Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8068551 times)

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19185 am: 07.10.2025 19:40 »
Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski scheidet aus dem Amt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-091.html

nun isses offiziell.... zum Abschied *winken*  :)

„ Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold tritt als Nachfolgerin von Dr. Ulrich Maidowski in den Zweiten Senat ein. Sie ist seit 2017 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold wurde am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am 26. September 2025 vom Bundesrat zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sie hat heute vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.“

Na dann gute Nacht für unsere Anliegen. Die Dame hat andere Prioritäten.

Ist doch egal, Maidowski hat doch schon für uns Beamte ein Urteil gefällt. Das wurde bis jetzt nur noch nicht veröffentlicht da es wenige Wochen dauert.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19186 am: 07.10.2025 19:47 »
Rollo Du sollst doch hier die Jünger und Dreamer nicht noch ärgern - die Umstände sind doch traurig genug..

rs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19187 am: 07.10.2025 22:30 »
Also heute das Bundesverdienstkreuz in Empfang nehmen, morgen die Tasche packen, am Donnerstag ins Ausland absetzen und am Freitag darf dann das Urteil veröffentlicht werden, das Deutschland in dem finanziellen Abgrund stürzt?
Oder wie darf man das alles verstehen?
Das ergibt für mich alles kein schlüssiges Gesamtbild.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19188 am: 08.10.2025 06:22 »
Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski scheidet aus dem Amt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-091.html

nun isses offiziell.... zum Abschied *winken*  :)

„ Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold tritt als Nachfolgerin von Dr. Ulrich Maidowski in den Zweiten Senat ein. Sie ist seit 2017 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold wurde am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am 26. September 2025 vom Bundesrat zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sie hat heute vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.“

Na dann gute Nacht für unsere Anliegen. Die Dame hat andere Prioritäten.

Du stellst die Verfassungstreue in Frage..?


Meine grundsätzlichen Überlegungen hierzu schließen sich denen unseres Präsidenten an:

„ Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat davor gewarnt, das Bundesverfassungsgericht parteipolitisch zu instrumentalisieren. Anlass ist die Ernennung der drei neuen Verfassungsrichter, die erst im zweiten Anlauf gewählt werden konnten.Er sei froh, dass der Bundestag jüngst Stellung und Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz gestärkt und auch Vorkehrungen gegen mögliche Blockaden im Wahlverfahren getroffen habe, sagte Steinmeier in seiner Rede im Schloss Bellevue.Dies alles enthebe aber niemanden, der im politischen Wettbewerb steht, seiner Verantwortung, das überparteiliche Ansehen und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu schützen. "Richterernennungen parteipolitisch zu instrumentalisieren: Ein solches Kalkül würde dieser Verantwortung nicht gerecht", mahnte der Bundespräsident.“

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19189 am: 08.10.2025 06:35 »
Weshalb nur passiert bei der AA nichts? Diese Frage treibt viele hier um. Bisher wurde dazu nichts verlautbart aber etwas kleines (großes) wurde jetzt doch durchgegeben:

„Tatsächlich hatte Richter Maidowski noch vor seiner Entlassung reagiert und eine Stellungnahme abgegeben. Mit Blick auf die Unterschiedlichkeit des Besoldungsrechts und der Komplexität der Fälle wird auf den hohen Aufwand und die Unüberschaubarkeit der neu auftretenden Probleme hingewiesen. Doch eine Entscheidung mit offenbar grundsätzlicher Bedeutung sei auch im Hinblick auf das Ausscheiden des zuständigen Richters "weitest fortgeschritten". Als Grund für die eingetretenen Verzögerungen wird auch die hohe Zahl der Eilverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht genannt

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfahren-zur-alimentation-werden-fortgesetzt/


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19190 am: 08.10.2025 07:04 »
Weshalb nur passiert bei der AA nichts? Diese Frage treibt viele hier um. Bisher wurde dazu nichts verlautbart aber etwas kleines (großes) wurde jetzt doch durchgegeben:

„Tatsächlich hatte Richter Maidowski noch vor seiner Entlassung reagiert und eine Stellungnahme abgegeben. Mit Blick auf die Unterschiedlichkeit des Besoldungsrechts und der Komplexität der Fälle wird auf den hohen Aufwand und die Unüberschaubarkeit der neu auftretenden Probleme hingewiesen. Doch eine Entscheidung mit offenbar grundsätzlicher Bedeutung sei auch im Hinblick auf das Ausscheiden des zuständigen Richters "weitest fortgeschritten". Als Grund für die eingetretenen Verzögerungen wird auch die hohe Zahl der Eilverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht genannt

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfahren-zur-alimentation-werden-fortgesetzt/

Ahh, die übliche Priorität. Da muss man aber auch mal wirklich Verständnis haben!

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19191 am: 08.10.2025 07:23 »
"Aber dennoch: auch in der veränderten Zusammensetzung des Senates wird die "weitest fortgeschrittene" Entscheidung finalisiert und sicher absehbar veröffentlicht. "

weitest fortgeschritten... klingt nicht nach: Beschluss ist da, nur noch nicht veröffentlicht

AndreasS

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19192 am: 08.10.2025 07:32 »
"Aber dennoch: auch in der veränderten Zusammensetzung des Senates wird die "weitest fortgeschrittene" Entscheidung finalisiert und sicher absehbar veröffentlicht. "

weitest fortgeschritten... klingt nicht nach: Beschluss ist da, nur noch nicht veröffentlicht

Betrifft ja auch Schleswig-Holstein und nicht Bremen oder Berlin.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19193 am: 08.10.2025 07:57 »
"Aber dennoch: auch in der veränderten Zusammensetzung des Senates wird die "weitest fortgeschrittene" Entscheidung finalisiert und sicher absehbar veröffentlicht. "

weitest fortgeschritten... klingt nicht nach: Beschluss ist da, nur noch nicht veröffentlicht

Betrifft ja auch Schleswig-Holstein und nicht Bremen oder Berlin.

Stimmt. Hatte ich überlesen. Danke.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19194 am: 08.10.2025 08:25 »
"Aber dennoch: auch in der veränderten Zusammensetzung des Senates wird die "weitest fortgeschrittene" Entscheidung finalisiert und sicher absehbar veröffentlicht. "

weitest fortgeschritten... klingt nicht nach: Beschluss ist da, nur noch nicht veröffentlicht

Betrifft ja auch Schleswig-Holstein und nicht Bremen oder Berlin.

Eine Entscheidung von "grundsätzlicher Bedeutung" muss nicht unbedingt auf SH begrenzt bleiben.

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19195 am: 08.10.2025 09:21 »
Wenn SH kassiert wird, hat das dann eine Wirkung auf andere Partnereinkommen-Länder wie Bayern und co.?

RArnold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19196 am: 08.10.2025 09:27 »
Wenn SH kassiert wird, hat das dann eine Wirkung auf andere Partnereinkommen-Länder wie Bayern und co.?

Ich vermute, es kommt darauf an wie der Beschluss formuliert ist. Falls es Lücken gibt kann ich mir vorstellen, dass Bayern (und der CSU-Innenminister im Bund) diese Lücken versuchen auszunutzen.

despaired

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19197 am: 08.10.2025 10:26 »
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe

An
[Empfänger anonymisiert]
[Adresse anonymisiert]



Normenkontrollverfahren 2 BvL 2/16 sowie 4-6/16 und 2 BvL 5-9/18
Ihre E-Mail vom 22. September 2025



zu Ihrer Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass zu einem Teil der von Ihnen genannten Verfahren im laufenden Jahr voraussichtlich eine Entscheidung bekanntgegeben wird. Ein konkreter Termin hierzu kann Ihnen leider derzeit noch nicht genannt werden. Es wird Ihnen anheimgestellt, die Veröffentlichungen der Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de zu verfolgen. Dort werden eventuell ergangene Beschlüsse in diesen Verfahren in vollständiger Länge veröffentlicht. Diese können auch heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage kann Ihnen mitgeteilt werden, dass in den vorgenannten Verfahren keine mündliche Verhandlung durchgeführt wird. Die Verfahren werden im Beschlusswege entschieden. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses gehen diese den betroffenen Gerichten zu und werden zeitgleich auf der Homepage veröffentlicht. Insofern sind die vorliegenden Gerichte bisher noch nicht informiert worden. Soweit Sie unter Ihrer Frage vier nähere Auskünfte wünschen, kann Ihnen hierzu nur mitgeteilt werden, dass die Verfahren in Bearbeitung sind. Weitere Auskünfte erteilt das Bundesverfassungsgericht nicht.

Im Übrigen wird Ihnen anheimgestellt, zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzufragen.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesverfassungsgericht

Zweiter Senat – Geschäftsstelle –

Wann ist denn das Schreiben datiert?

Soldat1980

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« Antwort #19198 am: 08.10.2025 10:29 »
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zu Ihrer Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass zu einem Teil der von Ihnen genannten Verfahren im laufenden Jahr voraussichtlich eine Entscheidung bekanntgegeben wird. Ein konkreter Termin hierzu kann Ihnen leider derzeit noch nicht genannt werden. Es wird Ihnen anheimgestellt, die Veröffentlichungen der Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de zu verfolgen. Dort werden eventuell ergangene Beschlüsse in diesen Verfahren in vollständiger Länge veröffentlicht. Diese können auch heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage kann Ihnen mitgeteilt werden, dass in den vorgenannten Verfahren keine mündliche Verhandlung durchgeführt wird. Die Verfahren werden im Beschlusswege entschieden. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses gehen diese den betroffenen Gerichten zu und werden zeitgleich auf der Homepage veröffentlicht. Insofern sind die vorliegenden Gerichte bisher noch nicht informiert worden. Soweit Sie unter Ihrer Frage vier nähere Auskünfte wünschen, kann Ihnen hierzu nur mitgeteilt werden, dass die Verfahren in Bearbeitung sind. Weitere Auskünfte erteilt das Bundesverfassungsgericht nicht.

Im Übrigen wird Ihnen anheimgestellt, zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzufragen.

Mit freundlichen Grüßen
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Wann ist denn das Schreiben datiert?

Antwort vom Bundesverfassungsgericht ist vom 24.09.2025

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« Antwort #19199 am: 08.10.2025 12:10 »
Hat schon jemand den Link für den Einzelartikel der ZBR

Statistische Ausreißer als Ursache gravierender Verzerrungen
– prozessuale Konsequenzen langer besoldungsrechtlicher Verfahrensdauern
Von Dr. Schwan ?