Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8891603 times)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21165 am: 19.11.2025 13:52 »
Tip ins Blaue, man wird versuchen irgendwo eine glaubhafte Argumentation herzuleiten, nach der sich der Bund schon laaaange spirituell auf das Hinzuverdienermodell berufen fühlt. ^^

So wird es kommen. Für den BUND hätte es aus meiner Sicht nicht besser laufen können. Daher wird der BUND ggf. sogar schneller reagieren als das Land Berlin und wir sehen einen neuen Entwurf bis Sommer/Herbst 2026...


GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21166 am: 19.11.2025 14:10 »
Im Nachhinein gibt es kein anderes Modell.

Fubar1323

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21167 am: 19.11.2025 14:13 »
Tip ins Blaue, man wird versuchen irgendwo eine glaubhafte Argumentation herzuleiten, nach der sich der Bund schon laaaange spirituell auf das Hinzuverdienermodell berufen fühlt. ^^

So wird es kommen. Für den BUND hätte es aus meiner Sicht nicht besser laufen können. Daher wird der BUND ggf. sogar schneller reagieren als das Land Berlin und wir sehen einen neuen Entwurf bis Sommer/Herbst 2026...

Ich weiß nicht, was der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit dem Urteil zu tun hat, aber der Bund als Besoldungsgesetzgeber wird bestimmt fleißig rechnen, was kurzfristig günstiger kommt. Das wird im Zweifelsfall auf Warten hinauslaufen.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21168 am: 19.11.2025 14:55 »
Das Partnereinkommen kann auch aus meiner Sicht nicht vollständig verfassungswidrig sein. Sicherlich darf man auch fragen, ob ein Beamter den FZ der Stufe 1 braucht, wenn sein Partner erwerbstätig ist. Aber auch nur das. Sonst halte ich es mit Udo di Fabio: das Partnereinkommen zur Erreichung der Mindestalimentation oder auch nur zur Erreichung einer Amtsangmessenheit dürfte verfassungswidrig sein. Die neue Systematik mit dem Medianeinkommen ist dahingehend ja auch noch einmal interessant, weil dort bereits Syergien aus Partnerschaften eingespeist sind und außerdem der Weg weg führt von einer Betrachtung der Beamten als Bedarfsgemeinschaften anhand der Grundsicherung. Damit dürfte die Denkweise: ein Teil der Bedarfsgemeinschaft kommt für den amtsangemessenen Lebenswandel des Beamten mit auf, obsolet sein.

PublicTim

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21169 am: 19.11.2025 17:02 »
Auswirkungen auf Bundesbeamte (konkret und eingeordnet)

Kurzantwort: Für Bundesbeamte ändert sich weniger als für viele Landesbeamte — aber das Urteil wirkt auch auf den Bund (Begründungs- und Fortschreibungspflicht). Hier die wichtigsten Punkte, plus Beispiele und praktische Konsequenzen.

1) Ausgangslage: Bund als Referenz (was das Urteil sagt)

Das Gericht erläutert, dass die Bundesbesoldung in der Prüfphase weitgehend den Anforderungen entsprach und daher keinen großen Nachbesserungsbedarf hatte; die Länder hingegen mussten nachziehen. Der Bund fungiert in der Analyse vielfach als Vergleichsmaßstab.

Folge: Bundesbeamte haben keine massiven rückwirkenden Ansprüche wie Landesbeamte in Berlin; sie profitieren aber mittelbar durch erhöhte relative Attraktivität und politische Stabilität.

2) Konkrete rechtliche Verpflichtungen des Bundes nach dem Urteil

Strengere Begründungspflicht: Bei künftigen Besoldungsanpassungen muss der Bund methodisch sauber (Tarif-, Lohn-, Preisindices) begründen.

Jährliche Fortschreibungs-/Monitoringpflicht: die gleiche Parametrik wie bei den Ländern gilt zukünftig auch für Bundeshaltungen.

Familienkomponente: die Bezugsfamilie und Familienzuschläge müssen in der Begründung berücksichtigt werden.

Praktische Wirkung: Der Bund wird vermutlich seine Dokumentation/Begründung verbessern, evtl. marginale familienbezogene Nachjustierungen durchführen — aber keine Milliarden-Nachzahlungen.

3) Mögliche finanzielle Effekte für Bundesbeamte

Keine großen Einmalzahlungen: weil Bundesbesoldung bereits tarifnah war.

Stärkere Indexierung: künftige Erhöhungen dürften → konsequenter an Tarifentwicklung/Inflation gekoppelt werden (sichtbarer, verlässlicher Rhythmus).

Familienzuschläge: moderate Erhöhungen möglich, weil das Urteil Familien stärkt — allerdings hängt das vom politischen Willen ab.

Beispiel:
Ein Bundes-A11-Beamter profitiert nur, wenn der Bund die systematische Fortschreibung neu kalibriert; eine große „Nachzahlung“ wie bei manchen Ländern ist aber unwahrscheinlich.

4) Wettbewerbseffekte zwischen Bund & Ländern

Da Länder (z. B. Berlin) ihre Tabellen deutlich anheben müssen, wird der Bund als stabilere Arbeitgeberoption angesehen. Folge: potenziell bessere Bewerber für den Bund, geringerer Besetzungsdruck für Länder.

Konsequenz für Bundesbeamte:
indirekter Vorteil: geringerer politischer Druck, aber auch stärkere Verhandlungsmacht gegenüber Dienstherrn, da die Arbeitsmärkte sich ändern.

5) Strategische Empfehlungen für Bundesbeamte / Personalräte

Dokumentation prüfen: Fordere jährliche Begründungen der Besoldungsanpassungen (Tarifvergleich, VPI, Nominallohn).

Familienprüfung: Achte auf Familienzuschlag-Begründungen — ggf. Antrag auf Anpassung.

Kommunikation: Nutzt das Urteil als Argumentationsstütze gegen künftige „Spar-Stopps“.

Mobilität nutzen: Bei Interesse an wechsel zum Bund: Attraktivität steigt tendenziell.


Fubar1323

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21171 am: 19.11.2025 17:52 »
Also diese AI-Posts bringen uns hier nicht weiter, weil vielfach fantasiert wird, z.B. hier:

1) Ausgangslage: Bund als Referenz (was das Urteil sagt)

Das Gericht erläutert, dass die Bundesbesoldung in der Prüfphase weitgehend den Anforderungen entsprach und daher keinen großen Nachbesserungsbedarf hatte; die Länder hingegen mussten nachziehen. Der Bund fungiert in der Analyse vielfach als Vergleichsmaßstab.

An keiner Stelle nutzt das BVerfG den Bund als Vergleichsmaßstab (es verwirft sogar den Vergleich zwischen Bund- und Länderbesoldungen als fünften Parameter) oder prüft die Bundesbesoldung auf Einhaltung der Anforderungen.

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21172 am: 19.11.2025 18:23 »
Das ist doch Schwachsinn hier ungeprüft  das Geschwafel irgendeiner KI zu posten. Wenn man selbst nicht in der Lage ist, komplexe Beschlüsse der BVerfG zu lesen und zu bewerten, sollte man vielleicht einfach die Klappe halten und auf diejenigen warten, die sicherlich derzeit begonnen haben den Rext zu durchdringen. Das ist hier nur schwer zu ertragen, von Beamten permanent so einen Schwachsinn ertragen zu müssen.
So, für den Fall das sich jetzt jemand auf den Schlips getreten fühlt, SORRY!

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21173 am: 19.11.2025 18:29 »
Das ist doch Schwachsinn hier ungeprüft  das Geschwafel irgendeiner KI zu posten. Wenn man selbst nicht in der Lage ist, komplexe Beschlüsse der BVerfG zu lesen und zu bewerten, sollte man vielleicht einfach die Klappe halten und auf diejenigen warten, die sicherlich derzeit begonnen haben den Rext zu durchdringen. Das ist hier nur schwer zu ertragen, von Beamten permanent so einen Schwachsinn ertragen zu müssen.
So, für den Fall das sich jetzt jemand auf den Schlips getreten fühlt, SORRY!

Es geht wohl eher darum schell kurze Übersichten zu generieren um schnell und u sein. Grob wird’s zu nächst passen. Im weiteren menschlichen erfassubgsverlauf (gut Ding braucht Weile) wird das noch klarer

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #21174 am: 19.11.2025 19:07 »
Ich bitte alle hier weiter zu schreiben:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.0.html


Beschluss vom 17. September 2025

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html?nn=68080

Aufgrund der veränderten Sachlage wird dieser Thread geschlossen.

Falls noch irgendeiner Ergänzungen hat, so bitte ich um Benachrichtigung.
« Last Edit: 19.11.2025 19:18 von Unknown »