Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8068996 times)

DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19170 am: 07.10.2025 14:34 »
Für mich klingt es eher danach, dass damit weiterhin die Entscheidung aus 2020 gemeint ist.

OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19171 am: 07.10.2025 15:57 »
zugegebenermaßen habe ich den Überblick verloren.
ist diese Entscheidung für die Richter im Saarland für uns relevant, im Sinne von „eine Tendenz aufzeigen“?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rk20250716_2bvr171923.html

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19172 am: 07.10.2025 16:07 »
Der Artikel aus dem Weser Kurier:

Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) muss in seinem angespannten Haushalt einen zweistelligen Millionenbetrag für Nachzahlungen an die rund 12.500 Beamten von Land und Stadt Bremen locker machen. Der Senat wird sich an diesem Dienstag mit einer entsprechenden Vorlage beschäftigen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Angemessenheit der Beamtenbesoldung. Eine Überprüfung durch die Finanzbehörde hat ergeben, dass die bremischen Staatsdiener mit ihren Bezügen im Jahr 2024 hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben sind. Auch der Abstand der Bezüge in der niedrigsten Besoldungsgruppe A5 zur Grundsicherung hat zuletzt die von Karlsruhe vorgegebenen 15 Prozent unterschritten.
Sonderzahlung von 625 Euro pro Kind
Daraus ergibt sich zweierlei: Die zum 1. Februar in Kraft getretene allgemeine Besoldungserhöhung von 3,65 Prozent wird rückwirkend auf den 1. Dezember vorgezogen und um 0,15 auf insgesamt 3,8 Prozent aufgestockt. Außerdem erhalten Beamtenfamilien für Dezember 2024 eine einmalige Jahressonderzahlung von 625 Euro pro Kind. Unterm Strich führt das zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 17 Millionen Euro im Landeshaushalt und von 1,6 Millionen Euro in der Stadt. Die dauerhaften Mehrausgaben im Land liegen bei 2,1 Millionen, in der Stadt bei 200.000 Euro.
Sollte der Senat den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Finanzressort so beschließen, ist noch die Zustimmung der Bürgerschaft gefragt. Vorher haben die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Bremer Haushalt verursacht der Nachschlag für die Beamten in jedem Fall eine weitere Delle. Wie berichtet, läuft der aktuelle Etat für 2025 gerade an mehreren Stellen aus dem Ruder. Mehrausgaben gegenüber dem jeweiligen Budgetrahmen verzeichnen sowohl die Ressorts für Bildung und Soziales als auch die Innenbehörde. Der Konsolidierungsbedarf liegt im Land bei 44 Millionen Euro, im Stadthaushalt klafft sogar ein Loch von 66 Millionen Euro.

Das waere nur ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Beamten.
Bleibt abzuwarten, ob dies dem Beschluss so zu entnehmen ist oder ob es wiedermal die eigene Interpretation eines DH zu der aA und der Rechtsprechung ist.
Nach den bisherigen Ausfuehrungen hier und der Diskussion daraus kann ich mir nicht vorstellen das dies das Ergebnis einer sachgerechten Beachtung eines Beschlusses aus Karlsruhe ist.
« Last Edit: 07.10.2025 16:16 von Bundi »

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19173 am: 07.10.2025 16:18 »
Der Artikel aus dem Weser Kurier:

Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) muss in seinem angespannten Haushalt einen zweistelligen Millionenbetrag für Nachzahlungen an die rund 12.500 Beamten von Land und Stadt Bremen locker machen. Der Senat wird sich an diesem Dienstag mit einer entsprechenden Vorlage beschäftigen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Angemessenheit der Beamtenbesoldung. Eine Überprüfung durch die Finanzbehörde hat ergeben, dass die bremischen Staatsdiener mit ihren Bezügen im Jahr 2024 hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben sind. Auch der Abstand der Bezüge in der niedrigsten Besoldungsgruppe A5 zur Grundsicherung hat zuletzt die von Karlsruhe vorgegebenen 15 Prozent unterschritten.
Sonderzahlung von 625 Euro pro Kind
Daraus ergibt sich zweierlei: Die zum 1. Februar in Kraft getretene allgemeine Besoldungserhöhung von 3,65 Prozent wird rückwirkend auf den 1. Dezember vorgezogen und um 0,15 auf insgesamt 3,8 Prozent aufgestockt. Außerdem erhalten Beamtenfamilien für Dezember 2024 eine einmalige Jahressonderzahlung von 625 Euro pro Kind. Unterm Strich führt das zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 17 Millionen Euro im Landeshaushalt und von 1,6 Millionen Euro in der Stadt. Die dauerhaften Mehrausgaben im Land liegen bei 2,1 Millionen, in der Stadt bei 200.000 Euro.
Sollte der Senat den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Finanzressort so beschließen, ist noch die Zustimmung der Bürgerschaft gefragt. Vorher haben die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Gelegenheit zur Stellungnahme.
Im Bremer Haushalt verursacht der Nachschlag für die Beamten in jedem Fall eine weitere Delle. Wie berichtet, läuft der aktuelle Etat für 2025 gerade an mehreren Stellen aus dem Ruder. Mehrausgaben gegenüber dem jeweiligen Budgetrahmen verzeichnen sowohl die Ressorts für Bildung und Soziales als auch die Innenbehörde. Der Konsolidierungsbedarf liegt im Land bei 44 Millionen Euro, im Stadthaushalt klafft sogar ein Loch von 66 Millionen Euro.

Das waere nur ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Beamten.
Bleibt abzuwarten, ob dies dem Beschluss so zu entnehmen ist oder ob es wiedermal die eigene Interpretation eines DH zu der aA und der Rechtsprechung ist.
Nach den bisherigen Ausfuehrungen hier und der Diskussion daraus kann ich mir nicht vorstellen das dies das Ergebnis einer sachgerechten Beachtung eines Beschlusses aus Karlsruhe ist.

Die Gewerkschaften werden doch auch noch angehört. Das wird schon..

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19174 am: 07.10.2025 16:29 »
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe

An
[Empfänger anonymisiert]
[Adresse anonymisiert]



Normenkontrollverfahren 2 BvL 2/16 sowie 4-6/16 und 2 BvL 5-9/18
Ihre E-Mail vom 22. September 2025



zu Ihrer Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass zu einem Teil der von Ihnen genannten Verfahren im laufenden Jahr voraussichtlich eine Entscheidung bekanntgegeben wird. Ein konkreter Termin hierzu kann Ihnen leider derzeit noch nicht genannt werden. Es wird Ihnen anheimgestellt, die Veröffentlichungen der Homepage des Bundesverfassungsgerichts unter www.bundesverfassungsgericht.de zu verfolgen. Dort werden eventuell ergangene Beschlüsse in diesen Verfahren in vollständiger Länge veröffentlicht. Diese können auch heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage kann Ihnen mitgeteilt werden, dass in den vorgenannten Verfahren keine mündliche Verhandlung durchgeführt wird. Die Verfahren werden im Beschlusswege entschieden. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses gehen diese den betroffenen Gerichten zu und werden zeitgleich auf der Homepage veröffentlicht. Insofern sind die vorliegenden Gerichte bisher noch nicht informiert worden. Soweit Sie unter Ihrer Frage vier nähere Auskünfte wünschen, kann Ihnen hierzu nur mitgeteilt werden, dass die Verfahren in Bearbeitung sind. Weitere Auskünfte erteilt das Bundesverfassungsgericht nicht.

Im Übrigen wird Ihnen anheimgestellt, zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzufragen.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesverfassungsgericht

Zweiter Senat – Geschäftsstelle –

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19175 am: 07.10.2025 16:56 »
Mein Beispiel sollte nur darstellen, dass es TB gar nicht grundsätzlich so viel schlechter geht wie so oft behauptet.

Ja und nein.

1.) Ein lediger A15/8 ohne Kinder bekommt (nach bisheriger Planung) ab Mai 2026 eine Bruttobesoldung von 99.996 Euro. Laut Rechner entspricht dies einem Nettogehalt von 68.914 Euro abzüglich Krankenversicherung.

2.) Ein E15/6 darf ja ab 2026 freiwillig länger arbeiten. Geht er von 39 auf 41 Stunden, bekommt er dafür zusätzlich rund 480 Euro/Monat. Insgesamt liegt er damit ab Mai 2026 brutto bei 110.362 Euro, also laut Rechner netto bei 68.070 Euro abzüglich Krankenversicherung.

Klingt in der Tat erstmal recht ähnlich. Dennoch sehe ich gewisse Unterschiede:

- Ich denke ebenfalls, dass in den meisten Fällen Rente+VBL nicht an die Pension heranreichen. Extrembeispiel: Doppelte Anrechnung von etwaigen Zeiten als öD-Tarifangestellter (bei anschließender Verbeamtung) auf Rente UND Pension.
- Der E15 hat das "Problem", dass er entweder in der aktiven Zeit relativ hohe GKV-Beiträge (falls er freiwillig dort bleibt) oder alternativ als Rentner relativ hohe PKV-Beiträge zahlt.
- Sobald (mehrere) Kinder ins Spiel kommen, öffnet sich (zumindest temporär) die Schere.
- Wir Beamte haben weiterhin den "Karlsruher Joker" im Ärmel (um mal auf das Thema dieses Threads zurückzukommen 8)). Etwaige Implikationen des nächsten BVerfG-Beschlusses dürften sich (wenn überhaupt) erst mittelbar und verzögert auf die Tarifangestellten auswirken.
Dazu muss man noch bedenken, dass die Tariferhöhung im TVÖD schon erfolgt ist, die Umsetzung für Beamte aber bereits auch beschlossen, nur noch nicht umgesetzt. Man müsste also den Rechner für die Prognose nehmen. Und mit Familie (da reicht schon ein/e Partner*In, mit Kindern wird es wie du sagst noch deutlicher) steigt der Unterschied. Gleichzeitig gibt es den Steuereffekt, dass sowohl bei Anwendung von Splitting, als auch bei Verdienst der Partnerin/des Partners eine niedrigere Steuerlast entsteht. Also für Singles mag es annähernd gleich sein, sobald irgendeine Form von Familie besteht ist es besser Beamter zu sein. Ebenfalls hat nur der Beamte Anspruch auf Beihilfe, man hat also als TB die Wahl zwischen den gut 400 Euro monatlich GKV oder (wahrscheinlich deutlich mehr) in der PKV. Hier sind die Beiträge natürlich recht individuell, je nach Familiensituation zahlt der Beamte aber eben nur 50 Prozent oder sogar nur 30 Prozent (und damit sehr wahrscheinlich weniger als selbst die GKV den TB kostet). Der Unterschied ist dann schon enorm insgesamt. Aber diese "Rechnungen" verbunden mit der Aussage wie gut die TB es hätten gab es schon immer unter Beamten, auch wenn es in der Realität in den allerwenigsten Fällen so ist, dass TB nahe an Beamte kommen.

ToMToM

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19176 am: 07.10.2025 17:20 »
Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski scheidet aus dem Amt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-091.html

nun isses offiziell.... zum Abschied *winken*  :)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19177 am: 07.10.2025 17:29 »
@Bundesjogi

- Selbstverständlich habe ich die TVöD-Werte ab Mai 2026 mit den zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierten Werten für uns Beamte ab Mai 2026 (+3% sowie +2,8%) verglichen.
- Der von dir genannte Steuereffekt gilt grundsätzlich sowohl für Beamte als auch für Angestellte (aufgrund der höheren Bruttogehälter dürfte er bei Letzteren etwas ausgeprägter sein).
- Angestellte zahlen in der PKV zwar 100%, davon übernimmt jedoch der Arbeitgeber die Hälfte. Nach Rentenbeginn wird es dann aber in der Tat deutlich teurer.

Unabhängig davon lässt sich dennoch flapsig konstatieren, dass die (private) Lebensentscheidung für Kinder bei Angestellten "teurer" ist als bei Beamten. Bis zu einem gewissen Grad ist dies aufgrund des Alimentationsprinzips seitens des BVerfG auch nicht "verboten". Wenn es allerdings Dimensionen annehmen sollte, von denen Hummel und andere träumen, bewegen wir uns zügig Richtung verfassungswidriges Terrain..

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19178 am: 07.10.2025 17:40 »
Mein Beispiel sollte nur darstellen, dass es TB gar nicht grundsätzlich so viel schlechter geht wie so oft behauptet.

Ja und nein.

1.) Ein lediger A15/8 ohne Kinder bekommt (nach bisheriger Planung) ab Mai 2026 eine Bruttobesoldung von 99.996 Euro. Laut Rechner entspricht dies einem Nettogehalt von 68.914 Euro abzüglich Krankenversicherung.

2.) Ein E15/6 darf ja ab 2026 freiwillig länger arbeiten. Geht er von 39 auf 41 Stunden, bekommt er dafür zusätzlich rund 480 Euro/Monat. Insgesamt liegt er damit ab Mai 2026 brutto bei 110.362 Euro, also laut Rechner netto bei 68.070 Euro abzüglich Krankenversicherung.

Klingt in der Tat erstmal recht ähnlich. Dennoch sehe ich gewisse Unterschiede:

- Ich denke ebenfalls, dass in den meisten Fällen Rente+VBL nicht an die Pension heranreichen. Extrembeispiel: Doppelte Anrechnung von etwaigen Zeiten als öD-Tarifangestellter (bei anschließender Verbeamtung) auf Rente UND Pension.
- Der E15 hat das "Problem", dass er entweder in der aktiven Zeit relativ hohe GKV-Beiträge (falls er freiwillig dort bleibt) oder alternativ als Rentner relativ hohe PKV-Beiträge zahlt.
- Sobald (mehrere) Kinder ins Spiel kommen, öffnet sich (zumindest temporär) die Schere.
- Wir Beamte haben weiterhin den "Karlsruher Joker" im Ärmel (um mal auf das Thema dieses Threads zurückzukommen 8)). Etwaige Implikationen des nächsten BVerfG-Beschlusses dürften sich (wenn überhaupt) erst mittelbar und verzögert auf die Tarifangestellten auswirken.
Dazu muss man noch bedenken, dass die Tariferhöhung im TVÖD schon erfolgt ist, die Umsetzung für Beamte aber bereits auch beschlossen, nur noch nicht umgesetzt. Man müsste also den Rechner für die Prognose nehmen. Und mit Familie (da reicht schon ein/e Partner*In, mit Kindern wird es wie du sagst noch deutlicher) steigt der Unterschied. Gleichzeitig gibt es den Steuereffekt, dass sowohl bei Anwendung von Splitting, als auch bei Verdienst der Partnerin/des Partners eine niedrigere Steuerlast entsteht. Also für Singles mag es annähernd gleich sein, sobald irgendeine Form von Familie besteht ist es besser Beamter zu sein. Ebenfalls hat nur der Beamte Anspruch auf Beihilfe, man hat also als TB die Wahl zwischen den gut 400 Euro monatlich GKV oder (wahrscheinlich deutlich mehr) in der PKV. Hier sind die Beiträge natürlich recht individuell, je nach Familiensituation zahlt der Beamte aber eben nur 50 Prozent oder sogar nur 30 Prozent (und damit sehr wahrscheinlich weniger als selbst die GKV den TB kostet). Der Unterschied ist dann schon enorm insgesamt. Aber diese "Rechnungen" verbunden mit der Aussage wie gut die TB es hätten gab es schon immer unter Beamten, auch wenn es in der Realität in den allerwenigsten Fällen so ist, dass TB nahe an Beamte kommen.

Viel bla bla - nichts belastbares. Ich habe an einem konkreten Beispiel benannt, dass man mit EG12 bei gleicher Berufserfahrung und 4K Familie als TB eben nicht maßgeblich schlechter gestellt ist (nach Abzug PKV beim Beamten). Es waren ca. 1000€/a. Wenn man eine Fachkräftezulage beim TB hinzunimmt (in meinem Bereich üblich), steht der TB sogar besser da. Diese ist zwar befristet, aber stand hier und heute würde ich als TB monatlich mehr überwiesen bekommen. Ist zwar nur ein Beispiel an meiner Person, widerlegt die immer wieder genannte These TB seien grundsätzlich schlechter gestellt eindeutig. Als potenzieller EG9c von A10-11 kommend würde man natürlich keine Urkunde zurückgeben- das ist auch klar - darum ging es aber gar nicht.

Endstufen zu vergleichen ist auch nicht zielführend, da der TB seine 6 Jahre früher erreicht und auch nicht befördert werden muss. Also die Einkommen bitte nach Möglichkeit kumulieren- unter Berücksichtigung durchschnittlicher Standzeiten. Als Beamter im gD von EG11/12 kommend macht man in den ersten Jahren kumuliert sogar ordentlich Minus, bis der Wendepunkt durch Befördern irgendwann erreicht ist. So man befördert wird. Dann baut man das kumulierte Minus erstmal ab.
« Last Edit: 07.10.2025 17:48 von xap »

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19179 am: 07.10.2025 17:50 »
Grundsätzlich steht jedem, alles offen und der eine wird Angestellter, der andere Beamter. Dazu kommt Glück, Pech und Schicksal und die grundsätzliche Ungerechtigkeit des Lebens 🤷.
« Last Edit: 07.10.2025 17:57 von Rheini »

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19180 am: 07.10.2025 17:54 »
Wahre Worte. Ich halte nur nichts von pauschalen Aussagen die nicht stimmen.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19181 am: 07.10.2025 17:58 »
Wahre Worte. Ich halte nur nichts von pauschalen Aussagen die nicht stimmen.

Deshalb halte ich mich an das Zitat :" Glaube keiner Statistik, die du nicht selber gefäl.... hast ....".

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19182 am: 07.10.2025 18:20 »
Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski scheidet aus dem Amt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-091.html

nun isses offiziell.... zum Abschied *winken*  :)

„ Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold tritt als Nachfolgerin von Dr. Ulrich Maidowski in den Zweiten Senat ein. Sie ist seit 2017 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold wurde am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am 26. September 2025 vom Bundesrat zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sie hat heute vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.“

Na dann gute Nacht für unsere Anliegen. Die Dame hat andere Prioritäten.

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19183 am: 07.10.2025 18:27 »
https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-wird-die-besoldung-fuer-das-jahr-2024-nachbessern-475442?asl=bremen02.c.732.de

Der Senator für Finanzen
Bremen wird die Besoldung für das Jahr 2024 nachbessern
07.10.2025
Auf Bremen kommen Mehrausgaben für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zu: Die Prüfung der Besoldung für das Jahr 2024 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinen 2020 ergangenen Beschlüssen zur Verfassungsgemäßheit der Besoldung hat ergeben, dass zum einen die Entwicklung der Besoldung für 2024 im fünfzehnjährigen Betrachtungszeitraum unzulässig hinter der allgemeinen Lohnentwicklung im Land Bremen zurückgeblieben ist.
« Last Edit: 07.10.2025 18:38 von Goldene Vier »

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19184 am: 07.10.2025 18:39 »
Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski scheidet aus dem Amt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-091.html

nun isses offiziell.... zum Abschied *winken*  :)

„ Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold tritt als Nachfolgerin von Dr. Ulrich Maidowski in den Zweiten Senat ein. Sie ist seit 2017 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold wurde am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am 26. September 2025 vom Bundesrat zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sie hat heute vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.“

Na dann gute Nacht für unsere Anliegen. Die Dame hat andere Prioritäten.

Du stellst die Verfassungstreue in Frage..?