Sehe ich das richtig, das die Vorschau des BVerG jetzt etwas für die Besoldung vorsieht?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html
Einmal zu Bremen und zu Berlin.
Verdammt. Ich hatte mich schon mit anderen Gläubigen auf einem Berg versammelt, um den Tag des jüngsten Gerichts zu empfangen. Weltuntergang ist halt mal wieder verschoben...
Umsonst Kartoffelpüree gemacht.
Es kommt die Zeit für Speck,.. dem hl. Spekulatius.
Ich spekulierte mal:
Auf die Frage von Eurer Tanlordschaft, ob es Gegenpositionen gibt, die überzeugen, dass der Berichterstatter nicht vollumfänglich und zuvorderst die Alimentationsbeschlüsse vorantreibt (sofern nicht schon beschlossen), hatte er keine Antwort erwartet. Eine faktenbasierte schon gar nicht. Die hat im Threadfragment für Klamauk, Grütze und Werder Bremen nichts verloren und ist rückstandslos zu löschen. Dazu musste dann der Flussname herhalten, jo jo jo der als antisemitisch von den Löscheratoren etikettiert wurde. Dabei hat auch ein deutsches Rechtsmagazin mit englischer Drei-Wort-Bezeichnung im gleichen Sinne spekuliert, dass der Berichterstatter sich vorrangig (also vorgestern bis Montag?) mit (Eil-)Beschlüssen von Menschen östlich des Flusses in Vorderasien, der nicht genannt werden darf, per stillem Kämmerlein noch zur juristischen Gewissheit verhelfen will, die auch eine Einreise nach Deutschland am Ende bedeuten könnte. Das konterkariert eure Tanlordschaft, daher musste mein Beitrag über die J upper gehen.
Was als guter Treffer eines laienhaften Rechtsauslegers im Länderforum begann, mutierte (hier) auch zu bissenschaftlich, pfundiert, tiefschlürfende Grütze.
Keiner redet über das herangekündigte Piloturteil - 1 BvR 1796/23 -
Der Kläger hat Recht bekommen, allerdings faktisch weder für die Vergangenheit noch für die Gegenwart, wie er selbst über seinen Anwalt moniert hat. Wieder hat ein seit 1991 kritisiertes Gesetz beim BVerfG sich zur Kehrtwende entwickelt, deren fortgeltende Verfassungswidrigkeit für den Gesetzgeber keine akuten Wirkungen entwickelt und damit sich schon gelohnt hat
Wenn man den Anwaltsnotariatssachverhalt zu verallgemeinern versucht. Dort heißt es im Piloturteil kurz zu den Piloten: "Zwischen dem Lebensalter und der beruflichen Leistungsfähigkeit bestehen demnach keine verallgemeinerungsfähigen Zusammenhänge. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in besonderem Maße auf eine hohe Verarbeitungsgeschwindigkeit angewiesen sind, so der Beruf des Verkehrspiloten." (129)
Also übertragen: das Pensionsalter soll nicht Ausdruck eines aufs Abstellgleis stellen wollenden Dienstherrn sein, aufgrund vermeintlicher unzureichender beruflicher Leistungsfähigkeit. Das eröffnet Möglichkeiten den Eintritt in die Pension auf später zu verschieben und damit seine zu niedrige Pensionsalimentation hinauszuzögern..
Wichtiger ist aber nach der Mindestalimentation nach unten die neue Deckelung nach oben hin.
sehr frei Umformuliert aus 143:
Die Finanzierung der Alimentation durch Erhöhung der Steuern/Gebühren kommt nicht als Mittel im verfassungsrechtlichen Sinne in Betracht. Zwar könnte eine Steuer-/Gebührenanpassung die Alimentation wirtschaftlich noch attraktiver machen und dadurch das Interesse jüngerer Berufsträger fördern. Eine solche Maßnahme hätte jedoch zur Folge, dass die Allgemeinheit finanziell stärker belastet würde. Dies könnte die Akzeptanz der zu versorgenden Bürger vermindern und stünde damit auch dem öffentlichen (Gemeinwohl-)Interesse entgegen.
Eine Aufgabenkritik, die gebührensparend Tätigkeiten ersatzlos streicht und damit auch Spielraum für geringerem aber besser bezahltem Personaleinsatz durch aufkommensneutrale Gebührenerhöhungen bei den verbliebenen Dienstleistungen erreicht, hat das BVerfG als Gestaltungsspielraum nicht in seinem Beschlusstext erörtert.
Darüber hinaus, da bei jedem geldwerten Beamtenpups einer für alle maßgeblichen leidgeprüften 4k-Familie der Vergangenheit bei einer Nichtigkeitserklärung verbundene gravierende Nachteil für die Aufstellung künftiger Haushalte birgt, gehen alle Beamten insbesondere per Widerspruch und Klage Nachzahlungsbegehrende fortgeltend leer aus.