Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6377487 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16095 am: 13.01.2025 07:59 »
Ich dachte aber, der gute Mann wäre kein Jurist, sondern eigentlich Beamter einer anderen Profession.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16096 am: 13.01.2025 09:05 »
Ich dachte aber, der gute Mann wäre kein Jurist, sondern eigentlich Beamter einer anderen Profession.

Das dürfte eine Ungenauigkeit der Redaktion sein, da sich Dr. Schwan nach meiner Kenntnis nie selbst als Jurist bezeichnet, sondern insbesondere in Vorträgen immer rechtlich deutlich macht, dass er als juritischer Laie zu diesem Thema gekommen ist. Das tut (insbesondere seinen) Fachkenntnissen in Spezialgebieten jedoch keinen Abbruch. Es bekommen ja auch immer wieder mal Physiker:innen den Chemie- oder Chemiker:innen Medizinnobelpreise verliehen  ;)

Dass es sich bei der Bezeichnung "Jurist" auch um keine geschütze Berufsbezeichnung handelt, wurde im letzten Bundestagswahlkampf hinreichend aufgearbeitet, als Frau Baerbock "vom Völkerrecht kam" (vgl. Stellungnahme vom Presserat dazu: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.presserat.de/entscheidungen-finden.html%3FcaseFileId%3D19394&ved=2ahUKEwj1_vvanPKKAxXqRfEDHSdcFrwQFnoECBgQAw&usg=AOvVaw2KGYJnWGAyxJomqUJbWg9F)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16097 am: 13.01.2025 09:26 »
Ich gehe weiterhin davon aus, dass jedes Federvieh, das sich mit fremden Federn schmücken wollte, gerupft werden sollte.

Andy24

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16098 am: 13.01.2025 10:18 »
https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/warum-niedersachsen-seinen-beamten-milliarden-schulden-koennte-48197671

Unser lieber Herr Schwan...  muss den politisch Verantwortlichen Mathematik beibringen  ;)

Interessant an dem Artikel ist der Autor, der noch einen Monat zuvor in diesem Artikelhttps://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/niedersachsen-ist-das-gehalt-von-beamten-zu-gering-48076863#comments
das Narrativ des geldgerien Beamten bedient hat.
Nun hat er sich anscheinend der Autor mit dem Sachverhalt etwas beschäftigt. Nur weiß er nicht, ob Torsten mit oder ohne „h“ geschrieben wird. Mich würde ja mal interessieren, ob der Autor sich den veröffentlichten Quellen bedient hat oder mit Herrn Schwan mal gesprochen hat.  8)

PS: Die räumliche Nähe ist ja gegeben.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16099 am: 13.01.2025 10:35 »
Er schreibt aber trotzdem auf eine sehr komische Weise. Von dem 4 Kopf Model, Brutto vs. Netto angaben und vor allem, dass der Empfänger von Transferleisungen eben nicht nur die 5xx Euro sondern Miete und sonstige Zahlungen erhält, steht in dem Artikel natürlich nichts. Auch nur wieder Beamtenbashing, wenn auch passiv.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16100 am: 13.01.2025 12:36 »
Ich dachte aber, der gute Mann wäre kein Jurist, sondern eigentlich Beamter einer anderen Profession.

Das dürfte eine Ungenauigkeit der Redaktion sein, da sich Dr. Schwan nach meiner Kenntnis nie selbst als Jurist bezeichnet, sondern insbesondere in Vorträgen immer rechtlich deutlich macht, dass er als juritischer Laie zu diesem Thema gekommen ist. Das tut (insbesondere seinen) Fachkenntnissen in Spezialgebieten jedoch keinen Abbruch. Es bekommen ja auch immer wieder mal Physiker:innen den Chemie- oder Chemiker:innen Medizinnobelpreise verliehen  ;)

Dass es sich bei der Bezeichnung "Jurist" auch um keine geschütze Berufsbezeichnung handelt, wurde im letzten Bundestagswahlkampf hinreichend aufgearbeitet, als Frau Baerbock "vom Völkerrecht kam" (vgl. Stellungnahme vom Presserat dazu: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.presserat.de/entscheidungen-finden.html%3FcaseFileId%3D19394&ved=2ahUKEwj1_vvanPKKAxXqRfEDHSdcFrwQFnoECBgQAw&usg=AOvVaw2KGYJnWGAyxJomqUJbWg9F)

Dazu faellt mir einfach nur ein:

Verzweifele nicht wenn du kein Profi bist.
Ein Amateur hat die Arche gebaut,
Profis die Titanic.


Saggse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16101 am: 13.01.2025 13:25 »
Verzweifele nicht wenn du kein Profi bist.
Ein Amateur hat die Arche gebaut,
Profis die Titanic.
"Profi" heißt ja auch nur, dass man damit seinen Lebensunterhalt verdient und nicht, dass man "gut" ist. :)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16102 am: 14.01.2025 10:42 »
Zitat
Exakt.
11.12.24 --> Sendung wurde eingeliefert
11.12.24 --> in Logistikzentrum eingegangen
12.12.24 --> Sendung befindet sich in der Zustellung
Seit dem nichts mehr ...

Zitat
Ähnlich bei mir. Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein versandt. Keine Antwort oder Info ob zugegangen. Parallel mittels Mail versandt. Antwort per Mail Widerspruch ist eingegangen aber erfüllt nicht die Form nach VwGO. Aber netter Hinweis auf das Schreiben des BMI. Muss man demnächst alles mittels Gerichtsvollzieher zustellen ? Oder selber in Form einer DR ? Wo sind wir denn ? Sorry aber mir reicht es echt.

@ Bundi & Kuddel

Ich hatte heute die Gelegenheit mit meiner Besoldungsstelle zu sprechen. Die Bearbeitung ist von Düsseldorf nach Köln gewandert für mich als Bundespolizei.

Mein Bearbeiter hat meinen Widerspruch in meiner Besoldungsakte gefunden.

Zur Erinnerung:

12.12. versendet
13.12. in der Zustellung

laut Briefstatus (Einschreiben Rückschein) hat sich an der Zustellung 13.12. nichts geändert.
Tatsächlich ist mein Widerspruch am 16.12.2024 eingegangen.

Es ist zumindest bei mir ein DHL Problem, dass der Status sich nicht ändert. Ich bekam den Hinweis, dass das oft vorkommt.

Ich kann euch also Hoffnung machen, dass das Gleiche auch bei euch passiert ist.

Habe wohl die selbe Standardphrase in meinem bald erscheinenden Antwortschreiben, dass die Sache ruhend gestellt wird, obwohl ich ausdrücklich keine Ruhendstellung wollte.

Viel Glück, den bisher Unwissenden, dass es genauso auch bei euch läuft.

AlxN

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16103 am: 14.01.2025 14:51 »
https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014438.pdf

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1038044

Da lohnt sich doch z.B. ein Blick in S.101f wo die Bundesregierung auf die Stellungnahmen der Verbände reagiert. U.a. mit dem Argument, dass die Kassen leer sind, man es aber dennoch geschafft hat für 147,6 Mio Euro (für 2025) den Anforderungen des BVerfG zu genügen:

Zitat
Die Bundesregierung betont, dass die geforderte weitergehende Anhebung aller Grundgehälter unter den aktu
ellen Rahmenbedingungen, insbesondere der angespannten Haushaltslage, nicht möglich ist. Mit dem vorgelegten
Gesetzentwurf wird ein Weg begangen, der sowohl den verfassungsrechtlichen Anforderungen als auch der an
gespannten Haushaltslage gerecht wird.

Ich finde, wenn man hier mal reinliest gibt das ein ganz anderes Bild ab, wie die üblichen Dankesbekundungen von Pressemitteilungen à la "Wertschätzung für unsere Beamten"

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16104 am: 14.01.2025 16:17 »
https://www.ndr.de/sport/fussball/Gerichtsurteil-Polizeikosten-bei-Hochrisikospielen-rechtens-,polizeikosten154.html

Mal sehen was zuerst umgesetzt wird. Dieses Urteil oder das Urteil zur amtsangemessenen Alimentation  :)

netzguru

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16105 am: 15.01.2025 01:33 »
Hallo zusammen
eine Frage:
alt
 (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
3.    Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei für den Ruhegehaltsempfänger ein dem Unfallausgleich (§ 35) entsprechender Betrag, mindestens aber in Höhe des Betrages nach § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 unberücksichtigt bleibt,

neu
§ 55 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt; ein alimentativer Ergänzungszuschlag nach § 50 Absatz 2 sowie ein Ausgleichsbetrag nach § 50 Absatz 3 bleiben bei der Berechnung außer Betracht.“


Fällt jetzt Punkt 3 weg?
Dann habe ich ich eine gute Kürzung da die Unfallrente voll angerechnet wird.
Bitte um Info
Gruß
netzguru

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16106 am: 15.01.2025 08:58 »
Moin Zusammen,

jetzt hat's mich mit der Zustellungsproblematik des Widerspruchs auch erwischt.

E-Mail ist korrekt eingegangen, reicht der Bearbeiterin aber nicht.
Die Schriftform ist via Einschreiben mit Rückschein am selben Tag raus gegangen und wie folgt zugestellt.

Di, 17.12.2024
    Die Sendung wurde am 17.12.2024 zugestellt.
Di, 17.12.2024
    Die Sendung befindet sich in der Zustellung.
Di, 17.12.2024
    Ihre Sendung wurde am 17.12.2024 in unserem Logistikzentrum bearbeitet und hat die Zielregion erreicht.
Mo, 16.12.2024
    Ihre Sendung wurde am 16.12.2024 in unserem Logistikzentrum bearbeitet.
Mo, 16.12.2024
    Die Sendung wurde am 16.12.2024 eingeliefert.

Leider findet man meinen Widerspruch dort beim BVA nicht.

Was nun?
Soll ich jetzt hinfahren und das Ganze persönlich abgeben oder wie verfahre ich hier weiter.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16107 am: 15.01.2025 09:34 »
Hallo zusammen
eine Frage:
alt
 (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
3.    Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei für den Ruhegehaltsempfänger ein dem Unfallausgleich (§ 35) entsprechender Betrag, mindestens aber in Höhe des Betrages nach § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 unberücksichtigt bleibt,

neu
§ 55 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt; ein alimentativer Ergänzungszuschlag nach § 50 Absatz 2 sowie ein Ausgleichsbetrag nach § 50 Absatz 3 bleiben bei der Berechnung außer Betracht.“


Fällt jetzt Punkt 3 weg?
Dann habe ich ich eine gute Kürzung da die Unfallrente voll angerechnet wird.
Bitte um Info
Gruß
netzguru

Da das mit der eigentlichen Frage in diesem Thread nichts zu tun hat, wäre es schön, wenn Du hierfür einen eigenen Thread im Unterforum eröffnet hättest.

Um die Frage dennoch zu beantworten:

Nein, es geht nur um die Beamten, die zusätzlich zur Pension einen Ergänzungszuschlag oder Ausgleichsbetrag bekommen. Es wäre unschön, wenn diese neu einzuführenden Zuschläge auf der anderen Seite wieder mit der Unfallrente verrechnet würden, da dieser Zuschläge bedarfsorientiert gezahlt werden sollen.

Bjoerni

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« Antwort #16108 am: 15.01.2025 10:27 »

Curtis

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« Antwort #16109 am: 15.01.2025 10:32 »
Zitat
Beamten-Gehälter rauf wegen Bürgergeld

Die Bundesregierung muss die Gehälter der „kleinen“ Beamten anheben – weil das Bürgergeld zu hoch ist.

Mit den Erhöhungen soll sichergestellt werden, dass die Staatsdiener mindestens 15 Prozent mehr netto haben als Stütze-Empfänger.

DAS ist geplant: Wer als Bundesbeamter in den einfachen Dienst einsteigt, soll sofort in eine höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eingruppiert werden. Dadurch steigt das Brutto-Grundgehalt eines jungen Beamten auf mindestens 3000 Euro/Monat.

Außerdem bekommen Staatsdiener in Regionen mit hohen Mietkosten einen neuen Zuschlag. Höhe: bis zu je 240 Euro für das erste und zweite Kind, sowie 418 Euro für jedes weitere. Dadurch soll „der qualitative Unterschied“ zwischen der Grundsicherung und dem Beamtengehalt „hinreichend deutlich werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen.

Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums würde z. B. ein verheirateter Amtsmeister (Besoldungsgruppe A4) mit zwei Kindern in München in Zukunft zum Grundgehalt von 36.000 Euro, einen Familienzuschlag von 5890 Euro und den neuen Mietzuschlag von 5760 erhalten. Zusammen mit dem Kindergeld hätte er ein Nettoeinkommen von 41.914 Euro im Jahr. Dagegen käme eine vergleichbare Bürgergeld-Familie auf bis zu 41.741 Euro. Allerdings geht das Ministerium davon aus, dass die Beamten-Ehefrau noch einen Minijob ausübt und dadurch 538 Euro monatlich zusätzlich in die Kasse der Beamten-Familie kommen.

Rückwirkende Zahlung

Die höheren Gehälter und Zulagen sollen rückwirkend ab 2021 gezahlt werden. Kosten: 403,6 Millionen Euro. In diesem Jahr werden Mehrkosten von 147,6 Millionen Euro erwartet.

Die CDU wirft der Bundesregierung vor, sich mit dem Bürgergeld selbst die Probleme bei der Beamtenbesoldung geschaffen zu haben. CDU-Wirtschaftsexpertin Julia Klöckner zu BILD: „Sie gibt Geld aus für das Nichtarbeiten und kommt so unter Druck bei denen, die arbeiten. Deshalb muss das Ganze vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden. Wer arbeiten kann, aber nicht will, sollte dafür nicht auch noch finanziell belohnt werden.“

Quelle: bild ( https://www.bild.de/politik/inland/damit-sie-mehr-haben-als-stuetze-empfaenger-beamten-gehaelter-rauf-wegen-buergergeld-67864ca4f1b52d37302ce1d1 )