Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8071808 times)


MrFen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19156 am: 06.10.2025 18:25 »
https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/erstattung-fuer-alle-steuerzahler-darueber-wird-in-diesem-verfahren-entschieden-20387317.html

So langsam wird es wohl eng für Vater Staat...

Oder man spielt den Ball andersrum und einige müssten kräftig Steuern nachzahlen. Da die Bescheide aber rechtskräftig sein dürften, wird der Staat verzichten müssen. Allerdings müssten dann wiederrum einige Gesetze für die Zukunft angepasst werden. Oder sehe ich das falsch?

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,847
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19157 am: 06.10.2025 22:44 »
https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/erstattung-fuer-alle-steuerzahler-darueber-wird-in-diesem-verfahren-entschieden-20387317.html

So langsam wird es wohl eng für Vater Staat...

Oder man spielt den Ball andersrum und einige müssten kräftig Steuern nachzahlen. Da die Bescheide aber rechtskräftig sein dürften, wird der Staat verzichten müssen. Allerdings müssten dann wiederrum einige Gesetze für die Zukunft angepasst werden. Oder sehe ich das falsch?

Wer soll den Steuern nachzahlen müssen?

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,321
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19158 am: 07.10.2025 05:10 »
https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/erstattung-fuer-alle-steuerzahler-darueber-wird-in-diesem-verfahren-entschieden-20387317.html

So langsam wird es wohl eng für Vater Staat...

Oder man spielt den Ball andersrum und einige müssten kräftig Steuern nachzahlen. Da die Bescheide aber rechtskräftig sein dürften, wird der Staat verzichten müssen. Allerdings müssten dann wiederrum einige Gesetze für die Zukunft angepasst werden. Oder sehe ich das falsch?

Die Sache mit dem Grundfreibetrag hat glaube ich für 2023 und 2024 einen Vorläufigkeitsvermerk bekommen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,847
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19159 am: 07.10.2025 07:30 »
In welcher Konstellation sollte den jemand Steuern nachzahlen müssen? Es wurde doch bisher nur der niedrige Freibetrag hergenommen?

Durgi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19160 am: 07.10.2025 08:33 »
https://www.boerse-online.de//nachrichten/geld-und-vorsorge/erstattung-fuer-alle-steuerzahler-darueber-wird-in-diesem-verfahren-entschieden-20387317.html

So langsam wird es wohl eng für Vater Staat...

Oder man spielt den Ball andersrum und einige müssten kräftig Steuern nachzahlen. Da die Bescheide aber rechtskräftig sein dürften, wird der Staat verzichten müssen. Allerdings müssten dann wiederrum einige Gesetze für die Zukunft angepasst werden. Oder sehe ich das falsch?

Die Sache mit dem Grundfreibetrag hat glaube ich für 2023 und 2024 einen Vorläufigkeitsvermerk bekommen.

Falscher Thread. Hier beschäftigen wir uns ausschliesslich mit dem gepflegten Träumen, Sinnieren und spekulativen Räsonnieren über den künftigen Geldsegen, der uns dereinst durch die Wiederherstellung amtsangemessener Alimentation in silbernen Strömen zufließen möge...kurzum: mit der kontemplativen Kunst des Hoffens im Angesicht fiskalischer Tristesse.

rw

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19161 am: 07.10.2025 09:06 »
Guten Tag an alle Interessierte,
ich stolperte heute morgen über einen Beitrag des Weserkurier (leider allerdings hinter der Paywall), der unter Nennung der Rechtssprechung des BVerfG eine Nachzahlung für Bremer Beamte ankündigt.

Ist dies schon dem etwaigen Beschluss zum (von uns) erwarteten Bremer Pilotverfahren zuzuordnen oder hat dieses andere, mir nicht bekannte, Hintergründe.

https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/oeffentlicher-dienst-gehaltsnachzahlung-fuer-bremer-beamte-doc82pan9xcww1sg416osv

Danke und Gruß!

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19162 am: 07.10.2025 09:13 »
In welcher Konstellation sollte den jemand Steuern nachzahlen müssen? Es wurde doch bisher nur der niedrige Freibetrag hergenommen?

Na wirklich viel kommt da nicht rum.
Die Gehaltserhöhung soll laut Artikel um 0,15%!!!!! auf dann 3,8% angehoben werden und zusätzlich soll es es jährliche Sonderzahlung von 625€ pro Kind geben.

Das kann man sich gleich schenken.

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 789
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19163 am: 07.10.2025 09:18 »
In welcher Konstellation sollte den jemand Steuern nachzahlen müssen? Es wurde doch bisher nur der niedrige Freibetrag hergenommen?

Na wirklich viel kommt da nicht rum.
Die Gehaltserhöhung soll laut Artikel um 0,15%!!!!! auf dann 3,8% angehoben werden und zusätzlich soll es es jährliche Sonderzahlung von 625€ pro Kind geben.

Das kann man sich gleich schenken.

Aber die Beamten sind doch sooooo privilegiert und verdienen soooooo viel. Da muss man jeden Cent Skandaliesieren.

Wo wir bei passenden Liedern von Ozzy waren: Crazy Train, spätestens wenn der auf Seiten der Gesetzgeber versucht wird das zu erwartende Urteil umzusetzen.

Kaffee247

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19164 am: 07.10.2025 10:04 »
Der Artikel aus dem Weser Kurier:

Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) muss in seinem angespannten Haushalt einen zweistelligen Millionenbetrag für Nachzahlungen an die rund 12.500 Beamten von Land und Stadt Bremen locker machen. Der Senat wird sich an diesem Dienstag mit einer entsprechenden Vorlage beschäftigen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Angemessenheit der Beamtenbesoldung. Eine Überprüfung durch die Finanzbehörde hat ergeben, dass die bremischen Staatsdiener mit ihren Bezügen im Jahr 2024 hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben sind. Auch der Abstand der Bezüge in der niedrigsten Besoldungsgruppe A5 zur Grundsicherung hat zuletzt die von Karlsruhe vorgegebenen 15 Prozent unterschritten.
Sonderzahlung von 625 Euro pro Kind
Daraus ergibt sich zweierlei: Die zum 1. Februar in Kraft getretene allgemeine Besoldungserhöhung von 3,65 Prozent wird rückwirkend auf den 1. Dezember vorgezogen und um 0,15 auf insgesamt 3,8 Prozent aufgestockt. Außerdem erhalten Beamtenfamilien für Dezember 2024 eine einmalige Jahressonderzahlung von 625 Euro pro Kind. Unterm Strich führt das zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 17 Millionen Euro im Landeshaushalt und von 1,6 Millionen Euro in der Stadt. Die dauerhaften Mehrausgaben im Land liegen bei 2,1 Millionen, in der Stadt bei 200.000 Euro.
Sollte der Senat den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Finanzressort so beschließen, ist noch die Zustimmung der Bürgerschaft gefragt. Vorher haben die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Bremer Haushalt verursacht der Nachschlag für die Beamten in jedem Fall eine weitere Delle. Wie berichtet, läuft der aktuelle Etat für 2025 gerade an mehreren Stellen aus dem Ruder. Mehrausgaben gegenüber dem jeweiligen Budgetrahmen verzeichnen sowohl die Ressorts für Bildung und Soziales als auch die Innenbehörde. Der Konsolidierungsbedarf liegt im Land bei 44 Millionen Euro, im Stadthaushalt klafft sogar ein Loch von 66 Millionen Euro.

Zusi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19165 am: 07.10.2025 10:13 »
LBV BW könnte in nächster Zeit eventuell dazu übergehen klagefähige Bescheide zu versenden. VG Stuttgart hätte sich beim LBV eventuell zu Fallzahlen erkundigt haben können.

Ihr könnt euch denken weshalb ich im Konjunktiv verfasse.

Der Obelix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 332
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19166 am: 07.10.2025 10:25 »
Schnell noch die Fälle weghauen bevor der wichtige Beschluss da sein könnte, damit könnte man einige Millionen an Ansprüchen sauber "lösen". Also lösen im Sinne von ganz vielen Massenbescheiden.......

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.....

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 789
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19167 am: 07.10.2025 10:44 »
Schnell noch die Fälle weghauen bevor der wichtige Beschluss da sein könnte, damit könnte man einige Millionen an Ansprüchen sauber "lösen". Also lösen im Sinne von ganz vielen Massenbescheiden.......

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.....

Das Vorgehen erwarte ich grundsätzlich bei allen Dienstherren

Hummel2805

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 374
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19168 am: 07.10.2025 14:01 »
Jedenfalls in Bremen ist die Welt noch in Ordnung, da bekommt der Beamte verheiratet mit 3 Kindern einen Familienzuschlag von über 1200 € im Monat, beim Bund gibs nur 900 €

RArnold

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19169 am: 07.10.2025 14:24 »
Guten Tag an alle Interessierte,
ich stolperte heute morgen über einen Beitrag des Weserkurier (leider allerdings hinter der Paywall), der unter Nennung der Rechtssprechung des BVerfG eine Nachzahlung für Bremer Beamte ankündigt.

Ist dies schon dem etwaigen Beschluss zum (von uns) erwarteten Bremer Pilotverfahren zuzuordnen oder hat dieses andere, mir nicht bekannte, Hintergründe.

https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/oeffentlicher-dienst-gehaltsnachzahlung-fuer-bremer-beamte-doc82pan9xcww1sg416osv

Danke und Gruß!

Also scheint es einen Beschluss zu geben. Jetzt warten wir nur auf die Veröffentlichung.