Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7808467 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19110 am: 03.10.2025 15:57 »
@Pendler Was wäre das Ende?

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19111 am: 03.10.2025 15:58 »
@Rheini
Das wäre dann ja wohl das Ende des Beamtensystem, oder? Habe irgendwo gelesen (FAZ oder Zeit oder SZ): "In der Schweiz gibt es keine Beamten mehr, aber das System funktioniert besser als in Deutschland". Ja, die kleine Schweiz mit dem großen Deutschland zu vergleichen ....

@bebolus: Da kommen noch einige weiter klitzekleine Problemchen auf die Regierung zu: Rente, Krankenkassen, Pflege, Infrastruktur und noch ein paar kleinere andere Problemchen. Und einige Politiker wollen schon den Spannungsfall auslösen, der Herr Pistorius möchte im Weltraum auch kriegstüchtig werden, und alle wollen natürlich mehr Geld, viel mehr Geld.

Hoffentlich bleibt da für Beamte noch was übrig. Naja, die Hoffnung stirbt zu Letzt.

Sind das zufällig alles SPD-Probleme? Vielleicht erledigt sich das schneller als man denkt..

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19112 am: 03.10.2025 16:11 »
@Rheini
Das wäre dann ja wohl das Ende des Beamtensystem, oder? Habe irgendwo gelesen (FAZ oder Zeit oder SZ): "In der Schweiz gibt es keine Beamten mehr, aber das System funktioniert besser als in Deutschland". Ja, die kleine Schweiz mit dem großen Deutschland zu vergleichen ....

@bebolus: Da kommen noch einige weiter klitzekleine Problemchen auf die Regierung zu: Rente, Krankenkassen, Pflege, Infrastruktur und noch ein paar kleinere andere Problemchen. Und einige Politiker wollen schon den Spannungsfall auslösen, der Herr Pistorius möchte im Weltraum auch kriegstüchtig werden, und alle wollen natürlich mehr Geld, viel mehr Geld.

Hoffentlich bleibt da für Beamte noch was übrig. Naja, die Hoffnung stirbt zu Letzt.

Für mich war der Beginn des Niedergangs des Beamtensystems als ein "kluger" Kopf den Gedanken hatte, dass Beamte während der aktiven Zeit günstiger sind als Angestellte und dann später die Verbamtung auch für die Personalgewinnung eingesetzt wurde, OHNE die erfirderlichen Rückstellungen zu tätigen. Das war eine Wette auf die Zukunft die nun wo die vielen Beamten in Pension gehen, ihre Auswirkungen zeigt.

Wie der/die DH da sauber rauskommen wollen, fehlt mir gerade die Phantasie. Ich hoffe nur, dass das BVerfG dort saubere Arbeit abliefert

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19113 am: 03.10.2025 16:12 »
@bebolus

Na ja, wenn sich Rente, KV und Pflege als "SPD" Probleme schnell lösen lassen könnten? Wäre ja wunderbar. Nix wird teurer, hätte nichts dagegen.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19114 am: 03.10.2025 16:46 »
Hallo,


da man ja eh alles aufweicht und die "bösen Pensionäre" dabei nur ein Kostenfaktor sind:


Warum nicht einfach die Bündelung ausweichen?


Schafft mehr Zufriedenheit und Attraktivität. Hat BWü ja schon vorgemacht das es geht. mD bis A10 gD einfach 10-12. Schon hätte man das Problem wieder ein wenig verlagert.


On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ.


Eine Begründung dafür ließe sich vermutlich leicht zusammenklöppeln.

Und warum sollte man alle einfach „einen hoch“ setzten. Das würde mehr Geld kosten. Wieso sollte die Bundesregierung mehr Geld für Beamte ausgeben (3%/2,8% mal außen vor).

in BaWü hat man A5 und A6 abgeschafft und beide nach A7 befördert, A7 nach A8 usw. bis ca. A10, da hat die Kette einfach aufgehört. Das war für das Land günstiger, als alle Gehälter verfassungskonform bis A16 anzuheben.

Bei den Ländern hat man natürlich auch eine große Menge von Leuten ab A12 aufwärts durch die Lehrkräfte, da hat sich das Land viel Geld gespart, indem man dort nichts geändert hat.

Und man hat im Land wahrscheinlich nicht im gleichen Maße die Hierarchieebenengeschichte wie bei der Bundeswehr (außer vielleicht bei der Polizei, da kenne ich mich auch nicht aus).

Ob das selbe Modell beim Bund und insbesondere bei der Bundeswehr umsetzbar wäre, weiß ich nicht, kann gut sein, dass das keine für den DH sinnvolle (im Sinne von "billige") Lösung wäre.

Das kostet aber alles mehr Geld.
Wieso nicht einfach genau so lassen wie es jetzt ist und weiter auf die aA scheissen so wie die letzten 15 Jahre auch. Ist doch viel billiger.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19115 am: 03.10.2025 17:11 »
Angesichts der geopolitischen Lage, wir befinden uns gemäß unserem Kanzler nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden, werden die Politiker sehr schnell begreifen wie wichtig der öffentliche Dienst ist. Sie werden verstehen, dass sie einpacken können, wenn es da irgendwelche Diskrepanzen gibt. Die Zeiten ändern sich.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19116 am: 03.10.2025 17:18 »
Hallo,


da man ja eh alles aufweicht und die "bösen Pensionäre" dabei nur ein Kostenfaktor sind:


Warum nicht einfach die Bündelung ausweichen?


Schafft mehr Zufriedenheit und Attraktivität. Hat BWü ja schon vorgemacht das es geht. mD bis A10 gD einfach 10-12. Schon hätte man das Problem wieder ein wenig verlagert.


On miraus auch einfach alle 1 hoch. Gibt doch seit knapp 2 Jahren auch 13gZ.


Eine Begründung dafür ließe sich vermutlich leicht zusammenklöppeln.

Und warum sollte man alle einfach „einen hoch“ setzten. Das würde mehr Geld kosten. Wieso sollte die Bundesregierung mehr Geld für Beamte ausgeben (3%/2,8% mal außen vor).

in BaWü hat man A5 und A6 abgeschafft und beide nach A7 befördert, A7 nach A8 usw. bis ca. A10, da hat die Kette einfach aufgehört. Das war für das Land günstiger, als alle Gehälter verfassungskonform bis A16 anzuheben.

Bei den Ländern hat man natürlich auch eine große Menge von Leuten ab A12 aufwärts durch die Lehrkräfte, da hat sich das Land viel Geld gespart, indem man dort nichts geändert hat.

Und man hat im Land wahrscheinlich nicht im gleichen Maße die Hierarchieebenengeschichte wie bei der Bundeswehr (außer vielleicht bei der Polizei, da kenne ich mich auch nicht aus).

Ob das selbe Modell beim Bund und insbesondere bei der Bundeswehr umsetzbar wäre, weiß ich nicht, kann gut sein, dass das keine für den DH sinnvolle (im Sinne von "billige") Lösung wäre.

Das kostet aber alles mehr Geld.
Wieso nicht einfach genau so lassen wie es jetzt ist und weiter auf die aA scheissen so wie die letzten 15 Jahre auch. Ist doch viel billiger.

Das ist zwar recht deutlich formuliert, Rollo, sodass kein politischer Verantwortungsträger das so in der Öffentlichkeit formulieren würde - aber die Haltung nicht weniger politischer Verantwortungträger bringst Du damit ziemlich genau auf den Punkt.

Und das ist - wenn ich das richtig sehe - nicht nur ein Problem im Besoldungsrecht, das - statt sachgerechte Reformen im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu finden - letztlich in den letzten Jahren der Sache nach zuschanden geritten worden ist, sondern ebenso in nicht wenigen Sachfeldern gleichfalls der Fall. Es ist die blühende Fantasielosigkeit nicht nur im Besoldungsrecht, die das Vertrauen in die politische Klasse mehr und mehr verlorengehen lässt.

Und zugleich gilt es zu befürchten, dass die politische Klasse nun ein weiteres Mal nur gebannt nach Karlsruhe schaut, anstatt im Vorfeld Vorsorge zu treffen und also sich sachlich für das zu wappnen, was da kommen wird. Man kommt nicht vor die Welle, wenn man sich nicht auf's offene Meer wagt. Das Dümpeln in flachen Gewässern ist eine zentrale Ursache dafür, dass ein offensichtlich in nicht geringen Teilen reformbereites Land sich gleichfalls über Gebühr in sich  selbst zurückzieht.

Nun gut, das scheint nun mein Wort zum Sonntag am Tag der Deutschen Einheit (geworden) zu sein...

Alexander79

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« Antwort #19117 am: 03.10.2025 17:38 »
Das wäre dann ja wohl das Ende des Beamtensystem, oder? Habe irgendwo gelesen (FAZ oder Zeit oder SZ): "In der Schweiz gibt es keine Beamten mehr, aber das System funktioniert besser als in Deutschland". Ja, die kleine Schweiz mit dem großen Deutschland zu vergleichen ....
Jetzt kann man aber auch sagen.
Als die Bahn noch staatlich war und die Mitarbeiter verbeamtet wurden, lief die Bahn wie ein Schweizer Uhrwerk.
Da waren selbst die Schweizer auf die Deutsche Bahn neidisch und heute lassen die Schweizer die Deutsche Bahn nicht mehr rein, weil sie den Fahrplan durcheinander bringt.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19118 am: 03.10.2025 18:23 »
Angesichts der geopolitischen Lage, wir befinden uns gemäß unserem Kanzler nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden, werden die Politiker sehr schnell begreifen wie wichtig der öffentliche Dienst ist. Sie werden verstehen, dass sie einpacken können, wenn es da irgendwelche Diskrepanzen gibt. Die Zeiten ändern sich.

Jetzt braucht es nur noch eine Regierung, die ausnahmsweise mal adäquat und eloquent auf die Probleme unserer Zeit reagiert - und diese auch als solches anerkennt. Erfahrungsgemäß wird es bei der Erkenntnis bereits scheitern. Wir können froh sein, dass wir uns in der NATO befinden, ansonsten hätte uns die Spar-Politik der letzten Jahrzehnte (Stichwort Verteidigungsfähigkeit) vermutlich schon lange den Kopf gekostet. Ich bin immer noch der Meinung, dass die Verantwortungsträger der letzten Jahrzehnte für diese Leichtsinnigkeit vor Gericht gehören - immerhin geht es inzwischen indirekt um Leben und Tot, auch wenn wir uns nicht im Krieg befinden, so sind Friedenszeiten auch immer Vorbereitungszeiten und Zeiten der Abschreckung. Nutzt man diese Zeiten nicht sinnvoll, handelt man potentiell fahrlässig und nimmt für die Zukunft Tote in Kauf. Denn leider muss man konstatieren: auf Frieden folgt immer Krieg - es ist stets nur eine Frage der Halbwertszeit. Und nein, ich bin kein Kriegstreiber sondern Pazifist und Realist - weshalb ich Prävention und Abschreckung für die effektivste Verteidigung halte.
« Last Edit: 03.10.2025 18:35 von beamtenjeff »

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19119 am: 03.10.2025 18:30 »
Ich finde bezeichnend: Das immer wieder fallende „Startgeld“ für Kinder.

Das hat was von: Du beschwerst dich, dass wir uns nicht um die passenden Rahmenbedingungen gekümmert haben?! Was willst du, du hast doch zum 18. Geburtstag Geld bekommen!!!

Für mich sagt das sehr viel über die Politik aus. Man will keine richtigen Lösungen.

Rollo83

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« Antwort #19120 am: 03.10.2025 18:37 »
Das wäre dann ja wohl das Ende des Beamtensystem, oder? Habe irgendwo gelesen (FAZ oder Zeit oder SZ): "In der Schweiz gibt es keine Beamten mehr, aber das System funktioniert besser als in Deutschland". Ja, die kleine Schweiz mit dem großen Deutschland zu vergleichen ....
Jetzt kann man aber auch sagen.
Als die Bahn noch staatlich war und die Mitarbeiter verbeamtet wurden, lief die Bahn wie ein Schweizer Uhrwerk.
Da waren selbst die Schweizer auf die Deutsche Bahn neidisch und heute lassen die Schweizer die Deutsche Bahn nicht mehr rein, weil sie den Fahrplan durcheinander bringt.

Für mich persönlich, ich betone es nochmal extra für mich persönlich wäre es tatsächlich ein Geschenk wenn man mir den Beamtenstatus streicht, in welcher Art auch immer.
Ich würde mich in den Schlaf lachen, morgens lachend aufstehen und sagen „war schön mit euch aber tschöö“.
Ein Hauptgrund warum ich das noch nicht gemacht habe sind halt schon die Vorteile des Beamtentums und da nehmen ich die Nachteile natürlich für in Kauf.
Aber wirklich mal ohne Witz, wie viele Beamte durch alle Besoldungsgruppen würden sofort kündigen wenn man die Vorteile des Beamtentums streichen würde.
Schnell aus der Hüfte geschossen könnte ich mir vorstellen dass 50% sagen „leck mich am Arsch“.

GoodBye

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« Antwort #19121 am: 03.10.2025 18:50 »
Wenn der Nachteil der verlorenen Altersversorgung vollständig ausgeglichen und ein Wechsel in die GKV bei Rückgabe der Urkunde möglich wären, wären einige mehr weg.

Mir wird es gerade verzögert, darum erst nächstes Jahr der Abschied.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19122 am: 03.10.2025 18:56 »
Wenn der Nachteil der verlorenen Altersversorgung vollständig ausgeglichen und ein Wechsel in die GKV bei Rückgabe der Urkunde möglich wären, wären einige mehr weg.

Mir wird es gerade verzögert, darum erst nächstes Jahr der Abschied.

Also das ist doch heute schon möglich.
Entweder man wird in der Rentenversicherung nachversichert oder man kann mit Altersgeld ausscheiden.
Mit der GKV kenne ich mich tatsächlich gar nicht aus, da bin ich seit 20 Jahren nicht mehr dabei aber muss man nicht zwingend in die GKV eingegliedert werden wenn man einen Sozialversicherungpflichtigen Job an nimmt?
Wird man dann ab einem gewissen Alter gezwungen in die PKV zu gehen auch wenn man zB nur einen Job mit Mindestlohn an nehmen würde?

xap

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« Antwort #19123 am: 03.10.2025 19:18 »
Ich denk die wenigsten Kollegen hätten ein Problem damit im öD in den Angestelltenstatus zu wechseln. Bei uns wird von Beamten regelmäßig mehr verlangt als von Angestellten und mit der Beförderungskarotte gewedelt. Den Angestellten ist das vollkommen egal, die bekommen ihr Entgelt entsprechend ihrer EG sofort und ihr Jahresnetto ist auch nicht viel niedriger. Ich persönlich hätte also wenig Probleme damit den Status zu wechseln, ganz im Gegenteil. Wenn es für alle angebracht wäre, wieso nicht? Ich vermute aber es wäre nicht im Sinne des DH/AG wenn die Streikmacht urplötzlich zunehmen würde und man keine De**en mehr hätte, die trotzdem zum Dienstbeginn erscheinen müssten.

GoodBye

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« Antwort #19124 am: 03.10.2025 19:29 »
Wenn der Nachteil der verlorenen Altersversorgung vollständig ausgeglichen und ein Wechsel in die GKV bei Rückgabe der Urkunde möglich wären, wären einige mehr weg.

Mir wird es gerade verzögert, darum erst nächstes Jahr der Abschied.

Also das ist doch heute schon möglich.
Entweder man wird in der Rentenversicherung nachversichert oder man kann mit Altersgeld ausscheiden.
Mit der GKV kenne ich mich tatsächlich gar nicht aus, da bin ich seit 20 Jahren nicht mehr dabei aber muss man nicht zwingend in die GKV eingegliedert werden wenn man einen Sozialversicherungpflichtigen Job an nimmt?
Wird man dann ab einem gewissen Alter gezwungen in die PKV zu gehen auch wenn man zB nur einen Job mit Mindestlohn an nehmen würde?

Die Nachversicherung ist aufgrund des Beamtenbrutto Mist, und man hat natürlich vom engen Mäntelchen auch nix abgeschnitten und beiseite gelegt.

Ich komme nicht mehr in die GKV, da ich weit über der BMG liegen werde, wenn ich gehe. Das Problem ist, man hat nur Rückstellungen für die 50% bzw. 30% Versicherung aufgebaut, weil die Beihilfe ja wegfällt. Das wird im Alter dann bitter teuer.

Sich unter BMG anstellen zu lassen, funktioniert idR nicht. Das wird penibel geprüft.