Schwachsinn! Es gibt keine goldenen Beamtenkinder
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BVerfgBeliever hat semantisch etwas überzeichnet, aber de facto sind Kinder von Beamten zumindest ab dem dritten Kind vollständig über den Dienstherren und auch unter Nutzung leistungsloser Besoldungskomponenten zu finanzieren. Ob das aktuell immer zur vollen Zufriedenheit gelingt, ist hierbei nicht Thema, aber es ist ja eine Zieldefinition.
Arbeitgeber (egal ob im öD oder außerhalb) müssen das nicht tun. Sie müssen Bezahlung auch nicht in einer Höhe anbieten, dass Kinder überhaupt drin sind. Richtigerweise sind Angestellte anders als Beamte sozialleistungsbezugsberechtigt, ein "mehr als Bürgergeld" ist dabei aber (im Rahmen der Bezuschussungshöhe) auch nicht möglich. Kinder gelten nicht umsonst in sozialökonomischen Kontexten als eines der größten Armutsrisiken.
Die Idee, über höheres Kindergeld/Freibeträge die Finanzierung von Kindern zu erleichtern, wirkt dabei eben auf alle Kinder gleichmäßig. Ich denke, dass hat BVerfgBeliever zum Ausdruck bringen wollen - und einen solchen Gedanken teile ich auch ausdrücklich.
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Ich denke, auch alle Beamten mit drei und mehr Kindern würden dem nicht widersprechen. Ein Blick in die Parallelentscheidung vom 4.05.2020 (2BvL 6/17) in die Randnummern 35 und 36 hilft dabei, dass das auch aus Sicht des BVerfG eine mögliche Idee wäre, das Alimentationsprinzip umzusetzen. ABER, nur weil der Gesetzgeber es eben nicht hinbekommt, allen Kindern ( bzw. Eltern für ihre Kinder) in Deutschland diese Leistungen zu gewähren, ist das kein Grund, die Beamten (und ihre Familien) nicht amtsangemessen zu alimentieren.