Aber nochmal eine Nachfrage an dieser Stelle:
Müssten nicht - bevor der Entwurf ins Kabinett geht - die Verbände (DBB, DGB, etc.) beteiligt werden?
Aber nochmal eine Nachfrage an dieser Stelle:
Müssten nicht - bevor der Entwurf ins Kabinett geht - die Verbände (DBB, DGB, etc.) beteiligt werden?
Meines Wissens nach ja, nach § 47 GGO.
Falls es jemand anders weiß, gerne korrigieren.
Die Vorstellung eines Gesetzentwurfes bedeutet nicht, dass dieser ins Kabinett eingebracht wird. Der Herr Minister wird erklären, warum eine Anpassung erforderlich war, dass dies bedauerlicherweise nicht für umsonst zu haben sei, aber man dem Votum des Verfassungsgerichtes ja folgen müsse um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten und dass man darin nun aber auch eine wirkliche Chance sehe, die Besten der Besten für den öffentlichen Dienst zu begeistern, denn schließlich sei man ja mit diesem großen Wurf nun ganz vorne mit dabei und kann denjenigen, denen Jobsicherheit vor Spitzenverdienst geht eine solide Alternative aufzeigen.
Auf Presserückfragen, wie das zu den Wünschen des BMDS passt, welches eine deutliche Einsparung von Stellen fordert wird die Replik folgen, dass man mit dem demographischen Wandel im öD künftig ohnehin Veränderungen erwarte, man aber sicherstellen müsse, dass die Ministerien auch ohne externe Lobbyisten handlungsfähig bleiben und Fachwissen besäßen (höhö).
Auf die Frage zur Umsetzung, nun man sei bestrebt das Gesetz noch im 1. Quartal 2026 zu veröffentlichen, damit ohne Einfluss der kommenden Tarifverhandlungen, endlich Recht geschaffen werden kann. Die Verbändebeteiligung sei zwar noch abzuwarten und auch das BMF müsse noch benehmen herstellen, aber man sei zuversichtlich, da ja, wie bereits erwähnt, nichts weniger als die Glaubwürdigkeit des Rechtstaates auf dem Spiel steht.