Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8069139 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19320 am: 11.10.2025 17:24 »
Bin all-in 6. November  8)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19321 am: 11.10.2025 17:26 »
Ich würde Wetten annehmen, dass Markus Lanz das Thema demnächst aufnimmt und die Gäste, sagen wir mal, beamtenfreundlich einlädt. 😁

Gibt es auch andere?

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19322 am: 11.10.2025 17:34 »
Ich haben einen Vorschlag zur Güte. Wir alle geben hier nur noch Tipps für Termine ab, wann das Ergebnis verkündet wird. Jeder darf einmal posten und es hat der gewonnen, der am nächsten dran ist. Wenn der eigene Termin verstrichen ist, darf erneut geraten werden. Die Moderatoren schließen dann, wenn das Urteil da ist, diesen Thread (mit >1200 Seiten!!) und eröffnen eine gleichlautenden neuen?

So, und hier mein take. Voßkuhle ist aus dem BVerfG ausgeschieden und 49 Tage später wurde das Urteil verkündet. Ich rechne bei Maidowski genauso und wähle den 25. November. Wer bietet mehr?

Puhhh, dann tippe ich jeden Tag "heute". Wenn heute vorbei ist, darf ich morgen ja wieder mittippen ....


GEWONNEN 🥰.

phili

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19323 am: 11.10.2025 17:39 »
Ich haben einen Vorschlag zur Güte. Wir alle geben hier nur noch Tipps für Termine ab, wann das Ergebnis verkündet wird. Jeder darf einmal posten und es hat der gewonnen, der am nächsten dran ist. Wenn der eigene Termin verstrichen ist, darf erneut geraten werden. Die Moderatoren schließen dann, wenn das Urteil da ist, diesen Thread (mit >1200 Seiten!!) und eröffnen eine gleichlautenden neuen?

So, und hier mein take. Voßkuhle ist aus dem BVerfG ausgeschieden und 49 Tage später wurde das Urteil verkündet. Ich rechne bei Maidowski genauso und wähle den 25. November. Wer bietet mehr?

Klingt lustig.
Ich tippe als verfrühte Weihnachtsüberraschung auf den 24.10.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19324 am: 11.10.2025 17:47 »
Thema Widerspruch im laufenden Haushaltsjahr:

Wäre es abwegig einen vertspäteten Widerspruch gegen seine Besoldung damit zu begründen, dass bestimmte Messgrößen, im Hinblick auf die 115%, im laufenden Haushaltsjahr noch gar nicht vorliegen (können)?

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19325 am: 11.10.2025 17:47 »
Ich haben einen Vorschlag zur Güte. Wir alle geben hier nur noch Tipps für Termine ab, wann das Ergebnis verkündet wird. Jeder darf einmal posten und es hat der gewonnen, der am nächsten dran ist. Wenn der eigene Termin verstrichen ist, darf erneut geraten werden. Die Moderatoren schließen dann, wenn das Urteil da ist, diesen Thread (mit >1200 Seiten!!) und eröffnen eine gleichlautenden neuen?

So, und hier mein take. Voßkuhle ist aus dem BVerfG ausgeschieden und 49 Tage später wurde das Urteil verkündet. Ich rechne bei Maidowski genauso und wähle den 25. November. Wer bietet mehr?

Ich tippe "dieses Jahr nicht mehr mit einem endgültigen Urteil" und im Januar tippe ich dann nochmal neu.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19326 am: 11.10.2025 17:59 »
Die mediale Aufbereitung / Begleitung beginnt…
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/verfassungsgericht-entscheidet-gehaltserhoehung-fuer-beamte-49377676

Blöde Frag hierzu:
Dass die Mindestalimentation mind. 15% mehr als das vergleichbare Grundsicherungsniveau betragen muss, wurde doch bereits abgeurteilt durch die Beschlüsse aus 2020?
Was bringt das nun, dass nochmal (für andere Bundesländer) darüber geurteilt wird?

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19327 am: 11.10.2025 18:05 »
Ich haben einen Vorschlag zur Güte. Wir alle geben hier nur noch Tipps für Termine ab, wann das Ergebnis verkündet wird. Jeder darf einmal posten und es hat der gewonnen, der am nächsten dran ist. Wenn der eigene Termin verstrichen ist, darf erneut geraten werden. Die Moderatoren schließen dann, wenn das Urteil da ist, diesen Thread (mit >1200 Seiten!!) und eröffnen eine gleichlautenden neuen?

So, und hier mein take. Voßkuhle ist aus dem BVerfG ausgeschieden und 49 Tage später wurde das Urteil verkündet. Ich rechne bei Maidowski genauso und wähle den 25. November. Wer bietet mehr?

26.11.2025 nur um sicher zu gehen, so wie die Christen mit Samstag und Sonntag.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19328 am: 11.10.2025 18:09 »
Die mediale Aufbereitung / Begleitung beginnt…
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/verfassungsgericht-entscheidet-gehaltserhoehung-fuer-beamte-49377676

Die vom Text genannte Stellungnahme findet sich hier; ihre wesentlichen Ergebnis sind ab der Seite 4 abgedruckt:

https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Stellungnahme/Stellungnahme-zum-amtsangemessenen-Gehalt-11.01.24.pdf

Die in der Stellungnahme problematisierte Missachtung der bundesverfassungsgerichtlichen Wesentlichkeitsdoktrin (vgl. dort ab der S. 36) hat das VG Greifswald zwischenzeitlich auch für eine ähnlich gelagerte Regelung im Mecklenburg-Vorpommern als gegeben angesehen, ohne dass die Kammer das bislang allerdings mangels Entscheidungserheblichkeit tiefgehender ausgeführt hat, vgl. nur

VG Greifswald, Beschluss vom 29.4.2025 - 6 A 1088/19 HGW -, juris, Rn. 242 und 255 (https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001616947);
VG Greifswald, Beschluss vom 22.7.2025 - 6 A 155/22 HGW -, juris, Rn. 226 und 239 (https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001620795).

Für Niedersachsen hat die Stellungnahme die diesbezüglich gemachten Ausführungen verhältnismäßig umfassen dargelegt, da dort weiterhin der Weg über § 47 VwGO vor dem OVG Niedersachsen offenstehen sollte.

@ Vier

Schöne, weil verbindende Idee! Deine Idee eines neuen Threads setze ich gleich mal um und füge ihm zwei bekannte Stellungnahmen bei, die Neueinsteigern einen ersten Überblick geben können.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19329 am: 11.10.2025 18:11 »
Die mediale Aufbereitung / Begleitung beginnt…
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/verfassungsgericht-entscheidet-gehaltserhoehung-fuer-beamte-49377676

Blöde Frag hierzu:
Dass die Mindestalimentation mind. 15% mehr als das vergleichbare Grundsicherungsniveau betragen muss, wurde doch bereits abgeurteilt durch die Beschlüsse aus 2020?
Was bringt das nun, dass nochmal (für andere Bundesländer) darüber geurteilt wird?

Aus meiner Sicht (nicht abschliessend), der DH z. B. der Meinung ist, dass der ledige Beamte über den 115% liegt und dort wo es aufgrund der Kinderzahl (3 Kinder und mehr), extrem hohe Familienzuschläge gewährt werden (siehe NRW). Des Weiteren z.b. durch die Einrechnung des (auch fiktiven) Partnereinkommens.

Auch ist der Mindestabstand zwischen den Besoldungsgruppen bestimmt interessant.

Ich habe das bestimmt nir halb dargestellt. Evtl. liest Du mal ein paar der letzten Seiten durch bzw. z. B. Swen mach einen inhaliche kurze Zusammenfassung.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19330 am: 11.10.2025 19:54 »
BalBund meinte vor wenigen Tagen, dass es ab Mitte Oktober "etwas zu lesen" geben wird. Ich habe die Befürchtung, dass wir zeitnah keinen neuen Regierungsentwurf zur aA sehen werden. Die Regierung wird die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten und diese dann erstmal in aller Ruhe auswerten. Ich kann mir auch vorstellen, dass der Bund zunächst abwarten wird, wie das Land Berlin auf die Entscheidung reagieren wird und dann seine Schlüssel ziehen. Ich würde mich nicht wundern, wenn den Beamten die nächste Besoldungserhöhung 2027 auch nur als Abschlag gezahlt wird.

Nordlex

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19331 am: 11.10.2025 20:13 »
@SwenTanortsch und emdy

Natürlich ist eine Kampagne - wie wir sie in Teilen (!) bei den Kandidatinnen gesehen haben - nicht akzeptabel. Das sind ja die bewusst diffamierenden extremistischen Kräfte. Und da stimmt ich dir, SwenTanortsch, vollkommen zu. Jedoch darf man m.E. nicht vergessen, dass viele Entscheidungen vom BVerfG politisch sind. Deswegen finde ich es auch nicht richtig, nur von sachlicher Kritik zu sprechen, wenn sie sich auf die juristische Qualifikation bezieht. Es ist doch durchaus berechtigt, sich auch mit den politischen Ansichten der Kandidaten auseinanderzusetzen. Mir gefiel eine Ansicht einer Kandidatin (zu einem Thema, das medial weniger Beachtung gefunden hat) auch überhaupt nicht. Das war so, weil ich zum einen politisch anderer Ansicht bin und zum anderen auch juristisch ein anderes Ergebnis überzeugender finde. Bei berechtigter oder jedenfalls nachvollziehbarer Kritik vorschnell von einer Kampagne zu sprechen, schadet uns langfristig nur.
 
Im Sinne der Debattenkultur sollten wir einfach mal wieder akzeptieren, dass es ganz viele unterschiedliche Meinungen gibt. Das klingt abgedroschen, aber die Polarisierung klappt doch derzeit so gut, weil das eine politische Spektrum dem anderen politischen Spektrum unterstellt, radikal zu sein, ob nun links oder rechts.

Und dir, emdy, stimme ich auch zu, dass der Frust über das BVerfG natürlich auch wegen der langen Verfahrensdauer besteht. Bei mir wäre dieser noch größer gewesen, wenn ich nicht regelmäßig und gut begründet von Swen gelesen hätte, dass wir bald mit einer Entscheidung rechnen können. Im Kern haben wir bei einigen Verfahren aber schon ein Problem mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes, weil die ureigenste Aufgabe einfach nicht angemessener Zeit erledigt wird. Da muss man das BVerfG auch kritisieren dürfen. Auch wenn natürlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, müssen die Verfahren zügig abgearbeitet werden und wenn es wegen des BVerfGG nur eine gewisse Anzahl an Senaten und Richtern gibt, dann muss die Arbeit eben mit dem vorhandenen Personal abgearbeitet werden. Da würde mir mehr Problembewusstsein von den entsprechenden Stellen wünschen.

regas

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« Antwort #19332 am: 11.10.2025 20:51 »
Ich würde Wetten annehmen, dass Markus Lanz das Thema demnächst aufnimmt und die Gäste, sagen wir mal, beamtenfreundlich einlädt. 😁

Ich seh's schon kommen:
- Mann, Mitte 50er, der sachlich begründet, dass die Staatsanwälte unterbezahlt wären und endlich das bekommen, was sie verdienen. Der Beruf wird "attraktiver" und wir haben nicht mehr so viele Fälle, die sich vor Gericht anstauen.

- Frau, Mitte 20er, die sagt, dass die Polizisten endlich das bekommen, was sie mit ihrer Leistung verdienen. Die ganzen Wechselschichten, zusätzliche Belastung und nicht ausgezahlte Überstunden. Mit dem Urteil sollten die Polizisten also endlich das bekommen, was ihnen zusteht.

- Ehemalige Politiker:in, die sagt, dass es in Zeiten instabiler Politik einen starken Staat braucht und dieses Urteil dafür sorgen wird, dass der Staat wieder die guten Leute bekommt wie früher.

Lanz darf sich gern bei mir melden. Ich schreibe ihm das passende Drehbuch für sowas.

Rheini

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« Antwort #19333 am: 11.10.2025 21:06 »
Lehrer die über die gestiegenen Anforderungen und schwierigen Unterrichtsstunden berichtet und kurz vorm Burn Out steht.

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« Antwort #19334 am: 11.10.2025 21:16 »
Lehrer die über die gestiegenen Anforderungen und schwierigen Unterrichtsstunden berichtet und kurz vorm Burn Out steht.

Beamte im mittleren Dienst eines X-beliebigen Finanzamtes.
Beamte hinter Plexiglas im SGB Bereich.