Der Artikel aus dem Weser Kurier:
Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) muss in seinem angespannten Haushalt einen zweistelligen Millionenbetrag für Nachzahlungen an die rund 12.500 Beamten von Land und Stadt Bremen locker machen. Der Senat wird sich an diesem Dienstag mit einer entsprechenden Vorlage beschäftigen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Angemessenheit der Beamtenbesoldung. Eine Überprüfung durch die Finanzbehörde hat ergeben, dass die bremischen Staatsdiener mit ihren Bezügen im Jahr 2024 hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben sind. Auch der Abstand der Bezüge in der niedrigsten Besoldungsgruppe A5 zur Grundsicherung hat zuletzt die von Karlsruhe vorgegebenen 15 Prozent unterschritten.
Sonderzahlung von 625 Euro pro Kind
Daraus ergibt sich zweierlei: Die zum 1. Februar in Kraft getretene allgemeine Besoldungserhöhung von 3,65 Prozent wird rückwirkend auf den 1. Dezember vorgezogen und um 0,15 auf insgesamt 3,8 Prozent aufgestockt. Außerdem erhalten Beamtenfamilien für Dezember 2024 eine einmalige Jahressonderzahlung von 625 Euro pro Kind. Unterm Strich führt das zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 17 Millionen Euro im Landeshaushalt und von 1,6 Millionen Euro in der Stadt. Die dauerhaften Mehrausgaben im Land liegen bei 2,1 Millionen, in der Stadt bei 200.000 Euro.
Sollte der Senat den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Finanzressort so beschließen, ist noch die Zustimmung der Bürgerschaft gefragt. Vorher haben die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Bremer Haushalt verursacht der Nachschlag für die Beamten in jedem Fall eine weitere Delle. Wie berichtet, läuft der aktuelle Etat für 2025 gerade an mehreren Stellen aus dem Ruder. Mehrausgaben gegenüber dem jeweiligen Budgetrahmen verzeichnen sowohl die Ressorts für Bildung und Soziales als auch die Innenbehörde. Der Konsolidierungsbedarf liegt im Land bei 44 Millionen Euro, im Stadthaushalt klafft sogar ein Loch von 66 Millionen Euro.