Also versucht man einer nicht verfassungsmäßigen Alimentation damit entgegen zu wirken, indem man Handwerkern die Möglichkeit gibt eine Stelle im GD zu ergattern? Quasi, wenn man schon nicht mehr die Akademiker erreicht, weil das Angebot zu schlecht ist, geht man woanders fischen?
Ja, so wird das mit der Bürokratie-Reform ganz sicher was....unglaublich. Ein Schelm der dabei an die PISA-Studien denkt und unser Bildungssystem mit ins Spiel bringt. Demnach schaffen die meisten ohnehin nicht mal einen Meister...man kann die Einstiegshürde auch direkt auf mittlere Reife setzen und wie bei manchen Länderpolizeien behaupten, "Deutsch und Mathe sind ohnehin nicht mehr so wichtig"...und so jemand sitzt dann irgendwo bei einer kritischen Infrastruktur.
Ein Hoch auf die BLV-Reformation 
Grundsätzlich sehe ich so etwas auch kritisch. Ich erinnere mich noch an die Bundeswehrzeit als eine erhebliche Inflation der gefühlten und tatsächlichen Dienstgrad-Wertigkeit einherging mit der Einstellung von Soldaten auf Zeit mit höherem Dienstgrad (direkt Unteroffizierslaufbahn wenn ein ziviler Beruf erworben worden war). Die Grundausbildung und der Unteroffizierslehrgang war noch nicht abgeschlossen, jedoch bestand die Befehlskette ungebrochen weiter und so wurden eventuell auch unbedarfte Befehle möglicherweise erteilt. Aber ich schweife ab. Meine Kritik an dem Ganzen ist, dass die vermeintliche Intelligenzia, die sich bisher im GD und HD befunden hat und sich jetzt über Entwertungen beschwert und nicht mit den "Neckermann-Stuffzen" (aus dem Katalog bestellte, niedrig befähigte neu eingestellte) in einen Topf geworfen werden will, sich bisher mit ihrer Ausbeutung abgefunden und sich nicht bemüht hat den Status Quo beizubehalten oder nach oben (im Rahmen der Bezahlung) aufzubrechen. Was passiert nun also? Ähnlich wie bei der Bundeswehr damals und bei manchen Polizeien der Länder wird mD in den gD gepresst weil sonst die "Bezahlung" nicht attraktiv genug (oder wie wir meinen verfassungswidrig ist). Was kann man dagegen tun? nichts. Was kann man sich denken: Die Neulinge werden entweder den alten Ansprüchen nach einer Weile gerecht weil Menschen lernen und sich entwickeln oder aber man sieht es eben wie ich und Jeff, dass die Neulinge sich in der neuen besseren Bezahlung für weniger Leistung (Hauptsache jemand sitzt auf dem Stuhl für den Job) einrichten und weitere qualitative Anstrengungen vermieden werden.
Leider sind genau die Gefahren, die Du beschreibst, mit einer weiteren Aufweichung des Laufbahnprinzips verbunden, Zusi. Dieser Prozess läuft ja schon länger - und auch hier geht es um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der als solches vom Gesetzgeber Berücksichtigung verlangt. Entsprechend führt das Bundesverfassungsgericht bspw. in der Entscheidung vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - , Rn. 36, aus:
"Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehört ferner das Laufbahnprinzip, wonach für die Einstellung und das berufliche Fortkommen des Beamten Laufbahnen mit jeweils typisierten Mindestanforderungen bestehen (vgl. BVerfGE 107, 257 <273> m.w.N.). Das Laufbahnprinzip ist dabei Ausdruck des Leistungsprinzips (vgl. BVerfGE 62, 374 <384>). Das Bundesverwaltungsgericht leitet aus dem Laufbahnprinzip des Weiteren ab, dass ein Beamter aufgrund seiner Befähigung für eine bestimmte Laufbahn regelmäßig als geeignet angesehen werde, jedenfalls diejenigen Dienstposten auszufüllen, die seinem Statusamt entsprechen oder dem nächsthöheren Statusamt zugeordnet sind, und dass grundsätzlich erwartet werden könne, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (vgl. BVerwGE 147, 20 <28>)."
Dabe ist die vom Senat abschließend genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Aufweichung des Laufbahnprinzips insgesamt interessant (
https://www.bverwg.de/de/200613B2VR1.13.0). Denn weiterhin ist das statusrechtliche Amt und nicht primär die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich auch für das Laufbahnprinzip, sodass man davon ausgehen kann, dass Reformen, die stärker auf bestimmte Funktionen innerhalb eines Auswahlverfahrens abheben wollen, durchaus Grenzen gesetzt sein dürften. Die Wertigkeit von Ämtern wie auch die Wertigkeit von Bildungsabschlüssen kann zwar vom Gesetzgeber pro futuro anders betrachtet werden, aber ob das in am Ende in gar beliebiger Art und Weise möglich wäre, müsste sich dann erst entscheiden.
@ Dima
Der von Dir angeführte Link verweist auf die Jahresvorschau. Da die Vizepräsidentin und der BVR Maidowski zum 7. Oktober aus dem Amt scheiden werden (
https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2025/10/251007-Richterwechsel.html), können wir davon ausgehen, dass die Entscheidungen zu den drei Rechtskreisen Berlin, Bremen und das Saarland spätestens heute ergehen werden, sodass sie - je nach dem Zeitpunkt, zu dem sie am Ende ergangen sein werden - im Verlauf des Oktobers oder Novembers, spätestens im Dezember veröffentlicht werden dürften.