Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8389087 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19935 am: 28.10.2025 05:46 »
Das von BalBund skizzierte Schauspiel erschließt sich mir gerade auch nicht so ganz. Ganz simpel gefragt: kann man denn nun endlich mal mit was rechnen und wenn ja, wann und womit?

Das ganze Taktieren außenrum ist mir mittlerweile herzlich egal und der Sache ohnehin absolut unwürdig.

Womit Du rechnen darfst ist ein Entwurf, wie gut oder schlecht der ist, werden andere hier befinden, die ja quasi schon auf die Posten der nächsten Generation der Verfassungsrichter schielen.

Du darfst damit rechnen, dass der dbb und einige andere den Entwurf "als guten ersten Schritt, aber unzureichend um die Lohnlücke wirklich zu schließen und die Ungerechtigkeit der 41 Wochenstunden abzugelten" beziffern werden, während kleinere Verbände wie der Bundeswehrkegelclub stolz auf ihren Einfluss zu diesem guten und wichtigen Schritt das soldatische Aufleben zu lassen pochen werden.

Ob die Verbände den Mut haben werden, ihre Stellungnahmen diesmal alle öffentlich abzugeben darf erneut bezweifelt werden mMn.

Was das Kabinett daraus macht wird wesentlich von der Stimmung zwischen BMI und BMF abhängen, auf die Abhängigkeiten zu Ministers Lieblingsprojekten und Einsparungen in den Häusern bin ich in der Vergangenheit hinreichend eingegangen.

Die Vermutung, dass es manchen Parteien gelegen kommen würde, das Ding durchzudrücken, bevor die Kommentierung der Maidowski-Urteile vorliegen kann ich ganz persönlich nachvollziehen, ob das aber die oberste Entscheidungsebene ist, nun ja, dafür müsst Ihr Gurus und andere mit Glaskugel befragen.

Danke für die Auskunft. Ist und bleibt also ein Glücksspiel ob und wann überhaupt etwas bei uns ankommt.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19936 am: 28.10.2025 08:14 »
Also ich habe mir einige der Kommentare mal gegeben und stelle fest, dass ich absolut nicht enttäuscht wurde. Deutsche Neidkultur und Missgunst at it's best, Halbwissen, Halbwahrheiten, hier und dort ein (vermutlich) Beamter, der dem kläglichen Versuch unternimmt, den Leuten die Kehrseite der Medaille zu zeigen, anstatt einfach mal zu  Spaß an der Freud' ins gleiche Horn zu blasen (zuerst schrieb ich aus Versehen Hirn anstatt Horn hihi).
Erschreckend finde ich allerdings das immer wieder auftauchende Verständnis für die Beamten in "Blau" der niedrigeren Besoldungsgruppen.

Danke @ Balbund für das Lebenszeichen.

Wenn ich es also richtig lese, sollen die "fetten" 1,2 Mrd für die Nachzahlungen von 5 Jahren verwendet werden?

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19937 am: 28.10.2025 08:20 »
Also ich habe mir einige der Kommentare mal gegeben und stelle fest, dass ich absolut nicht enttäuscht wurde. Deutsche Neidkultur und Missgunst at it's best, Halbwissen, Halbwahrheiten, hier und dort ein (vermutlich) Beamter, der dem kläglichen Versuch unternimmt, den Leuten die Kehrseite der Medaille zu zeigen, anstatt einfach mal zu  Spaß an der Freud' ins gleiche Horn zu blasen (zuerst schrieb ich aus Versehen Hirn anstatt Horn hihi).
Erschreckend finde ich allerdings das immer wieder auftauchende Verständnis für die Beamten in "Blau" der niedrigeren Besoldungsgruppen.

Danke @ Balbund für das Lebenszeichen.

Wenn ich es also richtig lese, sollen die "fetten" 1,2 Mrd für die Nachzahlungen von 5 Jahren verwendet werden?

Wenn das Thema bei mir im privaten Bereich auftaucht, dann blocke ich die Diskussion.
Mittlerweile habe ich es aufgegeben, den Leute zu versuchen das Alimentationsprinzip zu erklären.
Und mit 41h Woche brauche ich auch nicht anfangen, da die IG-Metaller mit 35h Woche ja auch 40h und mehr die Woche arbeiten. Ich musste letztens schon anhören, mit welchen Recht wird denn die 3% mehr im Dezember rückwirkend bekommen. Daher bin ich es mittlerweile Leid noch jemanden zu versuchen was zu erklären. Das endet nur in Frust und ggf. böses Blut. Daher einfach das Thema blocken und mit einem Bierchen auf andere Dinge anstoßen.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19938 am: 28.10.2025 08:27 »
Ich habe es auch aufgegeben. Die (meisten) Leute wollen es einfach nicht verstehen und ignorieren die Schattenseiten vorsätzlich.
Wenn es doch unumgänglich sein sollte und es mir zu bunt wird, behaupte ich einfach, dass wir auch keine Steuern zahlen müssen, den Urlaub auch bezahlt bekommen und unsere Streifenwagen privat nutzen dürfen. Die Gesichter sind unbezahlbar :-)

Und ja, es gibt genug Beispiele aus der freien Wirtschaft, wo es deutlich besser läuft (besonders Banken und Versicherungen).

Ach lassen wir ihnen doch die Hetze gegen das Beamtentum. Die gehört nämlich neben deutschem Brot, der Loreley und der Niebelungensaga zum deutschen Kulturgut.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19939 am: 28.10.2025 08:46 »
Und ja, es gibt genug Beispiele aus der freien Wirtschaft, wo es deutlich besser läuft (besonders Banken und Versicherungen).

Ach lassen wir ihnen doch die Hetze gegen das Beamtentum. Die gehört nämlich neben deutschem Brot, der Loreley und der Niebelungensaga zum deutschen Kulturgut.
Die wenigstens arbeiten aber bei Banken und Versicherungen.
In gewisser Weise kann ich als Beamter aber auch die Arbeiter verstehen.

Unser ganzes Lohngefüge ist durch das Bürgergeld ad akta gelegt worden.
Aber durch das BVerfG und die Medien wurde es offen zu Tage gelegt.
Man muss als Beamter auch anerkennen, das gerade das einfache Handwerk mittlerweile viel zu wenig bekommt.
Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19940 am: 28.10.2025 09:11 »
Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

Und so ist es bereits. Selbst unterhalb der Reinigungsfachkraft, die Reinigungshilfskraft verdient mit Vollzeit und Mindestlohn ca. 2.150 € brutto. Das ist mehr als Bürgergeld, deutlich mehr.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19941 am: 28.10.2025 09:27 »
X bzw. Twitter laufen auch bereits zur Hochform auf. Die schlimmsten Kommentare kommen aus der Pro-AfD und Russland Ecke. Wer also glaubt in dem Haufen auf politischer Ebene gut aufgehoben zu sein, der glaubt auch an die amtsangemessene Alimentation zum 01.01.26

tigertom

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« Antwort #19942 am: 28.10.2025 09:30 »
Und ja, es gibt genug Beispiele aus der freien Wirtschaft, wo es deutlich besser läuft (besonders Banken und Versicherungen).

Ach lassen wir ihnen doch die Hetze gegen das Beamtentum. Die gehört nämlich neben deutschem Brot, der Loreley und der Niebelungensaga zum deutschen Kulturgut.
Die wenigstens arbeiten aber bei Banken und Versicherungen.
In gewisser Weise kann ich als Beamter aber auch die Arbeiter verstehen.

Unser ganzes Lohngefüge ist durch das Bürgergeld ad akta gelegt worden.
Aber durch das BVerfG und die Medien wurde es offen zu Tage gelegt.
Man muss als Beamter auch anerkennen, das gerade das einfache Handwerk mittlerweile viel zu wenig bekommt.
Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

Finde ich ja gut, dass Du auch an die Anderen denkst. Besonders das Handwerk sehe ich hoch an. Wer mit seiner Händearbeit Geld verdient, steht bei mir definitiv höher im Kurs als man andere Berufsgruppe.
Aber ist es denn umgekehrt genau so? Ich kenne niemanden, der für unsere Berufsgruppe soviel Empathie hat, wie Du gerade (was den Verdienst angeht).

tigertom

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« Antwort #19943 am: 28.10.2025 09:34 »
Und ja, es gibt genug Beispiele aus der freien Wirtschaft, wo es deutlich besser läuft (besonders Banken und Versicherungen).

Ach lassen wir ihnen doch die Hetze gegen das Beamtentum. Die gehört nämlich neben deutschem Brot, der Loreley und der Niebelungensaga zum deutschen Kulturgut.
Die wenigstens arbeiten aber bei Banken und Versicherungen.
In gewisser Weise kann ich als Beamter aber auch die Arbeiter verstehen.

Unser ganzes Lohngefüge ist durch das Bürgergeld ad akta gelegt worden.
Aber durch das BVerfG und die Medien wurde es offen zu Tage gelegt.
Man muss als Beamter auch anerkennen, das gerade das einfache Handwerk mittlerweile viel zu wenig bekommt.
Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

Finde ich ja gut, dass Du auch an die Anderen denkst. Besonders das Handwerk sehe ich hoch an. Wer mit seiner Händearbeit Geld verdient, steht bei mir definitiv höher im Kurs als man andere Berufsgruppe.
Aber ist es denn umgekehrt genau so? Ich kenne niemanden, der für unsere Berufsgruppe soviel Empathie hat, wie Du gerade (was den Verdienst angeht).

NelsonMuntz

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« Antwort #19944 am: 28.10.2025 09:44 »
Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

Und so ist es bereits. Selbst unterhalb der Reinigungsfachkraft, die Reinigungshilfskraft verdient mit Vollzeit und Mindestlohn ca. 2.150 € brutto. Das ist mehr als Bürgergeld, deutlich mehr.

Ja, nein, Jein ;) - Wenn diese Reinigungskraft als Alleinverdiener eine 4k-Familie ernähren muss, dann ist zumindest das "deutlich" gestrichen und große Teile des Haushaltsnettos bestehen aus Sozialtransferleistungen.

Wenn diese Reinigungskraft nun Karriere macht, Teamleiterin wird oder weiter im Betrieb aufsteigt, dann steigt zwar auch ihr Einkommen, gleichzeitig sinken die Sozialtransfers.

Ich denke, in diese Richtung wollte Alexander argumentieren.

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« Antwort #19945 am: 28.10.2025 09:54 »
Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

Und so ist es bereits. Selbst unterhalb der Reinigungsfachkraft, die Reinigungshilfskraft verdient mit Vollzeit und Mindestlohn ca. 2.150 € brutto. Das ist mehr als Bürgergeld, deutlich mehr.

Ja, nein, Jein ;) - Wenn diese Reinigungskraft als Alleinverdiener eine 4k-Familie ernähren muss, dann ist zumindest das "deutlich" gestrichen und große Teile des Haushaltsnettos bestehen aus Sozialtransferleistungen.

Wenn diese Reinigungskraft nun Karriere macht, Teamleiterin wird oder weiter im Betrieb aufsteigt, dann steigt zwar auch ihr Einkommen, gleichzeitig sinken die Sozialtransfers.

Ich denke, in diese Richtung wollte Alexander argumentieren.

Nun wird die Reinigungskraft nicht alimentiert sondern erhält Entgelt gegen Arbeitsleistung. Als Single somit (auch schon mit Mindestlohn) deutlich mehr als Bürgergeld. Ziel erreicht.

Und auch eine Vollzeitdoppelverdienerfamilie in Höhe des Mindestlohns und 2 Kindern erhält (auch durch Sozialleistungen) mehr als die Bürgergeldfamilie.

Es sollte jeder selbst entscheiden, ob er Alleinverdiener in einer 4K - Familie sein möchte bzw. sich das leisten kann. Nach meinem Menschenbild spricht nichts dagegen, dass auch beide Elternteile Vollzeit arbeiten, bzw. nach meiner Ansicht besteht kein Anspruch darauf, dass jede Famlie (über Kindergeld, Wohngeld usw.hinaus) ein Arbeits- bzw. Kindermodell nach Wunsch von der Allgemeinheit finanziert bekommt. Diese Entscheidung sollte der Einzelne anhand seines Erwerbseinkommens selber treffen.

IntensoSüß

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« Antwort #19946 am: 28.10.2025 10:19 »
Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

Und so ist es bereits. Selbst unterhalb der Reinigungsfachkraft, die Reinigungshilfskraft verdient mit Vollzeit und Mindestlohn ca. 2.150 € brutto. Das ist mehr als Bürgergeld, deutlich mehr.

Ich bin etwas irritiert, ist das ernst gemeint?
Von den 2150 Euro bleiben 1560 Euro übrig, davon müssen (im Gegensatz bei einem Bürgergeldempfänger) noch Wohnung und Heizung bezahlt werden. Ich denke, 700 Euro dafür sind nicht zu hoch gerechnet, mitunter eher zu niedrig. Bleiben 860 Euro übrig. Dem Gegenüber stehen 563 Euro, also ein 300 Euro Vorteil. Nur, dass es für Bürgergeldempfänger massig Möglichkeiten gibt, seine sonstigen Lebenshaltungskosten massiv zu reduzieren, der größte Anteil dürften Lebensmittel ausmachen, durchschnittlich (niedrig angesetzte) 240 Euro. Der Bürgergeldempfänger geht einmal in der Woche zur Tafel und kann diese Kosten mindestens halbieren. Bürgergeldempfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, weitere 18 Euro im Monat weniger. Das Deutschlandticket kostet 58 Euro pro Monat, auch hier sparen sich Bürgergeldempfänger in der Regel mindestens 10 Euro. Die Kosten für notwendige Möbel und Haushaltsgeräte werden regelmäßig auch übernommen (Waschmaschine, Kühlschrank, usw.), die muss sich die Reinigungskraft aber selbst kaufen.

Hand aufs Herz, würde man strenger rechnen (und das müsste man in größeren Städten, wo sich die Vorteile des Bürgergeldempfängers weiter erhöhen, wegen Sozialtickets etc.), landet man vermutlich bei 0 Euro Vorteil.. Davor kann man die Augen verschließen und lapidar antworten, aber warum?

Organisator

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« Antwort #19947 am: 28.10.2025 10:35 »
Jeder und sei es nur die Reinigungsfachkraft müsste soviel verdienen sofern sie Vollzeit arbeiten geht, das unterm Strich X% mehr rauskommt, als wenn sie Bürgergeld beziehen würde.

Und so ist es bereits. Selbst unterhalb der Reinigungsfachkraft, die Reinigungshilfskraft verdient mit Vollzeit und Mindestlohn ca. 2.150 € brutto. Das ist mehr als Bürgergeld, deutlich mehr.

Ich bin etwas irritiert, ist das ernst gemeint?
Von den 2150 Euro bleiben 1560 Euro übrig, davon müssen (im Gegensatz bei einem Bürgergeldempfänger) noch Wohnung und Heizung bezahlt werden. Ich denke, 700 Euro dafür sind nicht zu hoch gerechnet, mitunter eher zu niedrig. Bleiben 860 Euro übrig. Dem Gegenüber stehen 563 Euro, also ein 300 Euro Vorteil. Nur, dass es für Bürgergeldempfänger massig Möglichkeiten gibt, seine sonstigen Lebenshaltungskosten massiv zu reduzieren, der größte Anteil dürften Lebensmittel ausmachen, durchschnittlich (niedrig angesetzte) 240 Euro. Der Bürgergeldempfänger geht einmal in der Woche zur Tafel und kann diese Kosten mindestens halbieren. Bürgergeldempfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, weitere 18 Euro im Monat weniger. Das Deutschlandticket kostet 58 Euro pro Monat, auch hier sparen sich Bürgergeldempfänger in der Regel mindestens 10 Euro. Die Kosten für notwendige Möbel und Haushaltsgeräte werden regelmäßig auch übernommen (Waschmaschine, Kühlschrank, usw.), die muss sich die Reinigungskraft aber selbst kaufen.

Hand aufs Herz, würde man strenger rechnen (und das müsste man in größeren Städten, wo sich die Vorteile des Bürgergeldempfängers weiter erhöhen, wegen Sozialtickets etc.), landet man vermutlich bei 0 Euro Vorteil.. Davor kann man die Augen verschließen und lapidar antworten, aber warum?

Ja, das ist ernst gemeint. Im Übrigen erhalten Bürgergeldempfänger grundsätzlich keine Zuschüsse für Möbel und Haushaltsgeräte. Und den Hinweis, dass Bürgergeldempfänger doch bitte zur Tafel gehen sollen, finde ich geschmacklos - vielen Menschen dürfte das unangenehm sein, nach Almosen betteln zu müssen.

Ein Wohnung kriegt man auch in Ballungsgebieten in einfacher Wohnlage für 15 € / qm warm. Macht für die Einzimmerbutze 500 €. Dazu nochmal 560 € Regelsatz macht insgesamt 1.060 € monatlichen Bedarf. Dem gegenüber stehen 1.560 € aus Einkommen. Das sind 50% mehr als das Bürgergeld, somit "deutlich mehr".

Insofern antworte ich nicht lapidar sondern stelle das staatliche Existensminimum in Form von Bürgergeld und Mindestlohn gegenüber. Zumal letzterer die Untergrenze für Arbeitnehmer darstellt - darauf kann man wunderbar aufbauen und den Unterschied zum Bürgergeld weiter ausbauen.

lotsch

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« Antwort #19948 am: 28.10.2025 10:48 »
Zahlen des Bayer. Richtervereins für 2022!!!
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

Grundsicherungsfamilie mit 2 Kindern und 2 Erwachsenen:
Regelsätze    17.298 €
Wohnkosten  14.454 €
Heizkosten      1.444 €
Leistungen      1.062 €
(§ 28 SGB II)
vergünstigte   1.557 €
Sozialtarife
Summe         35.816 €
x 1,15   =      41.188 €

Bezüge A 3/2           29.262 €
familienbezogene       5.226 €
Bestandteile
jährl. Soezahlung      1.443 €
abzgl. ESt                  -2.376 €
abzgl. Krankenvers.    -7.473 €
zzgl. Kindergeld         5.256 €
Summe                    31.706 €

Stefan35347

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19949 am: 28.10.2025 10:50 »
Man darf aber auch nicht vergessen, dass der Bürgergeldempfänger mehr Zeit zur Schwarzarbeit als ein Vollzeit-Berufstätiger hat. Das wird sicher gar nicht so selten praktiziert. Familien, die es darauf anlegen, haben sicher keinerlei Hemmungen zur Tafel zur gehen. Andererseits ist es natürlich geradezu primitiv, immer bei den Schwächsten zu schauen, was man bei ihnen noch kürzen könnte. Oder diese immer gegen Arbeitende auszuspielen. Es ist schwierig bis unmöglich, hier eine gerechte Lösung zu finden.