelle Gesellschaftsbild. Ungleichheit, Obrigkeit, und der Staat macht sich die Taschen voll. Inkl. Seiner Bediensteten. Und Zack, mit dem Artikel kriegt die Gerichtsbarkeit auch noch mal dargelegt das man zu freundlich ist zu den Kollegen.

Und die Verantwortlichen in den einzelnen Regierungen von Bund und Länder schüren das noch, bzw. ducken sich weg. Obwohl sie es besser wissen müssten. Ebenso, die ganzen Abgeordneten, welche selbst Beamte sind oder waren.

Und genau deshalb kann an Rechtsprechung erfolgen was will. Egal wie verfassungswidrig ein erneuter Entwurf sein wird, um so weniger um so mehr Zustimmung im Land.

Paywall. Lese ich nicht. Aber ja wie auf dem Schild zu sehen sind grün und rot immer schon an der Vorfront gewesen das Beamtentum zu schleifen und ich verachte persönlich jeden Beamten auf meinem Gang von dem ich weiß, dass er die Axt gewählt hat mit der sein Baumstamm bearbeitet wird.

Nicht das wir uns falsch verstehen. Ich mache das an keiner politischen Farbe fest. Denn egal was ich wähle, es wollen mir alle ans Geld. Egal wer. Auch die, die aktuell noch keine Regierungsverantwortung haben oder hatten.

Versteh mich nicht falsch. Grüne und rote haben tatsächlich aktiv geschliffen und hier kannst du dich gerne aufschlauen.

https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2020/09/VBE-Giftliste_Web.pdf

https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf
https://www.die-linke.de/fileadmin/user_upload/Wahlprogramm_Langfassung_Linke-BTW25_01.pdf

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19029 am: 01.10.2025 13:46 »
Und Spaß haben:
https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/modernisierungsagenda

https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_barrierefrei.pdf

Ich bin irritiert, weil ich den Ansatz nicht verstehe:

"Wir übernehmen Verantwortung, indem wir durch eigene Hebelprojekte und Maßnahmen einen substanziellen Beitrag zur Staatsmodernisierung leisten und die Weiterentwicklung der Modernisierungsagenda gesamthaft steuern."

Ich kann verstehen, dass die Bundesregierung nun endlich sinnvolle Projekte zur weiteren Erforschung des Gesamtwerks Johann Peter Hebels inittiert und finde das auch richtig sowie in Zeiten gesamthaft agendarischer Modernisierungsmodernisierung auch weiterentwicklungs- um nicht zu sagen ausbauhaft ausbaufähig, gerade auch wegen des weiterhin geringen Wohnungsbaus. Aber sollte man nicht in seinem 220. Todesjahr lieber Schillerprojekte auf die Tagesordnung setzen, weil man darin doch eigentlich deutlich geübter ist?

Darüber hinaus stellt sich in Zeiten von Me too die Frage, ob es nicht der Arbeit gegenüber durchaus etwas übergriffig ist, einfach so zu sagen: "Wir machen uns an die Arbeit!" Hat da irgendwer mal vorher bei der Arbeit angefragt, ob die das überhaupt will?

Ist es in Zeiten des Klimawandels - Herbst der Reformen! - wirklich notwendig, heute schon so viel heiße Luft zu produzieren? Wäre es nicht viel besser, damit zunächst bis zum Winter zu warten, sodass man mit der vielen heißen Luft dann bspw. das Kanzleramt heizen könnte, um so auch zu zeigen, dass man es ernst meinte mit dem Klimawandel?

"Wir werden den Schwung der Verabschiedung der Modernisierungsagenda nutzen und starten direkt in die Umsetzung erster Projekte."

Das aber finde ich gut, erst sagt man der Modernisierungsagenda auf Wiedersehen, um dann direkt erste Projekte umzusetzen, sodass man dann bestimmt die erste nicht mehr wiedersieht und die zweiten nicht mehr wiederfindet. Umsetzung ist immer gut, das mache ich auch immer, wenn sich mir einer im Kino vor die Nase setzt.

"Der Himmel ist ein großes Buch über die göttliche Allmacht und Güte, und stehen viel bewährte Mittel darin gegen den Aberglauben und gegen die Sünde, und die Sterne sind die goldenen Buchstaben in dem Buch. Aber es ist arabisch, man kann es nicht verstehen, wenn man keinen Dolmetscher hat." (Hebel) Schade, dass der nicht die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung geschrieben hat. Dann bräuchte man jetzt nicht schon wieder einen teuren Dolmetscher verbeamten.

mich irritiert der zeitliche Ansatz bei der Besoldung:

Die Besoldungstabelle soll nach einheitlichen Maßstäben neu justiert sowie
das Leistungsprinzip gestärkt werden (24 Monate)

• Die Besoldung des Bundes wird grundlegend modernisiert und weiterentwickelt (24 Monate)

• Ziel ist es, den Bund sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung attraktiver zu machen (24 Monate)

Man wird ja kaum zwei Besoldungsgesetze in einer Wahlperiode in Umlauf bringen. Sprich, aus der Ankündigung die beiden kommenden Erhöhungen dann in ein Besoldungsgesetz inkl. Aa zu packen, könnte man auch interpretieren, dass so gar die kommende Übernahme das nächsten Ergebnisses von zukünftigen Tarifverhandlungen zeitlich einen Platz als Abschlag finden könnten.

Insofern war die Aussage von Balbund wirklich treffend. Wir bekommen im Oktober was zu lesen. Aber Oktober 2027  8)

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19030 am: 01.10.2025 14:01 »
Hessen hat es doch meines Wissens auch so gehandhabt, dass es sich mit Rücksicht auf die Haushaltsbelastungen nur Schrittweise an eine verfassungsgemäße Besoldung herangerobbt hat. D.h. der Zeithorizont von 2 Jahren könnte auch einfach bedeuten, dass man die zusätzlich zur Tarifübertragung geplanten Erhöhungen in mehreren Schritten bis 2027 vornimmt und das aber schon 2025 in ein Gesetz schreibt.

Zitat
Auch das Land Hessen ist von dieser Rechtsprechung betroffen und gehalten, seine Besoldung an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Dies wurde vonseiten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in zwei Entscheidungen Ende des Jahres 2021 betont und beide Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Das Land Hessen hatte daraufhin unverzüglich erste Maßnahmen ergriffen und eine zusätzliche Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 Gesetz vom 16. Februar 2023, GVBl. S. 102) beschlossen

https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/oeffentliches-dienst-und-arbeitsrecht/besoldung#:~:text=Eine%20Entscheidung%20des%20Bundesverfassungsgerichts%20steht,102)%20beschlossen.

Wir dürfen uns also bald auch vielleicht über „erste Massnahmen“ freuen 😉

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19031 am: 01.10.2025 14:07 »
Und Spaß haben:
https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/modernisierungsagenda

https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_barrierefrei.pdf

"Wir sparen am Personalkörper und überlasten das vorhandene Personal weiter" - das ist doch die Übersetzung des Agendageschwafels - wer glaubt denn ernsthaft, dass dieses Ministerium irgendwas in absehbarer Zeit bewegen wird. Die Ministerien haben ja bereits den Finger gezeigt was den Stellenwechsel zum BMDS mit den Aufgaben angeht. Frei nach dem Motto: die Aufgaben könnt ihr gern haben, die Stellen bleiben hier.

Das Öffnen der BLV hat m. E. auch nur einen Hintergrund: Man findet kein qualifiziertes Personal, also öffnet man den gD nach unten. Wer nun aber glaubt, das würde für den hD auch gelten - das wird wohl kaum so kommen.

Zu Begrüßen wäre natürlich eine Ämterspreizung in allen Laufbahnen, aber ob das jemals kommen wird?

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19032 am: 01.10.2025 14:13 »
Der hD ist längst nach unten geöffnet, wenn ich mir einen Großteil meiner (überwiegend Teilzeit-) Kollegen so anschaue.

Man braucht nur noch den Sprung von 2 x 6,5 zu Duales Studium gehen und alles ist gut.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19033 am: 01.10.2025 14:16 »
Was auch immer du uns damit sagen möchtest, gehts auch etwas ausführlicher? Das man regelmäßig ohne Bildungsvorausstzungen in den hD kommt ist bei euch Gang und Gäbe? Wo kann man sich bewerben?

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19034 am: 01.10.2025 14:19 »
Was auch immer du uns damit sagen möchtest, gehts auch etwas ausführlicher? Das man regelmäßig ohne Bildungsvorausstzungen in den hD kommt ist bei euch Gang und Gäbe? Wo kann man sich bewerben?

Nein, ich meine, dass man die Einstellungsvoraussetzungen für den hD so weit runtergeschraubt hat, dass man ihn auch gleich öffnen könnte. Damit will ich aber ausdrücklich keine Aussage über jemanden mit Dualem Studium tätigen.

Wenn man aber jeden nimmt, kann man die Voraussetzungen für den hD auch aufgeben.